Überweisung "vorziehen"??

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Latuda
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Überweisung "vorziehen"??

#1

Beitrag von Latuda »

Moin,

eine Rechnung, die ich gerne noch in diesem BWZ (also bis Freitag!) bezahlt bekommen hätte, wird jetzt leider definitiv erst nächte Woche überwiesen.
Aber meine eigene Schuld, wenn ich ein Datum nicht richtig schreibe... *grrr*

Jetzt suche ich händeringend nach einer Idee, das irgendwie doch in diesem BWZ noch "fürs JC" gebucht zu bekommen...

Kreative Ansätze gesucht;-)

"andersrum" gibts ja die Idee mit Kredit als Betriebsausgabe usw....


SOnnigen Gruß,

Latuda
Olivia
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#2

Beitrag von Olivia »

1.) Abhängig vom Gewerbe und vorhandenem eigenem Guthaben könnte man einen Bar-Verkauf an sich selbst tätigen und diesen dann in einer Woche stornieren (Rückgabe/Storno). Begründung des "Kunden": Artikel gefällt nicht, das Rückgaberecht wurde bereits beim Kauf vereinbart und natürlich auf dem Kaufbeleg vermerkt.

2.) Variante 1 lässt sich auch bargeldlos mit einem Vertrauten durchführen. Storno-Überweisung dann im Folge-BWZ.

3.) Dritte Variante, Aufnahme eines Darlehens noch in diesem BWZ. Rückzahlung dann im nächsten BWZ. Voraussetzung: wirksamer Vertrag mit einem Darlehensgeber unter Festlegung der genauen Rückzahlungspflicht und genauen Zahlungsterminen, Geldfluss erfolgt noch in diesem BWZ.

4.) Vierte Variante, den Rechnungsempfänger anrufen und einen Sonder-Skonto bei Zahlung noch bis übermorgen einräumen.
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Koelsch
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#3

Beitrag von Koelsch »

Nr. 1 erscheint mir "fragwürdig", denn das ist sehr leicht über die Kontoauszüge nachvollziehbar. Der Rest aber ist wohl machbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Latuda
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#4

Beitrag von Latuda »

Hi,
Olivia hat geschrieben:1.) Abhängig vom Gewerbe und vorhandenem eigenem Guthaben könnte man einen Bar-Verkauf an sich selbst tätigen und diesen dann in einer Woche stornieren (Rückgabe/Storno). Begründung des "Kunden": Artikel gefällt nicht, das Rückgaberecht wurde bereits beim Kauf vereinbart und natürlich auf dem Kaufbeleg vermerkt.

2.) Variante 1 lässt sich auch bargeldlos mit einem Vertrauten durchführen. Storno-Überweisung dann im Folge-BWZ.
naja, ich mach eher Dienstleistungen, da wird das schwierig, aber evtl. fällt mir ja noch was ein;-)
3.) Dritte Variante, Aufnahme eines Darlehens noch in diesem BWZ. Rückzahlung dann im nächsten BWZ. Voraussetzung: wirksamer Vertrag mit einem Darlehensgeber unter Festlegung der genauen Rückzahlungspflicht und genauen Zahlungsterminen, Geldfluss erfolgt noch in diesem BWZ.
In sone Richtung hatte ich gedacht, nur fraglich, wie die das sehen, ob das nicht bissel zu durchsichtig ist...
Und es müsste ja schon irgendwie "betrieblich" aussehen, wenns in die EKS soll...
Oder?
4.) Vierte Variante, den Rechnungsempfänger anrufen und einen Sonder-Skonto bei Zahlung noch bis übermorgen einräumen.
Nee, keine Chance, da bewegt sich nix mehr.
Allerdings wird sicher bezahlt, also ich kann mich drauf verlassen, dass das nächste Woche da ist...


SG,

Latuda
Olivia
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#5

Beitrag von Olivia »

Eigenentnahme von Betriebseinrichtung wäre auch noch möglich, allerdings fehlt dann der "Gegenpart" im nächsten BWZ. Sprich, der Gewinn steigt nur im jetzigen BWZ. Wäre das gewünscht?
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Koelsch
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#6

Beitrag von Koelsch »

Abdeckung von betrieblichen Verlusten = Liquiditätsengpass durch Darlehen ist doch ein recht normaler Vorgang, zumindest "im wirklichen Leben".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#7

Beitrag von Olivia »

Sehe ich auch so. Frage, soll denn ein Verlust-BWZ abgefangen werden oder soll das "Ziel" laut vEKS erreicht werden, um Probleme mit der Arbeitsvermittlung zu vermeiden (wegen "Ziel-Nichterreichung")?
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tigerlaw
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#8

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben:Sehe ich auch so. Frage, soll denn ein Verlust-BWZ abgefangen werden oder soll das "Ziel" laut vEKS erreicht werden, um Probleme mit der Arbeitsvermittlung zu vermeiden (wegen "Ziel-Nichterreichung")?
Mum ja, wenn das Gesamtergebnis ohne die Zahlung in der nächsten WOche negativ wäre, dann wäre das schon misslich, daq der Verlust ja an die Substanz geht (und ein Vortrag nicht möglich ist).

JC könnte aber erst nach Einreichen der aEKS die "Fürsorglichkeit hervorkehren" :zwinker: , und da ist ja schon lange der neue BWZ angefangen mit der tatsächlich erfolgten Zahlung. Also wegen einer evtl "Abberatung" sollte Latuda sich keine Sorgen machen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Latuda
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#9

Beitrag von Latuda »

Hi,
Koelsch hat geschrieben:Abdeckung von betrieblichen Verlusten = Liquiditätsengpass durch Darlehen ist doch ein recht normaler Vorgang, zumindest "im wirklichen Leben".
Naja, dazu mach ich zuwenig Umsatz, müsste ja dann - damit es plausibel wird - in der Zeit auch was angemessen notwendiges kaufen, da steht halt einfach nix an...
und ob mir so schnell was einfällt? ;-)

Olivia hat geschrieben:Sehe ich auch so. Frage, soll denn ein Verlust-BWZ abgefangen werden oder soll das "Ziel" laut vEKS erreicht werden, um Probleme mit der Arbeitsvermittlung zu vermeiden (wegen "Ziel-Nichterreichung")?
es soll eher der Freibetrag "gerettet" werden, ich nehm schon an, dass es im nächsten BWZ wieder genug Einnahmen gibt (ok, hab ich schon paarmal gedacht - andere Baustelle... ;-)

Zur Zeit kann ich mir eine Rechnung, die - warum auch immer - zurückgebucht werden muss am besten vorstellen, muss da heut abend mal jemanden fragen...

Danke schonmal und

SOnnigen Gruß,

Latuda
Olivia
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#10

Beitrag von Olivia »

Die Rechnung könnte z.B. eine Projektanzahlung sein. Der Projektauftrag wird unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass der Auftragnehmer innerhalb von xx Tagen vom Auftrag zurücktreten kann.
Latuda
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#11

Beitrag von Latuda »

Hi,
Olivia hat geschrieben:Die Rechnung könnte z.B. eine Projektanzahlung sein. Der Projektauftrag wird unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass der Auftragnehmer innerhalb von xx Tagen vom Auftrag zurücktreten kann.
das klingt doch schonmal prima, wieso komm ich nicht auf solche Formulierungen? ;-)

sowas kann ich der Person, die da in Frage kommt, vielleicht ganz gut schmackhaft machen...

SG;

Latuda
Olivia
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Re: Überweisung "vorziehen"??

#12

Beitrag von Olivia »

Hoffentlich klappt das noch bis morgen, die Freibeträge zu retten.
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