Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
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Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
Hallo,
ich habe in drei Wochen Termin zur mündlichen Verhandlung.
Untätigkeitsklage 1. (Einkommen).
Das JC weigert sich mir, zu erklären welches Einkommen in genau habe (Begrifflichkeit) und wo dieses einzutragen ist.
Sie wollen es auch dem Gericht nicht sagen. (Die bekammen sogar nochmal ne 6 Wochen Frist)
Untätigkeitsklage 2. (Fremdgelder)
Das Jobcenter weigert sich mir zu erklären wo Fremdgelder einzutragen sind.
Sie wollen es wohl auch dem Gericht nicht sagen.
Weil ich in beiden Fällen das Einkommen nur formlos,also als Begleitschreiben angegeben hatte
hatte die SB entschieden das ich es überhaupt nicht angegeben habe und daher 4 Bewilligungszeiträume zurückverlangt.
(Ich müsse das in die richtige Spalte des richtigen Formulars eintragen ,sonst wird es als nicht angegeben betrachtet)
Klage 3.
Fahrtkosten.
Habe Arbeit unterbrochen, habe einen sanktionsbewährten Termin im JC wahrgenommen und will das Fahrgeld dafür haben.
Klage 4.
temporäre BG, was ist eigentlich wenn eine SB (trotz Beschluss des SG und des LSG) sich weigert,
die Kosten für die temporäre BG auszuzahlen , um zu verhindern das das Umgangsrecht ausgeübt wird.
Klage 5.
Kann ein JC in die Betriebsausgaben einer ausländischen Firma, die eine eigenständige juristische Person ist hereinfummeln,
weil einer der Teilhaber/Gesellschafter Leistungen nach dem SGB II bezieht ?
Wenn nein, also keine sozialrechtliche Grundlage besteht, ist ein Vertrag nach dem BGB zustandegekommen zwischen dem JC und dem Leistungsempfänger.
Klage 6.
Gibt es im KDU Konzept der Region Hannover Ausführungen hinsichtlich einer KDU Höchstgrenze für nur temporär anzumietende Unterkünfte zur Ausübung des Umgangsrechts.
Die SB war der Meinung das ich einfach nur jeden Monat temporär eine größere Unterkunft anmieten solle wenn die temporäre BG besteht, und dann natürlich auch nur im Rahmen der KDU Höchstgrenze. (Selbst das LSG führte im EA verfahren aus das dann 40 € pro Tag zusätzlich angemessen wäre)
Am besten ist das mit dem Einkommen.
ich habe in drei Wochen Termin zur mündlichen Verhandlung.
Untätigkeitsklage 1. (Einkommen).
Das JC weigert sich mir, zu erklären welches Einkommen in genau habe (Begrifflichkeit) und wo dieses einzutragen ist.
Sie wollen es auch dem Gericht nicht sagen. (Die bekammen sogar nochmal ne 6 Wochen Frist)
Untätigkeitsklage 2. (Fremdgelder)
Das Jobcenter weigert sich mir zu erklären wo Fremdgelder einzutragen sind.
Sie wollen es wohl auch dem Gericht nicht sagen.
Weil ich in beiden Fällen das Einkommen nur formlos,also als Begleitschreiben angegeben hatte
hatte die SB entschieden das ich es überhaupt nicht angegeben habe und daher 4 Bewilligungszeiträume zurückverlangt.
(Ich müsse das in die richtige Spalte des richtigen Formulars eintragen ,sonst wird es als nicht angegeben betrachtet)
Klage 3.
Fahrtkosten.
Habe Arbeit unterbrochen, habe einen sanktionsbewährten Termin im JC wahrgenommen und will das Fahrgeld dafür haben.
Klage 4.
temporäre BG, was ist eigentlich wenn eine SB (trotz Beschluss des SG und des LSG) sich weigert,
die Kosten für die temporäre BG auszuzahlen , um zu verhindern das das Umgangsrecht ausgeübt wird.
Klage 5.
Kann ein JC in die Betriebsausgaben einer ausländischen Firma, die eine eigenständige juristische Person ist hereinfummeln,
weil einer der Teilhaber/Gesellschafter Leistungen nach dem SGB II bezieht ?
Wenn nein, also keine sozialrechtliche Grundlage besteht, ist ein Vertrag nach dem BGB zustandegekommen zwischen dem JC und dem Leistungsempfänger.
Klage 6.
Gibt es im KDU Konzept der Region Hannover Ausführungen hinsichtlich einer KDU Höchstgrenze für nur temporär anzumietende Unterkünfte zur Ausübung des Umgangsrechts.
Die SB war der Meinung das ich einfach nur jeden Monat temporär eine größere Unterkunft anmieten solle wenn die temporäre BG besteht, und dann natürlich auch nur im Rahmen der KDU Höchstgrenze. (Selbst das LSG führte im EA verfahren aus das dann 40 € pro Tag zusätzlich angemessen wäre)
Am besten ist das mit dem Einkommen.
- marsupilami
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Re: Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
Zu Klage 5 meine ich mich an einen Fall vorm LSG HH zu erinnern.
Mitgesellschafter einer Ltd in London meinte, keine Bücher derselben vorlegen zu können, auch weil der Mehrheitsgesellschafter dies nachgewiesener Maßen untersagte.
SG und LSG stimmten zu - man kann die Ltd. nicht zur Offenlegung der Bücher zwingen - und es sei allein Aufgabe des Mitgesellschafters sein Einkommen nachzuweisen und zu diesem Einkommen gehörten eben auch die Gewinnanteile an der Ltd. Wie er das mache, ohne Einblick in die Bücher zu gewähren, sei ausschließlich sein Problem, da hätten sich SG und LSG in der Tat nicht einzumischen.
Prozess also gewonnen
wie der Kläger dann ggf. die Neugier des JC befriedigen und die erforderlichen Einkommensnachweise einreichen konnte ,war nicht mehr Gegenstand des Verfahrens
Mitgesellschafter einer Ltd in London meinte, keine Bücher derselben vorlegen zu können, auch weil der Mehrheitsgesellschafter dies nachgewiesener Maßen untersagte.
SG und LSG stimmten zu - man kann die Ltd. nicht zur Offenlegung der Bücher zwingen - und es sei allein Aufgabe des Mitgesellschafters sein Einkommen nachzuweisen und zu diesem Einkommen gehörten eben auch die Gewinnanteile an der Ltd. Wie er das mache, ohne Einblick in die Bücher zu gewähren, sei ausschließlich sein Problem, da hätten sich SG und LSG in der Tat nicht einzumischen.
Prozess also gewonnen
wie der Kläger dann ggf. die Neugier des JC befriedigen und die erforderlichen Einkommensnachweise einreichen konnte ,war nicht mehr Gegenstand des Verfahrens
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
Per Kontoauszug, denn nur zufließende Gewinnsteile sind Einkommen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
Das sahen JC, SG und LSG etwas anders - ich denke zu Recht sagten Sie, nicht ausgeschüttete Gewinnanteile sind Einkommen, außer es kann nachgewiesen werden, dass eine Ausschüttung nicht möglich war. Die Bilanz einer englischen Ltd muss veröffentlicht werden, dementsprechend lag die Bilanz auch vor.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
naja,
als erstes weißt die Gesellschaft einen Überschuß und damit den Anteil aus.
Dies ist allerdings nach steuerlichen Kriterien.
Als nächstes führt die Gesellschaft schriftlich aus, was sie, an wenn, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ausgezahlt hat.
Das kann sogar mit einer Versicherung an Eides Statt geschehen.
Denn nur das ist das Einkommen des Leistungsbeziehers.
Hier geht es auch nicht um den Einblick,sondern das ein SB einer Person, also dem beherrschenden Teilhaber der Gesellschaft ,jemanden der im Ausland lebt und im Ausland arbeitet vorschreiben möchte wie er nach welchen Kriterien die Ausgaben zu gestalten hat.
Selbstverständlich macht es das JC auch völlig wahnsinnig das wir dem JC schriftlich bestätigt haben, das wir kein großes Interesse daran haben das die ausländische Firma große Gewinne macht, und wir daher die Waren überteuert bei den Lieferanten einkaufen um zu verhindern das der Gewinn groß steigt.
Umsatzsteigerung 25% im Jahr ok, aber der Gewinn vor Steuern darf nicht groß steigen.
In meinem JC sind die leider nur einwenig plem plem.
Ich trug es beim LSG schon einmal vor, je besser wir den Gewinn dadurch drücken können das wir mehr beim Lieferanten für die Waren zahlen, desto höher ist unser persönlicher Gewinn.
als erstes weißt die Gesellschaft einen Überschuß und damit den Anteil aus.
Dies ist allerdings nach steuerlichen Kriterien.
Als nächstes führt die Gesellschaft schriftlich aus, was sie, an wenn, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ausgezahlt hat.
Das kann sogar mit einer Versicherung an Eides Statt geschehen.
Denn nur das ist das Einkommen des Leistungsbeziehers.
Hier geht es auch nicht um den Einblick,sondern das ein SB einer Person, also dem beherrschenden Teilhaber der Gesellschaft ,jemanden der im Ausland lebt und im Ausland arbeitet vorschreiben möchte wie er nach welchen Kriterien die Ausgaben zu gestalten hat.
Selbstverständlich macht es das JC auch völlig wahnsinnig das wir dem JC schriftlich bestätigt haben, das wir kein großes Interesse daran haben das die ausländische Firma große Gewinne macht, und wir daher die Waren überteuert bei den Lieferanten einkaufen um zu verhindern das der Gewinn groß steigt.
Umsatzsteigerung 25% im Jahr ok, aber der Gewinn vor Steuern darf nicht groß steigen.
In meinem JC sind die leider nur einwenig plem plem.
Ich trug es beim LSG schon einmal vor, je besser wir den Gewinn dadurch drücken können das wir mehr beim Lieferanten für die Waren zahlen, desto höher ist unser persönlicher Gewinn.
Re: Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
Das ist mir vollkommen klar, dass jeder Fall anders ist. Also bin ich mal gespannt, welches Ergebnis in 3 Wochen kommt. Viel Erfolg
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
Alles gute für die Gerichtsverhandlung und das du in allen Punkten Recht bekommst.
Re: Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
Es könnte aber auch sein, dass der Geldhahn zugedreht wird. Keine Einsicht in die Geschäftsunterlagen - kein Geld mehr.
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Re: Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
@ Olivia
Oha,
dann muß ich mir ja gleich eine Aktie von VW kaufen.
Da bin ich dann ja wohl auch berechtigt ,nein verpflichtet die gesante Buchhaltung von VW offenzulegen.
Fabgen wir also mal an.
Was genau sollen die Einsicht in die Geschäftsunterlagen sein.
Aus Datenschutzgründen dürfen dann also alle Vorgänge die der beherrschende Gesellschafter tätigt geschwärzt werden.
Was genau möchte denn das JC aus welchen Geschäftsunterlagen ersehen und damit machen. Ich habe da generell kein Problem mit.
Wir haben es ja einfacher gemacht.
Wir haben bestätigt das wir das Betriebsergebnis künstlich unten halten.
Und nun ? was nun ?
Welches Gesetz könnte den beherrschenden Gesellschafter zwingen anders zu handeln.
Es gibt auch kein Gesetz das mich zwingen kann,mich nicht mehr an der Gesellschaft zu beteiligen.
Und wenn das Gesetz sagt das mein Einkommen nur der anteilige Überschuß der Gesellschaft ist , ,dann ist das so.
Also was genau soll dieser berühmte Einblick in die Geschäftsunterlagen nun bringen.
In der Regel ist das doch das Druckmittel mit der Begründung das man so verstecktes Vermögen aufspüren könne.
Also nochmal, wir,bzw. ich habe ganz klar schriftlich bestätigt das wir als Teilhaber/Gesellschafter das Ergebnis künstlich drücken , also dafür sorgen das die Gesellschaft keine höheren Gewinne einfährt. Und wenn das JC dafür Unterlagen einsehen möchte,ist das doch kein Problem.
machen wir es also mal anders.
Du und ein Freund haben eine Gesellschaft.
Nun entdecke ich das da etwas interessantes für mich ist und steige bei euch mit ein.
Sagen wir mal mit 15%.
So, und nun entfällt also meine Bedürftigkeit weil ihr beide euch weigert dem jobcenter die Geschäftsunterlagen zu offenbaren?
Es reicht also nicht mehr der Steuerbescheid der Gesellschaft und der Jahresabschluss?
Die Bescheinigung der Gesellschaft wieviel sie an mich ausgezahlt hat reicht auch nicht mehr aus ?
Wenn ich bei örtlichen VW Händler angestellt bin, dann muß ich in Zukunft auch die gesammten Geschäftsunterlagen der Firma mitnehmen?
Denn die Lohnabrechnung dürfte ja nicht ausreichen, denn dort bescheinigt die Firma mir ja nur was sie an mich zahlt und was sie an Beiträgen abführt.
Der Kern ist doch folgender:
Was zahlt die Gesellschaft aus, und welchen Wert hat sie. Nicht mehr und nicht weniger.
Oha,
dann muß ich mir ja gleich eine Aktie von VW kaufen.
Da bin ich dann ja wohl auch berechtigt ,nein verpflichtet die gesante Buchhaltung von VW offenzulegen.
Fabgen wir also mal an.
Was genau sollen die Einsicht in die Geschäftsunterlagen sein.
Aus Datenschutzgründen dürfen dann also alle Vorgänge die der beherrschende Gesellschafter tätigt geschwärzt werden.
Was genau möchte denn das JC aus welchen Geschäftsunterlagen ersehen und damit machen. Ich habe da generell kein Problem mit.
Wir haben es ja einfacher gemacht.
Wir haben bestätigt das wir das Betriebsergebnis künstlich unten halten.
Und nun ? was nun ?
Welches Gesetz könnte den beherrschenden Gesellschafter zwingen anders zu handeln.
Es gibt auch kein Gesetz das mich zwingen kann,mich nicht mehr an der Gesellschaft zu beteiligen.
Und wenn das Gesetz sagt das mein Einkommen nur der anteilige Überschuß der Gesellschaft ist , ,dann ist das so.
Also was genau soll dieser berühmte Einblick in die Geschäftsunterlagen nun bringen.
In der Regel ist das doch das Druckmittel mit der Begründung das man so verstecktes Vermögen aufspüren könne.
Also nochmal, wir,bzw. ich habe ganz klar schriftlich bestätigt das wir als Teilhaber/Gesellschafter das Ergebnis künstlich drücken , also dafür sorgen das die Gesellschaft keine höheren Gewinne einfährt. Und wenn das JC dafür Unterlagen einsehen möchte,ist das doch kein Problem.
machen wir es also mal anders.
Du und ein Freund haben eine Gesellschaft.
Nun entdecke ich das da etwas interessantes für mich ist und steige bei euch mit ein.
Sagen wir mal mit 15%.
So, und nun entfällt also meine Bedürftigkeit weil ihr beide euch weigert dem jobcenter die Geschäftsunterlagen zu offenbaren?
Es reicht also nicht mehr der Steuerbescheid der Gesellschaft und der Jahresabschluss?
Die Bescheinigung der Gesellschaft wieviel sie an mich ausgezahlt hat reicht auch nicht mehr aus ?
Wenn ich bei örtlichen VW Händler angestellt bin, dann muß ich in Zukunft auch die gesammten Geschäftsunterlagen der Firma mitnehmen?
Denn die Lohnabrechnung dürfte ja nicht ausreichen, denn dort bescheinigt die Firma mir ja nur was sie an mich zahlt und was sie an Beiträgen abführt.
Der Kern ist doch folgender:
Was zahlt die Gesellschaft aus, und welchen Wert hat sie. Nicht mehr und nicht weniger.
Re: Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
Klage 4: Hatte ich auch schon. Wenn die Beträge vom SG/LSG konkret beziffert sind, schickt man den Gerichtsvollzieher los.
Wenn der Beschluß/Vergleich abstrakt ist (z. B. JC soll neue,korrekte Bescheide erlassen), dann beantragt man die Verhängung von Ordnungsgeldern, wenn JC dem nicht zeitnah nachkommt. Nach Ordnungsgeldandrohung durch SG an JC kamen dann auch zügig die neuen Bescheide und das Geld.
Zu 5: Du müsstest doch langsam wissen, wie das läuft. Wenn du bei VW nicht genug verdienen kannst, um ohne SGB II Geld auszukommen, dann könnte man dir durchaus nahelegen, dir einen erträglicheren Broterwerb zu besorgen. Vielleicht verspricht sich das JC ja durch Einsicht in die Unterlagen, ob nicht doch ein grösserer Mittelzufluß an dich möglich oder die Unternehmung nicht vielleicht doch eher ein Hobby ist. Wobei ich Zweifel habe, daß die Leistungsabteilung kompetent genug wäre, das anhand der Unterlagen überhaupt zu beurteilen. Aber darum geht es ja i. d. R. nicht.
Die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft kann man dir wohl nicht verbieten, aber ggf. die Aufnahme einer anderen Beschäftigung nahe legen. Ich weiß ja, das es bei dir auch Vermittlungshemnisse gibt, aber deshalb ist die Erwägung dieser Möglichkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Vor einiger Zeit hat mal ein LSG geurteilt, wenn der LB Zweifel an seinen Einkommensverhältnissen nicht vollständig ausräumen kann, dann gibt es eben nichts. Die Beweislast hat der LB und das Maß der Amtsermittlung bestimmt der Leistungsträger.
Wenn der Beschluß/Vergleich abstrakt ist (z. B. JC soll neue,korrekte Bescheide erlassen), dann beantragt man die Verhängung von Ordnungsgeldern, wenn JC dem nicht zeitnah nachkommt. Nach Ordnungsgeldandrohung durch SG an JC kamen dann auch zügig die neuen Bescheide und das Geld.
Zu 5: Du müsstest doch langsam wissen, wie das läuft. Wenn du bei VW nicht genug verdienen kannst, um ohne SGB II Geld auszukommen, dann könnte man dir durchaus nahelegen, dir einen erträglicheren Broterwerb zu besorgen. Vielleicht verspricht sich das JC ja durch Einsicht in die Unterlagen, ob nicht doch ein grösserer Mittelzufluß an dich möglich oder die Unternehmung nicht vielleicht doch eher ein Hobby ist. Wobei ich Zweifel habe, daß die Leistungsabteilung kompetent genug wäre, das anhand der Unterlagen überhaupt zu beurteilen. Aber darum geht es ja i. d. R. nicht.
Die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft kann man dir wohl nicht verbieten, aber ggf. die Aufnahme einer anderen Beschäftigung nahe legen. Ich weiß ja, das es bei dir auch Vermittlungshemnisse gibt, aber deshalb ist die Erwägung dieser Möglichkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Vor einiger Zeit hat mal ein LSG geurteilt, wenn der LB Zweifel an seinen Einkommensverhältnissen nicht vollständig ausräumen kann, dann gibt es eben nichts. Die Beweislast hat der LB und das Maß der Amtsermittlung bestimmt der Leistungsträger.
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Re: Verhandlung Einkommen sowie Fremdgelder
Moin,
schön mal wieder von dir zu hören.
Erstmal generell, ich habe so schräge Beschlüsse das ich sogar Aufträge weitergeben darf weil der Kunde den Kriterien des SGB II nicht entspricht.
zu 5.
Wir sind als deutsche Einzelfirmen die Lieferanten für die ausländische Firma. Von daher wirst du mein Grinsen erahnen können.
Ich selbst bin so transparennt wie eine Glasscheibe, allein die Unterhaltssummen die ich (gerne) zahlen muß übersteigen ein mögliches Einkommen
das ich hier mit einem sozialversicherungspflichtigen Job erwirtschaften könne.
(gelegentlich gehen,gelegentlich stehend und gelegentlich sitzend , leichte Arbeit usw.)
Es geht wirklich darum das ein SB meinte er könne dem anderen Gesellschafter im Ausland explizit vorschreiben wie dieser sich zu verhalten hat und das es dem Jobcenter zusteht zu entscheiden ob die Ausgabe angemessen,notwendig und unvermeitbar ist.
schön mal wieder von dir zu hören.
Erstmal generell, ich habe so schräge Beschlüsse das ich sogar Aufträge weitergeben darf weil der Kunde den Kriterien des SGB II nicht entspricht.
zu 5.
Wir sind als deutsche Einzelfirmen die Lieferanten für die ausländische Firma. Von daher wirst du mein Grinsen erahnen können.
Ich selbst bin so transparennt wie eine Glasscheibe, allein die Unterhaltssummen die ich (gerne) zahlen muß übersteigen ein mögliches Einkommen
das ich hier mit einem sozialversicherungspflichtigen Job erwirtschaften könne.
(gelegentlich gehen,gelegentlich stehend und gelegentlich sitzend , leichte Arbeit usw.)
Es geht wirklich darum das ein SB meinte er könne dem anderen Gesellschafter im Ausland explizit vorschreiben wie dieser sich zu verhalten hat und das es dem Jobcenter zusteht zu entscheiden ob die Ausgabe angemessen,notwendig und unvermeitbar ist.