Widerspruch - nicht anerkannte BA's

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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marsupilami
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#26

Beitrag von marsupilami »

Ich habe den Eindruck, dass das JC versucht, den in dem ersten Absatz genannten § 41a SGB II zu seinen Gunsten auszulegen und zweitens denke ich, dass das hier:
Werden Einnahmen und Ausgaben für den Bewilligungszeitraum nicht nachgewiesen, setzt das Jobcenter den Leistungsanspruch nur für die nachgewiesenen Monate abschließend fest. Für Monate ohne Nachweis besteht kein Leistungsanspruch. Die vorläufig gewährten Leistungen sind in diesen Fällen vollständig zu erstatten. Bitte reichen Sie daher - in Ihrem eigenen Interesse - unverzüglich nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes die erforderlichen Unterlagen ein.
im Ernstfall vor Gericht nicht haltbar ist.
Schließlich gibt es doch für das JC die Möglichkeit der Schätzung.

Dummerweise pflegen die - nachdem was ich so lese - immer zu ungunsten des Deliquenten zu schätzen.
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Olivia
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#27

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben:
Olivia hat geschrieben:Das steht "Bitte". Demnach ist das eine unverbindliche Aufforderung ohne Rechtsfolge. Beispielsweise müssen Aufkleber am Briefkasten, auf denen steht "Bitte keine Werbung", nicht befolgt werden. Nur wenn das "Bitte" fehlen würde, würde es sich meiner Ansicht nach um eine Aufforderung mit Rechtsfolgencharakter handeln.
Hänge Dich nicht an einem einzelnen Wort auf, schau mehr auf den Gesamtzusammenhang. Und dann erschließt sich: Wenn Du nicht in die Gänge kommst, können wir ggf. alles zurückfordern. Diese Aussage/Androhung wird nur in etwas "Höflichkeit" eingepackt.
Ach du liebe Güte. Dann würde ich echt überlegen, dem Jobcenter klar und deutlich mitzuteilen, dass für die Bereitstellung der EKS ein angemessener Zeitraum benötigt wird! Ggf. eine Änderung oder Ergänzung des Passus in dem Bescheid erwirken, sonst ist es nachher noch ein Nachteil für den eLB.
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Koelsch
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#28

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben:Ich habe den Eindruck, dass das JC versucht, den in dem ersten Absatz genannten § 41a SGB II zu seinen Gunsten auszulegen und zweitens denke ich, dass das hier:
Werden Einnahmen und Ausgaben für den Bewilligungszeitraum nicht nachgewiesen, setzt das Jobcenter den Leistungsanspruch nur für die nachgewiesenen Monate abschließend fest. Für Monate ohne Nachweis besteht kein Leistungsanspruch. Die vorläufig gewährten Leistungen sind in diesen Fällen vollständig zu erstatten. Bitte reichen Sie daher - in Ihrem eigenen Interesse - unverzüglich nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes die erforderlichen Unterlagen ein.
im Ernstfall vor Gericht nicht haltbar ist.
Schließlich gibt es doch für das JC die Möglichkeit der Schätzung.

Dummerweise pflegen die - nachdem was ich so lese - immer zu ungunsten des Deliquenten zu schätzen.

Nee, nee, lies mal § 41a Abs. 3 Satz 4 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#29

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben:Man sollte ALLE Ausgaben und Einnahmen angeben, und zwar mindestens einen Beleg pro Monat.
Falls in einem Monat wirklich mal kein Beleg anfallen sollte, was dann?
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marsupilami
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#30

Beitrag von marsupilami »

@ Koelsch: okay, hast recht.
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kleinchaos
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#31

Beitrag von kleinchaos »

Die Möglichkeit der Schätzung wurde aus der ALG2-VO rausgenommen
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#32

Beitrag von Olivia »

Statt Schätzung nun volle Rückforderung?
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Koelsch
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#33

Beitrag von Koelsch »

Richtig, deshalb ja Tigers Hinweis mindestens 1 Beleg/Monat, damit ist das Einkommen dann nachgewiesen, auch wenn es negatives Einkommen in diesem Monat war.
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#34

Beitrag von Olivia »

Können das auch Eigenbelege sein? Oder soll man mindestens 1x im Monat irgendeine Kleinigkeit kaufen gehen?
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Koelsch
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#35

Beitrag von Koelsch »

:1: das ist ja alles so neu, da kann man noch nix Genaues sagen. Aber "echter" Beleg ist sicher besser - und den hat man doch, oder bekommst Du nicht jeden Monat 'ne Telefonrechnung?
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Re: Widerspruch - nicht anerkannte BA's

#36

Beitrag von Olivia »

Na klar, dass ich daran nicht gedacht habe!
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