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Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 19:56
von Koelsch
Da ich SB'le kenne und er mich und wir uns in herzlicher Abneigung einander zugetan sind:

eLB eröffnet Gaststätte (er versteht was von der Sache).

Logischerweise wird SB'le sagen - Do bes natörlich en dinge Weetschaff am müffele un süffele und darauf bestehen ihm die Sachentnahmen des Herrn Schräuble
Sachentnahmen pauschbetraege-2017.pdf
anzurechnen.

Ist es logisch, wenn ich auf § 2 Abs. 5 ALG II-V verweise und sage, was dort für Anrechnung för zo müffele un süffele gilt, muss auch für Selbstständige gelten. Die futtern ja nicht teurer als andere Aufstocker.

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 20:00
von Günter
Im Gegenteil, die futtern billiger, da sie im Großhandel und nicht im Einzelhandel einkaufen.

Also mal kurz die Handelsspanne des Lebensmitteleinzelhandels googln und den entsprechenden Prozentsatz als Einkaufsrabatt abziehen.

http://dorfladen-netzwerk.de/2011/11/20 ... dorfladen/

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 20:11
von marsupilami
In dem pdf von Koelsch steht doch drinne:
Vorbemerkungen, Punkt 3:
Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur
Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder
Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu.

Und in der Tabelle sind die Gaststätten aufgeführt.

Nun könnte SB sagen: was interessiert mir Steuerrecht, ich bin SGB.
Aber dann muss er wohl ordentlich begründen, warum er mehr oder weniger Pauschale will.

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 20:13
von Koelsch
Das würde mit Sicherheit SG bedeuten. Schaun mer mal, ob er das will. Er hat eigentlich genug zu tun, den Laden an's Laufen zu bekommen. Derzeit morgens um 8 aus dem Haus und gegen 22-23 Uhr aus dem Laden und das 7 Tage die Woche.

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 20:45
von Olivia
Die pauschalierte Entnahmetabelle beruht auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.
Dann eben Einzelbelege schreiben und nach denen abrechnen. Sofern keine Entnahmen getätigt wurden, einen Nullbeleg fertigen und den dann verbuchen.

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 21:10
von Koelsch
Olivia hat geschrieben: Mo 19. Jun 2017, 20:45
Die pauschalierte Entnahmetabelle beruht auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.
Dann eben Einzelbelege schreiben und nach denen abrechnen. Sofern keine Entnahmen getätigt wurden, einen Nullbeleg fertigen und den dann verbuchen.
Und das läuft praktisch wann und wie????

Morgens mal eben ein Kaffee = Eigenbeleg schreiben
Dann ein Mineralwasser = Eigenbeleg
Ein Äpfle auf die Faust = Eigenbeleg
.......


@ Marsu - richtig, Steuerrecht hat in der EKS nix zu suchen, steht in § 3 ALG II-V

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 21:15
von Olivia
Genau so sieht es aus. Für den Kaffee muss ein Eigenbeleg verfertigt werden, ebenso ein eigenständiger Eigenbeleg für ein Mineralwasser und falls frisches Obst entnommen wird, dann auch dafür einen Eigenbeleg - Wägebon nicht vergessen. Nur so kann die Pauschalierung umgangen werden.

Vielleicht hat Günter ja Lust, ein Formblatt zu entwerfen und zur Verfügung zu stellen? :verwirrt:

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 21:17
von Günter
Nein, hatter nicht

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 21:34
von Koelsch
....und nicht vergessen, bei Toilettenbeutzung die Zahl der ToPa-Blätter ordnungsgemäß zu erfassen und zu dokumentieren.

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 21:36
von Olivia
Gibt es eine Pauschalierung nach SGB II, welche zulässig wäre?

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 21:39
von Koelsch
Für selbstständige meines Wissens nicht, ansonsten, wie anfangs erwähnt § 2 ALG II-V

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 07:41
von marsupilami
Also voraussichtlich doch 2-Fronten-Krieg.

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 07:41
von marsupilami
Also voraussichtlich doch 2-Fronten-Krieg.

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 08:45
von Olivia
Kann man nicht Dauerbelege wie folgt anfertigen?
Im Monat ...... 2017 wurden entnommen für private Zwecke:

1.) 20 Tassen Kaffee (arbeitstäglich je eine Tasse à 200 ml, Sorte "Markus" von ALDI) = ...... € netto
2.) 2 Rollen WC-Papier (zu je 64 Blatt, Sorte ......, DM Drogeriemarkt) = ...... € netto
3.) 10 Croissants (Aufbackware, alle zwei Arbeitstage, Sorte ......, Lieferant .......) = ...... € netto
4.) 5 kWh Elektroenergie zum Aufbacken der Croissants (je Aubackvorgang 0,5 kWh, Anbieter Yellostrom, Preis pro kWh 0,27 €) = ...... € netto
5.) 5 Flaschen Mineralwasser (Sorte Gut und Günstig, Lieferant Edeka, Preis pro Flasche 0,19 € brutto ohne Pfand) = ...... € netto
6.) 6 Äpfel (Sorte Pink Lady, hier handelt es sich um bereits verdorbene Ware, daher mit Wert 0 €) = 0 €

auf die Positionen 1, 2, 4 MwSt 19% = ...... €
auf die Positionen 3, 5 MwSt 7% = ...... €
auf die Position 6 MwSt 0% = 0 €
Im Monat ...... 2017 hat sich der Privatverbrauch wegen einer Appetitänderung wie folgt verändert. Der Arzt hat mehr Obst empfohlen und ich hatte zwei Wochen Durchfall. Es wurden nun entnommen für private Zwecke:

1.) 20 Tassen Kaffee (arbeitstäglich je eine Tasse à 200 ml, Sorte "Markus" von ALDI) = ...... € netto
2.) 30 Rollen WC-Papier (zu je 64 Blatt, Sorte ......, DM Drogeriemarkt) = ...... € netto
3.) 10 Croissants (Aufbackware, alle zwei Arbeitstage, Sorte ......, Lieferant .......) = ...... € netto
4.) 5 kWh Elektroenergie zum Aufbacken der Croissants (je Aubackvorgang 0,5 kWh, Anbieter Yellostrom, Preis pro kWh 0,27 €) = ...... € netto
5.) 5 Flaschen Mineralwasser (Sorte Gut und Günstig, Lieferant Edeka, Preis pro Flasche 0,19 € brutto ohne Pfand) = ...... € netto
6.) 12 Äpfel (Sorte Pink Lady, hier handelt es sich um bereits verdorbene Ware, daher mit Wert 0 €) = 0 €
7.) 20 kleine Bananen je ca. 100 g (Sorte Chiquita, Lieferant ........, Preis pro kg 0,80 € netto) = ...... € netto

auf die Positionen 1, 2, 4 MwSt 19% = ...... €
auf die Positionen 3, 5, 7 MwSt 7% = ...... €
auf die Position 6 MwSt 0% = 0 €
Im Monat ...... 2017 war ich durchgängig verreist. Beweis: Genehmigung der Ortsabwesenheit durch das Kommunale Center für Arbeit und die Rechnung des Hotels. Eigenentnahmen fanden während der Abwesenheit nicht statt.

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 09:52
von tigerlaw
Denk auch an meinen Pizzabäcker-Fall aus der Levante (vor über 5 Jahren): Da hatte JC die Eigenverbrauchstabellen für Gestwirtschaften angewandt und gelangte zu monatlichen Beträgen für die BG (5 oder 6 Köpfe) von über 1.300 €, aber der Wareneinsatz laut EKS war nur 600 €. ...

Re: Privatentnahme wie berechnen

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 09:58
von Olivia
:arge: