Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#26

Beitrag von marsupilami »

Ich bin Versicherungsmakler. Aufgrund des § 34c GewO und der MaBV muss ich ab Beginn meiner Tätigkeit eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung halten. Diese Haftpflichtversicherung deckt auch keine Risiken außerhalb meines Berufs ab.
Vielleicht abändern auf:
Ich bin Versicherungsmakler. Aufgrund einschlägiger, verschiedener Vorschriften muss ich ab Beginn meiner Tätigkeit eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorhalten. Diese Haftpflichtversicherung deckt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bewußt keinerlei Risiken außerhalb meines Berufs ab.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#27

Beitrag von Günter »

Nein, das sind Sozialrichter, denen muss man die Paragrafen aus sachfremden Gebieten )das ist einfach zu speziell) nennen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#28

Beitrag von tigerlaw »

Dafür gibt es ja uns Anwälte, wir wissen alles und hören auch noch das Gras wachsen, wie sich die höchtsrichtliche REchtsprechung in zwei Jahren ändern wird. :zwinker:
Und wenn es mal nicht so hingehauen hat, haben wir ja noch eine Pflicht-Haftpflichtversicherung (meinen dann jedenfalls die Gerichte ...)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Hajo80
Benutzer
Beiträge: 9
Registriert: Di 18. Apr 2017, 19:19

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#29

Beitrag von Hajo80 »

Super
Danke
Hajo80
Benutzer
Beiträge: 9
Registriert: Di 18. Apr 2017, 19:19

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#30

Beitrag von Hajo80 »

Hallo. Ich war heute bei mir im Leistungsteam, da ich wieder 3 x 6 Monate abschließende EKS bekommen habe, bei denen meine Vermögensschadenhaftpflicht nicht anerkannt wurde. Mir wurde vor Ort gezeigt, dass diese Versicherung nicht als Betriebsausgabe, sondern als abzusetzbares Einkommen zählt. Ich bekomme ja schließlich 100 euro und da zählt das mit rein.

Man erklärte mir auch, dass ich selbst da abgesichert bin und mein Vermögen geschützt wird. Drum kann das nicht als Betriebsausgabe gesehen werden. Man zeigte mir das auch schriftlich das es dazu eine Anordnung gab.

Was ist nun richtig? Ich versteh die Welt nicht mehr.

Im aktuellen Bescheid hat die neue Bearbeiterin meine Vermögensschadenhaftpflicht als Betriebsausgabe anerkannt. Dies merkte sie und meinte das es falsch sei. Kann das dann zu meinem Nachteil in der anschließenden EKS wieder raus gerechnet werden?

Ich hoffe ihr könnt mir was schreiben.

Die Klagen beim Sozialgericht sind eingereicht und diese wollten eine Kopie meiner Police haben.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#31

Beitrag von Koelsch »

Mir ist keine Anweisung bekannt, die so etwas aussagen sollte. Und selbst wenn es solch einen Schwachsinn geben sollte, ist das rechtlich nicht bindend.

Wenn in der vEKS anerkannt, dann kann das nicht in der aEKS geändert werden. Du darfst auf die Anerkennungen in der aEKS "bauen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Hajo80
Benutzer
Beiträge: 9
Registriert: Di 18. Apr 2017, 19:19

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#32

Beitrag von Hajo80 »

Die Bearbeiterin hatte mir zu der Anweisung auch Paragraphen gezeigt. Paragraph 111 sgb2 oder so ähnlich. Also die berufen sich da auf einen Gesetzestext, der besagt, dass ich das als Einzelperson nicht als Ausgabe anerkannt bekommen kann. Das hat mich dann sehr stutzig gemacht.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#33

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute, sie zeigte Dir den § 11b SGB II. Und wenn sie den meinte, dann hat sie den nicht so ganz verstanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#34

Beitrag von Tester »

Hajo80 hat geschrieben: Do 10. Aug 2017, 15:53 Man erklärte mir auch, dass ich selbst da abgesichert bin und mein Vermögen geschützt wird. Drum kann das nicht als Betriebsausgabe gesehen werden. Man zeigte mir das auch schriftlich das es dazu eine Anordnung gab.
Das ist doch Schwachsinn, was sie Dir da erzählen. Dein Vermögen ist da nicht geschützt, sondern das Vermögen Deiner Kunden. Erstmal kann man ja davon ausgehen, dass das Vermögen bei ALGII Bezug überschaubar ist. Insofern lächerlich, wenn die SB Dir einreden will, damit schützt Du Dein Vermögen.
Sicherlich findet sich in der Police auch ein Hinweis, das es nur um betrieblich verursachte Vermögensschäden geht.

Schon zum kotzen, an was für kleinen Positionen die sich stören und somit Selbständigkeit mit allen Mitteln verhindern wollen, statt sie mal zu fördern.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#35

Beitrag von Koelsch »

Tester hat geschrieben: Do 10. Aug 2017, 22:03
Schon zum kotzen, an was für kleinen Positionen die sich stören und somit Selbständigkeit mit allen Mitteln verhindern wollen, statt sie mal zu fördern.


Das sieht man ja sehr schön an dem eA-Antrag hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 32#p447132

...nur zur Ergänzug in dem eA-Fall: Inzwischen wird schon seit Langem kein ALG II mehr benötigt - man hat's also geschafft, "trotz" JC Querschießerei ohne Ende.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

#36

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Do 10. Aug 2017, 22:13
Tester hat geschrieben: Do 10. Aug 2017, 22:03
Schon zum kotzen, an was für kleinen Positionen die sich stören und somit Selbständigkeit mit allen Mitteln verhindern wollen, statt sie mal zu fördern.


Das sieht man ja sehr schön an dem eA-Antrag hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 32#p447132

...nur zur Ergänzug in dem eA-Fall: Inzwischen wird schon seit Langem kein ALG II mehr benötigt - man hat's also geschafft, "trotz" JC Querschießerei ohne Ende.
Jep,

langsam glaube ich wirklich dran, dass die SB wirklich verhindern wollen, dass die Leute langfristig davon wegkommen. Einfache Rechnung für die: 140 Fälle sind zu bearbeiten. Wenn man jetzt die 140 Fälle durch Maßnahmen, etc für ne Weile wegbekommt, dann ist chefe erstmal zufrieden und das beste ist man braucht keine Neufälle annehmen, weil das würde ja mehr Arbeit machen und so kommen die Altfälle immer wieder zurück wie ein Bumerang....

Ich habs ja an mir selbst gesehen. Nach 12 Monaten war es tragfähig .... aber nach drei Monaten wollte mich diese ******** schon wieder abschieben .... und hätten die mir vor 5 Jahren einen Zuschuss gewährt, sodass ich nicht erst im Familienkreis ein Minikredit besorgen musste, hätten die sich 5 x 12 x 409 (+ KDU und Krankenversicherung) gespart.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“