Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
alessia182
Benutzer
Beiträge: 103
Registriert: Fr 29. Jan 2010, 22:07

Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#1

Beitrag von alessia182 »

Folgender Sachverhalt: Mein Mann ist seit 2010 selbständig und erzielt erst seit 1 Jahr tatsächlich Gewinne i.H. v. 650€ im Monat. Jedoch aufgrund seiner Schwerbehinderung und der Tatsache, dass er keinen Stress haben darf (vom Arzt bescheinigt) möchte er das Gewerbe verkaufen. Immer der ständige Ärger mit dem Personal, stark schwankende Einnahmen - das alles zerrt an den Nerven.
Was müssen wir beachten?
Muss er sein Vorhaben beim Arbeitsvermittler erklären? Wie erfolgt das mit der Einnahme aus dem Verkauf? (Wir haben aufgrund des Gewerbes mehrere Kredite laufen, die würden abgelöst)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#2

Beitrag von Koelsch »

War das Inventar bereits vor dem Erstantrag auf ALG II vorhanden?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#3

Beitrag von Olivia »

Auf jeden Fall sollte die Aufgabe wohl überlegt sein, denn die Preisgabe eines funktionierenden Gewerbes kann möglicherweise sozialwidriges Verhalten sein. D.h. man vergrössert willkürlich seine Bedürftigkeit. Ob dagegen ein einfaches Attest vom Arzt reicht, um diesen vom Jobcenter dann möglicherweise eingebrachten Vorwurf zu entkräften - :ka:

Was ist denn die Perspektive für danach? Gar keine, d.h. Vergrösserung der Bedürftigkeit? In diesem Fall könnten sich mit dem Jobcenter oben genannte Probleme ergeben. Wenn ein "Anschlussarbeitsplatz" vorliegt, dann wohl nicht.

Es stellt sich die Frage: würde ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Mensch, der nicht vom Jobcenter abhängt, ebenso handeln?
alessia182
Benutzer
Beiträge: 103
Registriert: Fr 29. Jan 2010, 22:07

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#4

Beitrag von alessia182 »

Das Inventar war bereits vorher schon vorhanden. Mein Mann hat über Jahre immer Verluste erzielt und der Arbeitsvermittler hat ihm mehrfach angedroht, dass er das Gewerbe aufgeben solle, weil es sich nicht lohnt. Natürlich hat mein Mann nicht den Plan, danach auf der faulen Haut zu liegen. Er möchte sich eine normale Tätigkeit suchen. Zudem werde auch ich wieder arbeiten gehen, so dass wir wahrscheinlich zum Ende des Jahres hin komplett aus ALG II rausfallen würden. Jetzt in diesem Bewilligungszeitraum läuft es wieder richtig schlecht, da werden wir nicht an die Gewinne rankommen, die angerechnet wurden.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#5

Beitrag von Koelsch »

OK, dann handelt es sich beim Verkauf zunächst mal um eine Vermögensumwandlung, zumindest bis die Grenzen des Schonvermögens nach § 12 SGB II erreicht sind.

Probleme könnte die Kredittilgung machen ....... aber wenn mit dem Inventarkäufer vereinbart würde, Zahlung erfolgt an Kreditgeber 1, 2, 3 - dann sollte das relativ problemlos über die Bühne gehen. Zusätzlich sollte aber das Vermögen auch den Kredigebern sicherheitsübereignet werden. Ich hoffe, Kreditgeber sind zu einem Gutteil Freunde, Bekannte, Verwandte, da lässt sich so was sicher problemlos und für den Zeitpunkt des Kreditvertrages vereinbaren. :unschuld: :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
alessia182
Benutzer
Beiträge: 103
Registriert: Fr 29. Jan 2010, 22:07

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#6

Beitrag von alessia182 »

Also ich bin mal in mich gegangen und ich glaube, so einfach ist das nicht. Wir haben, als wir die Pizzeria eröffnet haben, einen Kredit aufgenommen. Dieser wurde als Betriebsausgabe vom JC berücksichtigt und ist mittlerweile abgelöst. Zudem haben wir 2 Geräte geleast, die ebenfalls vom JC als Ausgabe anerkannt wurden, auch hier sind die Leasingverträge ausgelaufen, und die Geräte gehören uns.
Wir waren bis auf 6 Monate in 2011 durchweg beim JC, durch die Unterbrechung musste ich in 2012 einen Neuantrag stellen. Wir reden aber generell nicht von Riesensummen. Die Kredite, die wir aufgenommen haben, um die Kreditkarten abzulösen, die durch das jahrelange Minusgeschäft restlos erschöpft waren und uns mit den monatlichen Raten fast das Genick gebrochen haben, sind alle bei Banken. Private Geldgeber haben wir gar nicht. Im Endeffekt drehen wir uns seit vielen Jahren ständig im Kreis und das nur, um irgendwie die Pizzeria zu halten. Beim JC lasse ich sogar Ausgaben weg, um einen höheren Gewinn zu erzielen, damit die meinen Mann in Ruhe lassen. So haben wir die Chance, aus der ganzen Misere rauszukommen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#7

Beitrag von Koelsch »

OK, dann sehe ich nur eine Möglichkeit, von den noch bestehenden Bankschulen runter zu kommen.

Ab zur kreditgebenden Bank (Ich hoffe, es ist nur eine, sonst eben mit alle sprechen) und die Karten auf den Tisch legen:

Wir müssen die Pizzeria schließen, aus dem Erlös des Inventarverkaufs müssen wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, so ist nun mal die Rechtslage im ALG II. Für die Kredittilgung ist dann kein Geld mehr da, außer natürlich, wir können uns jetzt dahingehend einigen, dass wir rückwirkend ab Kreditvergabe eine Sicherungsübereignung des Inventars vereinbaren. Dann bekommen die Käufer Ihre Kontonummer für den Kaufpreis genannt und nur ein eventuell verbleibender Überschuss wird an uns ausgezahlt. Bei dieser Konstellation sehen wir die Chancen für Sie, liebe Bank, an Ihr Geld zu kommen ungleich höher an als bei einer sonst ja unausweichlichen Zwangsversteigerung in Verbindung mit einer Insolvenz.

Die Chancen, dass Bank rechnen kann, sind nach meiner Meinung nicht schlecht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
alessia182
Benutzer
Beiträge: 103
Registriert: Fr 29. Jan 2010, 22:07

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#8

Beitrag von alessia182 »

Mit dem Erlös der Pizzeria können wir die Schulden komplett begleichen.Aber vielen Dank für die Ratschläge. Es geht mir nur um das Jobcenter, ob die 15000€ in irgendeiner Form anrechnen wollen oder eben nicht? Wobei der rein materielle Wert weitaus niedriger ist.
alessia182
Benutzer
Beiträge: 103
Registriert: Fr 29. Jan 2010, 22:07

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#9

Beitrag von alessia182 »

Das nächste Problem ist nämlich, dass die Kredite nicht über das Gewerbe laufen, sondern Privat. Hauptsächlich über mich (Frau), weil ich in einem sicheren Arbeitsverhältnis stehe
alessia182
Benutzer
Beiträge: 103
Registriert: Fr 29. Jan 2010, 22:07

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#10

Beitrag von alessia182 »

Ich habe aber eine Idee, wie ich das Problem lösen könnte. Es kann ja ein zusätzlicher Kredit i.H. von Summe X bei einem Verwandten bestehen, den ich dem zurückzahlen muss. Das Inventar habe ich ihm sicherungsübereignet und der Verkaufserlös geht somit zu Gunsten dieses Verwandten.Die Darlehensauszahlung erfolgte zum einem Zeitpunkt, wo ich nicht ALG II Empfänger war. So in etwa?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#11

Beitrag von Koelsch »

....und der Verwandte zahlt direkt an die Bank den Kredit zurück.

Hört ich nicht schlecht an, lass mich bitte mal bis morgen noch denken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Gewerbeaufgabe+Inventarverkauf -was beachten

#12

Beitrag von Tester »

alessia182 hat geschrieben: Mi 7. Jun 2017, 20:56 Das nächste Problem ist nämlich, dass die Kredite nicht über das Gewerbe laufen, sondern Privat. Hauptsächlich über mich (Frau), weil ich in einem sicheren Arbeitsverhältnis stehe
Weiter oben schreibst Du, Du suchst Dir dann auch wieder einen Job!? Was den nun?

Mein Lösungsvorschlag wäre:
1. ihr beide sucht euch während die Pizzaria noch weiter läuft einen Job (wie ihr es vor habt) und wenn ihr den gefunden habt, seid ihr ja raus aus dem Bezug verkauft erst dann und könnt mit dem Erlös der Pizzaria machen was ihr wollt.
2. evtl. musst Du in den sauren Apfel beißen und an eine Privatinsolvenz denken (ein Gespräch mit der Schuldnerberatung wäre sicherlich nicht schlecht)
3. ist die Pizzaria nur auf Deinen Mann angemeldet? Evtl gründet ihr noch schnell eine GBR, sodass du dann den Vorschlag von Kölsch mit den Banken in Angriff nehmen kannst
4. versuchen den Verkauf als Vermögensumwandlung durch zu bekommen


Toi toi toi für eure Pizzaria
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“