Gewerbeuntersagung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung

#51

Beitrag von Günter »

Die werden jetzt ganz schnell sozverspfl Jobs zu vermitteln versuchen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung

#52

Beitrag von Koelsch »

Ersten Vermittlungsvorschlag (ohne RFB) hat sie heute bekommen:

Ich zitiere daraus:

Bewerbung ab 7.12.2016 bis 31.1.2017

auf der Homepage des AG ist diese Stelle nicht enthalten, wohl aber andere Stellen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Gewerbeuntersagung

#53

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Mi 9. Aug 2017, 20:04 Das "liebe JC" hat ja hier sehr schnell reagiert. Kaum hatte es die Anordnung der Gewerbeuntersagung auf dem Tisch, schon hat es den lau EKS prognostizierten Gewinn auf Null gesetzt - vorbildlich. :jojo:

Ich denke aber, man sollte JC davon in Kenntnis setzen, dass man sich wehrt. Ich denke, da reicht ein 3-Zeiler:
Liebstes JC,
ich möchte Sie darüber informieren, dass ich gegen die angeordnete Gewerbeuntersagung Klage eingereicht habe. Leider hat das Verwaltungsgericht aber meinen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.
Ich denke, das reicht :unschuld: :unschuld:
Vielleicht willst Du die Bajuffen (Lieblingsausdruck von helz) nur auf eine falsche Fährte locken?

Denn ansonsten bringt Deine Aussage wenig Ertrag: Wegen der Hauptsacheklage ist die Gewerbeuntersagung noch nicht wirksam, Dein Schützling kann weiterhin mit voller Kraft voraus Aufträge abarbeiten und ggf. ein Bombenergebnis in die EKS schreiben.

Also solltest Du schreiben:
Liebstes JC,
ich möchte Sie darüber informieren, dass ich gegen die angeordnete Gewerbeuntersagung Klage eingereicht habe. Diese Klage hat aufschiebende Wirkung, so dass ich Sie bitte, entsprechend meiner eingereichten vEKS die aufstockenden Leistungen zu bewilligen. Eine Verpflichtung zu einer Stellensuche wäre - insbesondere bei meiner individuellen Situation - ausgesprochen kontraproduktiv.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung

#54

Beitrag von Koelsch »

Richtig, die falsch Fährte ist es. :unschuld: :verlegen:
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung

#55

Beitrag von Koelsch »

Sodele, Bewerbung ist auch feddisch und geht raus:
aus dem Vermittlungsvorschlag des JobCenters entnehme ich,
dass Sie eine Empfangskraft suchen.

Aus meinem beiliegenden Lebenslauf können Sie ersehen, dass ich überwiegend selbstständig tätig war. Diese Tätigkeit werde ich aber jetzt einstellen müssen.
Gerade in dem direkten, persönlichen Kontakt am Empfang liegt für mich der Reiz dieser Stelle, denn diesen direkten Kontakt habe ich in meiner bisherigen Arbeit ja nicht gehabt und es ist schön, mal etwas ganz Neues lernen und ausprobieren zu können. Sicher werde ich auch viele der in meiner Selbstständigkeit gemachten Erfahrungen bei Ihnen einbringen können, z.B. indem ich Vorschläge zur Änderung bisheriger Abläufe einbringe.

Gerne vervollständige ich Ihre ersten Eindrücke aus meinem Lebenslauf
in einem persönlichen Gespräch.
Wir hofffen natürlich beide sehr :jojo: dass der Arbeitgeber daraus nicht den pföllig pfalschen Schluss zieht :beten:
  • aha, Null Erfahrung und Ahnung von der Tätigkeit, aber Klugscheißerin, die alles besser machen will
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung

#56

Beitrag von Günter »

Eine sehr schöne Bewerbung, die genau die richtige Taktik verfolgt, den Arbeitgeber neugierig machen und positiv einstimmen. :lachen1: :lachen1: :lachen1:


Die hebt sich so angenehm aus dem Einheitsbrei der alles könnenden A****kriecher ab.
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung

#57

Beitrag von Koelsch »

Ich tendiere hier zu einer gewissen Fiesigkeit:

eLB muss nun für Januar bis Juni die erste aEKS abgeben - Aufforderung liegt vor
eLB hat sich auch bereits an's Werk gemacht und mir einen ersten Entwurf zugemailt ...... ums höflich auszudrücken - grottenfalsch. eLB kommt auf einen Gewinn von etwa € 2.000 im BWZ

Ich kenne die Buchführung und komme auf einen Gewinn von über € 7.000 im BWZ, damit wird so langsam der ALG II Anspruch "wackelig" (käme noch auf € 75/Monat)

Da ja JC in seiner unerforschlichen, aber abgrundtiefen Weisheit dazumals der Ansicht war, keinerlei Einkommen aus der vEKS berücksichtigen zu müssen, kommt also ein gar erklecklich Sümmlein auf eLB an Rückforderung zu.

Meine Fiesigkeit nun sagt mir - reich die grottenfalsche EKS ein. Da gibt's auf jeden Fall Mecker vom JC, wenn's Mecker gibt, gibt's Rückmecker in Form eines Widerspruchs, und gegen den Widerspruch dann Klage beim SG ......
tja und dann irgendwann :1: steht dann ein Betrag fest, den eLB tatsächlich zurückzahlen muss. Irgendwann jedoch ist, um's juristisch auszudrücken, ein unbestimmter Zeitbegriff :unschuld:
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tigerlaw
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Re: Gewerbeuntersagung

#58

Beitrag von tigerlaw »

Klar, immer nur druff auf die Bajuffen!

Andererseits: Wenn Schützling tatsächlich mehr Geld als ursprünglich angesetzt hatte - hat sie davon denn schon was außer der Reihe an das Finanzamt abgedrückt? Sähe beim VG sicherlich besser aus ... :unschuld: :unschuld:

Sag nur nicht, dass sie damit andere Lebewesen unterstützt hat - das würde für mich nur davon zeugen, dass sie vieleicht doch nicht so gut für die Selbständigkeit geeignet wäre!
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung

#59

Beitrag von Koelsch »

Nein, die Schulden beim FA werden schön brav getilgt. Auch etwas "außer der Reihe", das sieht also nicht schlecht aus
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Re: Gewerbeuntersagung

#60

Beitrag von Olivia »

Wenn der eLB seine EKS so gut anfertigt wie er nur kann, und dann das Ergebnis von 2.000 € dabei herauskommt, dann kann er nichts dafür. Das Jobcenter wiederum muss ja sowieso alle Belege prüfen. Die Differenz sollte wie gesagt für die Sondertilgung der Steuerschulden verwendet werden. Das JC kann später höchstens mit 36 x 40,90 € aufrechnen, mehr geht nicht. Und wie gesagt, vielleicht folgt das JC ja auch dem Antrag und erlässt einen Rückforderungsbescheid auf Basis von 2.000 € BWZ-Gewinn. Für kommende BWZ sollte das Vorsichtsprinzip gelten und die Krankenversicherung noch über das JC laufen, bis sich die Lage stabilisiert hat, d.h. alle Gerichtsverfahren durch sind, der Gewinn dauerhaft stabil ist, die Gewerbeuntersagung vom Tisch ist und so weiter.
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Re: Gewerbeuntersagung

#61

Beitrag von Tester »

Wie kommt ihr auf zwei so unterschiedliche Werte bei der aEKS? 😳

Zahlen sind doch eindeutig!
Olivia
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Re: Gewerbeuntersagung

#62

Beitrag von Olivia »

Das kann am Bewertungsansatz liegen und an der Einsortierung in die EKS. Es kann auch an der Belegbuchführung liegen und am Ablagesystem. Bei der Übertragung der Zahlen in die EKS können Unstimmigkeiten vorliegen oder auch nicht. Bei gemischten Ausgaben kann der Privatanteil mit eingetragen worden sein, um dem Jobcenter eine Kürzungsmöglichkeit zu bieten.
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Re: Gewerbeuntersagung

#63

Beitrag von Koelsch »

Klar sind Zahlen eindeutig, aber eLB hat eben die EKS "zu Fuss" gemacht und da etliche Fehler eingebaut, die aber deutlich und nachvollziehbar sind. Z.B. wurde laut EKS die vereinnahmte USt. "voll" ans FA abgeführt, dies aber dann gleich doppelt, in B18 und einer Position unter B14.
Solche "Fehlerchen" gab's öfterer, und damit ist dann dieses EKS Ergebnis für die Tonne.

Es geht mir auch nicht darum, hier eine richtige EKS vorzulegen, mein Ziel ist es Zeit zu gewinnen, und jeder "Fehler" bringt Zeit
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Re: Gewerbeuntersagung

#64

Beitrag von Olivia »

Es können auch Abschreibungen in der EKS aufgeführt sein. Diese sind nach SGB II aber nicht möglich und müssen folglich entfernt werden. Ebenso sind Rückstellungen nicht möglich. Umbuchungen gehören auch nicht in die EKS mit rein. Und nicht alle Einnahmen sind in Teil A aufzuführen, zum Beispiel gehören Steuerrückzahlungen in Teil C hinein. Absetzbeträge sind gesondert aufzuführen. Die Anwendung der ALG II-V ist abzugrenzen von der Gewinnermittlung nach § 11b SGB II. Das ist für Laien nicht immer auf Anhieb verständlich. Bagatelleinnahmen müssen aus der EKS wieder rausgerechnet werden, siehe § 1 ALG II-V. Das Jobcenter könnte eine Massnahme zuweisen "wie füllt man eine EKS richtig aus".
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Re: Gewerbeuntersagung

#65

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mi 30. Aug 2017, 08:38 Klar sind Zahlen eindeutig, aber eLB hat eben die EKS "zu Fuss" gemacht und da etliche Fehler eingebaut, die aber deutlich und nachvollziehbar sind. Z.B. wurde laut EKS die vereinnahmte USt. "voll" ans FA abgeführt, dies aber dann gleich doppelt, in B18 und einer Position unter B14.
Solche "Fehlerchen" gab's öfterer, und damit ist dann dieses EKS Ergebnis für die Tonne.

Es geht mir auch nicht darum, hier eine richtige EKS vorzulegen, mein Ziel ist es Zeit zu gewinnen, und jeder "Fehler" bringt Zeit
Jau und jeder (eingebaute) "Fehler" ist ein Argument für die Gewerbeuntersagung. Das JC kann auch eine Gewerbeuntersagung anregen ....
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung

#66

Beitrag von Koelsch »

Das kann JC nach meiner Meinung nicht und JC kann auch keine Daten dazu an Landratsamt oder Finanzamt weitergeben. Das wäre nach meiner Meinung ein grober Verstoß gegen den Datenschutz.
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Re: Gewerbeuntersagung

#67

Beitrag von Olivia »

Wenn sich Jobcenter und Finanzamt in Sachen Gewerbeuntersagung "verbünden", sieht es sehr düster aus für die Fortführung des Unternehmens. Na klar wäre das ein Verstoss gegen den Datenschutz, aber das Jobcenter könnte sich rechtfertigen mit schwerer wiegenden Interessen, Gefahren unterbinden, Gesetzesverstössen vorbeugen etc.
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung

#68

Beitrag von Günter »

Dann würden dem Deliquenten erhebliche Schadensersatzansprüche zustehen, denn das JC darf nur im Sinne der gesetzlichen Aufgaben tätig werden und Daten weitergeben. Gesetzliche Aufgabe des JC ist Sicherstellung des Existenzminimums.
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Re: Gewerbeuntersagung

#69

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: Gewerbeuntersagung

#70

Beitrag von Peter I. »

Koelsch hat geschrieben: Mi 30. Aug 2017, 10:50 Das kann JC nach meiner Meinung nicht und JC kann auch keine Daten dazu an Landratsamt oder Finanzamt weitergeben. Das wäre nach meiner Meinung ein grober Verstoß gegen den Datenschutz.
Können kann es schon, nur dürfen vielleicht nicht. Ein solcher Verstoß müßte erst einmal den Datenschützern angezeigt, von denen verfolgt werden und dann noch zu einer Hornisse im Muttiheft führen. Zuviele Unwägbarkeiten gegen die übermächtige Versuchung ...
Solange man noch keine einschlägig schlechten Erfahrungen bei diesem eLB gemacht hat, kann man es erst mal probieren. Und selbst wenn das SB am Ende was auf die Finger bekommen sollte, fragt bekanntlich niemand danach, ob das Landratsamt die Informationen bekommen durfte.
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