Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
keep_it_real
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Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#1

Beitrag von keep_it_real »

Hallo!

Ich bin Selbständig und habe zuerst die vorläufigen EKSn abgegeben und nach 6 Monaten die abschließenden.
Für die Jahreshälfte 03/2015 - 08/2015 habe ich gestern den abschließenden Bescheid bekommen. Und muss 2600 € nachzahlen!!!

Vorher möchte ich sagen, dass die "Ausgaben" für mich ein durchlaufender Posten gewesen waren und in der EKS hätten gar nicht auftauchen sollen...Das war aber die erste EKS. Dennoch habe ich es meiner Sachbearbeiterin erklärt.

Nun die Fragen:
1. Job Center (meine Sachbearbeiterin) hat die Ausgaben für die Ferienwohnung, die ich nur verwaltet habe nicht akzeptiert. Sprich. Ich verdiene von Verwaltung der Ferienwohnung nur 10% der Einkünfte. Dies sind ca. 150-200 € im Monat. Dafür verwalte ich. Ich organisiere Reinigung, Handwerker, etc. Wenn etwas kaputt geht, muss ich mich darum kümmern. In diesem Zeitraum gab es viele Schäden im Apartment und ich habe aus meiner Tasche bezahlt und dies dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Job Center hat alle Rechnungen und Belege bekommen, jedoch denkt Job Center, dass alles was ich dem Eigentümer in Rechnung gestellt habe- meine Einnahmen sind. Es kann doch nicht sein, weil ich nachgewiesen habe, dass dies auch meine Ausgaben waren (Schlüsseldiesnt, BSR...etc). Wie kann ich dagegen vorgehen? Ich habe das Geld nicht verdient. Das war durchlaufender Posten gewesen!

2. Reinigungen der Ferienwohnung wurden nicht akzeptiert, weil meine Sachbearbeiterin der Meinung ist, wenn ich Leistungen beziehe muss ich selbst reinigen? Stimmt das? Ich bin der Verwalter und mache es seit 2011. Auf Job Center bin ich seit 2015. Job Center kann mich doch nicht zwingen zu reinigen, wenn ich Verwalter bin und sales manager. - Meine Dienstleistung ist, alles so zu organisieren, dass jede Gästegruppe in einer saubere Wohnung einchecken kann und dass alles einwandfrei läuft. Außerdem habe ich zusätzlich noch gearbeitet. Also eine Erwerbstätigkeit gehabt und konnte bei Ein-und Auschecken der Gäste nicht dabei sein.

3. Ein Monat bevor ich mich beim Job Center angemeldet habe, habe ich mit meinem Bruder die Kooperationsvereinbarung unterschrieben, dass er für die Zeit des Hochsaisons für 6 Monate eine Kundin von mir übernimmt. Sprich er muss für ihre Wohnung sich um Buchungen und Preise kümmern, da ich parallel erwerbstätig war und eigene Kunden hatte und zeitlich es nicht geschafft habe mich um alle Kunden im Hochsaison zu kümmern. Ich habe ihr immer alles in Rechnung gestellt und habe ihm dann diese Beträge weitergeleitet. Job Center akzeptierte es nicht, weil ich das mit dem JOb Center nicht besprochen habe. Kann ich da auch was tun? Das waren die ersten 6 Monate auf Job Center. Ich hatte auch noch keinen Ansprechpartner gehabt.

4. Ich habe am 15.3 den Antrag für Leistungen vom Job Center abgegeben. Für März 2015 habe ich das Geld vom Job Center erhalten. Heute schreibt mir Job Center, dass ich keinen Anspruch gehabt habe, weil ich von Erwerbstätigkeit den doppelten Lohn erhalten habe. Ein Teil des Lohns war aber für Februar gewesen. Die Überweisung ging raus am 2.03.2015. Kann ich da auch was tun?
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marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Vorbemerkung:
Kann es sein, dass SB nicht klar ist, dass das nicht Deine Wohnung ist, sondern Du nur der Verwalter bist?

Zu 1: wenn Du die Ausgaben dem Eigentümer in Rechnung - Beleg - gestellt hast, muss/sollte es ja auch einen Rückfluß gegeben haben.
Ist der denn nicht ersichtlich und entsprechend zuzuordnen?

Zu 2: siehe Vorbemerkung

Zu 3: es geht das JC einen feuchten Kehrricht an, mit wem Du kooperierst.
Man möge bitte die Rechtsgrundlage dafür benennen, dass Du mit dem JC absprechen musst, wer Geschäftspartner ist und wer nicht.

Zu 4: Lohnabrechnung(en) vorlegen.
Aus der müsste ersichtlich sein, wann für welchen Monat abgerechnet wurde.


Also einen Widerspruch schreiben (per Brief-Post und nicht per Telefon und nicht per Mail!!!) und diese Dinge klarstellen.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#3

Beitrag von Koelsch »

Wie Marsu schreibt - und zur "ersten Beruhigung": So lange Widerspruch und evtl. anschließenede Klagen laufen, musst Du keinen Cent zahlen. Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schnickschnuck
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#4

Beitrag von schnickschnuck »

Es gilt das Zuflußprinzip. Was auf Dein Konto eingeht, ist erst einmal Einnahme.

Wenn Du also einen Handwerker beauftragst, der die verstopfte Toilette wieder in Gang bringt, dann kostet dich das zum Beispiel 300 Euro.
Das wäre dann Betriebsausgabe.
Diese Kosten stellst Du dem Eigentümer in Rechnung, er bezahlt die 300 Euro.
Somit verbuchst Du bei den Einnahmen 300 Euro und bei den Ausgaben 300 Euro. Im Endergebnis also 0. Wichtig ist, dass Du BEIDE Rechnungsbelege hast und das Geld auch von Deinem Konto geht!
► Text anzeigen
Kommt das Jobcenter nun daher und sagt, die 300 Euro vom Eigentümer sind Einnahmen, die 300 Euro Ausgaben waren nicht notwendig oder nicht angemessen und werden aus der EKS gestrichen, ist das nicht rechtens und Du solltest dagegen in den Widerspruch gehen und auch aufschiebende Wirkung beantragen. Parallel würde ich auch die Inkassostelle anrufen und über den Vorgang informieren. Dazu reicht es, wenn Du denen mitteilst, dass Du gegen den Erstattungsbescheid in den Widerspruch gehst. Dann müssen die das erst einmal zinsfrei bis zur endgültigen Klärung stunden. Das wäre dann entweder der Widerspruchsbescheid, oder wenn das nicht geholfen hat (und das tut es meistens nicht), dann nach einem Gerichtsbeschluss im Klageverfahren.

Auch bist Du nicht verpflichtet, Ferienwohnung, die Du betreust, zu putzen. du bist Verwalter, keine Putzkraft. Es ist richtig, dass Du Deine eigene Wohnung putzen musst, aber nicht die Wohnung fremder Leute. Das wäre höchstens denkbar, wenn Du dafür angemessen bezahlt wirst per vertraglicher Vereinbarung. Wenn die nicht existiert, musst Du auch nicht putzen. Der Sachbearbeiter hat wohl aus Versehen nicht mitbekommen, dass das nicht Deine Ferienwohnung ist *ahem*
keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#5

Beitrag von keep_it_real »

Danke für die ausführlichen Antworten!!! Das beruhigt erstmal=)
Das Problem ist, dass meine Sachbearbeiterin mich von Anfang an gestresst hat und gesagt hat, dass ich zu wenig verdiene und muss mir lieber eine Arbeit suchen. (Parallel dazu hat sie die ganzen Ausgaben nicht anerkannt). Ich habe sie mehrmals aufgeklärt, wie was läuft und alle Nachweise und belege 2x abgegeben. Weil einmal sind die wohl verloren gegangen.

Nun die Frage. Ich schreibe den formlosen Widerspruch (erstmal keinen Anwalt schalten). Wo ich alles nochmals erkläre und zum Widerspruch lege ich zuerst die Lohnabrechnungen bei - für Februar 2015, damit die sehen, dass der Lohn für Februar war.
Muss ich irgendwelche Paragraphen nennen? Oder recht erstmal eine schriftliche Erklärung?

LG
schnickschnuck
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#6

Beitrag von schnickschnuck »

Zum Verhalten des Sachbearbeiters:
Selbständige im Leistungsbezug sind für das Jobcenter in etwa so beliebt wie die Kacke am Schuh vor einem wichtigen Geschäftsmeeting. Die machen Arbeit, deren Belege müssen "geprüft" werden, dann müssen da deren Berechnungen angewandt werden. Du machst 10x mehr Arbeit, als jemand, der zu Hause sitzt und jeden Monat 10 Bewerbungen schreibt. Außerdem stehst Du nicht für Maßnahmen zur Verfügung, wie das allseits beliebte Bewerbertraining oder die 1-Euro-Jobs. Das stinkt denen gewaltig. Und Du hast eine gewisse Selbständigkeit und Freiheiten, auch das geht vielen Sachbearbeitern gegen den Strich, da Du so etwas wie Selbstbewusstsein hast und auch ein paar mehr Freiheiten als jemand, der dem Amt voll unterworfen ist.

Zum Widerspruch:
Paragraphen-Benennen würde ich erst einmal nicht, außer maximal den §3 ALG-II-VO ins Spiel bringen, was die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben angeht. Den kannst Du auch selbst mal nachschlagen, das ist das "Universalwerkzeug", das bei Selbständigen zur Anwendung kommt. Zu der Lohngeschichte kann ich nichts schreiben, da kenne ich mich nicht aus. Das wissen andere besser.

Anwalt im Widerspruchsverfahren ist schwierig. Du kannst zum Amtsgericht gehen und Dir einen Rechtsberatungsschein geben lassen und mit dem zum Anwalt gehen. Dort wird Dir der Anwalt erklären, wie so nach fachlicher Einschätzung die Erfolgsaussichten sind und ggf. den Widerspruch gleich selbst übernehmen und parallel dazu PKH beantragen (oder Dir sagen, dass Du das machen sollst). Aber im Widerspruchsverfahren ist das schwierig, meist passiert das erst zum Klageverfahren, also wenn Du Klage einreichst und parallel PKH beantragst.

Den Widerspruch kannst Du demnach erst einmal selbst verfassen. Ich denke, hier im Forum werden einige auch scharfe Formulierungen parat haben, wenn Du dabei Unterstützung brauchst. Evtl. kannst Du den Widerspruch in anonymisierter Form zum "Bemeckern" auch hier hochladen. Oftmals haben einige noch sehr gute Vorschläge, was man noch verbessern oder hinzufügen oder besser weglassen sollte.

► Text anzeigen
schnickschnuck
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#7

Beitrag von schnickschnuck »

Einen guten Einwand habe ich noch zur Putzkraft:
Das Jobcenter sagt: Du musst putzen (auch wenn es nicht Deine Ferienwohnung ist).
Nur: Du bist nur der Verwalter und nicht der Eigentümer.
Wenn das Jobcenter also ganz dumm kommen sollte oder auch das Gericht dumm kommen sollte, lasse Dir ggf. vom Verwalter ein Schreiben ausstellen, in dem steht, dass Reinigungsarbeiten der Ferienwohnung ausschließlich von einer professionellen Reinigungsfachkraft aus dem Dienstleistungsbereich zu übernehmen ist. Die Kosten sind schließlich durchlaufend, Du zahlst die Reinigungsfachkraft, der Eigentümer erstattet Dir diese Kosten 1:1. Das heisst, auch für das Jobcenter ist das eine +/-0 Rechnung.

Andernfalls wäre der Verwalter Eigentümer ggf. nämlich gezwungen, Dich als Reinigungskraft bei sich vertraglich anzustellen und müsste dann die diversen Kosten dafür zahlen. Alles andere wäre sonst Schwarzarbeit, wenn Du das machen müsstest, ohne jede Absicherung und ohne Bezahlung. Du bist Verwalter, kein Reinigungsunternehmen, hast dafür sicher auch keinen Gewerbeschein.
Zuletzt geändert von schnickschnuck am So 18. Sep 2016, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#8

Beitrag von Koelsch »

Im Widerspruchsverfahrfen gibt es keine PKH, die gibt's nur im Klageverfahren.

Ich würde auch vorschlagen, formulier mal einen Widerspruch, stell ihn hier anonymisiert ein. Wir "meckern" dann dann schon und kommen mit eventuellen Verbesserungsvorschlägen.

Wenn Fevrualohn erst im März zugeflossen ist, dann gilt da nach meiner Meinung das Zuflussprinzip, der gilt als Märzeinnahme. Aber dennoch, pack das mit in den Widerspruch.
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marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#9

Beitrag von marsupilami »

schnickschnuck hat geschrieben:Einen guten Einwand habe ich noch zur Putzkraft:
Das Jobcenter sagt: Du musst putzen (auch wenn es nicht Deine Ferienwohnung ist).
Nur: Du bist nur der Verwalter und nicht der Eigentümer.
Wenn das Jobcenter also ganz dumm kommen sollte oder auch das Gericht dumm kommen sollte, lasse Dir ggf. vom Verwalter Eigentümer ein Schreiben ausstellen, in dem steht, dass Reinigungsarbeiten der Ferienwohnung ausschließlich von einer professionellen Reinigungsfachkraft aus dem Dienstleistungsbereich zu übernehmen ist. Die Kosten sind schließlich durchlaufend, Du zahlst die Reinigungsfachkraft, der Eigentümer erstattet Dir diese Kosten 1:1. Das heisst, auch für das Jobcenter ist das eine +/-0 Rechnung.

Andernfalls wäre der Verwalter Eigentümer[/b] ggf. nämlich gezwungen, Dich als Reinigungskraft bei sich vertraglich anzustellen und müsste dann die diversen Kosten dafür zahlen. Alles andere wäre sonst Schwarzarbeit, wenn Du das machen müsstest, ohne jede Absicherung und ohne Bezahlung. Du bist Verwalter, kein Reinigungsunternehmen, hast dafür sicher auch keinen Gewerbeschein.
Oder sehe ich das falsch?
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keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#10

Beitrag von keep_it_real »

ok!
Blöderweise habe ich vieles nichts geschwärzt....

Eine andere Frage zu meiner Sachbearbeiterin.
Sie hat mich im Januar 16 zur Maßnahme geschickt. Das ist Coaching. "Teilnahme an einer Maßnahme zur Beratung und Kenntnisvermittlung - gemäß § 16c Abs. 2 SGB II. Und hat geschrieben, dass es Pflicht sei. Sie wollte durch eine externe und "unabhängige" Firma prüfen, ob meine Selbständigkeit Chancen auf Entwicklung hat. Modul 1 dauerte zwei Monate und mein Coach schrieb, dass ich Chancen habe. Daher wurde entschieden mich in Modul 2 zu stecken. Mündlich wurde mir gesagt, dass Modul 2 ein Jahr dauert und ich dann nun wirklich zeigen muss, dass ich aus dem Job Center rausgehen kann. Das hat mein Coach gesagt und auch ein Stellvertretender Sachbearbeiter.

Nachdem wir die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben, sind 4 Monate vergangen und meine Sachbearbeiterin hat mich zum Gespräch eingeladen zusammen mit dem Coach. Davor habe ich mit dem Coach einen Zettel unterschrieben....Das war ein Zwischenergebnis, wo es stand, dass ich in der nächsten Zeit 900 € im Monate aus Selbständigkeit verdienen werde und es ist noch unklar, wann ich aus den Leistungen rausgehen kann.

In diesem Zusammenhang hat meine Sachbearbeiterin gesagt, dass ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss. Ich habe sie hingewiesen auf 1 Jahr des Moduls 2, was bis April 17 laufen soll. Sie meinte zusammen mit dem Coach, dass es nicht rechtskräftig sei...und dass sie mich jederzeit in die Arbeitsvermittlung schicken kann.

In der Eingliederungsvereinbarung steht, dass ich an Maßnahme teilnehme.. Da steht auch, dass ich das Angebotsschreiben für Modul 2 bekomme, was ich nie bekommen habe...Weil es nirgendwo geschrieben ist, wie lange das Modul 2 dauert... (Habe es angefordert vom Job Center, bis jetzt kam nichts)

Da habe ich ihr gesagt, dass ich ein Objekt gefunden habe, was ich anmieten würde und an Touris vermieten. Mit 2 solchen Objekten wäre ich definitiv raus aus den Leistungen. Sie hat dann gesagt, dass sie mir 4 Wochen Zeit gibt um noch einen Businessplan mit allen Details zu schreiben. Ein paar Tage später kam von ihr der Brief. Einladung zum Termin in 2 Wochen mit dem Businessplan.....

Was kann ich da tun?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#11

Beitrag von keep_it_real »

Ja...in meiner Gewerbe steht, dass ich Online Marketing betreibe...keine Reinigungskraft!..
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Günter
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#12

Beitrag von Günter »

Mal so unrter uns gefragt. Wer ist denn eigentlich selbstständig? Du oder deine SB?

Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage, die ihr auch nur die Spur eines Rechtes gibt, deine Tätigkeit in welcher Form auch immer zu genehmigen.

Und diese Maßnahmen stehlen dir die Zeit, die du für die Gewerbeausübung benötigst.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#13

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich wie Günter. Die können Dir nichts verbieten. Klar können die Dich vemutlich "zwingen" Bewerbungen zu schreiben, aber mehr auch nicht. Und JC muss nach meiner Meinung durchaus begründen, warum die Dir dieses Modul 2 nicht genehmigen. So einfach aus dem Handgelenk "ist nicht rechtsverbindlich" geht das nicht. Wenn Du als den Eindruck hast, dieses Modul würde Dich weiter bringen, dann würde ich da auch nachhaken. Wenn Du aber diesen Eindruck nicht hast, dann ist es, wie Günter schon sagte, Zeitverschwendung.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#14

Beitrag von schnickschnuck »

Schwärzung
Kann man nichts machen, für die Zukunft merken.
Alleine die Tatsache, dass die Deine Unterlagen bereits einmal verloren haben, zeigt, wie genau die das dort mit dem Datenschutz sehen. Weißt Du, wer da jetzt eventuell mit Deinen betrieblichen Unterlagen herumläuft und was derjenige damit macht?

Maßnahme
Für Selbständige verteilen die gerne diese Maßnahme. Die ist, je nach Region und Anbieter, meistens schlecht bis ganz schlecht. Es soll aber auch schon Leute geben, die damit gute Erfahrungen gemacht haben. Ich habe mich damals gegen eine solche Maßnahme erfolgreich massiv gewehrt. Oftmals dienen diese Maßnahmen dazu, Dich mürbe zu machen und zur freiwilligen Aufgabe zu bewegen.
Und dann? Bewerben, Bewerbertraining, 1-Euro-Job. Aber nichts, das Dich irgendwie weiterbringen würde.

Das Jobcenter hat mit Modul 1 das erreicht, was sie haben wollten:
Verschwindest Du aus dem Leistungsbezug oder bleibst Du als Aufstocker erhalten?
Ergebnis war: Aufstocker, nicht absehbar wann der Leistungsbezug beendet wird. Demnach drängen die zur Aufgabe.

Für Dich gilt
Du bist erst einmal selbständig. Punkt.
Da kann das Sachbearbeiterchen im Kreis ums Lagerfeuer hüpfen, das ändert nichts an der Tatsache. Gerne kommen sie dann mit radikalen Ansichten und drohen mit allem Möglichen. Auch Sanktionsandrohungen hatte ich schon. Keine davon kam durch.
Günter hat es kurz und knapp beschrieben: Wer ist selbständig? Wer trägt die Verantwortung? Wer haftet? Die Sachbearbeiterin ist es nicht.

Arbeitsvermittlung
Konkret kannst Du Dich nur einzelfallbezogen wehren. Wenn sie Dich in die Arbeitsvermittlung steckt, kannst Du vermutlich Deine Selbständigkeit nicht mehr ausüben. Ob das Sinn und Zweck der Übung ist? Wer haftet? Wer zahlt die Betriebskosten, wenn Du nicht mehr dafür sorgen kannst, Einnahmen zu generieren?
Hier kommt es vor allem auch auf Deine Nerven an, inwieweit Du Dich da auf einen Schriftkrieg mit Widersprüchen und Klagen einlassen möchtest. Das ist vor allem zeitraubend und auch auf Dauer nervlich belastend, wenn man sich immer wieder gegen den selben Mist wehren muss. Ich hake das für mich unter "Notwendigkeiten in der laufenden Selbständigkeit" ab, das entspannt mich ein wenig. Es gehört eben dazu.

Wenn Du konkret Gewinne hast, die evtl. sogar angerechnet werden, dann dürfte die Sachbearbeiterin es schwer haben, Dich in die Arbeitsvermittlung zu stopfen. Vor allem, wenn Deine Tätigkeit ein Vollzeitgewerbe ist. Die argumentieren dann gerne damit, dass man das Gewerbe auch "nebenberuflich" ausüben kann. Ob das geht, hängt von der Art des Gewerbes ab. Am Ende sitzt Du dann in der Arbeitsvermittlung, erzählst denen, dass Du selbständig bist. Dann erntest Du komische Blicke von der Arbeitsvermittlung und die Frage: "Und was sollen Sie dann bei mir?" Das habe ich alles schon erlebt. Oder Aussagen wie: "In meinem Computer steht, dass Sie die Selbständigkeit aufgegeben haben." Und auf meine Rückfrage, woher die Information käme, kommt dann nur: "Das steht so in meinem Computer."

Letzten Endes wirst Du Dich durchsetzen müssen, notfalls dann auch gerichtlich.

Merken
Mit dem Jobcenter wird nur schriftlich per Post verkehrt. Nicht per email und auch nicht per Telefon. Mündlich sind nur belanglose Dinge abzusprechen, es gilt schließlich Anwesenheitspflicht bei Einladungen. Alles muss sauber dokumentiert und gerichtsfest belegbar sein. Telefonnummer und Mailadresse sind aus dem System zu löschen. Das ist Dein Recht.
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marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#15

Beitrag von marsupilami »

Und nichts vor Ort ungeprüft unterschreiben.

Wie lange ist die aktuelle EGV noch gültig?
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keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#16

Beitrag von keep_it_real »

EGV ist noch bis zum 31.10.2016 gültig
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Günter
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#17

Beitrag von Günter »

Ich würde kurz und bündig schreiben

Der Nichtanerkennung meiner Betriebsausgaben wird widersprochen.

Sie verkennen die Situation. Ich verwalte die ...... Objekte im Namen der Eigentümer. Meine Aufgabe ist es unter anderen erforderliche Reparaturen und Wartungs- sowie Reinigungsarbeiten durch Fachfirmen durchführen zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten werden durch mich ausgelegt und mir dann von den Eigentümern zurückerstattet.

Sollten sie Probleme haben diese einfachen betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge zu erkennen, wird ihnen sicherlich das zuständige Sozialgericht bei der Wissensvermittlung behilflich sein.

Mal einen Vorschlag zur Güte, so kenne ich es von Hausverwaltungen.


Die Einnahmen und Ausgaben eines Objektes fließen (Objektweise getrennt) auf ein Hauskonto, von diesem Konto werden die Rechnungen des Verwalters bezahlt und die Überschüsse fließen an den/die Eigentümer. Rücklagen für große Investitionen werden auf dem Konto angesammelt.

Das hat den gewaltigen Vorteil, es ist ein Fremdkonto und das JC hat keinerlei Einblicke. Und du kannst sauber Objektweise getrennt deine Abrechnungen erstellen.

Aber das muss jeder für sich entscheiden.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#18

Beitrag von keep_it_real »

Danke!

Mein Fehler war tatsächlich gewesen, dass ich immer nur eine Bankvermindung hatte. Privat habe ich nicht von gewerblich getrennt.
Dennoch floßen dorthin keine Einnahmen aus Vermietung von Ferienwohnungen. Die Eigentümer haben das Geld direkt von Mietern bekommen.
Als ich zum Job Center kam, habe ich vieles nicht beachtet, weil alles für mich neu war. Sonst hätte ich mich vorbereitet und die Konten getrennt.
Außerdem war immer alles in Maßen gewesen. Alle Ausgaben für Ferienwohnungen waren klein. Nur blöderweise im Sommer 2015 gab es bei einer Wohnung starke Probleme - Bettwanzen, Starke Abnutzung von Möblen, etc...und keine Bareinnahmen, die ich für Ausgaben hätte verwenden können. Daher musste ich schnell reagieren und aus meiner Tasche bezahlen....

Danke auch für den Tipp, dass ich meine Kooperationspartner schwärzen kann. Job Center hat übrigens alle meine Kooperationsverträge (Aufträge) mit Eigentümern, Putzfirma, etc.... angefordert und bekommen.

Okay, sobald der Widerspruch fertig ist, werde ich ihn hier hochladen!
Peterpanik
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#19

Beitrag von Peterpanik »

Hallo keep_it_real war doch ein guter Tip im Tacheles - Forum.
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#20

Beitrag von Koelsch »

Welchen meinst Du, stell mal bitte einen Link hier rein. Wir haben hier ja nix gegen Links in andere Foren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#21

Beitrag von Olivia »

Das JC kann keine Umwandlung ins Nebengewerbe fordern. Die Ausübung des Gewerbes bestimmt der Selbständige und nicht das JC.

Dass sich das Massnahmencoaching Modul 2 über ein ganzes Jahr hinziehen soll, finde ich eine Zumutung. Das JC könnte dann eine Art Monitoring durchführen, d.h. einen permanenten Abgleich, inwieweit die Zielvereinbarungen aus Modul 1 schon umgesetzt worden sind (Gewinn-Soll-Ist-Analyse).

Der Hinzuziehung des Coaches zu den Vermittlungsgesprächen würde ich widersprechen. Der Coach ist doch kein JC-Angestellter.
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Günter
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#22

Beitrag von Günter »

Ich bezweifele, dass das JC einen Selbstständigen in eine Maßnahme zwingen kann.
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#23

Beitrag von Koelsch »

Eine sofortige Gegenmaßnahme: Veränderungsmitteilung mit entsprechend reduzierten Gewinnen = sofort mehr ALG II Anspruch. Und das kann man, je nach Zeitaufwand für die Maßnahme, dann sicher auch vorm SG im Eilverfahren geltend machen. Die Maßnahme kappt einem ja sofort die Arbeitszeit - und Zeit ist Geld.
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Olivia
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#24

Beitrag von Olivia »

Ich bezweifele, dass das JC einen Selbstständigen in eine Maßnahme zwingen kann.
Ich bezweifle das auch.

Davon abgesehen kann der Coach, sofern man in das Coaching freiwillig eingewilligt hat, im Ergebnis zu einer sogenannten "Abberatung" kommen. Dabei wird der Coach die Abwicklung der Selbständigkeit empfehlen und Unterstützung beim Abbruch des Unternehmens leisten. Wenn sich nun ein Coaching über ein ganzes Jahr hinziehen soll und permanent Rechenschaft abgelegt werden soll, besteht diese Möglichkeit jederzeit, sofern die Ziele nicht erreicht werden.
Olivia
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#25

Beitrag von Olivia »

Allein der Umfang der Unterlagen, die zum Coaching zur Analyse und Durchsicht mitzubringen sind, ist enorm: Zeugnisse und Befähigungsnachweise zur Person des Unternehmers, ursprünglicher bzw. aktueller Businessplan incl. Finanzplanung, Übersicht der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit im lfd. Geschäftsjahr, bisherige Umsätze, bisherige betriebliche Ausgaben, Liquiditätssicherung bis Ende des laufenden Geschäftsjahres (mind. 6 Monate), bestätigte Aufträge, evtl. ausstehende Forderungen, Vorschau / Prognose für mind. 12 Monate, Jahresabschluss der letzten beiden Geschäftsjahre, Steuerbescheide der letzten beiden Geschäftsjahre, Buchführungsunterlagen, Rechnungen, Kontoauszüge, Kassenbuch.
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