Hallo,
ich war selbständig und hätte aufgestockt. JC hat die Hilfebedürftigkeit aber immer bestritten und mir keine Leistungen gewährt. Deswegen habe ich geklagt. Inzwischen bin ich nicht mehr im Bezug. Zwei Klagen haben zum Vergleich geführt mit AlgII-Nachzahlung. 8 Klagen sind noch anhängig.
Meine Frage:
- Sind Anwaltskosten Betriebsausgaben, schließlich dienen diese ja dem Erhalt der Selbständigkeit?
- Oder fallen diese unter Werbungskosten? Werbungskosten schmälern das anrechenbare Einkommen!
Gilt hier auch das sogenannte Zuflussprinzip? Wie geht man damit um, wenn man nicht mehr im Bezug ist (Die Bewilligungszeiträume liegen zum Teil 7 Jahre zurück)?
Danke im Voraus!
Anwaltskosten
Re: Anwaltskosten
Da es ja in allen Verfahren um SGB II ging/geht, sind das m.E. niemals Betriebsausgaben. Anwaltskosten im Zusammenhang z.B. mit Arbeitsgerichtssachen, Betriebsdarlehen usw. werden vom FA als Betriebsausgabe anerkannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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