Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
sia
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#376

Beitrag von sia »

Ja, sobald WBA und vEKS neu geschrieben sind. Wenn ich Gewinne (nicht Umsatz) von 150, 180, 210, 250, 280 und 310 ansetze, dann ist das ein Gesamtgewinn von 1380 und anrechenbar wären 780. Also pro Monat 130. Was meint ihr?
Ich würde logischerweise gerne mehr Gewinn machen, aber ich weiß das jetzt eben noch nicht und kann es deshalb auch nicht seriös prognostizieren.
Olivia
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#377

Beitrag von Olivia »

Das wäre eine hervorragende Prognose, gegen die sich kaum etwas einwenden lässt. :Daumenhoch: Kommen denn entsprechende Umsätze schon rein, und sind die Kosten so, dass der prognostizierte Gewinn in etwa herauskommt?

Sobald das Jobcenter etwas anrechnen kann, werden die Vermittlungsgespräche bereits einfacher.Es dreht sich dann meist um die Steigerung der Erträge und nicht mehr um die Stillegung der Selbständigkeit. Das Jobcenter würde aber bei einem BWZ-Gewinn bis 600 € weiter viel Stress machen, eben weil nichts angerechnet werden kann.

Und kannst Du Dir 130 € Durchschnittsgewinn "leisten", falls Umsatz wegbricht und nicht eintrudelt? D.h. was machst Du dann?
sia
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#378

Beitrag von sia »

Olivia hat geschrieben:
sia hat geschrieben:Übrigens gibt es jetzt auch eine separate "Investitionserklärung", die ab Ausgaben von 410 Euro greift.
Hast Du die schon unterschrieben? Das wäre dann eine zeitlich unbefristete Bindungserklärung gegen Dich selbst. Eigentlich unterliegen Investitionen nur der gesetzlichen Beschränkung lt. Sozialgesetzbuch. Sie müssen geeignet sein, die Hilfebedürftigkeit weiter zu verringern. Die Ausgaben müssen angemessen, notwendig und nicht weiter aufschiebbar sein. Wobei die Höhe der Investition bereits das obere Limit darstellt. Es gibt auch Investitionsbelehrungen mit 150 € oder 100 € Limit.

Zu dem Rechner, der eventuell mehr als 410 Euro kosten würde: da könntest Du einen Ratenkauf oder Rechnerleasing überlegen. Die Raten kommen dann in die EKS hinein. Da dann in einem BWZ in keinem Fall die 410 € überschritten werden, sind die Raten in jedem Fall anzuerkennen. Es gibt da auch Anbieter mit einer günstigen 0%-Finanzierung.
Ja, die hab ich unterschrieben. Weil ich sowieso kein Laptop über dem Preis kaufe und sonst auch nichts. Und weil so eine Belehrung sowieso nicht das Gesetz brechen kann. Wenn der Laptop im Lauf des BWZs den Geist aufgibt und ich kaufe einen für 350, dann kommt der in die aEKS und fertig.
Olivia
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#379

Beitrag von Olivia »

Richtig so, das erspart Dir jede Menge Ärger. Du kannst die Erklärung später auch jederzeit folgenfrei widerrufen, weil es sich dabei um einen von vornherein unwirksamen Verzicht auf Sozialleistungen handelt, der lt. § 46 Abs. 2 SGB I ungesetzlich ist (Umgehung von Rechtsvorschriften).
Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
Die Rechtsvorschrift ist, dass Investitionen unter den Kriterien Angemessenheit, Nichtaufschiebbarkeit und Notwendigkeit übernommen werden. Dies kann nicht mit einer Investitionsbelehrung umgangen werden, indem Du auf höhere Investitionen als 410 € vermeintlich verzichtest.
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marsupilami
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#380

Beitrag von marsupilami »

Um das mal abzukürzen:
VA kommen lassen, mit Rotstift drauf vermerken: Profiling wurde nicht durchgeführt.

Alles andere ist nur gut für Kopf- und Bauchweh weil hätte hätte Fahrradkette und nix Konkretes.
Erst wenn das da ist, dann kann man wieder was Konkretes dazu sagen bzw. schreiben.
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sia
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#381

Beitrag von sia »

Olivia hat geschrieben:Das wäre eine hervorragende Prognose, gegen die sich kaum etwas einwenden lässt. :Daumenhoch: Kommen denn entsprechende Umsätze schon rein, und sind die Kosten so, dass der prognostizierte Gewinn in etwa herauskommt?

Sobald das Jobcenter etwas anrechnen kann, werden die Vermittlungsgespräche bereits einfacher.Es dreht sich dann meist um die Steigerung der Erträge und nicht mehr um die Stillegung der Selbständigkeit. Das Jobcenter würde aber bei einem BWZ-Gewinn bis 600 € weiter viel Stress machen, eben weil nichts angerechnet werden kann.

Und kannst Du Dir 130 € Durchschnittsgewinn "leisten", falls Umsatz wegbricht und nicht eintrudelt? D.h. was machst Du dann?
Das müsste schon realistisch sein und es kommt auch jetzt schon was rein, allerdings viel weniger als ich normal hätte machen können, da bin ich mal ziemlich sicher. Hatte ja nicht gewusst, dass ich mich zunächst zum SGB-Experten weiterbilden muss, wenn ich diesen Schritt gehe. Und das ist nunmal zeit- und nervenraubend. Ausgaben hab ich nur minimal. Aber was bei Umsatzeinbruch passieren würde, weiß ich auch nicht. Deshalb bin ich ja gegen dieses vorauseilende Einbehalten des Existenzminimums. Immerhin könnte ich dagegen auch Widerspruch einlegen ... aber das weiß ich jetzt noch nicht.

Nicht mehr ganz fit bin ich übrigens erst seitdem. Das heißt, schon die Vorgeschichte war nicht ohne, aber das hier jetzt ... Wäre ich der Typ, der zum Arzt rennt, dann hätte ich garantiert ab sofort eine ziemlich lange Zeit Erholungspause.
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#382

Beitrag von Olivia »

Man kann notfalls auch eine abgegebene EKS annullieren, wenngleich die Anforderungen dafür sehr hoch sind. Es müssen dann so wesentliche Änderungen eintreten, dass dem Leistungsempfänger ein Festhalten an der bereits abgegebenen EKS nicht (mehr) zugemutet werden kann (wesentliche Änderung in den Verhältnissen). Wenn beispielsweise nachweislich(!) ein Grosskunde wegbricht und dadurch die Umsätze auf Null runtergehen, könnte man versuchen, eine korrigierte EKS einzureichen. Aber da hat das Jobcenter dann auch wieder lange Bearbeitungsfristen, weswegen sich dieser Weg absolut nicht empfiehlt.

Ein gewisses Risiko einzugehen kann aber auch als unternehmerisches Wagnis angesehen werden, das man im nächsten Gesprächstermin gut herausstellen könnte. Vielleicht schätzt Du ja die Umsätze vorsichtig ein. Besser etwas zurückzahlen als Schiffbruch erleiden mit der Bedarfsdeckung.
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#383

Beitrag von sia »

marsupilami hat geschrieben:Um das mal abzukürzen:
VA kommen lassen, mit Rotstift drauf vermerken: Profiling wurde nicht durchgeführt.
Genau. Das Thema bekommt jetzt erstmal Sendepause. :jojo:
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#384

Beitrag von sia »

Olivia hat geschrieben:Ein gewisses Risiko einzugehen kann aber auch als unternehmerisches Wagnis angesehen werden, das man im nächsten Gesprächstermin gut herausstellen könnte. Vielleicht schätzt Du ja die Umsätze vorsichtig ein. Besser etwas zurückzahlen als Schiffbruch erleiden mit der Bedarfsdeckung.
Das sind betriebstechnische Details, die das JC leider nicht interessieren. Nach deren "Zielnachhaltung" geht es nur darum, dass du schnellstmöglich aus dem Bezug verschwindest. Auf der aktuellen EGV blieb auf Seite 2 oben versehentlich das nette interne Sätzchen "Befristung zur Zielnachhaltung" stehen.

Und jetzt ist ein Spaziergang fällig! Hier ist es richtig schön. Euch allen einen schönen Sonntag und vielen Dank für den Beistand!
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marsupilami
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#385

Beitrag von marsupilami »

sia hat geschrieben:Nicht mehr ganz fit bin ich übrigens erst seitdem. Das heißt, schon die Vorgeschichte war nicht ohne, aber das hier jetzt ... Wäre ich der Typ, der zum Arzt rennt, dann hätte ich garantiert ab sofort eine ziemlich lange Zeit Erholungspause.
Wenn dem so ist, würde ich folgendes machen:

Wie schon geschruben, VA kommen lassen und den Vermerk draufsetzten.
Dann mich voll und ganz der Kunden-Akquise und Auftragsabwicklung widmen.
Keinen Gedanken an das JC verschwenden, außer EKS.
Da kommst Du nicht drumherum.

Parallel dazu doch mal zum Doc gehen und sich attestieren lassen, was nach dem seiner Meinung nach arbeitsmäßig geht und was nicht.
Evtl. zum Facharzt.

Wenn das JC mal rumzickt, das nicht durchgeführte Profiling als Schuss vor den Bug absetzen.
Wenn das nicht reicht, Krankmeldung.
Eine nach der anderen.
Alle echten "Gebrechen", "Einschränkungen", aber auch Wehwehchen und Zipperlein voll ausnutzen.
Dann kommen die von alleine auf die Idee, die Arbeitsfähigkeit feststellen zu lassen.

Bis das alles läuft und auch nur ansatzweise entschieden wird (mit Widerspruchsmöglichkeiten nutzen, wir helfen formulieren), bist Du u.U. aus der Hilfebedürftigkeit raus.
Vielleicht nur knapp, aber eben raus.

Dann können die Dir sonstwas.
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#386

Beitrag von Tester »

Hätte hätte, Fahrradkette ...

Was spricht dagegen, die EGV, die immerhin dazu führt, das man ein (!) ganzes Jahr seine Ruhe hat und sich voll und ganz auf:
Günter hat geschrieben:Wie wäre es das Potential jetzt für Umsatz- und Gewinngenerierung zu nutzen und das JC bis zum nächsten "Ereignis" komplett auszublenden?
konzentrieren kann, einfach unterschreibt? Sich stattdessen wie Don Quiotte aufs Pferd zu schwingen, um gegen Windmühlen zu kämpfen ... kann ich nicht nachvollziehen.

Manchmal sollte man vielleicht auch den Weg des geringsten Widerstandes gehen. Schonmal überlegt, dass die "angedrohten" Maßnahmen, Regeln etc erst mit Ablauf dieser EGV anstehen? Folglich also erst in der neu zu verhandelnden EGV 2018 (!) anstehen?

Du hast mehr als ein Jahr Zeit Dein Gewerbe als Texterin in tragfähige Bahnen zu lenken! Nutze doch die Zeit, statt Dich in Nebenkriegsschauplätzen zu verzetteln.
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Re: Selbstständigkeit nach knapp 4 Monaten per EGV "beendet"

#387

Beitrag von tigerlaw »

Hallo Sia,

gibt es was neues unter der Sonne?

:tiger:


P.S. meine letzte PN vom 01.03.2017 ist noch nicht abgeholt ... :heul:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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