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EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: So 11. Jun 2017, 16:53
von Stefanxyz
Heute nacht habe ich im Forum nichts gefunden.

Ich habe mal gelernt, daß Gas Energie ist.

Zählt Gas zu den `Energiekosten in B3?
Oder sind die schon mit der KDU verrechnet?

Hintergrund:
Ein Zimmer in der Mietwohnung wird als Arbeitszimmer genutzt.
Mit Gas wird geheizt, gekocht, Warmwasser bereitet.

Danke für jede Antwort!

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: So 11. Jun 2017, 18:33
von Koelsch
Die Heizkosten (und nur die) kannst Du mit in die Pos. B3 packen, also dort anteilige Bruttokaltmiete plus anteilige Heizkosten.

Werde die Heizkosten denn separat erfasst? Ich frage deshalb, weil "Kochkosten" im Regelbedarf erfasst sind.

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: So 11. Jun 2017, 20:26
von Stefanxyz
Koelsch hat geschrieben: So 11. Jun 2017, 18:33 Werde die Heizkosten denn separat erfasst? Ich frage deshalb, weil "Kochkosten" im Regelbedarf erfasst sind.
Nein, ich habe nur einen Gaszähler in der Wohnung. Wie kann da jemand was separat erfassen?


Also heißt das in real, daß die anteiligen Heizkosten zu meinen Ungunsten nicht berücksichtigt werden?

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: So 11. Jun 2017, 20:34
von Koelsch
Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass in solchen Fällen 18% vom Gas als "Kochanteil" angesehen wird

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: So 11. Jun 2017, 20:41
von Koelsch
Scheint nicht gleichmäßig geregelt zu sein, Frankfurt z.B. rechnet nur 5% für's Kochen

https://www.ifeu.de/energie/pdf/Endberi ... _final.pdf

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: So 11. Jun 2017, 20:54
von Stefanxyz
Koelsch hat geschrieben: So 11. Jun 2017, 20:34 Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass in solchen Fällen 18% vom Gas als "Kochanteil" angesehen wird
Also sollte ich einfach mal den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers von 82% der Gas-Monatsausgaben in B3 einbeziehen und abwarten, was das JC sagt/fragt?

EDIT:
Habe grade das gefunden: https://openjur.de/u/281257.html
Habs aber noch nicht richtig verstanden, ob es hier paßt.

EDIT:
https://openjur.de/u/281257.html hat geschrieben: ... Sofern keine konkrete Erfassung der Warmwasserbereitung möglich ist, darf (nur) der tatsächlich von der Regelleistung umfasste Betrag von den Kosten der Unterkunft herausgerechnet und in Abzug gebracht werden, um eine Doppelgewährung zu vermeiden (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Februar 2008 – B 14/11b AS 15/07).
Kann da mal ein juristisch Kundiger nachlesen und einschätzen?

EDIT:
https://openjur.de/u/281257.html hat geschrieben: "Anstrich 24" Nach Überzeugung der Kammer fließen die Kosten der Warmwasserbereitung mit 5,70 EUR und die Kosten für Kochgasbezug mit 4,24 EUR in die Regelleistung von 316,00 EUR ein. Sie bemessen sich nach den durch die EVS 1998 vorgegebenen Anteilen. ..
Also muß ich 5,70 € und 4,24 € von meinen monatlichen Gas-Kosten abziehen (weil Teil der Regelleistung) und kann den Rest unter `B3 Raumkosten` einbeziehen?

Oder, was sagen die juristisch Kundigen hier?

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: So 11. Jun 2017, 20:55
von Koelsch
Nöö, geh auf 95% vom Gas, siehe nächste Posting

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 10:06
von tigerlaw
Stefanxyz hat geschrieben: So 11. Jun 2017, 20:54
Koelsch hat geschrieben: So 11. Jun 2017, 20:34 Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass in solchen Fällen 18% vom Gas als "Kochanteil" angesehen wird
Also sollte ich einfach mal den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers von 82% der Gas-Monatsausgaben in B3 einbeziehen und abwarten, was das JC sagt/fragt?

EDIT:
Habe grade das gefunden: https://openjur.de/u/281257.html
Habs aber noch nicht richtig verstanden, ob es hier paßt.

EDIT:
https://openjur.de/u/281257.html hat geschrieben: ... Sofern keine konkrete Erfassung der Warmwasserbereitung möglich ist, darf (nur) der tatsächlich von der Regelleistung umfasste Betrag von den Kosten der Unterkunft herausgerechnet und in Abzug gebracht werden, um eine Doppelgewährung zu vermeiden (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Februar 2008 – B 14/11b AS 15/07).
Kann da mal ein juristisch Kundiger nachlesen und einschätzen?

EDIT:
https://openjur.de/u/281257.html hat geschrieben: "Anstrich 24" Nach Überzeugung der Kammer fließen die Kosten der Warmwasserbereitung mit 5,70 EUR und die Kosten für Kochgasbezug mit 4,24 EUR in die Regelleistung von 316,00 EUR ein. Sie bemessen sich nach den durch die EVS 1998 vorgegebenen Anteilen. ..
Also muß ich 5,70 € und 4,24 € von meinen monatlichen Gas-Kosten abziehen (weil Teil der Regelleistung) und kann den Rest unter `B3 Raumkosten` einbeziehen?

M.E. Ja!
Oder, was sagen die juristisch Kundigen hier?
Aber: Das Urteil ist von 2009, danach kam das Verfassungsgerichtsurteil, und m.W.v. 01.10.2011 die neue Berechnung nach dem Rgelbedarfsermittlungsgesetz.

Du müsstest also gemäß den jetzigen EVS-Auswertungen die Anteile für Kochen und WW herausrechnen, und danach dann die "bereinigten Heizkosten" flächenproportional in B3 erfassen.

Beachte: Auch den Stromverbrauch solltest Du flächenproportional mit einstellen!

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 10:06
von tigerlaw
Stefanxyz hat geschrieben: So 11. Jun 2017, 20:54
Koelsch hat geschrieben: So 11. Jun 2017, 20:34 Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass in solchen Fällen 18% vom Gas als "Kochanteil" angesehen wird
Also sollte ich einfach mal den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers von 82% der Gas-Monatsausgaben in B3 einbeziehen und abwarten, was das JC sagt/fragt?

EDIT:
Habe grade das gefunden: https://openjur.de/u/281257.html
Habs aber noch nicht richtig verstanden, ob es hier paßt.

EDIT:
https://openjur.de/u/281257.html hat geschrieben: ... Sofern keine konkrete Erfassung der Warmwasserbereitung möglich ist, darf (nur) der tatsächlich von der Regelleistung umfasste Betrag von den Kosten der Unterkunft herausgerechnet und in Abzug gebracht werden, um eine Doppelgewährung zu vermeiden (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Februar 2008 – B 14/11b AS 15/07).
Kann da mal ein juristisch Kundiger nachlesen und einschätzen?

EDIT:
https://openjur.de/u/281257.html hat geschrieben: "Anstrich 24" Nach Überzeugung der Kammer fließen die Kosten der Warmwasserbereitung mit 5,70 EUR und die Kosten für Kochgasbezug mit 4,24 EUR in die Regelleistung von 316,00 EUR ein. Sie bemessen sich nach den durch die EVS 1998 vorgegebenen Anteilen. ..
Also muß ich 5,70 € und 4,24 € von meinen monatlichen Gas-Kosten abziehen (weil Teil der Regelleistung) und kann den Rest unter `B3 Raumkosten` einbeziehen?

M.E. Ja!
Oder, was sagen die juristisch Kundigen hier?
Aber: Das Urteil ist von 2009, danach kam das Verfassungsgerichtsurteil, und m.W.v. 01.10.2011 die neue Berechnung nach dem Rgelbedarfsermittlungsgesetz.

Du müsstest also gemäß den jetzigen EVS-Auswertungen die Anteile für Kochen und WW herausrechnen, und danach dann die "bereinigten Heizkosten" flächenproportional in B3 erfassen.

Beachte: Auch den Stromverbrauch solltest Du flächenproportional mit einstellen!

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 13:17
von Stefanxyz
tigerlaw hat geschrieben: Mo 12. Jun 2017, 10:06
Aber: Das Urteil ist von 2009, danach kam das Verfassungsgerichtsurteil, und m.W.v. 01.10.2011 die neue Berechnung nach dem Rgelbedarfsermittlungsgesetz.

Du müsstest also gemäß den jetzigen EVS-Auswertungen die Anteile für Kochen und WW herausrechnen, und danach dann die "bereinigten Heizkosten" flächenproportional in B3 erfassen.
Die Suche im Forum nach `EVS` ergab: nix. Die Suche nach `EVS-Auswertung` ergab zwar 147 treffer, aber 146 scheinen nur das Wort `Auswertung` <anzuzeigen.

Deshalb: Was ist EVS? EDIT: auf einer hinteren Seite der 147 Treffer gefunden: Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2012 http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 40#p245940

ABER:
WIE kann ich die Anteile für Kochen u. WW rausnehmen - habe doch nur einen Gaszähler für alles.

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 13:26
von Koelsch
Richtig, und die Gasabrechnung sei € 100/Monat, dann ist davon € 5 für's Essen, der Rest ist Heizung. WW brauchst Du nicht extra zu berücksichtigen, da Du ja "über die Heizung" WW zubereitest, sürich, Du nutzest die gleiche Energiequelle wie für die Heizung.

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 13:35
von Stefanxyz
Danke, Koelsch!! es sind also, die gestern von Dir erwähnten, 95 %.

Das dort avisierte `nächste Posting` kam nicht - oder habe ich da was falsch verstanden?

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 15:33
von marsupilami
Ich glaube ja.

Koelsch's Posting #7 bezieht sich nach meiner Auffassung auf Dein Posting davor, also #6
Mit den 95% auf den ersten Teil Deines Postings #6 und mit dem zweiten Teil von Koelsch's #7 auf die beiden anderen Teile Deines #6.

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: Mi 21. Jun 2017, 20:32
von Stefanxyz
Alles, was ich in Posting #6 mit EDIT schrieb, war nach Koelsch`s #7. ;-)
Aber ist jetzt auch egal. Ich werde die 95% in der EKS verwenden und dann berichten, was das JC dazu sagt.
Danke an alle, die mir antworteten!

Re: EKS -B3 Raumkosten (einschl... Energiekosten) - auch Gas?

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 10:08
von tigerlaw
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Wer nichts wagt, kann auch nichts gewinnen!