Gewerbeuntersagung
- marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung
Nur mal so:
Anliegend meine Klageschrift. Das VG wies dann darauf hin, dass die Klage ohnehin aufschiebende Wirkung hat und regte an, die Beantragung der aufschiebenden Wirkung zurück zu nehmen. Das wurde gemacht.
Jetzt kam der folgende Beschluss zusammen mit dem in den vorigen Postings beantworteten Schreiben des Beklagten.
Tja, und da stand ich erst mal
dauerte reichlich, bis der Zustand nachließ - zur Sicherhheit hab ich aber auch noch jemanden gefragt, der sich mit so was auskennt
Anliegend meine Klageschrift. Das VG wies dann darauf hin, dass die Klage ohnehin aufschiebende Wirkung hat und regte an, die Beantragung der aufschiebenden Wirkung zurück zu nehmen. Das wurde gemacht.
Jetzt kam der folgende Beschluss zusammen mit dem in den vorigen Postings beantworteten Schreiben des Beklagten.
Tja, und da stand ich erst mal
dauerte reichlich, bis der Zustand nachließ - zur Sicherhheit hab ich aber auch noch jemanden gefragt, der sich mit so was auskennt
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Gewerbeuntersagung
Die beantragte aufschiebende Wirkung wurde zurückgenommen und das Gericht betrachtet das als komplette Zurücknahme der Klage?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung
Hab ich das jetzt richtig verstanden:
ein "Bestandteil" der Klage wurde wg. Überflüssigkeit zurückgenommen.
Das betrachtet der Richter als Komplett-Rücknahme der Klage?
Dann müsste ja die Rücknahme der Bitte um aufschiebende Wirkung schon sehr mißverständlich formuiert sein.
Und nun?
Der Beschluß ist ja nicht anfechtbar!
ein "Bestandteil" der Klage wurde wg. Überflüssigkeit zurückgenommen.
Das betrachtet der Richter als Komplett-Rücknahme der Klage?
Dann müsste ja die Rücknahme der Bitte um aufschiebende Wirkung schon sehr mißverständlich formuiert sein.
Und nun?
Der Beschluß ist ja nicht anfechtbar!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Gewerbeuntersagung
Nö da steht nur, wir folgend der Anregung des VG
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- marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung
Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich nicht mehr durchblicke.
Das zuletzt eingestellte Dokument ist doch vom VG!
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: Gewerbeuntersagung
Richtig, die "Antragsrücknahme" hab ich nicht gepostet, weil's eben wirklich nur dieser eine Satz war
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Re: Gewerbeuntersagung
....aber zur Klärung:
"Nur" der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt - und PKH in diesem Punkt. Letzteres bedeutet: € 743 Verfahrenskosten hat Klägerin damit schon mal zusätzlich an der Backe.
"Nur" der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt - und PKH in diesem Punkt. Letzteres bedeutet: € 743 Verfahrenskosten hat Klägerin damit schon mal zusätzlich an der Backe.
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Re: Gewerbeuntersagung
Wenn ich das richtig verstanden habe wurde der Antrag auf aufschiebende Wirkung zurückgenommen, da keine sofortige Vollziehbarkeit der Gewerbeuntersagung angeordnet war. Damit ruht die Gewerbeuntersagung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens.
Somit besteht auch die Möglichkeit die Steuerschuld zu tilgen, damit entfällt der Grund der Gewerbeuntersagung,
Das Gericht musste damit den Eilantrag als erledigt erklären.
Somit besteht auch die Möglichkeit die Steuerschuld zu tilgen, damit entfällt der Grund der Gewerbeuntersagung,
Das Gericht musste damit den Eilantrag als erledigt erklären.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung
Was ist schneller:
Hauptverfahren oder Räumungsklage?
Und wovon lebt der Deliquent solange?
Hauptverfahren oder Räumungsklage?
Und wovon lebt der Deliquent solange?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Gewerbeuntersagung
Hier steht keine Räumungsklage im Raum
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- marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung
.... ich kenn das, das Alter, das Alter
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Re: Gewerbeuntersagung
Das Dokument ist nicht anonymisiert!
Ich blick nicht durch, für mich liest sich der Beschluss wie eine Vollklatsche für die Antragsstellerin.
Ich blick nicht durch, für mich liest sich der Beschluss wie eine Vollklatsche für die Antragsstellerin.
Re: Gewerbeuntersagung
Das sehe ich nicht so - lediglich der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt, weil der eben unnötig ist. Die Klage an sich hat aufschiebende Wirkung.
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Re: Gewerbeuntersagung
Nur ist folgendes zu beachten:
Wenn Versicherte/Leistungsempfänger etc. p.p. vor dem Sozialgericht klagen, ist das Verfahren für sie (gerichts)kostenfrei, vgl. § 183 SGG.
Eine solche Vorschrift gibt es nicht in der VwGO.
Jetzt weiß ich nicht, ob das Gericht erst noch eine Anregung zur Antragsrücknahme (also nur hinsichtlich des Eilantrags) gegeben hatte, der Schützling von Koelsch aber nicht entsprechend reagiert hatte, oder aber das Gericht sofort mit Scharfschuss entschieden hat. Denn wenn der Antrag "freiwillig" zurückgenommen wird, fallen bei 10.000 € Streitwert nur 241 € Gerichtsgebühren an, anderenfalls 723 €, vgl. Insoweit Nr. 5110, 5111 der Anlage 1 zum GKG.
Wenn Versicherte/Leistungsempfänger etc. p.p. vor dem Sozialgericht klagen, ist das Verfahren für sie (gerichts)kostenfrei, vgl. § 183 SGG.
Eine solche Vorschrift gibt es nicht in der VwGO.
Jetzt weiß ich nicht, ob das Gericht erst noch eine Anregung zur Antragsrücknahme (also nur hinsichtlich des Eilantrags) gegeben hatte, der Schützling von Koelsch aber nicht entsprechend reagiert hatte, oder aber das Gericht sofort mit Scharfschuss entschieden hat. Denn wenn der Antrag "freiwillig" zurückgenommen wird, fallen bei 10.000 € Streitwert nur 241 € Gerichtsgebühren an, anderenfalls 723 €, vgl. Insoweit Nr. 5110, 5111 der Anlage 1 zum GKG.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Gewerbeuntersagung
Nur ist gut. Wenn du um jeden Cent kämpfen musst um das FA zu befriedigen, dann haste ein Riesenproblem.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Gewerbeuntersagung
Natürlich, Günter, das sehe ich auch so, ich habe aber "nur" den abstrakten Gesetzestext dargestellt!
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Re: Gewerbeuntersagung
Rechnung ist da - 120 plus ein paar Zerquetschte
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Re: Gewerbeuntersagung
Gerichtskostenrechnung? Anwalt?
Re: Gewerbeuntersagung
Gerichtskosten - es gibt in dem Verfahren keinen Anwalt
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Re: Gewerbeuntersagung
Von was soll die Rechnung bezahlt werden?
Re: Gewerbeuntersagung
Vom Gewinn
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Re: Gewerbeuntersagung
Das "liebe JC" hat ja hier sehr schnell reagiert. Kaum hatte es die Anordnung der Gewerbeuntersagung auf dem Tisch, schon hat es den lau EKS prognostizierten Gewinn auf Null gesetzt - vorbildlich.
Ich denke aber, man sollte JC davon in Kenntnis setzen, dass man sich wehrt. Ich denke, da reicht ein 3-Zeiler:
Ich denke aber, man sollte JC davon in Kenntnis setzen, dass man sich wehrt. Ich denke, da reicht ein 3-Zeiler:
Ich denke, das reichtLiebstes JC,
ich möchte Sie darüber informieren, dass ich gegen die angeordnete Gewerbeuntersagung Klage eingereicht habe. Leider hat das Verwaltungsgericht aber meinen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.
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