Erstattungen von Leistungen/Überzahlung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Lujen
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Registriert: Di 17. Nov 2015, 17:20

Erstattungen von Leistungen/Überzahlung

#1

Beitrag von Lujen »

Hallo zusammen,

obwohl mein Mann und ich sind seit dem 01.09.2016 aus dem Bezug raus sind brauch ich jetzt leider doch noch mal Rat.

Ich befürchte ich muss einiges vorher erklären bevor ich zum eigentlichen Problem/Fragen komme.

Vom 01.06.2016 bis 30.11.2016 lief der Bewilligungszeitraum. Am 03.08.2016 haben wir aus der Selbstständigkeit meines Mannes ein erhöhtes Einkommen erhalten. Am 4.08.2016 hatten wir dann einen Termin bei der Sachbearbeiterin um generell über den Stand der Dinge zu sprechen und die Zukunft der selbständigen Tätigkeit.

Wir konnten ihr dann freudig mitteilen das es uns nun möglich ist auf den Leistungsbezug zu verzichten und haben uns bei dem Termin zum 1.09.2016 abmelden lassen. Grade auch deswegen weil wir doppelte Zahlungen vermeiden wollten um eine erhöhte Rückzahlung entgegenzuwirken und Sie meinte auch, dass es nur zu unserem Nachteil wäre wenn wir weiterhin im Bezug bleiben würden!

Für August hatten wir ja noch ALG2 bekommen und hatten dann auch damit gerechnet das für August dann eine Rückzahlung fällig werden wird.

In dem vorherigen BWZ hatte uns das Jobcenter weniger gezahlt als uns Zustand. Deswegen hatten wir eigentlich mit einer Aufrechnung der Unterzahlung/Überzahlung gerechnet.

Am 24.8 kam eine Aufforderung zu Mitwirkung das wir doch bitte eine abschließende EKS für den Zeitraum vom 1.12.2015 bis 31.08.2016 einreichen sollen, was mich zu dem Zeitpunkt schon wunderte weil ich die abschließende EKS vom 1.12.2015 – 31.5.2016 schon im Juni (an das zuständige Jobcenter Abteilung Selbstständigkeit) eingereicht hatte. Das für den Zeitraum vom 1.6 – 31.8 eine fällig wurde war klar es hat mich trotdem geärgert, dass ich es zweimal einreichen musste.

Nun gut, nun warteten wir auf die abschließenden Berechnungen des Jobcenters. Am 3.2 kam überraschender Weise eine Überweisung vom Jobcenter. Sind dann natürlich sofort zum Briefkasten um zu schauen ob dort die besagten abschließenden Berechnungen drin sind. Waren sie nicht, heute kam dann eine förmliche Zustellung vom Jobcenter. Ich dachte aha endlich eine Erklärung. Fehlanzeige. Eher eine unangenehme Überraschung.

„ Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches

mit Bescheid vom 25.05.2016 wurden Ihnen Leistungen in Höhe von monatlich XXX Euro vom 01.06.2016 bis 30.11.2016 gemäß § 40 Abs. 1 SGB II in Verbindung § 328 Abs. 1 SGB III vorläufig bewilligt.

Da nun über Ihren Leistungsanspruch für die Zeit vom 01.06.2016 bis 31.08.2016 endgültig entschieden werden konnte, wurde festgestellt, dass Sie einen geringeren Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII haben.

Für die Zeit von 01.06.2016 bis 31.08.2016 ist es zu einer Überzahlung in Höhe von 3.300 Euro gekommen. „

Dann folgt eine Seite Tabelle nach Monaten gestaffelt, für mein Mann und mich. Regelleistung, Leistungen für Unterkunft und Heizung etc. Gezahlt / Zustehend / Überzahlt. Auch bei Juni und Juli stand uns demnach nichts zu, wobei unser Einkommen in diesen Monaten nicht ausgereicht hat um den Lebensunterhalt alleine zu bestreiten.

„Sachverhalt: Ihre Leistungen wurden anhand der Widerspruchsverfahren nachgereichten Unterlagen neu berechnet. Ihr Ehemann hat ein höheres Einkommen erzielt als hier ursprünglich angerechnet. Näheres entnehmen Sie bitte den beigefügten Berechnungsbögen.

Diesen Betrag müssen Sie erstatten (§40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGBII i.V.m. §328 Abs. 3 SGB III).
Von daher fordere ich Sie auf, den Betrag in Höhe von 3300 € bis zum 28.2.2017 zu zahlen.“

Näheres kann ich nicht aus den beigefügten Berechnungsbögen entnehmen weil die nämlich nicht vorhanden sind.
Bei den anderen abschließenden Berechnungen des Jobcenters waren es mehrere Seiten und wo die Berechnungen für den Zeitraum vom 1.12. bis 31.05.2016 abgeblieben sind, frage ich mich natürlich auch. Ich vermute das die Überweisung am 3.2.2017 das Resultat von diesem Zeitraum ist, nachvollziehen kann ich es natürlich nicht.

Wie gehe ich nun vor? Ist es richtig das wir für Juni, Juli und August den kompletten Lebensunterhalt zurückzahlen müssen, obwohl wir erst zum 3.8 eine erhöhte Zahlung aus der Selbstständigkeit erhalten haben?

Vielen Dank im voraus!!
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kleinchaos
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Re: Erstattungen von Leistungen/Überzahlung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Scheint richtig zu sein. Da bei Selbständigen immer der gesamte BWZ berechnet wird
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Erstattungen von Leistungen/Überzahlung

#3

Beitrag von Koelsch »

Da stimme ich kc zu, die Berechnung erfolgte zu Recht ab 1.6. bis 31.8.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Erstattungen von Leistungen/Überzahlung

#4

Beitrag von Olivia »

Ja, das stimmt so. Es erfolgt im Jobcenter eine Glättung des Einkommens über den BWZ hinweg. Eine Rückforderung von Krankenkassenbeiträgen findet seit der Rechtsvereinfachung (oder war das auch vorher schon so gewesen?) nicht mehr statt, ihr seid also bei der Krankenkasse versichert gewesen und braucht keine Nachversicherung durchführen.

Könnt ihr denn die 3.300 € aufbringen? Ganz wichtig, für solche Rückzahlungen sollte immer das Geld aus der "guten Einnahme" zurückgestellt werden, ebenso wie für Steuerzahlungen.
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tigerlaw
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Re: Erstattungen von Leistungen/Überzahlung

#5

Beitrag von tigerlaw »

Könnt Ihr die Bescheide anonymisiert hier einstellen?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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