SG lädt Zeugen ein
SG lädt Zeugen ein
Wie findet Zeugenvernehmung beim SG statt?
Es geht um die Selbstnutzung einer Immobilie.
Zeugin wurde geladen und soll über den "Überwiegenden Aufenthaltsort" des Antragstellers befragt werden. Antragsteller weiß noch von nichts.
Es geht um die Selbstnutzung einer Immobilie.
Zeugin wurde geladen und soll über den "Überwiegenden Aufenthaltsort" des Antragstellers befragt werden. Antragsteller weiß noch von nichts.
Re: SG lädt Zeugen ein
Zeugin ist allerdings nur glaubhaft, wenn sie TÄGLICH 24 Stunden die Wohnung beobachtet, ansonsten ist kein Beweis möglich!
Gruß
Ernie
Gruß
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Re: SG lädt Zeugen ein
Das wird eine normale Befragung sein. Sie wird Auskunft darüber geben sollen, wann und wie oft der Antragsteller in seiner Immobilie ist und, falls da Räume von anderen bewohnt werden, wo er denn sein müdes Haupt dann dort bettet - ob es also einen Wohnbereich des Antragstellers gibt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: SG lädt Zeugen ein
Dann muss die Zeugin aber die Wohnung von innen kennen.
Alle Räume!
Genau wissen, wer Zugang hat, wer wo schläft, ....
Alle Räume!
Genau wissen, wer Zugang hat, wer wo schläft, ....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: SG lädt Zeugen ein
.....also was so eine richtig gute Nachbarin ist, die weiß alles - und noch viel mehr.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SG lädt Zeugen ein
Dürfte sie schon kennen, es ist kein Neue-Heimat-Hochhaus mit 15 Etagen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: SG lädt Zeugen ein
Die Miteigentümerin soll befragt werden, JC glaubt nicht, dass ich dort vorübergehend gewohnt habe.
Findet die Befragung in einem Erörterungstermin statt? Werde ich und mein zukünftiger RA auch geladen?
Und wer darf Fragen stellen?
Findet die Befragung in einem Erörterungstermin statt? Werde ich und mein zukünftiger RA auch geladen?
Und wer darf Fragen stellen?
Re: SG lädt Zeugen ein
Ich weiß zwar nicht wie es beim SG ist, aber im Normalfall hat der Richter und die Parteien das Recht die Zeugen zu befragen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: SG lädt Zeugen ein
Gucksu § 116 SGG. § 118 SGG und § 397 ZPO - die Prozessbeteiligten dürfen auch Fragen stellen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: SG lädt Zeugen ein
Danke!