Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#76

Beitrag von Olivia »

Bei Negativzinsen kommt dieser Betrag zustande??
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Koelsch
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#77

Beitrag von Koelsch »

Das sind keine Negativzinsen sondern die Zinsen nach § 44 SGB I

heißt bei 7 Jahren, da muss eine Forderung von knapp € 30.000 bestehen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#78

Beitrag von Günter »

Oli, Festzins.
(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
Aber
Das JC ist seit 7 Jahren in Verzug mit den abschließenden Bescheiden.
wie da 8.000 € an Zinsen bei einer Einpersonen BG zustande kommen soll ist mir etwas schleierhaft. Denn verzinst wird ja nur die zurückgehaltene Leistung.


Kölsch war minimal schneller. :mrgreen2:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#79

Beitrag von Olivia »

:ohnmacht:
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Koelsch
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#80

Beitrag von Koelsch »

Wie ich sachte, müsste knapp 30.000 Forderung sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#81

Beitrag von tigerlaw »

Nein, liebe Olivia, da ist "der Gesetzgeber" Gott sei Dank genügend langsam! Der Staat muss keine Negativzinsen an die Banken zahlen, denn die Altschulden sind ja immer noch da, nur gibt es keine neuen Schulden dank der "Schwarzen Null".

Und deshalb kann er es sich auch leisten, den § 44 SGB I unangetastet zu lassen.

:pssst: :pssst:

Sage es ihm aber ja nicht weiter, nicht dass er auf blöde Gedanken kommt und den § 44 SGB I abschafft!!!

:gaga: :gaga:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#82

Beitrag von Günter »

Der angenagten Andrea traue ich alles zu, nur nix Gutes.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#83

Beitrag von Olivia »

Mal eine dumme Frage, gelten die 4% pro Jahr oder pro Monat? In dem Paragraphen steht gar keine Zeitgrundlage drin, auf die die 4% bezogen werden müssen.
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Günter
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#84

Beitrag von Günter »

Zinsen immer per anno.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#85

Beitrag von der ratlose »

Ne glaube ich nicht,
die 4 % müssten pro Monat sein.
Beim FA zahlste auch 12 % pro Monat. Im Jahr wäre das ja schön, dann würde es sich für viele lohnen die Steuer einfach einzubehalten.
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Koelsch
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#86

Beitrag von Koelsch »

Dann klag das mal so durch. Und nenn doch mal bitte die Rechtsgrundlage, in der die 12% pro Monat beim FA gefordert werden - mir ist die unbekannt.
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#87

Beitrag von der ratlose »

Ahh knick im Kopf, hast recht mit dem FA.

Im Sozialrecht gehe ich von 4% pro Monat aus. Pro jahr wäre sinnlos. 4 % wäre ein Witz.
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Koelsch
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#88

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, das werden JC und Rechtsprechung anders sehen - beispielhaft nur LSG NRW - L 20 SO 479/12, aus den genannten Zahlen lässt sich erkennen, dass p.a. gerechnet wurde.
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#89

Beitrag von der ratlose »

jep auch gerade gelesen.
Schade wäre nochmal etwas extra gewesen.

Die Zinsen hätten aber den Schaden minimiert den ich beim LG geltend machen muß.
Denn ich darf ja seit 3 Jahren laut LSG nicht mehr arbeiten.
Wenn ich persönlich auch nur eine Betriebsausgabe tätige, oder den Freibetrag für die Fahrt zur Arbeit verwende, verwirke ich automatisch meinen Anspruch auf die Umgangskosten mit den Kindern.
ich kann nur noch über die Gesellschaft arbeiten und die Kindesmutter behält mein Einkommen gleich ein. (Unterhalt)
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Koelsch
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#90

Beitrag von Koelsch »

Das aber hat mit der Frage, von welchem Betrag die Freibeträge zu errechnen sind nichts mehr zu tun
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#91

Beitrag von Olivia »

In der GKV sind 5% Zinsen auf säumige Beiträge über viele Jahre monatlich berechnet worden. Dies führte zu Wucherzinsen von 60% jährlich:
Zahlt ein GKV-Mitglied seine Beiträge nicht, wird bisher ein monatlicher Säumniszuschlag von fünf Prozent erhoben, was aufs Jahr gerechnet zu Zinsen von 60 Prozent führe. Diese „Wucherzinsen“ wolle die Bundesregierung nun abschaffen, berichtete die FAZ. Geplant sei, den monatlichen Säumniszuschlag auf ein Prozent zu senken.

http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 33867.html
Wieso sollen sich dann die 4% automatisch aufs Jahr beziehen, wenn das Gesetz keinen zeitlichen Bezug zu den Zinsen nennt? Denn "p.a." fehlt in dem entsprechenden Paragraphen. Genauso gut möglich wären alternativ auch 4% "Einmalstrafzins", und zwar unabhängig von der Dauer der Säumnis.
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tigerlaw
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#92

Beitrag von tigerlaw »

Liebe Olivia, Du hast das Wort doch bereits selber zitiert: "Säumniszuschlag" ist etwas ganz anderes als "Zinsen", auch wenn beides in Euro beziffert wird. Der Säumniszuschlag ist eher eine Art "pauschale Strafgebühr".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#93

Beitrag von Olivia »

:verlegen:

Andererseits: Manche Kreditkartenunternehmen geben den Zins auch monatlich an, damit es weniger klingt. Sollte nicht der Vollständigkeit und Korrektheit halber im Gesetz ein zeitlicher Bezug zum Zins enthalten sein? (Und wieso ist er das nicht?)
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Günter
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Re: Betriebseinnahmen als Berechnungsgrundlage für §11b

#94

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Di 5. Sep 2017, 13:34 :verlegen:

Andererseits: Manche Kreditkartenunternehmen geben den Zins auch monatlich an, damit es weniger klingt. Sollte nicht der Vollständigkeit und Korrektheit halber im Gesetz ein zeitlicher Bezug zum Zins enthalten sein? (Und wieso ist er das nicht?)
Die heißen dann Mafia oder ....... Bank, die Namen sind beliebig aber wir schweifen vom Thema ab. :schredder:
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