Olivia hat geschrieben: ↑Di 20. Jun 2017, 16:53
Aha, das bedeutet also, dass bei 600 € Gewinn z.B. 150 € für Versicherungen abgezogen werden können (sofern nötig und nachgewiesen) und dann nochmal 20% von 500 = 100 € Ewerbstätigenfreibetrag. Also im Beispiel 350 anrechenbares Einkommen. Richtig?
WELCHE Versicherungen???
WENN es normale Haftpflicht, Zahnzusatz, Hausrat oder ähnliches ist (außer KFZ-Haftpflicht), sind diese Versicherungen in der 30€-Versicherungspauschale enthalten, sie können nicht gesondert abgesetzt werden.
Sind es Versicherungen, die wegen der Selbständigkeit gesetzlich verpflichtet sind, ´schmälern diese den Gewinn
WENN es für die gesetzliche Altersvorsorge ist, bzw. in der Größenordnung der gesetzlichen Altersvorsorge (18,7% Bruttoeinkommen) , sind diese IMMER vom Nettogewinn abzuziehen, bei der Ermittlung des 20%-Selbstbehaltes jedoch unberücksichtigt zu lassen = %-Wert wird vom Brutto ermittelt.
WENN es für die gesetzliche Altersvorsorge ist, bzw. in der Größenordnung, jedoch die 400€-Grenze NICHT überschritten wird, ist diese Altersvorsorge IMMER absetzbar und NICHT im Grundfreibetrag von 100€ enthalten.
Es kommt also darauf an, WELCHE Versicherungen es sind!!
Gruß
Ernie