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Leistungseinstellung

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 13:59
von Koelsch
eLB meldet pflichtgemäß per Fax: Ab xx.xx. werde ich mich selbstständig machen, habe ab dem Datum eine Gaststätte gemietet. (eLB ist gastronomisch aus- und vorgeildet)

Reaktion des JC am gleichen Tag per Post - was der letzte Absatz besagen soll, ist mir zu hoch geschwurbelt. Ich versteh's nicht :1:
170607_Antwort JC _ ano Seite_1.pdf

Re: Leistungseinstellung

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 14:24
von Pegasus
Koelsch die PDF enthälz Klarnamen und BG Nr. ! Seite 2

Was der letzte Absatz soll verstehe ich auch nicht.

Re: Leistungseinstellung

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 14:33
von Pegasus
Nachtrag: der letzte Absatz ist ein Gesetzestext.

Re: Leistungseinstellung

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 14:39
von Günter
Der letzte Absatz lautet:

Dieses Schreiben wurde maschinell ohne Einsatz von Hirn und Herz erstellt.

Was soll daran unverständlich sein?

Was ich nicht verstehe ist der Absatz mit den zwei Monaten nach der Bewilligung rückwirkend aufheben.

Ich würde schon wegen §33 SGB X Widerspruch einlegen und außerdem stellt sich mir die Frage wurde eine EKS mit der Mitteilung der Gewerbeeröffnung mit eingereicht?

Re: Leistungseinstellung

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 14:43
von Pegasus
okay der andere Absatz......
Genau eigentlich wäre es sinnvoll wenn neben der Mitteilung auch auch vorläufige EKS dazu gelegt ist. Wenn nicht dann hätte SB doch einfach nur diese anfordern können. Aber Zahlung so einstellen geht gar nicht. Da laufen eventuell Mietschulden etc. auf.

Re: Leistungseinstellung

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 15:27
von Koelsch
Nein vEKS wurde noch nicht eingereicht. JC weist auch nirgends (bisher) darauf hin, da musst Du vEKS einreichen. Nein, man stellt ein und fertig. Dieses dürre Schreiben ist alles, was eLB bekommen hat. :motzki: :motzki:

Wir werden wohl morgen (Aachener Stammtischmitglied hilft da) die vEKS "nachreichen" und sehr, sehr deutlich darauf hinweisen: So machst Du liebes JC eine gerade frische gegründete Selbstständigkeit sofort kaputt. Der gute Mann steht jetzt ohne Geld, ohne Miete für die Wohnung, ohne KV "ohne gar nix" da - nur mit der Pflicht, Ware zu kaufen, Pacht zu zahlen etc.

Baseballschläger hat eLB nicht, da kann SB froh sein.

Re: Leistungseinstellung

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 15:29
von marsupilami
Ich verstehe das so, dass die ab Leistungseinstellung sich 2 Monate Zeit nehmen, den ursprünglichen Bescheid zu prüfen.
Unter Umständen kann die Prüfung dazu führen, dass auch Leistungen aus der Zeit vor Leistungseinstellung eingestellt bzw. zurückverlangt werden.

Ansonsten wird unverzüglich nachgezahlt.


Ich sehe zwei Möglichkeiten: 2 Monate warten, wenn die sich dann nicht melden kräftig auf die Zehen treten mit Hilfe SG - ohne lange zu fackeln.

Oder aber sagen: Widerspruch!
Erstens verstehe ich den Bescheid nicht und zweitens gehe ich zwar eine Erwerbstätigkeit nach, aber die wirft noch nix ab.
Siehe vEKS.

Re: Leistungseinstellung

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 15:46
von Koelsch
Ich hab mit dem Stammtischmitglied gerade besprochen: vEKS - Anschreiben dazu, in dem die Dringlichkeit der Leistung deutlichst herausgestrichen wird und wenn dann nich ratz-fatz was passiewrt, eA an's Sozialgericht.

eLB kenne ich nicht persönlich, aber er hat Hotelkaufmann gelernt und ist zusätzlich Dipl.Kfm. sollte also nicxht ganz dumm sein.
Stammtischmitglied ist einer der Berater bei AC2 - http://www.gruenderregion.de/wettbewerb ... blauf.html und hat ihn bei der monatelangen Vorbreitung und auch jetzt begleitet und ist genau wie ich dementsprechend "begeistert" über diese Reaktion des JC.

Re: Leistungseinstellung

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 15:48
von marsupilami
Ich kann ja mal 1 Däumken drücken.
Vielleicht hilft das ja.

:Daumen:

Re: Leistungseinstellung

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 15:52
von Koelsch
Schaun mer mal ..... und Stammtischmitglied und ich sind uns merkwürdigerweise fast sicher, welcher SB-Name eigentlich auf dem Schrieb stehen müsste. Stammtischmitglied sagte gleich, das kann nur von **** kommen, und ich bin gleicher Meinung.