Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
bmw1
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#26

Beitrag von bmw1 »

@ olivia
damit sind normalerweise nur die saisonbetriebe gemeint. und das wäre ja auch so korrekt. auch vor leistungsbezug muss ja die leistungsberechtigung mittels prüfung vorgenommen werden. aber der rest...man hat sich abgemeldet, die abmeldung wird aber nicht akzeptiert obwohl vie voraussetzung für den weiteren bezug weggefallen ist und soll sich scheinbar auch noch ausgaben genehmigen lassen, obwohl man nichts mehr beziehen will.

@ koelsch
oder das sg interessiert das ganze überhaupt nicht und winkt alles durch was das jc sagt. rechtsverstöße etc. interessieren nicht. der ehrliche ist der dumme und der sich kümmert vom bezug wegzukommen wird bestraft.
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Günter
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#27

Beitrag von Günter »

Was, wenn der Verzicht gem http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html erklärt wird?

Gegen welche Rechtsvorschriften sollte der Verzicht verstoßen, oder welcher Leistungsträger würde belastet werden?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#28

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben:Wenn Du auf einer Hallig einen Kiosk betreibst, aber in den Monaten Oktober bis März sich kein Touri dorthin verläuft, andererseits in den Sommermonaten der Laden brummt, dann soll über ein ganzes Jahr gemittelt werden.

Ähnliches dürfte gelten, wenn Du auf der Zugspitze einen Skiverleih unterhältst, da ist auch von Juni bis November wenig Betrieb ...
In solchen Fällen werden auch die Einnahmen ausserhalb des Leistungsbezuges zur Leistungsberechnung herangezogen. Die "Mindestvertragslaufzeit" beim Jobcenter erhöht sich in diesen Fällen auf 12 Monate.
Olivia
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#29

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben:Was, wenn der Verzicht gem http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html erklärt wird?

Gegen welche Rechtsvorschriften sollte der Verzicht verstoßen, oder welcher Leistungsträger würde belastet werden?
Der Verzicht wirkt dann zum Ende der MVLZ. Die Kündigung des Leistungsbezuges wird durch die Behörde auf diesen Zeitpunkt nach hinten verschoben.
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marsupilami
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#30

Beitrag von marsupilami »

Woraus entnimmst Du "Verzicht wirkt dann zum Ende der MVLZ"?

Wenn ich morgen die richtigen Zahlen ziehe, mich aus dem Leistungsbezug abmelde bzw. nach obigem § auf Leistungen verzichte ab Donnerstag, dann bleibe ich dem JC noch bis Ende des Bewilligungszeitraumes - Juni 2017 - treu verbunden?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#31

Beitrag von Koelsch »

Auf Grund welcher Rechtsvorschrift?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
bmw1
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#32

Beitrag von bmw1 »

@ olivia
da der verzicht (aus nicht nachvollziebaren gründen) für ungültig erklärt wird, endet der bwz ganz normal nach den 6 monaten. rechtlich interessant wäre dann höchstens, ob die ganzen vorschriften auch noch gelten sollten und wie das durchgesetzt werden soll. egv, ortsabw, leistungsberechtigung, genehmigung bei anschaffungen.
da muss es erst mal ein ehemaliger selb.aufstocker zum bsg durchkommen, damit diese frage erörtert wird.

@ günter
gegen keine, aber das jobcenter sagt da einfach, das der eigene leistungsträger belastet wird durch die abmeldung, weil dann einkommen nicht auf den bwz verteilt werden soll. das der ehemalige leistungsbezieher und leistungsberechtigte mit dem zeitpunkt der abmeldung nicht mehr leistungsberechtigt ist, da der antrag ab datum der abmeldung nicht mehr vorliegt durch die abmeldung, interessiert trotzdem nicht.
solange es kein entsprechendes urteil gibt herrscht beim jc narrenfreiheit. :-(
Olivia
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#33

Beitrag von Olivia »

Das JC wird sich einfach auf den Standpunkt stellen, dass nach der Abmeldung eine grössere Zahlung eingeht und man sich die anrechnungsfrei sichern möchte. Somit keine Abmeldung im laufenden BWZ gestattet, sondern nur zum Ende des BWZ möglich. Rechtsvorschrift keine, sondern wenn man nicht mitmacht Rückforderung der Leistungen für den angefangenen BWZ inkl. Krankenkasse (mangelnde Mitwirkung). (Ggf. Feststellung eines sozialen Schadens.)
sia
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#34

Beitrag von sia »

Ratlose hat geschrieben:
Beide Leistungsempfänger sind selbstständig. Aufgrund unerwarteter Einnahmen eines der beiden Leistungsempfänger (Gewinn im 5-stelligen Bereich innerhalb der Monate 4 und 5 des 6-monatigen Bewilligungszeitraums) wurde nach 3 Monaten Leistungsbezug abgemeldet. Bereits vom JC gezahlte Unterstützung wurde umgehend zurück überwiesen.

Trotzdem verlangt das JC die Offenlegung der Gewinne im gesamten Bewilligungszeitraum und läßt sich nicht darauf ein, dass nur der eigentliche Leistungszeitraum zur Berechnung herangezogen werden sollte. Es soll auch dann die endgültige EKS über die gesamten 6 Monate berechnet werden.
Das könnte letztlich eine Sache fürs SG sein. Offensichtlich möchte das JC die Leistungen aus den Monaten 1,2 und 3 mit dem Gewinn aus 4 und 5 (+ evtl. 6) verrechnen. Und wird so argumentieren, dass es nicht sein könne, dass es jemanden drei Monate pampert und derjenige sich nach Eintritt von Erfolgen verdünnisiert und den BWZ abkürzt, um die gesamte Verrechnung zu vermeiden.

Meiner Ansicht nach gehört das sozialrechtlich angeschaut. Wenn jemand in Monat 4 und 5 ein solches Plus erzielt, dass er gute Aussichten hat, auf Grundlage dieser Erfolge auch künftig nicht mehr hilfebedürftig zu sein, so entspräche das doch den gesetzlichen Absichten und Zielen, dass der LE seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreitet.

Durch eine Anrechnung der Leistungen der Monate 1,2 und 3 würde genau diese Absicht torpediert, da er durch die Rückzahlungen erneut in den Bezug geraten könnte. Das kann nicht wirklich im Sinne des Erfinders sein. Hier sollte unbedingt die Frage der Verhältnismäßigkeit geklärt werden und vermutlich wird das nur auf juristischem Weg möglich sein. Vorab würde ich persönlich diese Argumentation dem JC gegenüber formulieren, (nachweislich) zukommen lassen und um Stellungnahme bitten. Ganz unabhängig von evtl. bestehenden Regelungen zum "Leistungsaustritt", sondern einfach nach gesundem Menschenverstand.
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Koelsch
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#35

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das werden Gerichte klären müssen
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Olivia
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#36

Beitrag von Olivia »

Fraglich ist auch, was ist, wenn eine Selbständigkeit nach 4 Monaten per EGV beendet wird. Werden dann auch Nachweise für 6 Monate verlangt oder genügen in dem Fall 4 Monate? Siehe den entsprechenden Thread.
sia
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#37

Beitrag von sia »

Interessanter Einwurf, Olivia. Hier besteht erhebliche Rechtsunsicherheit. Zumal die Beendigung der Selbstständigkeit per EGV nicht unterzeichnet und auch kein VA nachgeliefert wurde. Welcher BWZ sollte hier also abgerechnet werden, zumal bis heute kein Bescheid zur vEKS 7-12/16 erfolgte? Fazit kann nur sein, dass in sehr vielen Fällen hilflos und stümperhaft agiert wird nach dem Motto "Wir probieren das jetzt einmal". Traurig, aber wahr.
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Koelsch
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#38

Beitrag von Koelsch »

Das ist ein leider bekanntes "Phänomen" - JC weiß eben, nur ein geringer Teil (ich schätze allenfalls 5-10%) der eLB's geht gegen falsche Bescheide vor. Bei Selbstständigen mag dieser Prozentsatz deutlich höher sein - das steigert aber nicht unbeding unsere Beliebtheit beim JC. :unschuld: :zwinker:
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#39

Beitrag von sia »

Die ganze Maschinerie namens H4 ist ein Pseudo-Verbesserungs-Mechanismus, der in Wahrheit nur der Schönung der Statistiken dient. Es ist extrem schwer, sich als Betroffener dagegen zu wehren, zumal hier permanent mit der Existenz-Vernichtungs-Keule gedroht wird, sofern man nicht spurt. Und wer nicht betroffen ist, hat – beim besten Willen – keine Vorstellung davon, was diese Sache mit einem macht. Deshalb sollte bitte jeder, der irgendwie kann, den Mund aufmachen und seine Geschichte erzählen, anstatt sich zu schämen. Es kann absolut jeden treffen.
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Koelsch
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#40

Beitrag von Koelsch »

So isses, aber geh mal in's JC - allein. Auf dem Flur oder in der Wartezone stehen oder sitzen jede Menge "Leidensgenossen". Und dann frag mal laut, ob jemand mit Dir zum SB rein geht, im Gegenzug würdest Du natürlich auch als Beistand bei ihm mit rein gehen. Ich hab's seinerzeit 2-3 mal gemacht - und hab immer allein beim SB gesessen.
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#41

Beitrag von bmw1 »

@olivia
wenn die selbständigkeit beendet wurde und das jc auch einen nachweis bekommen hat, endet auch der bwz vorzeitig. haben ja schon einige hier berichtet. wechsel vom selbst.aufstocker zum angestelltenverhältnis. bwz wird verkürzt und es muss nur eks bis ende der selbständigkeit geliefert werden.

@all
ich möchte noch die begriffe leistungsbedürftig und leistungsberechtigt zur diskussion bringen.
leistungsbedürftig ist nur wer seinen lebensunterhalt nicht ohne hilfe bestreiten kann.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/9.html

leistungsberechtigt wer einen antrag gestellt hat und wo auch die voraussetzungen incl nachweise vorhanden sind.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7.html

mit der abmeldung bin ich aber nicht mehr bedürftig, denn in der regel melde ich mich ja ab, wenn ich ohne hilfe auskomme.

leistungsberechtigt bin ich auch nicht mehr. denn die leistungsberechtigung endet mit meiner abmeldung. ab da liegt kein antrag mehr vor und es fehlen auch die voraussetzungen für den bezug von leistungen vom leistungsträger.

wären diese punkte auch noch mal was fürs gericht?!
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Koelsch
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#42

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute, das bringt beim Gericht nichts. Es geht nicht um die Begriffe, sondern darum, ob der BWZ mit dem Verzicht endet.
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#43

Beitrag von sia »

Ich war bislang auch immer allein. Ab einer gewissen Brisanz ist das nicht mehr empfehlenswert und ich weiß genau, wovon zu sprichst. Es ist wirklich schwierig, jemanden zu finden. Es sollte ja auch persönlich einigermaßen passen. Vielleicht hier eine Rubrik einführen? Ich begleite in Berlin sehr gerne und richte mich voll auf die Vorstellungen desjenigen ein. Sprich, ich kann sowohl reden als auch schweigen. Aber Dabeisein allein ist oft schon sehr hilfreich.
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#44

Beitrag von bmw1 »

der bwz endet mit dem verzicht (abmeldung) vorzeitig. das hatte ja mal ein sg geurteilt. .."zwar ist es durchaus möglich den eigenen bwz durch eigene abmeldung zu verkürzen. ein verzicht ist ein..." so in etwa war der wortlaut im urteilsschreiben.
die frage wäre höchstens wieso kann das jobcenter behaupten das durch die eigene abmeldung der leistungsträger belastet wird. die abmeldung ist ja vor den bedarfsdeckenden einnahmen.

es müssen sich einfach alle geschädigten selbständigen zusammentun und sich komplett durchklagen und die urteile besprechen. leider ist das sehr nervenaufreibend.
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#45

Beitrag von sia »

@bmw Ich vermute auch, dass es um die Umstände des Verzichts auf Leistungen geht. Das ist m. E. bislang noch nicht rechtlich geklärt. Tipp: Mach dir mal eine Liste mit allen Faktoren, die hier irgendwie angesprochen werden und ergänze sie durch eigene Ideen.
sia
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#46

Beitrag von sia »

@bmw1 Wie schon erwähnt wird die Frage diejenige sein, ob du durch derzeitige Erfolge + die Abmeldung vom Bezug eine aussichtsreiche Zukunft einläutest oder ob der Bezug allein dazu diente, eine schlappe Phase zu überbrücken, ohne finanzielle Konsequenzen tragen zu wollen. Mal ganz krass formuliert ;)
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marsupilami
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#47

Beitrag von marsupilami »

sia hat geschrieben:Ich war bislang auch immer allein. Ab einer gewissen Brisanz ist das nicht mehr empfehlenswert und ich weiß genau, wovon zu sprichst. Es ist wirklich schwierig, jemanden zu finden. Es sollte ja auch persönlich einigermaßen passen. Vielleicht hier eine Rubrik einführen? Ich begleite in Berlin sehr gerne und richte mich voll auf die Vorstellungen desjenigen ein. Sprich, ich kann sowohl reden als auch schweigen. Aber Dabeisein allein ist oft schon sehr hilfreich.
https://www.elo-forum.org/suche-biete-b ... jobcenter/

Spezieller:
https://www.elo-forum.org/suche-biete-b ... stand.html

Ansonsten:
http://www.wirgehenmit.org/
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#48

Beitrag von kleinchaos »

Von den 4 oder 5 Mitläufern aus Leipzig bin nur ich aktiv :(
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Endgültige EKS über Leistungs- oder Bewilligungszeitraum?

#49

Beitrag von sia »

Die Liste auf wirgehenmit ist leider nicht ganz aktuell, jedenfalls für Berlin. Mindestens vier der Leute dort begleiten nicht mehr oder die Mail-Addi stimmt nicht. Es sind aber auch noch welche aktiv.
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