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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Mi 26. Okt 2016, 21:46
von keep_it_real
Danke für die ausführliche Antwort!

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Mi 26. Okt 2016, 22:38
von Tester
Günter hat geschrieben:Nachdenken Leute die Simkarte steckt im Handy uund nicht im Schädel des Handyeigners.
Auch wieder wahr ... :mrgreen2:

Wobei man keine schlafende Hunde wecken sollte, nicht das die auf den Gedanken kommen, mal im Tagesrythmus Einladungen zu verschicken.

Und privat verursachte Handy Kosten müssen ja auch nicht als Betriebsausgabe erscheinen ....

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Mi 26. Okt 2016, 22:53
von Günter
Die Rechnung hat der Entleiher bezahlt. Deswegen wurde die nicht eingereicht, denn das wäre Sozialbetrug.

Enge Kontrolltermine sind verboten.

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Mi 2. Nov 2016, 16:12
von keep_it_real
Hallo Team!

Habe hier ein Brief von Leistungsabteilung bekommen. Ich soll diesen Freitag kommen, die möchten über Leistungsangelegenheiten mit mir sprechen.
War wahrscheinlich wg. meinem Widerspruch. Muss ich da was beachten?
Im Brief steht "Notfallkunde für SC"

LG

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Mi 2. Nov 2016, 16:47
von marsupilami
Wenn Du hast, nimm eine Begleitperson Deines Vertrauens mit.
Die müssen eine Begleitung zulassen.

Diese Person muß nicht juristisch beschlagen sein, muss nichts erklären, sagen, ....
Reicht wenn sie einen Schreibblock und einen Kuli mitbringt und zückt und sich das eine oder andere notiert.
Quasi ein privates Gesprächsprotokoll.

Nichts unterschreiben!
Vorwiegend zuhören!

Am besten keinerlei Fragen beantworten mit der Begründung: a) wurde zu kurzfristig und ohne Absprache vorgeladen wurde so dass Du Dich nicht vorbereiten konntest und b) keine Gesprächs-Themen, Fragen, .... im Vorfeld gestellt wurden, auf die Du Dich hättest vorbereiten können.

Wenn sie Fragen haben, bitte schriftlich an Deine Postalische Adresse.

Unbedingt kurz auf der "Einladung" vermerken lassen, dass Du den Termin wahrgenommen hast!

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Mi 2. Nov 2016, 17:33
von Günter

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 12:43
von keep_it_real
Hallo!

Das war wohl heute eine andere Angelegenheit mit Leistungsabteilung. Also mit dem Widerspruch beschäftigt sich die Widerspruchsstelle.

LG

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 19:14
von keep_it_real
Guten Abend!

Habe heute wieder ein Brief bekommen von meiner Sachbearbeiterin.
Sie möchte mich gerne einladen, um mit mir über die abschließende EKS zu sprechen, der letzten Jahreshälfte.
Zusätzlich verlangt sie:

Verträge von meinem Handyanbieter und Internetanbieter.
Darf sie es?

Es geht um Telefonkosten. Damals im Winter war ich im Urlaub gewesen, habe es dem JC auch gemeldet, alles o.k. Die Telefonkosten waren nicht mehr 35 €, sondern 109 €. Musste aber viele Kunden trotzdem betreuen, daher so viel. Internet variiert immer, weil er zusammen mit Haustelefon im Tarif ist, übersteigt aber 30 € nicht und es variiert zwischen 1 und 3 €.
Außerdem war noch eine Sache wegen Handyvertrag gewesen. Mein laufender Vertrag endete zum 01.08.2016 und ich habe Tarifänderung mit Vertragsverlängerung durchgeführt damit meine Handyrechnungen nicht mehr bei 35 € liegen, sondern bei 10-15 €. Für die Umstellung musste ich 30 € einmalig extra zahlen, was ich als Ausgabe ausgewiesen habe.

LG
Micha

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 19:25
von schnickschnuck
Naja, das wird ja sicher ein Massenvertrag sein, oder?
Was die nichts angeht, sind Einzelverbindungsnachweise.
Der Vertrag dürfte allerdings eigentlich auch irrelevant sein, maßgebend ist die Rechnung. Und da würde ich z. B. die Kundennummer, evtl. sogar noch die Rechnungsnummer schwärzen. Aber auch nur, wenn es gewerblich ist. Private Rechnungen gehen die ebenfalls nix an. Relevant sind nur Inhalte, die in der EKS stehen und ggf. nachgewiesen werden müssen.

Ach ja:
Zu den Akten nehmen dürfen die solche Daten eigentlich auch nicht. Diese sind nach "Prüfung" zurückzugeben oder zu vernichten.

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 19:45
von Koelsch
Gegen die Vorlage der Verträge oder, wie schnickschnuck schrieb, der Rechnungen ist kaum was einzuwenden.

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Mi 7. Dez 2016, 18:11
von keep_it_real
Guten Abend!

Habe gerade die Ablehnung meines Widerspruchs bekommen. Also Anwalt und weiter gehts.

Begründung des Widerspruchsbescheids:
- Der Widerspruch ist unbegründet
- Laut eingereichter Unterlagen ist es zweifelhaft ob Herr xxx Hilfebedürftig war, da er wohl nicht nur ein Bankkonto besitzt. Aus seinen Kontoauszügen konnte entnommen werden, dass Herr K. noch ein Konto besitzt und oft bei Verwendungszwecken " Kreditausgleich an Herr Xxx" angegeben hat.

Das ist eigentlich meine Kreditkarte und ich gleiche dort meine Ausgaben von Einkäufen aus. Und keiner hat mich vorher gefragt was das ist. Erst im widerspruchsbescheid erwähnt job center den Verdacht, dass ich noch andere Einnahmequellen habe.

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Mi 7. Dez 2016, 19:00
von Koelsch
Ich sehe da auch keine andere Möglicxhkeit als Klage. Ich weiß, JC kann es kaum glauben, dass man als ALG II Bezieher eine Kreditkarte besitzt.

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Do 8. Dez 2016, 09:36
von marsupilami
Du hast das 2. Konto bereits bei Antragstellung angegeben?
Konto-Auszüge dazu eingereicht?

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Do 8. Dez 2016, 09:46
von keep_it_real
Ich habe meine Kreditkarte seit Evigkeiten. Aber ich habe da nie Kontoauszüge eingereicht und nie es angegeben als Konto. Job Center hat dennoch bei meinen Kontoauszügen gesehen, dass ich da auf die Kreditkarte oft was überweise, bzw. da steht im Verwendungszweck "Barclaycard", wenn die von mir monatlich 50 € abbuchen. Ich dachte, wenn JC Fragen hat, dann reiche ich ja alles ein. Aber Job Center hat da nie was gefragt darüber. Ansonsten habe ich keine Bankkonten mehr. Mein Hauptkonto ist Sparkassenkonto, wo ich nicht nur private, sondern auch geschäftliche Sachen habe.

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Do 8. Dez 2016, 10:11
von tigerlaw
Kreditkartenkonto ist ja auch nur eine Art Abwicklungsstelle: Die Einkäufe werden darüber bezahlt, und einmal im Monat vom "normalen" Konto refinanziert (Kreditkarte). Anders ausgedrückt: Es sind nur Durchlaufende Posten!

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Do 8. Dez 2016, 10:28
von Günter
Dann bleibt nur der Antrag auf eA beim Sozialgericht

Fahr hin, nimm deine Unterlagen mit und ab in die Rechtsantragstelle.


Antrag auf sofortige Gewährung von ALG II gem. Antrag vom.

Begründung Konto leer, due bist bedürftig.

Das angeblich unbekannte Konto ist die Abrechnung der Kreditkarte, also kein Guthaben o.ä sondern ein durchlaufendes Konto zur Begleichuchung von Einkaufsrechnungen.

Entsprechende Belege werden vorgelegt.

Dieses "Konto" ist auch kein Geheimnis sondern dem JC aus der Vorlage der alten Kontoauszüge Auszugsnummer .. ... .... .... bekannt.

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Do 8. Dez 2016, 11:33
von marsupilami
Genau so wie Günter geschrieben hat.

Am Besten noch diese Woche - jaaaa, ich weiß, heute ist Donnerstag.
Aber sonst ist die Bedürftigkeit nicht mehr "aktuell" bzw. akut und das Gericht negiert die Dringlichkeit.

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Do 8. Dez 2016, 17:34
von keep_it_real
Danke!
Habe heute noch geschafft den Schein zu holen, wo es steht dass ich Anwalt nur für Beratung auf Erfolgsaussicht Zwecks Klage nehmen darf.
Und Klagen soll ich dann ohne Anwalt.

LG

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Do 8. Dez 2016, 18:25
von Koelsch
Nein, das liest Du falsch. Du hast einen Beratungshilfeschein - und wenn es zur Klage kommt, dann stellst Du einen Prozeßkostenhilfeantrag (PKH). Dafür ist dann aber nicht mehr das Amtsgericht zuständig, den stellt man bei dem Gericht, bei dem auch die Klage eingereicht wird - also bei Dir beim Sozialgericht.

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Do 8. Dez 2016, 20:48
von keep_it_real
Danke! Ich begreife jetzt so langsam die Vorgehensweise

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Fr 9. Dez 2016, 12:37
von keep_it_real
Eine Frage noch.
Im Widerspruchsbescheid steht: Gegen diese Entscheidung kann jeder Betroffene für sich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei Sozialgericht Klage erheben.

Schaffe ich das mit dem Anwalt und dem Antrag auf PKH ?

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Fr 9. Dez 2016, 12:52
von Günter
Mach doch erst mal den Antrag auf eA alleine. Dazu brauchst du keinen Anwalt.

Der Grund meiner Drängelei. Wenn du diesen Antrag niht zügig stellst, dann scheint es so, als hätte das JC Recht, du hast noch versteckte Einnahmen.

Denn das Hauptverfahren (mit oder ohne Anwalt) kann Monate oder Jahre dauern, wovon lebst du in der Zwischenzeit.

Grund für den Antrag auf eA, du hast kein Geld, dein soziokulturelles (Scheißwort) Existenzminimum ist nicht gedeckt.

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Fr 9. Dez 2016, 13:22
von Koelsch
:jojo: Die Rechtsantragstelle beim SG hilft in zweifel bei der Formulierung

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Mo 12. Dez 2016, 10:15
von keep_it_real
@ Günter. Was war nochmal eA?

LG

Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Verfasst: Mo 12. Dez 2016, 10:23
von tigerlaw
keep_it_real hat geschrieben:@ Günter. Was war nochmal eA?

LG
Einstweilige Anordnung