Anerkennung von Betriebsaugaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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der ratlose
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Anerkennung von Betriebsaugaben

#1

Beitrag von der ratlose »

Ach leute,
mal ganz ehrlich.

Der Plan.Der Plan und nochmal der Plan.
Das ist ja wie der 5 Jahresplan in der DDR.

@ Koelsch,
was ist das für ein Beispiel.
Denn Fall will ich erleben,wo jemand einen Laden anmietet und das FA die Miete nicht als Betriebsausgabe anerkennt weil nicht genug verdient wird.

@ Olivia
das hört sich ja gut an mit der Festanstellung.
Also ich habe meine persönliche Handynummer dem Chef der Arbeitsvermittler gegeben und ihm gesagt das er mich auch nachts um 2 Uhr anrufen kann
wenn er etwas gefunden hat.
Als was vermittelt man eigentlich jemanden der seinen Frühruhestand (gesundheitliche Probleme) abgelehnt hatte und nur unregelmäßig noch arbeitet?
Du wirst es nicht glauben,daber die meisten Chefs haben damit wirklich Probleme.

Was hat den die unternehmerische Entscheidung mit dem Risiko der Willkürlichkeit eines JC zu tun.

Im Unternehmerischen muß ich einfach nur einschätzen,kalkulieren und viel riskieren.
Dabei kann ich mich an vorgegebenen Parametern orientieren.
Wenn ich ganz normal arbeite und ein weiteres Gewerbe anmelde, so muß ich doch auch planen.
Was kann ich an Zeit nebenbei investieren, wie hoch kann die Miete für das Büro sein, werde ich am Anfang mindestens soviel raushaben das die Miete bezahlt wir usw.

Und dann kommt das JC. Da steht nichts fest. Keine Parameter, alles nur Gummi, willkür usw.
Also ich habe es schriftlich vom Jobcenter wie auch dem SG und dem LSG, das zum Beispiel das es bei einer Detektei wenn sie einen Auftrag bekommt einem andern KFZ zu folgen , nicht zwingend ist das dann ein Fahrzeug benötigt wird.
Allerdings ist das LSG einverstanden das ich (als Einzelfirma) dann solche Aufträge an meine Partnerin (als Einzelfirma) weiterschiebe , die mich dann wiederum über eine gemeinsame dritte Firma (Gesellschaft) mit Einzelaufträgen losschickt.

Denn bei der Gesellschaft muß sich das Gericht wie auch das JC ja nicht den Kopf zerbrechen ob der Einsatz eines KFZ notwendig,angemessen und unvermeitbar ist.

Beispiel:
Auftragsangebot, Höhe 30.000 €. Kalkulativ wären um die 12.000 Gewinn gewesen. Auftragsdauer 6-8 Wochen.
Ich hätte ein Visum gebraucht .
Also Anfrage ans JC.
Ich brauche ein Visum , Kosten um die 400 €. Die Kosten fallen noch in diesem BwZ an.
Die Einnahmen aber erst im nächsten BwZ.
Wenn der Auftrag nicht zustande kommt,zahlt der Kunde die entstandenen Kosten.

Antwort: Nein da das Visum ja nicht in diesem BwZ benötigt wird würde das nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Ich sage, kein Thema Auftrag wird dann weitergereicht.
JC schäumt.

Paralell läuft wegen einer anderen Sache Beschwerde (EA) beim LSG.
JC trägt vor das ich keine Leistungen mehr erhalten dürfte da ich solche Aufträge abgelehnt und weitergereicht habe.

LSG blockt einfach, fragt wo das Problem wäre.
Es stellt sich heraus das ein Leistungsempfänger gar nicht vom JC verpflichtet werden kann Aufträge anzunehmen und abzuarbeiten.
Das geht das JC schlicht nichts an.(Was anderes wäre es wohl wenn das JC bereit ist das wirtschaftliche und strafrechtliche und zivilrechtliche Risiko so eines Auftrages zu tragen.

Einfach nur noch lachen.
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Koelsch
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Re: Anerkennung von Betriebsaugaben

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich hab das mal geteilt, weil wir doch mal wieder weit weg kommen vom Ausgangsthema.

Ich streite gerade über Visakosten für meine Frau vor dem SG und hab heute als Antwortentwurf u.a. verfasst:
Es lag keine "zwingende Vorgabe" des Auftraggebers vor, aber zur Sicherstellung einer weiteren guten Zusammenarbeit war diese Hilfestellung notwendig und erforderlich.
Das Verhältnis zu diesem Auftraggeber ist bis heute auf gegenseitigem Vertrauen und "nicht auf Papier" aufgebaut.

Absolut typisch z.B. die anliegende Bestellung vom 10.9.2010
Hi Koelsch
it is order
TRIHAL 1000 kVA 10/0,4 kV, D/Yn11, IP00 - 6 pces.
TRIHAL 1250 kVA 10/0,4 kV, D/Yn11, IP00 - 2 pces.
kein Preis, keine Lieferzeit, keine Zahlungsbedingungen bei einem Auftrag von immerhin ca. € 120.000 (s. anliegende Rechnung 10R09-57)

Unbedingt zu erwähnen ist hierbei, dass mein französischer Lieferant S* einen zunächst bestätigten großen Auftrag über ca. € 362.000 kündigte, weil er angeblich nicht geahnt hätte, dass die Transformatoren für Russland bestimmt seien. Er wollte also nicht bemerkt haben, dass alle seit April 2006 bei ihm bestellten Transformatoren in der für Russland absolut typischen, technische Spezifikation geliefert wurden und alle diese Transformatoren in seinem Werk von russischen LKW's abgeholt wurden. Ich konnte meinen Lieferverpflichtungen gegenüber meinem Auftraggeber also nicht nachkommen. Zu keinem Zeitpunkt ist dieser mit durchaus möglichen Schadensersatzforderungen an mich herangetreten, er hat auch weiterhin, wie sich aus der beiliegenden Zusammenstellung ergibt, bei mir Waren bestellt. Und wenn dieser Kunde dann darum bittet, dass meine Frau ihn und seine Frau als "Dolmetscherin" begleitet, wird kein vernünftiger Geschäftsfreund sagen: "Aber die Visakosten und Krankenversicherung übernimmst Du" - dies könnte zu einer höchst ungewollten Gegenreaktion führen.

Und nur zur Ergänzung – gerade im Moment helfe ich diesem Kunden intensivst, bei einem in Insolvenz gegangenen italienischen Lieferanten bezahlte Waren aus der Insolvenzmasse auszusondern – und auch dafür werde ich keine Rechnung stellen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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