Anwaltskosten

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Marco
Benutzer
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Registriert: So 25. Okt 2009, 15:05

Anwaltskosten

#1

Beitrag von Marco »

Hallo,
ich war selbständig und hätte aufgestockt. JC hat die Hilfebedürftigkeit aber immer bestritten und mir keine Leistungen gewährt. Deswegen habe ich geklagt. Inzwischen bin ich nicht mehr im Bezug. Zwei Klagen haben zum Vergleich geführt mit AlgII-Nachzahlung. 8 Klagen sind noch anhängig.

Meine Frage:
- Sind Anwaltskosten Betriebsausgaben, schließlich dienen diese ja dem Erhalt der Selbständigkeit?
- Oder fallen diese unter Werbungskosten? Werbungskosten schmälern das anrechenbare Einkommen!
Gilt hier auch das sogenannte Zuflussprinzip? Wie geht man damit um, wenn man nicht mehr im Bezug ist (Die Bewilligungszeiträume liegen zum Teil 7 Jahre zurück)?

Danke im Voraus!
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Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anwaltskosten

#2

Beitrag von Koelsch »

Da es ja in allen Verfahren um SGB II ging/geht, sind das m.E. niemals Betriebsausgaben. Anwaltskosten im Zusammenhang z.B. mit Arbeitsgerichtssachen, Betriebsdarlehen usw. werden vom FA als Betriebsausgabe anerkannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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