Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Tester
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Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#1

Beitrag von Tester »

:Daumen:
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Koelsch
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Nimm's mir bitte nicht übel, aber ich guck mir das erst morgen Vormittag mal genauer an. Für heute Abend ist mir das zu viel.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#3

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben::willkommen: bei uns im Forum.

Nimm's mir bitte nicht übel, aber ich guck mir das erst morgen Vormittag mal genauer an. Für heute Abend ist mir das zu viel.
Natürlich, kein Thema! Vielen Dank für Deine Mühe. Ggf kann ich auch beide eks per Mail schicken ....
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Koelsch
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#4

Beitrag von Koelsch »

Ja, das wäre hilfreich. Meine Mailadresse findest Du im Impressum
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#5

Beitrag von Koelsch »

Mail ist da
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#6

Beitrag von Olivia »

Am übermorgen Montag, den 1.8.2016, gilt eine neue Rechtslage. Neu geschaffen wurde der Paragraph 41a SGB II. Dort steht unter anderem:
Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt wird; dabei kann der Absetzbetrag nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Hierbei sind die im Zeitpunkt der Entscheidung bekannten und prognostizierten Verhältnisse zugrunde zu legen.

http://harald-thome.de/media/files/SGB- ... -kor-2.pdf
Demzufolge könnte man eventuell einen Widerspruch verfassen dem Inhalt, dass die vorläufige Bewilligung einen Verstoss gegen diese Regelung darstellt.

Denn:

1.) Ist die Deckung des Lebensunterhalts durch einen ausreichenden Bedarf nicht sichergestellt.

2.) Hat das JC die bekannten und prognostizierten Verhältnisse ignoriert.

Daher Antrag auf sofortige Neuberechnung bis zum xx.xx.2016, ansonsten erfolgt sofortige Klageerhebung am Sozialgericht.
Olivia
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#7

Beitrag von Olivia »

Ich hatte dann einen Termin mit dem Sachbearbeiter des Selbständigenteams bekommen. Dies war ein fürchterliches Gespräch mit einer fürchterlichen Person.
Wie schrecklich! Musstest Du eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben? Was steht da drin? Wurden bestimmte Ziele festgehalten? Wie schnell sollst Du den Leistungsbezug verlassen? Werden weiterhin Bewerbungsbemühungen verlangt? Inwiefern fördert das JC Deine Selbständigkeit?

Das Jobcenter hat die Pflicht, Dich nach Kräften beim Auf- und Ausbau Deiner selbständigen Tätigkeit zu unterstützen. Dazu zählt meiner Meinung nach besonders auch die Motivation zu Beginn der Selbständigkeit. Sollte das nicht der Fall sein, dann lass Dich davon nicht entmutigen. Mit Beginn der Tätigkeit bist Du in den Arbeitsmarkt integriert, auch wenn Anfangsverluste auftreten (was ein völlig normales Kennzeichen des Beginns einer Selbständigkeit ist).
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Koelsch
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#8

Beitrag von Koelsch »

  1. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Änderung des BWZ. Du hast im Juni gemeldet, also gilt BWZ ab Juni und EKS auch ab Juni.
  2. Oberste Aufgabe des JC ist es, Dein Existenzminimum zu sichern. Dies aber macht das JC nicht, wenn es Dir heute bereits Einkünfte anrechnet, die "irgendwann in ferner Zukunft" erwartet werden.
  3. Das nämlich ist die Anrechnung fiktiven Einkommens und dies ist nicht zulässig - vgl. BSG B 4 AS 21/10 R und auch
    Kohnke/Grosse - Einkommensermittlung bei Selbständigen im SGB II nach § 3 der ALG II-Verordnung - in DVP 2/14 Seite 56 ff. *
*Den Artikel darf ich hier vermutlich nicht veröffentlichen (Urheberrecht), ich mail ihn Dir zu.

Mein Vorschlag:

Formulier bitte einen Widerspruch mit obigen Argumenten, stell den kurz zur "Bemeckerung" hier ein und dann ab damit zum JC.

Bitte telefonier nicht mit dem JC, Telefonate kannst Du nicht beweisen.

Dann schau mal dringend, ob Du bei Dir in der gegen einen Anwalt findest, der sich im Bereich ALG II auskennt (z.B. Fachanwalt für Sozialrecht) und frag nach, ob der für Dich auf PKH (Prozeßkostenhilfe) Basis einen Eilantrag beim Sozialgericht einreichen will. Gib dem Anwalt den Dir zugemailten Artikel, es ist keineswegs gesagt, dass der diesen Artikel kennt, aber der passt eben auf Deinen Fall wie Faust auf Auge. Das Problem ist, schwacher Trost, leider recht häufig anzutreffen - genau deshalb haben ja Kohnke/Grosse darüber geschrieben. Herr Kohnke ist übrigens Teamleiter Leistung beim JC Dortmund, Herr Grosse Dozent für Sozialrecht an der FH für öffentliche Verwaltung NRW.
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Peterpanik
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#9

Beitrag von Peterpanik »

Hallo, eine Bitte an Koelsch kannst du mir ihn auch mailen, danke.
Schicke dir PN mit meiner Mail - Adresse.
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#10

Beitrag von Tester »

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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#11

Beitrag von Tester »

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Koelsch
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#12

Beitrag von Koelsch »

Was hat sich an der EKS geändert?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#13

Beitrag von tigerlaw »

Ich vermute, dass die ersten beiden Monate ja schon mit dem Ergebnis einfließen können. Immerhin wäre ja bei einer Verpflichtungsklage vom Stand der letzten Tatsachenverhandlung auszugehen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#14

Beitrag von Koelsch »

Ich schmier mal ein wenig da rein
Tester hat geschrieben:]WIDERSPRUCH gegen Ihren Bescheid vom 2X.07.2016 (Eingang 2X.07.2016)
BG-Nummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom 2X.07.2016 (Eingang 2X.07.2016) weisen Sie mir einen durchschnittlichen monatlichen Gewinn von 470,XX € aus. Gleichzeitig geht aus Ihrem Bescheid ein Bewilligungszeitraum von August 2016 bis Januar 2017 hervor.

Gegen Ihren Bescheid lege ich hiermit frist- und formgerecht Widerspruch ein.

Begründung:
Ihrer Berechnung liegt ein falscher Bewilligungszeitraum zugrunde. Meine selbständige Tätigkeit begann ich am 01.06.2016. Bereits am 01.06.2016 meldete ich mich auch sofort per E-Mail beim Team 371 und bat um Rückruf bzw. einen Termin. Am 06.06.2016 schickte ich weiterhin meine Gewerbeanmeldung an das Team 371. Somit bin ich meiner Mitteilungspflicht nachgekommen. Damit ergibt sich ein Bewilligungszeitraum von 06/2016 bis 11/2016.
Die Änderung des Bewilligungszeitraumes auf den Zeitraum 08/2016-01/2017 ist willkürlich gewählt und zu meinem Nachteil, weil dadurch erhebliche Kosten der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (notwendige Versicherungen und Mietkosten der eingesetzten Software) keine Berücksichtigung finden. Die willkürliche Abänderung des Bewilligungszeitraums entzieht sich einer Rechtsgrundlage und ist daher unzulässig. Weiterhin ist der vorläufige Bewilligungszeitraum vom 01.09.2016 bis zum 31.01.2017 willkürlich gewählt, als dass der geschätzte Fehlbetrag aus August 2016 nicht den Gesamtgewinn schmälert. Selbst unter Berücksichtigung der laut Bescheid nicht Anerkennung der Raumkosten ist die Gewinnermittlung nicht nachvollziehbar.
Weiterhin werden Einkünfte die evtl. in der Zukunft anfallen als fiktives Einkommen in der Gegenwart angerechnet. Die Anrechnung fiktiven Einkommens ist jedoch nicht zulässig (BSG B4 AS 21/10 R). Zur gesamten Themaitik hier sehr überzeugend Kohnke/Grosse - Einkommensermittlung bei Selbständigen im SGB II nach § 3 der ALG II-Verordnung - in DVP 2/14 Seite 56 ff, die insbesondere deutlich darauf hinweisen, dass durch die Anrechnung erst für spätere Monaten prognostizierter Einkünfte, die Sicherung des Existenzminimums in den davor liegenden Monaten eklatant verletzt wird.

Weiterhin widerrufe ich hiermit die beiden eingereichten vorläufigen EKS und übersende Ihnen als Anlage eine korrigierte vorläufige EKS für den Zeitraum 06/2016 11/2016.

Hochachtungsvoll
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#15

Beitrag von Tester »

:4:
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#16

Beitrag von Koelsch »

Ich würde keine neue EKS vorlegen. Die mir bekannte EKS ab Juni scheint ok, selbst wenn das JC dort die Raumkosten wieder rausnehmen sollte, bleibt der Gewinn ja in einem ausgesprochen überschaubaren Rahmen = kein anrechenbarer Gewinn
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#17

Beitrag von Tester »

:8:
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Koelsch
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich hab nix mehr zu meckern, aber warte mal noch, durchaus möglich, dass noch Verbesserungsvorschläge kommen.
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tigerlaw
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#19

Beitrag von tigerlaw »

Tester hat geschrieben:(...)
tigerlaw hat geschrieben:Ich vermute, dass die ersten beiden Monate ja schon mit dem Ergebnis einfließen können. Immerhin wäre ja bei einer Verpflichtungsklage vom Stand der letzten Tatsachenverhandlung auszugehen!
Danke für Deine Antwort. Also EKS 06/2016-11/2016? Den zweiten Satz verstehe ich nicht.

Wenn Du bereits "eine Station weiter" sein solltest und beim SG klagst, müsste es den Sachstand zugrundelegen, der am Tag der Verhandlung und des Urteils besteht.Und da ist dann immer die Prognose von der Realität ersetzt, schon alleine wegen des Zeitablaufs.

Anders ausgedrückt: Wenn Du in Deine vEKS bereits die Echt-Zahlen der ersten beiden Monate des BWZ einsetzen kannst, kannst Du damit Deine Prognose belegen und damit auch ggf. die Prognose für die weiteren noch 4 Monate bis incl. November besser stützen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#20

Beitrag von marsupilami »

Koelsch's Version des Widerspruchs kann man so nicht an das JC schicken!
Wenn das dumm läuft und vor's SG geht und PKH beantragt wird bzw. werden muss, besteht die Gefahr, dass die ab die PKH abgelehnt wird, weil aufgrund der juristischen Kenntnisse des Deliquenten kein Anwalt nötig ist!!

Mein Vorschlag:
WIDERSPRUCH gegen Ihren Bescheid vom 2X.07.2016 (Eingang 2X.07.2016)
BG-Nummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom 2X.07.2016 (Eingang 2X.07.2016) weisen Sie mir einen durchschnittlichen monatlichen Gewinn von 470,XX € aus. Gleichzeitig geht aus Ihrem Bescheid ein Bewilligungszeitraum von August 2016 bis Januar 2017 hervor.

Gegen Ihren Bescheid lege ich hiermit frist- und formgerecht Widerspruch ein.

Begründung:
Ihrer Berechnung liegt ein falscher Bewilligungszeitraum zugrunde. Meine selbständige Tätigkeit begann ich am 01.06.2016. Bereits am 01.06.2016 meldete ich mich auch sofort per E-Mail beim Team 371 und bat um Rückruf bzw. einen Termin. Am 06.06.2016 schickte ich weiterhin meine Gewerbeanmeldung an das Team 371. Somit bin ich meiner Mitteilungspflicht nachgekommen. Damit ergibt sich ein Bewilligungszeitraum von 06/2016 bis 11/2016.
Die Änderung des Bewilligungszeitraumes auf den Zeitraum 08/2016-01/2017 ist bewußt willkürlich zu meinem Nachteil gewählt, weil dadurch erhebliche Kosten der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (notwendige Versicherungen und Mietkosten der eingesetzten Software) keine Berücksichtigung finden. Diese eigenmächtige Abänderung des Bewilligungszeitraums entzieht sich einer Rechtsgrundlage und ist daher unzulässig. Weiterhin ist der vorläufige Bewilligungszeitraum vom 01.09.2016 bis zum 31.01.2017 zu willkürlich gewählt, als dass der geschätzte Fehlbetrag aus August 2016 nicht den Gesamtgewinn schmälert. Selbst unter Berücksichtigung der laut Bescheid gestrichenen Raumkosten ist die Gewinnermittlung nicht nachvollziehbar.
Weiterhin werden Einkünfte die evtl. in der Zukunft anfallen als fiktives Einkommen in der Gegenwart angerechnet. Die Anrechnung fiktiven Einkommens ist jedoch nach meinen Recherchen laut der höheren Rechtsprechung nicht zulässig. Auch weisen - nach meiner Auffassung - die einschlägigen Vorschriften der ALG-II-Verordnung zur Einkommensermittlung bei Selbständigen deutlich darauf hin, dass durch die Anrechnung erst für spätere Monaten prognostizierter Einkünfte die Sicherung des Existenzminimums in den davor liegenden Monaten eklatant verletzt wird.[/color]

Weiterhin widerrufe ich hiermit die beiden eingereichten vorläufigen EKS und übersende Ihnen als Anlage eine korrigierte vorläufige EKS für den Zeitraum 06/2016 11/2016.

Hochachtungsvoll
So in etwa.

Die Details (Urteile, Kommentare) natürlich aufheben und zurücklegen für ein Auseinandersetzung vor dem SG.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#21

Beitrag von Olivia »

[/color]

Mit dem Monat der Gewerbeanmeldung (also Juni) hat auch der BWZ zu starten. Eine Verschiebung auf später durch das JC ist unzulässig.

(Man könnte sich sogar fragen, ob der BWZ nicht schon eher starten könnte, wegen der Vorgründungskosten - aber das steht ja hier zum Glück nicht auch noch zur Debatte.)
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Günter
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#22

Beitrag von Günter »

Weiterhin werden Einkünfte die evtl. in der Zukunft anfallen als fiktives Einkommen in der Gegenwart angerechnet. Die Anrechnung fiktiven Einkommens ist jedoch nach meinen Recherchen laut der höheren Rechtsprechung nicht zulässig. Nach meinen Recherchen im Internet weisen - nach meiner Auffassung - die einschlägigen Vorschriften der ALG-II-Verordnung zur Einkommensermittlung bei Selbständigen deutlich darauf hin, dass durch die Anrechnung erst für spätere Monaten prognostizierter Einkünfte die Sicherung des Existenzminimums in den davor liegenden Monaten eklatant verletzt wird.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#23

Beitrag von Koelsch »

OK, Marsu & Günter und BSG-Urteil und Kohnke/Grosse raus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#24

Beitrag von Tester »

:3:
Zuletzt geändert von Tester am Mi 3. Jul 2019, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Pegasus
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Re: Brauche Hilfe EKS vorläufig Bewilligungszeitraum

#25

Beitrag von Pegasus »

Der beste Weg ist immer der, wo Du eine Empfangsbestätigung erhälst. Abervorab per Fax so Du denn die Nr. hast geht auch. Denke an das Fax-Protokoll!
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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