Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Hallo liebe Leute,
in der EKS trage ich ja unter Punkte 6 trage ich ja ein Darlehen ein. Es handelt sich um ein privates Darlehen. Verwendung für Mietkaution, KFZ und Möbel.
Soweit so gut. Muss ich jetzt das Darlehen auch unter A4 "Zuwendung von Dritten" eintragen? Dann den Investitionswert auch unter B9 "Investitionen aus Zuwendungen Dritter"? Ich dachte eine Zuwendung sei eine Schenkung und kein Darlehen? Wenn ich das so eintrage, wird mir das Darlehen aber als Betriebseinnahme angerechnet ....
In den Ausfüllhinweisen steht aber, dass Darlehen und die Ausgaben nicht in die Gewinnermittlung mit einfliessen.
Oder mache ich das dann so unter Punkt 6 Darlehenssumme eintragen, auf einem gesonderten Blatt "hab ein KFZ von angeschafft" und unter A4 B8 und B9 nichts eintragen?
in der EKS trage ich ja unter Punkte 6 trage ich ja ein Darlehen ein. Es handelt sich um ein privates Darlehen. Verwendung für Mietkaution, KFZ und Möbel.
Soweit so gut. Muss ich jetzt das Darlehen auch unter A4 "Zuwendung von Dritten" eintragen? Dann den Investitionswert auch unter B9 "Investitionen aus Zuwendungen Dritter"? Ich dachte eine Zuwendung sei eine Schenkung und kein Darlehen? Wenn ich das so eintrage, wird mir das Darlehen aber als Betriebseinnahme angerechnet ....
In den Ausfüllhinweisen steht aber, dass Darlehen und die Ausgaben nicht in die Gewinnermittlung mit einfliessen.
Oder mache ich das dann so unter Punkt 6 Darlehenssumme eintragen, auf einem gesonderten Blatt "hab ein KFZ von angeschafft" und unter A4 B8 und B9 nichts eintragen?
Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Ich würde in die EKS besser nichts eintragen, sonst schleichen sich da Fehler ein. Das Formular wurde vor der höchstrichterlichen Rechtsprechung entworfen und seitdem nicht aktualisiert.
Das Darlehen würde ich formlos anzeigen. Ebenso würde ich die mit dem Darlehen getätigten Ausgaben separat nachweisen. Dann wird das alles aus der EKS herausgehalten und hat seine Ordnung.
Das Darlehen würde ich formlos anzeigen. Ebenso würde ich die mit dem Darlehen getätigten Ausgaben separat nachweisen. Dann wird das alles aus der EKS herausgehalten und hat seine Ordnung.
- marsupilami
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Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Ein Darlehen ist keine Zuwendung.
Eine Zuwendung ist ähnlich einer "Schenkung"
Abgesehen davon: wenn Du das 2mal - einmal als Darlehen und einmal als Zuwendung - einträgst, hast Du ja auch 2mal Geld bekommen.
Glaubt das JC.
Dem ist ja aber nicht so.
Du hast 1 Darlehen erhalten und das wird eingetragen mit den entsprechenden Konsequenzen.
Punkt.
Eine Zuwendung ist ähnlich einer "Schenkung"
Abgesehen davon: wenn Du das 2mal - einmal als Darlehen und einmal als Zuwendung - einträgst, hast Du ja auch 2mal Geld bekommen.
Glaubt das JC.
Dem ist ja aber nicht so.
Du hast 1 Darlehen erhalten und das wird eingetragen mit den entsprechenden Konsequenzen.
Punkt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Wo befindet sich dieser "Punkt 6 Darlehenssumme"?Tester hat geschrieben:Oder mache ich das dann so unter Punkt 6 Darlehenssumme eintragen?
Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Wenn das Darlehen ausscxhließlich für "private" Dinge genutzt wurde, dann hat es in der EKS nix zu suchen.
Sollte es über's Konto gelaufen sein, dann erläuter den Geldeingang entsprechend - kurze Bestätigung vom Darlehensgeber (dessen Name schwärzen!!), dass es sich um ein Darlehen handelt und zurück zu zahlen ist. Da sollte dan drin stehen, wie es zurückgezahlt werden soll.
Sollte es über's Konto gelaufen sein, dann erläuter den Geldeingang entsprechend - kurze Bestätigung vom Darlehensgeber (dessen Name schwärzen!!), dass es sich um ein Darlehen handelt und zurück zu zahlen ist. Da sollte dan drin stehen, wie es zurückgezahlt werden soll.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Es handelt sich natürlich um ein Firmendarlehen, was u.a. für das Firmenfahrzeug verwendet wurde. Ein Darlehensvertrag besteht.
Punkt 6 befindet sich auf Seite 1 des EKS Antrages.
Also Darlehen nur unter Punkt 6 erwähnen und dann auf gesonderten Blatt Verwendung erklären?
Habe ja eh noch ein wenig Zeit bis zur Abgabe, nur nichts überstützen. :-)
Punkt 6 befindet sich auf Seite 1 des EKS Antrages.
Also Darlehen nur unter Punkt 6 erwähnen und dann auf gesonderten Blatt Verwendung erklären?
Habe ja eh noch ein wenig Zeit bis zur Abgabe, nur nichts überstützen. :-)
Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Kann man so machen. Das Darlehen ist damit mitgeteilt, und die EKS kommt nicht "durcheiander".
Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Gemäß der Übersicht von BK48:
http://alg-ratgeber.de/gesammeltes-wiss ... 18487.html
"Landet" das Darlehen aber scheinbar doch unter A4 "Zuwendungen Dritter" ....
Möchte denen ja nicht die Möglichkeit einräumen "haben sie nicht angegeben, können wir nicht berücksichtigen"
http://alg-ratgeber.de/gesammeltes-wiss ... 18487.html
"Landet" das Darlehen aber scheinbar doch unter A4 "Zuwendungen Dritter" ....
Möchte denen ja nicht die Möglichkeit einräumen "haben sie nicht angegeben, können wir nicht berücksichtigen"
Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Das ist richtig. Betriebsdarlehen kommen da rein.
Dann aber (aufpassen!!!) darf das JC nicht mehr zusätzlich hinkommen, und Betriebsausgaben in Höhe des Darlehensbetrags kürzen. Dadurch ergibt sich nämlich bereits der gewünschte Effekt:
Darlehen steigert den Gewinn, die aus dem Darlehen getätigten Ausgaben mindern ihn wieder, also hat das Darlehen unter dem Strich erst mal keine Auswirkungen auf den Gewinn. So sieht es die ALG II-V. Erst die Darlehenstilgungen mindern dann den Gewinn.
Dann aber (aufpassen!!!) darf das JC nicht mehr zusätzlich hinkommen, und Betriebsausgaben in Höhe des Darlehensbetrags kürzen. Dadurch ergibt sich nämlich bereits der gewünschte Effekt:
Darlehen steigert den Gewinn, die aus dem Darlehen getätigten Ausgaben mindern ihn wieder, also hat das Darlehen unter dem Strich erst mal keine Auswirkungen auf den Gewinn. So sieht es die ALG II-V. Erst die Darlehenstilgungen mindern dann den Gewinn.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Ja genau, davor habe ich ja Angst, Firmen PKW gekauft mit Darlehen, Jobcenter sagt nachher "nein" zum Firmenwagen und ich habe das Darlehen als Einnahme/Zuwendung ....Koelsch hat geschrieben:Das ist richtig. Betriebsdarlehen kommen da rein.
Dann aber (aufpassen!!!) darf das JC nicht mehr zusätzlich hinkommen, und Betriebsausgaben in Höhe des Darlehensbetrags kürzen. Dadurch ergibt sich nämlich bereits der gewünschte Effekt:
Darlehen steigert den Gewinn, die aus dem Darlehen getätigten Ausgaben mindern ihn wieder, also hat das Darlehen unter dem Strich erst mal keine Auswirkungen auf den Gewinn. So sieht es die ALG II-V. Erst die Darlehenstilgungen mindern dann den Gewinn.
Dieses wegrücken vom Steuerrecht bei der Beurteilung von Aufstockern ist sowas von beknackt ....
Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Dagegen gibt es aber keinen Schutz, im Zweifel muss man das vorm SG durchfechten - und da sind die Chancen recht gut, denn das BSG hat ja gerade war Firmenfahrzeug angeht, eine recht "ordentliche" Sichtweise - http://alg-ratgeber.de/selbststandige-a ... 15198.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Darlehen in der EKS .... peils nicht.
Die späteren Raten sollten angemessen sein, d.h. die Tilgung sollte nicht zu hoch (aber auch nicht zu niedrig) sein.