Vorlage BWA

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Welfenprinz
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Vorlage BWA

#1

Beitrag von Welfenprinz »

Hallo liebes Forum,

aufgrund von Auftragsrückgängen habe ich mich per 12.05.2009 erneut bei
der Arge gemeldet. Das heißt also, aufstockend ALG II.
Die Arge möchte nun von mir eine BWA vom 01.10.09 - 30.05.09, obwohl
ich ja erst ab den 12.5.09 wieder im Bezug bin. Selbstverständlich wurde von mir eine
EKS ausgefüllt und der Bescheid liegt auch bis zum 31.10.09 vor.

Nun meine Frage: Haben die das Recht, eine BWA ab dem 01.01. anzufordern, obwohl
ich erst ab Mai im Bezug bis? Es gilt doch das Zuflussprinzip! In den ersten vier Monaten lief das
Geschäft ja auch noch einigermaßen, erst ab Mai der Einbruch und Ausfälle von Zahlungen
aufgrund von Insolvenzen.

Interessieren würde mich in dem Zusammenhang der rechtliche Hintergrund (§).

LG
Welfenprinz
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Günter
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Re: Vorlage BWA

#2

Beitrag von Günter »

Entscheidend ist die Bedürftigkeit bei Antragsstellung und nicht die Einkünfte davor.

Koelsch hatte da letztens ein Urteil zu. Ich suche nach´her.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Vorlage BWA

#3

Beitrag von Koelsch »

Die ARGE hat sicher kein Recht, die BWA vergangener Zeiten zu fordern. Wie Günter schon schrieb, es kommt darauf an, dass Du heute nicht genug Geld in der Tasche hast.

Andererseits spukt im Köpfchen (ich nehm die Verkleinerungsform, die passt irgendwie besser zum durchschnittlichen Inhalt) so manchen SB's der Gedanke rum - Selbstständige, da stehen doch jeden Monat mindestens 5 Nullen vo dem Komma, und da will er sicherstellen, dass Du nicht erst vor kurzem Deine kürzlich erworbenen Millionen nach Ouagadougou transferiert hast. Deshalb verlangt er die BWA (ob er sie lesen kann, steht auf einem anderen Blatt).

Du kannst Dich da jetzt weigern - und hättest sogar Recht. Das könnte aber dazu führen, das es noch was dauert, bis ARGE zahlt. Du könntest dem SB auch erklären, BWA macht bei mir der Steuerberater einmal im Jahr. Für eine zusätzliche BWA will der Geld sehen, das Geld hab ich nicht und will ich nicht ausgeben. Sag mir doch lieber SB, was ich Dir statt dessen zeigen kann, was kein zusätzliches Geld kostet. Meine Geldeingänge siehst Du doch ohnehin auf meinen Kontoauszügen, reicht das nicht - und wenn nein, warum nicht?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Vorlage BWA

#4

Beitrag von Welfenprinz »

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich mal bei der SB nachgefragt, und es
geht wohl daraum, dass sie den Geschäftsverlauf, sprich die Umsätze etc.
anschauen wollen, ob die Firma erfolgreich ist.
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Koelsch
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Re: Vorlage BWA

#5

Beitrag von Koelsch »

Das gebrannte Kind scheut ja bekanntlich ein wenig vor dem Griff auf die Herdplatte, des halb übersehen wir auch öfter mal hier, dass so ein Herd eigentlich was recht Nützliches ist. Im Klartext - nicht jeder SB will Dir unbedingt böse mitspielen. Das mach auch unsere Ratschläge hier immer etwas abstrakt, wie man seinem SB gegenübertritt, kann man immer nur selbst beurteilen, da gibt's welche, die verstehen ein Argument und da gibt's andere die verstehen nur den Holzhammer. Das aber läßt sich aus der Ferne schlecht beurteilen.
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Welfenprinz
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Re: Vorlage BWA

#6

Beitrag von Welfenprinz »

Hallo, war heute zum Termin beim sogenannten "Selbständigen-Berater", der ja
meine BWA an 01.01.09 - 30.05.09 sehen wollte, obwohl ich erst ab 12.5.09
im Bezug bin.
Nun ja, ich frohen Mutes hin und durfte mir dann gleich anhören: Was wollen Sie denn
hier?"
Ich: Ich bin eingeladen worden, mit Rechtsmittelbelehrung, d.h. ich muß kommen!
Er: Tja, das sage ich Ihnen gleich, Sie hatten im o.g. Zeitraum zu hohe Privatentnahmen,
Sie sind gar nicht im Bezug!
Ich: Moment, ich bin doch erst seit dem 12.5.09 im Bezug, die Beträge sind doch vorher,
und irgendwo von muss ich doch von leben.
Er. Das ist egal, Sie sind raus und müssen zurückzahlen!
Ich war total schockiert von der Aggessivität und wollte den Sachverhalt nochmals
erläutern und aufklären, da hat er mich doch glatt rausgeschmissen mit den Worten:
Mit Ihnen ist doch nicht zu reden, Sie können jetzt gehen!

Was sagt man jetzt dazu? Also, ich bin so schnell nicht kleinzukriegen, aber da war ich
sprachlos.
Der Mann scheint nicht zu verstehen, dass es Anfang des Jahres gut lief, aber zur Jahresmitte
immer schlechter wurde und ich daraufhin gezwungen war, AlG II zu beantragen.
Vom Zuflussprinzip hat er anscheind auch noch nichts gehört!

Also, ich bin total verstört, dass man mit sachlichen Argumenten nichts erreichen kann!
Wie geht man nun vor?

LG
Welfenprinz
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Koelsch
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Re: Vorlage BWA

#7

Beitrag von Koelsch »

Auf schriftlichem Bescheid bestehen, Widerspruch, und evtl. zeitgleich (wenn's wirklich brennt) Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Vorlage BWA

#8

Beitrag von Günter »

Dann greifen wir mal wieder in die beliebte Paragraphenkiste, und zaubern als erstes den §33 Abs 2 Satz 2 SGB X raus.
Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html

Und dann wollen wir auch noch eine Begründung, dafür haben wir den §35 Abs. 1 SGB X
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/35.html


Hoffentlich hast du den Rat beherzigt, wenn du zur ARGE gehst, vergiss den Zeugen nicht.

Und dann wie Koelsch schrieb ab zum SG und Antrag auf eA.
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Welfenprinz
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Re: Vorlage BWA

#9

Beitrag von Welfenprinz »

Vielen Dank für Eure Antworten!
Natürlich war ein Zeuge dabei und das mit SG und EA ist auch nicht das
Problem, nur .... wieder die Zeit, die das dauert und der Ärger, der damit
verbunden ist. Ist doch immer dasselbe! Es geht nicht um Hilfestellung o.ä.
sondern nur darum, die Leute klein zu kriegen.
Tschuldigung, aber der Frust sitzt tief!
Aber, nochmals vielen Dank!

Lg
Welfenprinz
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Günter
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Re: Vorlage BWA

#10

Beitrag von Günter »

Das Ärgerliche an der Geschichte, für die Öffentlichkeit tut die Politik so. als werden die Selbstständigen besonders gefördert, denn sie schaffen Arbeitsplätze. Aber die Realität ist völlig anders.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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