einen Spruch loslassen .... was ist erlaubt?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
thüringer
Benutzer
Beiträge: 63
Registriert: Mi 19. Mär 2014, 13:55

einen Spruch loslassen .... was ist erlaubt?

#1

Beitrag von thüringer »

Hallo

Welche Sprüche kann man einem geliebten Angestellten des Jobcenters unter 4 Augen reindrücken? :2:
Macht wohl auch einen Unterschied, ob es im Haus oder auf der Straße ist.

Ich gehöre nicht zu denen, die sich immer auf die Lippen beißen und die Faust in der Tasche ballen.
Aber im Sinne von, Sie Dummschwätzer, Pappnase, Nichtskönner, Problemverursacher, ...

Was geht???

:1:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: einen Spruch loslassen .... was ist erlaubt?

#2

Beitrag von Günter »

Es geht gar nix. Denn der andere ist auch ein Mensch, egal wie groß der - berechtigt oder nicht - Hass ist. Je sachlicher du bleibst, umso besser sind deine Chancen. Ich hab manchmal so eine nette Art, je mehr der andere sich aufregt um so ruhiger bleibe ich, denke mir meinen Teil und grinse lächle freundlich, was meinst du was ich da schon für nette Erlebnisse mit hatte. Einfach nur Lächeln und deine Überlegenheit zeigen. Das wirkt viel nachhaltiger.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30954
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: einen Spruch loslassen .... was ist erlaubt?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Kann ich Günter nur zustimmen.

Ein Mitglied von uns hatte mal in all seiner Wut, aber eben auch in seiner extrem ruhigen Art, beiläufig gemeint, dass eigentlich mal ne Bombe reingschmissen gehört ins JC. Die SB meinte, sowas höre sie aber gar nicht gern. Als der junge Mann heimkam stand das SEK vor der Tür.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
thüringer
Benutzer
Beiträge: 63
Registriert: Mi 19. Mär 2014, 13:55

Re: einen Spruch loslassen .... was ist erlaubt?

#4

Beitrag von thüringer »

Günter

Ich kenne auch diese Möglichkeit, nur ich gehöre nicht zu denen die tatsächlich super freundlich Lächeln können.
Wenn mir mein spezieller Freund über den Weg läuft, muß ich dann wohl ''guten Tag Herr Superfachberater'' sagen.

kleinchaos

So weit sollte man Denken können, dass bei so einer Art von Spruch gleich ein ganz großes Rad gedreht wird.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: einen Spruch loslassen .... was ist erlaubt?

#5

Beitrag von marsupilami »

thüringer hat geschrieben: So 29. Jan 2017, 13:41
Was geht???
Wie andere schon gesagt haben: Nix!

Grundsätzlich ist das auch ein Mensch mit seine Schwächen, Unzulänglichkeiten, .... aber auch einer in den Zwängen seines Jobs.
Wenn er diesen Job trotzdem macht: er/sie hat auch Rechnungen und Miete und Strom zu zahlen, Kindergarten, Klassenfahrt, Hypotheken-Raten, die Omma im Pflegeheim, nackicht und mit leerem Magen will er/sie auch nicht dauernd rumlaufen ....


Jep! Klingt alles nach Moral-Predigt.
Zu Hause im Stillen Kämmerlein laß ich die Sau raus, weine bittere Tränen hier im Forum und heiße die Typen alles, nur nichts rechtes.


Aber in dem seinem Büro bleibe ich mindestens höflich.
Nie laut und schon gar keine Wörters oder gar Sätze.

Mit höflich und ruhiger Stimme kriege ich (fast immer) was ich will/brauche oder auch nicht.
Aber ich bin dann auch viel schneller wieder draußen und kann dann notfalls dort draußen einen Schrei loßlassen.



Stell' Dir nur mal die Peinlichkeit vor, Du hast diesen Menschen am Vormittag in seinem Büro beleidigt.
Nix schlimmes, nur so "mit dem Klammerbeutel gepudert", Schnarchnase, Pappnase, ...

Am Nachmittag auffem Aldi-Parkplatz - gerade jetzt im Winter - rutschte mit Deinen Einkäufen aus und ausgerechnet die Type hilft Dir hoch und beim Einsammeln.
Signatur?
Muss das sein?
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: einen Spruch loslassen .... was ist erlaubt?

#6

Beitrag von Tester »

"Höflichkeit ist die sicherste Form der Verachtung"
Heinrich Böll

Kann ich nur empfehlen!

Ich kann es zwar nachvollziehen, dass man am liebsten .....

Bei meiner Lieblings-SB würde ich doch ganz gerne .... :4:

Daher würde ich auch fragen, was wäre den eigentlich erlaubt? Z.B. im Zuge einer Beschwerde. Frau S ist inkompetent, empathielos, hat keinerlei Benehmen, führt die Kommunikation einer Bergziege auf Nikotinentzug, sagt wissentlich die Unwahrheit (leider kann man nicht beweisen, wenn man vorsätzlich falsch beraten wird im Gespräch mit den SB).

Übrigens hatte ich es mit der Dame im Gespräch, dass sie plötzlich fragte "haben sie mich jetzt beleidigt?" ...... sie wollte unbedingt was in der Richtung konstruieren. Habe ich aber nicht. :-)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: einen Spruch loslassen .... was ist erlaubt?

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, da ist letztlich kein Rat möglich. Es kommt ja ganz entscheidend auch darauf an, wie es der SB auffasst. Ich habe einem SB auch schon gesagt: "Bei Ihnen ist 'ne Schraube locker" und er lachte und meinte, "na dann wollen wir die mal gemeinsam festziehen". Ein anderer hätte das als Beleidigung aufgefasst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“