Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
blitzdings
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#26

Beitrag von blitzdings »

Zwischenstand:
Nach Rücksprache mit einer Nawältin von Santionsfrei.de Ich habe ich die geforderten EKsen eingereicht und einen Vorläufigen Bescheid erhalten.
Jedoch falle ich in Hamburg in ein Verabeitungsloch. Da die Behörde ein Amt für Selbständige eingerichtet. Meine Akten nicht mehr bei meinem alten Jobcenter sind das Neue jedoch noch nicht erreichbar ist.

Positiv -> SB wechsel :schwein:
Negativ -> Keine Information wo, wie vollständig und bei wem die noch offenen Abschließeden EKSsen sind. :Fränkin:

Galgenhummor:
Habe gerade 139 A4 Seiten aller Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge inklusive Sachkon<ten und vlEÜ - Durchnummerriert und mit BG nummer und etc am alten Jobcenter tresen abgegeben. Es war eine Freude das "Entsetzten" in den Augen zu sehen. Und eine Genugtuung als ich erwähnte, dass ich extra beidseitig und mehrseitig gedruckt habe. Sonst wären daraus 300 Seiten geworden.

Ich sage nur Sand, Sand!!!!! :6: :6: :6:
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Koelsch
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#27

Beitrag von Koelsch »

Ja, ab und an legt JC nicht mal gesteigerten Wert darauf, "alle Belege" vorgelegt zu bekommen.

So z.B. bei einem dem Tiger und mir bekannten Fall - die wollten absolut nix sehen an Belegen ............... nachdem der eLB mal im Gespräch erwähnt hatte, dass sein durchschnittlicher Umsatz pro Geschäftsvorfall im Verkauf irgendwo zwischen 10 und 20 Euro läge. Scheinbar konnte SB rechnen, wie viele Rechnungen er dann hätte prüfen müssen bei einem Umsatz im ersten 1/2 Jahr von € 346.000. :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#28

Beitrag von Olivia »

Ich habe schon EKSen mit 500 und mehr Seiten abgegeben, alles doppelt klein bedruckt. Ohne Belege könne leider keine Bearbeitung erfolgen, so die SB. Tresen des Jobcenters war empört und hat die Unterlagen nicht entgegengenommen! Belege sollen angeblich nur auf Nachfrage eingereicht werden. Habe dann erklärt, dass die SB das so angewiesen hätte. Entgegnung: solange ich das nicht schriftlich hätte, könne der Empfang die EKS so leider nicht annehmen. Umschlag war zu dick für den Hausbriefkasten, also habe ich es als Paket hingeschickt. Porto kam in die Betriebskosten rein.
blitzdings
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#29

Beitrag von blitzdings »

Olivia hat geschrieben: Fr 3. Feb 2017, 21:16 Ich habe schon EKSen mit 500 und mehr Seiten abgegeben, alles doppelt klein bedruckt. Ohne Belege könne leider keine Bearbeitung erfolgen, so die SB. Tresen des Jobcenters war empört und hat die Unterlagen nicht entgegengenommen! Belege sollen angeblich nur auf Nachfrage eingereicht werden. Habe dann erklärt, dass die SB das so angewiesen hätte. Entgegnung: solange ich das nicht schriftlich hätte, könne der Empfang die EKS so leider nicht annehmen. Umschlag war zu dick für den Hausbriefkasten, also habe ich es als Paket hingeschickt. Porto kam in die Betriebskosten rein.
Super! Ein Tip. Jede Behörde ist verpflichtet behördliche Unterlagen entegegen zu nehmen und mit der Behördenpost an die Empfängerbehörde aus zu liefern und das für den Bürger kostenlos. Jedoch Belege kann nur die Behörde für Ihre eigenen Fälle ausstellen. Das heist Finanzamt kann Eingangsbelege für Finanzamtpost ausstellen und Jobcenter-Behördenpost eben nur diese Belgen. ;)

Ich lasse mir ALLE für das Jobcenter am Schalter abgegebeben Unterlagen einzeln aufführen, diese meiner BG Nummer zuordnen und schriftlich mit Vermerk Fallabschluß, Unterschrift und Stempel belegen. :aufgemerkt: Klappt super. SB die das nicht wissen(wollen) erkläre ich dann die Sachlage. Meist bestätigen dies dann auch deren Kollegen. :bravo:
Lasst Euch nicht abwimmeln. So geht es am besten dokumentiert und auch noch kostenlos. Und ... Es wird verdammt schwierig die Unterlagen als nicht eingereicht zu behandeln. :bravo: :bravo: :bravo: :bravo: :bravo: :bravo: :bravo:
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#30

Beitrag von blitzdings »

Hallo Keolsch.

Was ist denn aus dem Termin beim LSG geworden?
<3 Grüsse
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Koelsch
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#31

Beitrag von Koelsch »

Im Verfahren, in dem es um den horizontalen Verlustausgleich ging wurde die Berufung aus persönlichen Gründen zurückgezogen.
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#32

Beitrag von blitzdings »

Schade.
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#33

Beitrag von Peter I. »

Olivia hat geschrieben: Mi 11. Jan 2017, 12:50 Sind denn für beide Gewerbe unterschiedliche Büroarbeitsplätze eingerichtet worden? Falls nein, wie soll man denn dann die Zuordnung zu den jeweiligen "Kostenstellen" bewerkstelligen?
Zeitanteilig, beispielsweise. Wenn die Umsätze pro Zeiteinheit stark schwanken, wären die kein geeigneter Maßstab, auch wenn die sich direkt aus der Gewinnermittlung ableiten ließen. Hier kommt es der Fredstarterin entgegen, daß man die auf weitestgehende Ablaufvereinheitlichung ausgelegte Steuergesetzgebung unberücksichtigt lassen kann.
Olivia hat geschrieben: Mi 11. Jan 2017, 12:50 Meiner Meinung nach nicht möglich und nicht sinnvoll.
Nur, sofern es im "ruhenden" Gewerbeteil Fixkosten gäbe, die durch die Trennung unter den Tisch fallen würden. Was vermutlich der Grund des Verlangens des JC ist.
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tigerlaw
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#34

Beitrag von tigerlaw »

blitzdings hat geschrieben: Do 29. Jun 2017, 12:44Schade.
Der 2. Senat des LSG NRW (wo auch unser Fall anhängig war) hat kürzlich mit zwei Urteilen sich der BSG-Linie angeschlossen. Ich denke, dass zumindest in NRW diese Frage bei den Gerichten entschieden ist. Und da es meiner Erinnerung nach keine abweichende (obergerichtliche) Rechtsprechung gibt, dürfte auch eine sog. "Nichtzulassungsbeschwerde" keine großen Erfolgsaussichten haben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#35

Beitrag von Koelsch »

So isses - leider.

Mein Fall #30 war 19. Senat, und auch der war sehr deutlich gegen horizontalen Verlustausgleich, musste nur nicht entscheiden wg. Vergleich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#36

Beitrag von blitzdings »

Ich bin etwas dröppelig? ;)
Was heist das jetzt?
Könnt Ihr die Fakten bitte noch einmal zusammenfassen?
<3 Dankeschön
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#37

Beitrag von Koelsch »

Das heißt, für jedes Gewerbe eine EKS und Verkuste des einen Gewerbes können nicht durch Gewinne des anderen Gewerbes ausgeglichen werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#38

Beitrag von blitzdings »

Stehen wir wieder bei null!
Nicht immer läst sich das so einfach abgrenzen.
Es ist nicht nur ärgerlich sondern auch existenzgefärdend.
Wenn wie in meinem Falle die Arbeitsmittel und Methoden sich gleichen der eine Teil als Wissen vermittelt und der andere als Designleistung abferechnet wird und alle die Gleichen Arbeitsmittel benutzen! ;)

Frage: Da könnte ich ja auch den Grafikrlaptop den egnehmigten Teil als Dozent und zusätzlich als Grafikdesigner ansetzten? (Gewinn vorrausgesetzt) ;)))))))
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#39

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so, diese Regelung ist Blödsinn, aber was willste machen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#40

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mo 4. Sep 2017, 14:23aber was willste machen?
Kann Gewerbe A dem Gwerbe B eigentlich Rechnungen stellen für die Inanspruchnahme von Laptop, Arbeitsmittel und Methoden?
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#41

Beitrag von Koelsch »

Würde ich versuchen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peter I.
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#42

Beitrag von Peter I. »

blitzdings hat geschrieben: Mo 4. Sep 2017, 14:05 Es ist nicht nur ärgerlich, sondern auch existenzgefährdend.
Wenn wie in meinem Falle die Arbeitsmittel und Methoden sich gleichen, der eine Teil als Wissen vermittelt und der andere als Designleistung abgerechnet wird und alle die gleichen selben Arbeitsmittel benutzen! ;)
Einfach die Antworten lesen, die man auf seine Frage bekommt (hier bspw. den Beitrag Nr. 33).
Olivia hat geschrieben: Mo 4. Sep 2017, 21:36 Kann Gewerbe A dem Gewerbe B eigentlich Rechnungen stellen für die Inanspruchnahme von Laptop, Arbeitsmittel und Methoden?
Dann riskiert man, daß auf der einen Seite die "Ausgabe" als fiktiv gestrichen und auf der anderen die "Einnahme" bei der Leistung angerechnet wird. Kalkulatorische Posten haben in einer Gewinnermittlung nichts zu suchen. Du kriegst ja beim JC nicht mal die anteilige Abschreibung von Wirtschaftsgütern durch, die Du aus dem Privatvermögen ins Gewerbe eingelegt hast ...
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tigerlaw
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#43

Beitrag von tigerlaw »

Bei 2 "verschiedenen Betrieben": Verbuche die Ausgaben jeweils so in den Betrieben, dass in beiden ein Gewinn übrig bleibt!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peter I.
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Re: Aufforderung zu getrennten EKSEN in einer Freiberuflichkeit?!?

#44

Beitrag von Peter I. »

Das setzt aber voraus, daß in beiden Unternehmungen während sämtlicher BWZ hinreichend große Umsätze anfallen. Für die Zuordnung der Ausgaben muß man sich aber einen nachvollziehbaren Verteilungsschlüssel einfallen lassen und kann davon nicht willkürlich, ohne ersichtlichen Grund, abweichen. Wenn man sich für die zeitanteilige Zuordnung entschieden hat, dann beträgt bspw. ein Kostenanteil der Nutzung des PCs für die Webseitenprogrammierung in einem BWZ, in dem kein diesbezüglicher Auftrag zu erledigen war und demzufolge auch keine Rechnung geschrieben wurde, ebenso Null Euro.
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