Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Hallo in die Runde,
ich habe von der "GEZ" ein Schreiben erhalten, in welchem ich dazu aufgefordert werde, etwaige Betriebsstätten, sowie betrieblich genutzten PKW anzumelden.
Als "Aufstocker" bin ich von der Beitragspflicht für meine Wohnung befreit. Doch ich habe in der Tat eine Betriebsstätte im EG, die von der Wohnung durch das Treppenhaus getrennt ist. Den PKW nutze ich schon immer privat, wie auch für die Selbständigkeit.
Ich komme wohl nicht umhin, der "GEZ" meine Betriebsstätte (und PKW) anzugeben. Aber müsste ich als ALGII-Bezieher dann auch die Euro 5,83 monatlich für die Betriebsstätte / das KFZ bezahlen, oder fällt dies unter die bisherige Befreiung?
Zudem soll man auf dem Formular ausfüllen, seit wann man den PKW geschäftlich nutzt, bzw. das Datum für die Anmeldung der Betriebsstätte eintragen..... : "Bitte geben Sie das Datum an, seit dem Sie erstmals die Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug innehaben"
Grundgütiger, wird die "GEZ" rückwirkende Forderungen geltend machen?? Selbstverständlich gebe ich die Kosten für die Betriebsstätte, wie auch Fahrtkosten, seit Jahren in meiner "Einnahmen-Ausgabe-Überschussrechnung" für das Finanzamt an...........
Wäre (mal wieder) für "der Sache" dienende Hinweise dankbar! ;-)
Beste Grüße, Hope4too
ich habe von der "GEZ" ein Schreiben erhalten, in welchem ich dazu aufgefordert werde, etwaige Betriebsstätten, sowie betrieblich genutzten PKW anzumelden.
Als "Aufstocker" bin ich von der Beitragspflicht für meine Wohnung befreit. Doch ich habe in der Tat eine Betriebsstätte im EG, die von der Wohnung durch das Treppenhaus getrennt ist. Den PKW nutze ich schon immer privat, wie auch für die Selbständigkeit.
Ich komme wohl nicht umhin, der "GEZ" meine Betriebsstätte (und PKW) anzugeben. Aber müsste ich als ALGII-Bezieher dann auch die Euro 5,83 monatlich für die Betriebsstätte / das KFZ bezahlen, oder fällt dies unter die bisherige Befreiung?
Zudem soll man auf dem Formular ausfüllen, seit wann man den PKW geschäftlich nutzt, bzw. das Datum für die Anmeldung der Betriebsstätte eintragen..... : "Bitte geben Sie das Datum an, seit dem Sie erstmals die Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug innehaben"
Grundgütiger, wird die "GEZ" rückwirkende Forderungen geltend machen?? Selbstverständlich gebe ich die Kosten für die Betriebsstätte, wie auch Fahrtkosten, seit Jahren in meiner "Einnahmen-Ausgabe-Überschussrechnung" für das Finanzamt an...........
Wäre (mal wieder) für "der Sache" dienende Hinweise dankbar! ;-)
Beste Grüße, Hope4too
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Ja, die wollen rückwirkend an Dein Geld, haben aber meines Erachtens keinen Zugriff auf irgendwelche FA-Daten. Also kannst Du das "ab wann" offen lassen, dann hast Du nix Falsches angegeben.
Die GEZ Gebühr ist dann notwendige Betriebsausgabe für das JC
Die GEZ Gebühr ist dann notwendige Betriebsausgabe für das JC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Die können weder deine Betriebsstätte noch dein Auto betreten. Dann ist eben kein Rundfunkempfänger vorhanden. Das Auto ist auf dich zugelassen , also privat und im EG arbeitest du und hörst weder TV noch siehst du Radio.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Heute ist das anders, für die Betriebsstätte ist zu zahlen, Auto, wie Günter schrieb, ist Privatfahrzeug
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=380137
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=380137
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Ich weiß nicht, ob das so einfach ist, wie Günter schreibt.... : es müssen auch Leute den Beitrag zahlen, die nachweislich kein Radio und TV in ihrer Wohnung haben! ......und das Auto steht zwar auf meinem Grundstück, aber jeder der den Mumm hat, geht die 3 Schritte zum Auto und schaut hinein. Auch beim JC ist das Auto als überwiegend geschäftlich genutzt angegeben (wenn ich gerade nicht irre).
Aber eine Befreiung für die Betriebsstätten, da ich ALGII-Empfänger bin, ist nicht drin?
Aber eine Befreiung für die Betriebsstätten, da ich ALGII-Empfänger bin, ist nicht drin?
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Ist das Auto auf dich oder auf eine juristische Person GmbH etc zugelassen? Siehe den Link von Koelsch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Dann wäre auf der Kfz.-Beitrag notwendige Betriebsausgabe
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Nein, das ist auf mich zugelassen
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Wenn das Auto betrieblich genutzt wird, dann ist das Betriebsausgabe, außer Du hättest keine Einzelfirma.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Okay, Kern meiner Frage war doch im Grunde: hat die Befreiung vom Rundfunkbeitrag aufgrund von ALGII-Bezug Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag für Betriebsräume (und betrieblich genutzten PKW)? Will sagen: könnte man denen nicht einfach mittteilen, was sie schon wissen? Ich bin zwar selbständig, beziehe allerdings ALGII, also sollte / müsste / könnte dann nicht auch meine Betriebsstätte von diesem Beitrag befreit werden?!??
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Nach meiner Meinung interessiert die ALG II nur für die "Privatwohnung". Kann Dir aber auch jetzt nicht sagen, wo das steht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Noch einmal, zusammenfassend:
Für den Rundfunkbeitrag bist Du "zweigeteilt":
In Deiner Wohnung bist Du grundsätzlich mit einem vollen Beitrag (17,50 € / Monat) beitragspflichtig, aber als Bezeher von H-4-Leistungen befreit.
In Deinem Betrtieb unterfällst Du der "Betriebe-Klausel": Bei bis zu 8 MA und einem PKW ist ein Drittel-beitrag zu zahlen, vgl. § 5 Rundfunkbeitragsstatsvertrag, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=380137. Wenn Du also nur den einen Wagen hast, dann zahlstDu insgesamt 1/3 Rundfunkbeitrag, und diesen Beitrag muss das JC als Betriebsausgabe anerkennen!
Für den Rundfunkbeitrag bist Du "zweigeteilt":
In Deiner Wohnung bist Du grundsätzlich mit einem vollen Beitrag (17,50 € / Monat) beitragspflichtig, aber als Bezeher von H-4-Leistungen befreit.
In Deinem Betrtieb unterfällst Du der "Betriebe-Klausel": Bei bis zu 8 MA und einem PKW ist ein Drittel-beitrag zu zahlen, vgl. § 5 Rundfunkbeitragsstatsvertrag, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=380137. Wenn Du also nur den einen Wagen hast, dann zahlstDu insgesamt 1/3 Rundfunkbeitrag, und diesen Beitrag muss das JC als Betriebsausgabe anerkennen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
dahammersjawiedermalgeschafft
Besten Dank für die Infos und Aufklärung!
Hope4too
Besten Dank für die Infos und Aufklärung!
Hope4too
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Ich bin auch angeschrieben worden. Allerdings habe ich die Selbständigkeit beendet und bin umgezogen. Leider haqt die Behörde die Anfrage an die alte Adresse geschickt. Ich werde also nicht antworten.
In der "GEZ-Zeit" hatte ich keine Betriebsstätte, wohl ein "privates" Fahrzeug, welches ich gelegentlich auch dienstlich nutze (z. B. für Kundenbesuche). Dieses war nicht angemeldet. Da drohte mir die GEZ mit 1000€ Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit. Schließlich habe ich für mehrere Jahre Rundfunkgebühren nachzahlen müssen. Das Jobcenter hat sich immer auf den Standpunkt gestellt, die Kfz-Rundfunkgebühren sei Privatvergnügen. Ich habe das Autoradio damals ausgebaut.
Das Anschreiben und das Antwortformular habe ich beigefügt.
In der "GEZ-Zeit" hatte ich keine Betriebsstätte, wohl ein "privates" Fahrzeug, welches ich gelegentlich auch dienstlich nutze (z. B. für Kundenbesuche). Dieses war nicht angemeldet. Da drohte mir die GEZ mit 1000€ Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit. Schließlich habe ich für mehrere Jahre Rundfunkgebühren nachzahlen müssen. Das Jobcenter hat sich immer auf den Standpunkt gestellt, die Kfz-Rundfunkgebühren sei Privatvergnügen. Ich habe das Autoradio damals ausgebaut.
Das Anschreiben und das Antwortformular habe ich beigefügt.
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Anhang:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Damals war ja meines Wissens auch noch wichtig, dass es tatsächlich ein Radio im Auto gab - heute spielt das keine Rolle mehr, auch mit ohne Radio hast Du zu zahlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Koelsch, du wirst bestimmt die Augen verdrehen, wenn ich wieder mit haupt- und nebenberuflich anfange. Ich weiß: sowas gibt es nicht im SGB II.
Und trotzdem haben die Rundfunkbeiträge mich sehr ins grübeln gebracht was haupt- und nebenberuflich betrifft. Ich beziehe überwiegend Alg I und habe eine freiberufliches "Nebeneinkommen", wovon ich lediglich 165€ behalten darf. Ich habe keine Betriebstätte, wohl ein PKW. Muss ich Rundfunkbeiträge bezahlen?
Wenn nein, wieso soll dann jemand Rundfunkbeiträge zahlen, wenn er neben Alg II "sich noch was dazuverdient". Was ist überhaupt eine Betriebstätte?
Wieso zahlt man fürs Kfz Fernsehgebühren, wenn die Benutzung eines Handys bereits strafbar ist? Versteh ich nicht!
Bitte klär mich auf.
Und trotzdem haben die Rundfunkbeiträge mich sehr ins grübeln gebracht was haupt- und nebenberuflich betrifft. Ich beziehe überwiegend Alg I und habe eine freiberufliches "Nebeneinkommen", wovon ich lediglich 165€ behalten darf. Ich habe keine Betriebstätte, wohl ein PKW. Muss ich Rundfunkbeiträge bezahlen?
Wenn nein, wieso soll dann jemand Rundfunkbeiträge zahlen, wenn er neben Alg II "sich noch was dazuverdient". Was ist überhaupt eine Betriebstätte?
Wieso zahlt man fürs Kfz Fernsehgebühren, wenn die Benutzung eines Handys bereits strafbar ist? Versteh ich nicht!
Bitte klär mich auf.
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Guck mal hier - https://www.rundfunkbeitrag.de/unterneh ... x_ger.html
und auch hier https://www.stb-web.de/news/article.php/id/9261
und auch hier https://www.stb-web.de/news/article.php/id/9261
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Nochmal, lieber Marco: Du musst trennen zwischen den alten Rundfunkgebühren und den (neuen) Rundfunkbeiträgen, die seit 2013 gelten.
Die Wohnung ist "beitragspflichtig", es sei denn, dass die Bewohner befreit sind (voll befreit z.B. bei H-IV, zu 2/3 befreit z.B. bei blind)
Der Betrieb ist auch beitragspflichtig, und zawr gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter (und Kfz).
- bis zu 8 MA 8oder keiner) ist 1/3 Beitrag fällig, von 9 bis 18 MA ein ganzer, bis 49 Beschäftige zwei Beiträge, usw. (vgl. § 5 Staatsvertrag).
Je Betriebsstätte ist ein Kfz frei, für alle weiteren muss jeweils 1/3 Beitrag geleistet werden. Du siehst, Fernsehgebühren werden für Kfz nicht erhoben!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Sinn machen würde es, dass man aufstockende Betriebe ebenso wie den ALG-II-Haushalt selbst von den Beitragszahlungen befreit. Da hätte die Poltik Handlungsbedarf.
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Liebe Olivia,
das sehe ich anders. Beim Betrieb kann ich die Rundfunkbeiträge als Betriebsausgaben geltend machen. Damit schmälere ich den Gewinn und erhöhe den Alg II-Anspruch. Also Zahlt JC (wenn sie denn zahlt) die Gebühren.
das sehe ich anders. Beim Betrieb kann ich die Rundfunkbeiträge als Betriebsausgaben geltend machen. Damit schmälere ich den Gewinn und erhöhe den Alg II-Anspruch. Also Zahlt JC (wenn sie denn zahlt) die Gebühren.
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Grundsätzlich: Stimmt exakt! Aber wenn man in die Details schaut: Wenn ansonsten derGewinn monatlich < 100 € ist: Dann zahlt JC gar nix (denn es macht ja nichts aus, ob man gemittelt monatlich 99,50 € Gewinn hat, oder 93,80 € Gewinn, beides geht im Grundfreibetrag auf!). Wenn Der Gewinn über 100 € liegt, dann zahlt JC 80 % der Rundfunkbeiträge (20 % Freibetrag müssen rausgerechnet werden)!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
Okay, das Antragsverfahren wäre dann wohl komplizierter als die Berücksichtigung als Betriebsausgabe (sofern man über 100 € monatlichen Gewinn kommt).