Hier eine Intrssante - Aussage von einen Jocentergeschätsführer.

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Peterpanik
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Hier eine Intrssante - Aussage von einen Jocentergeschätsführer.

#1

Beitrag von Peterpanik »

Wenn man das Schreiben genau liest geht daraus hervor das man Firma und Privat strikt trennen muss.Und das heißt das meiner Meinung nach, das ein Jobcenter auch sehr sorgfältig trennen muss zwischen mir dem Antragsteller auf Regelleistung - 409,-€ nach SGB II und meiner Firma die nichts beantragt hat beim Jobcenter. Hier die Ausführungen da zu :

Sehr geehrter Herr .......,
ich bestätige den Eingang ihrer Email vom 06.04 .2O17

Zur ihrer Frage 1 teile ich ihnen mit, dass sich die Zuständigkeit der Beurteilung aus der Verordnung zur.Berechnung von Einkomrnen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld ll/Sozialgeld (Arbeitslosengeld lUSozialgeld-Verordnung - Alg ll-V), speziell dem § 3 ,,Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit,Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft" ergibt.

Zur Frage 2 teile ich ihnen mit, dass keine Rechtsbeziehung des Jobcenters als Behörde zu ihrer Firma besteht, da wechselseitig weder eine Dienstleistungsbeziehung besteht noch von ihrer ,,Firma" Ansprüche nach den Zweiten Sozialgesetzbuch geltend gemacht werden können, da die Leistungsberechtigung nach § 7 Abs. 1 SGB ll auf ,,Personen" beschränkt ist.Ihre berufliche Selbständigkeit ist eine Form einer Erwerbstätigkeit zu deren Ausübung Sie sich einer Firma bedienen. Die ,,Firma" eines Kaufmanns ist nach § 17 Handelsgesetzbuch (HBG) der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Auch hinsichtlich des,,Wirtschaftens", nämlich der Frage ob, wofür und in welchem Umfang Gelder ausgegeben werden, sind sie auf Eigenverantwortlichkeit angewiesen. Diese Eigenverantwortlichkeit unterliegt jedoch im Falle bestehender Bedürftigkeit und Unterstützung
durch soziale Leistungen hinsichtlich der Beurteilung gesetzlichen Grenzen. Denn ,,Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht'. Auch ,, Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchenden entsprechen" (§ 3 Abs. 3 ALG il-v).


Mein Fazit da raus ist das ein Jobcenter nicht berechtigt ist im Nachhinein eine Beurteilung von Firmenausgaben vorzunehmen, weil ein Jobcenter - SB nicht die Hintergründe von Firmenentscheidungen beurteilen kann und sagen kann was angemessen, notwendig und wichtig wahr für die Firma.
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Koelsch
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Re: Hier eine Intrssante - Aussage von einen Jocentergeschätsführer.

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich hatte es schon mal an anderer Stelle gesagt - das ist genauo wie im Steuerrecht: Auch da kann und darf das FA im Nachhinein ankommen und einzelne Betriebsausgaben "ablehnen". Gewisse Unterschiede :zwinker: bestehen nur dahingehend, dass FA in den meisten Fällen weiß, was es tut und "etwas" :zwinker: andere Beurteilungsmaßstäbe anlegt. Aber im Prinzip ist das gleich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Hier eine Intrssante - Aussage von einen Jocentergeschätsführer.

#3

Beitrag von Peterpanik »

Habe mich über Firmenausgaben sehr genau informiert und was man darf oder nicht darf laut Finanzamt kann man im Internet sehr genau nachlesen.

Aber vom Jobcenter gibt es keine genauen Informationen über das was man darf oder nicht darf, da Entscheidet ein SB im nach hinein drüber ohne das Er oder Sie eine Ahnung haben was für die Entscheidung zum Zeitpunkt der Entscheidung für die Firma wichtig war.
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Koelsch
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Re: Hier eine Intrssante - Aussage von einen Jocentergeschätsführer.

#4

Beitrag von Koelsch »

Ist im Grunde aber klar. Die Kriterien der FA's haben sich "in Jahrhunderten" (ganz klein wenig übertrieben) entwickelt, die Berechnung nach § 3 ALG II-V ist praktisch jungfräulich - gibt's erst seit 1.1.2008
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Peterpanik
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Re: Hier eine Intrssante - Aussage von einen Jocentergeschätsführer.

#5

Beitrag von Peterpanik »

Und niemand kennt seit 2008 bis Heute die Kriterien der ALG-V und auch kein SB hat sie mir bis Heute gegeben, also SB entscheiden meiner Meinung nach mutwillig ohne die Realität zu kennen.
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Koelsch
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Re: Hier eine Intrssante - Aussage von einen Jocentergeschätsführer.

#6

Beitrag von Koelsch »

Da bleibt eben leider nur, immer wieder die SG's "bemühen", damit es endlich so etwas wie eine "gesicherte Rechtsprechung" gubt. Aber das ist ein langer Prozeß
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Peterpanik
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Re: Hier eine Intrssante - Aussage von einen Jocentergeschätsführer.

#7

Beitrag von Peterpanik »

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