im Ernstfall vor Gericht nicht haltbar ist.Werden Einnahmen und Ausgaben für den Bewilligungszeitraum nicht nachgewiesen, setzt das Jobcenter den Leistungsanspruch nur für die nachgewiesenen Monate abschließend fest. Für Monate ohne Nachweis besteht kein Leistungsanspruch. Die vorläufig gewährten Leistungen sind in diesen Fällen vollständig zu erstatten. Bitte reichen Sie daher - in Ihrem eigenen Interesse - unverzüglich nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes die erforderlichen Unterlagen ein.
Schließlich gibt es doch für das JC die Möglichkeit der Schätzung.
Dummerweise pflegen die - nachdem was ich so lese - immer zu ungunsten des Deliquenten zu schätzen.