Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Olivia
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Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#1

Beitrag von Olivia »

Mal angenommen, der Grundfreibetrag würde für eine Rentenversicherung verwendet werden. Es fallen doch aber parallel weiterhin Mehrkosten an, die im Zusammenhang mit der Selbständigkeit bzw. Erwerbstätigkeit stehen. Kann man dann einen gesonderten Antrag auf Übernahme der sonstigen Kosten stellen? Es kann doch nicht sein, dass man sich zwischen Rente und sonstigen Kosten entscheiden muss. Oder ist das zu viel Anspruchsdenken, und man muss sich eben damit abfinden, dass der Grundfreibetrag nicht doppelt ausgegeben werden kann und man sich eben zwischen Rente und sonstigen Kosten entscheiden muss?
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Koelsch
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich versteh die Frage nicht. Wenn Einkommen über € 400, dann kannst Du auch mehr geltend machen, sonst nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#3

Beitrag von Olivia »

Es kann aber nur mehr Rentenbeitrag geltend gemacht werden. Aber was ist mit Kleidung, unterwegs essen, einkaufen usw.? Bisher habe ich die 100 € Grundfreibetrag dafür verbraucht.
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tigerlaw
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#4

Beitrag von tigerlaw »

Kleidung etc. ist doch schon in der RL vorhanden ... :ironiea:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#5

Beitrag von Olivia »

:ironiea: Das stimmt, aber nur für der Trainingsanzug, um zu Hause rumzusitzen. :heul:
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Koelsch
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#6

Beitrag von Koelsch »

Falsch auch der Smoking oder was man sonst so trägt, um das ebenfalls im Regelsatz enthaltene Eis zu genießen.
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#7

Beitrag von Olivia »

Gibt es Zahlen, wie viele Aufstocker den Grundfreibetrag sachgerecht verwenden?
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Koelsch
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#8

Beitrag von Koelsch »

Du kannst Fragen stellen: Es ist doch fast schon Allgemeinwissen, der wir in den allermeisten Fällen nicht sachgerecht ausgegeben ...... außer man betrachtet Unmengen an Allohol, extensive Teilnahme an Glücksspiel, Vertilgung von Unmengen an Nougat etc. etc. etc. als sachgerecht.
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Günter
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#9

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Mi 21. Jun 2017, 14:40 Gibt es Zahlen, wie viele Aufstocker den Grundfreibetrag sachgerecht verwenden?
Liebe Oli, das ALG II ist eine Pauschale, da gibt es ein Verfahren zur Berechnung des Bedarfs, wie ihn Otto Normal-Hartzi (wenn man das Wort "NORMAL" überhaupt im Zusammenhang mit Hartzis verwenden darf) als Soziokulturelles Existenzminimum benötigt. Der Grundfreibetrag ist aber selbstverdientes Einkommen, der Staat hat keinerlei gesetzliche Befugnisse, dem Bürger die Verwendung seines Eigentums vorzuschreiben. Damit ist deine Frage nicht sinnlos, sondern dient lediglich der Klärung verfassungsmäßiger Bürgerrechte.

Nächste Frage bitte.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#10

Beitrag von Olivia »

Gibt es irgendwo eine Definition zum Grundfreibetrag im SGB II und dessen Verwendung? Der Gesetzgeber wird sich ja was dabei gedacht haben. Der Erwerbstätigenfreibetrag soll ja einen Anreiz liefern, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, und der Grundfreibetrag?
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Koelsch
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#11

Beitrag von Koelsch »

Klar gibt's die Definition - gucksu § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#12

Beitrag von Olivia »

Andere Frage in diesem Zusammenhang. Der Gewinn sei über 400 € monatlich. Damit ist der Grundfreibetrag insofern "ausser Kraft" gesetzt, als höhere notwendige Kosten nachgewiesen werden können. Wird dann der Rentenbeitrag "zusammengeworfen" mit sonstigen privaten Versicherungen, d.h. kann man neben einem freiwilligen Rentenbeitrag auch noch private Versicherungen absetzen?
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Koelsch
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#13

Beitrag von Koelsch »

Ja
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Olivia
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#14

Beitrag von Olivia »

Cool. Muss man da die Verträge in Kopie mit einreichen?
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Günter
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#15

Beitrag von Günter »

Musst du doch eh, da das Ansparvermögen zur Altersvorsorge gehört und daher nicht zu den "normalen Vermögensfreibeträgen" gerechnet wird.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#16

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: So 9. Jul 2017, 11:29Ja
Aber wieso steht dann in den Fachlichen Hinweisen das hier:
Vom Einkommen eines jeden volljährigen Mitglieds einer BG werden für angemessene private Versicherungen pauschal 30,00 EUR monatlich abgesetzt (§ 6 Absatz 1 Nr. 1 Alg II-V). Auch auf Nachweis können keine höheren Beiträge berücksichtigt werden.

Seite 40 in https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... 377935.pdf
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#17

Beitrag von Olivia »

Dann habe ich noch das hier gefunden:
Leitsätze zur Anrechnung der 30-€-Pauschale

http://harald-thome.de/media/files/sgb- ... schale.pdf
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#18

Beitrag von Olivia »

Dumme Frage, wird bei Einkommen über 400 € dann die Pauschale von 30 € neben den tatsächlichen Aufwendungen für private Altersvorsorge gewährt oder gibt es "nur" die tatsächlichen Aufwendungen für die sonstigen privaten Versicherungen?
Nur Beiträge für Versicherungen im Sinne des § 11 Abs 2 Nr 3 SGB II, die mit der Versicherungspauschale nicht abgegolten sind und die durch konkrete Ausgaben nachgewiesen werden (dazu bereits BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr 3 RdNr 26), können auch dann abgesetzt werden, wenn sie für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgewendet werden müssen, denen selbst kein (ausreichendes) Einkommen zufließt (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 21.12.2009- B 14 AS 42/08 R , RdNr 28 und BSGE 102, 76 = SozR 4-4200 § 9 Nr 7, jeweils RdNr 26 für Beiträge nach § 11 Abs 2 Nr 3a SGB II zu Gunsten des Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft).

Lediglich bei einem Einkommen über 400€ besteht die Möglichkeit höhere Werbungskosten als die 100€ nach zu weisen, hier kommen dann die 30€ zum tragen, nochmals 15,33€ und dann noch die KFZ Haftpflicht + 0,20€ je Entfernungskilometer bzw. Kosten für ÖNVP.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... 0-eur.html
Olivia
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#19

Beitrag von Olivia »

Zur Verdeutlichung stelle ich die Frage nochmal anders herum. Normalerweise ist die Versicherungspauschale von 30 € im Grundfreibetrag von 100 € enthalten. Wenn nun aber bei einem Einkommen oberhalb von 400 € Rentenbeiträge gezahlt werden und damit der Grundfreibetrag verbraucht wird, was passiert dann? Werden dann neben den tatsächlichen Rentenbeiträgen nochmal 30 € Versicherungspauschale gewährt?
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Koelsch
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#20

Beitrag von Koelsch »

So weit die Rentenbeiträge "angemessen" sind, ja, dann gibt's was obendrauf
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#21

Beitrag von Olivia »

Hmmm, ob es dann die Pauschale oben drauf gibt oder nur die tatsächlich anfallenden Kosten auf Einzelnachweis?
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Koelsch
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#22

Beitrag von Koelsch »

Die wird immer mit gerechnet, komm also oben drauf
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#23

Beitrag von Olivia »

Gibt es eigentlich noch die 15,33 € Pauschale noch oder wurde die abgeschafft? Was ist ggf. an deren Stelle getreten?
quinky
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#24

Beitrag von quinky »

d.h. kann man neben einem freiwilligen Rentenbeitrag auch noch private Versicherungen absetzen

NEIN

Absetzbar ist, 30€ Versicherungspauschale für private Versicherungen, egal OB sie bestehen und egal WIEVIEL sie kosten
PLUS
Kfz-Haftpflicht ohne Kasko
PLUS
Rentenversicherung, im Rahmen der bestehenden Prozentzahl vom Bruttolohn/Einkommen (18,7%) bei SV-pflichtigen automatisch
PLUS
Riesterrentenbeiträge, zusätzlich zu den 18,7%, jedoch nur 3% vom Bruttolohn minus stattliche Prämien, mindestens 5€/Monat

Gruß
Ernie
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Re: Grundfreibetrag bei Verwendung für Rentenzahlung: was ist mit anderen Kosten?

#25

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: So 9. Jul 2017, 13:13 Gibt es eigentlich noch die 15,33 € Pauschale noch oder wurde die abgeschafft? Was ist ggf. an deren Stelle getreten?
Nein, gibt es nicht mehr.
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