Post vom JC: Unterlagen von Ihnen zur Selbständigkeit benötigt

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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JkeineAhnung
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Post vom JC: Unterlagen von Ihnen zur Selbständigkeit benötigt

#1

Beitrag von JkeineAhnung »

Hallo in die Runde,

ich habe Post vom JC erhalten, die ich nicht verstehe:

"Um über Ihren Leistungsanspruch endgültig entscheiden zu können, werden noch folgende Unterlagen von Ihnen zur Selbständigkeit benötigt:
- zu sämtlichen Angaben Einnahmen und Ausagben, die entsprechenden Nachweise (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Versicherungspüolicen, sonstige Belege etc.)

Das Schreiben kam nach Einreichung der abschl.EKS. Ich bin schon über 15 Jahre selbstsändig und in den letzten vier schon öfter `Kunde`beim JC gewesen.
Diese - fettgedruckte- Formulierung "zur Selbständigkeit" aber wird das erste Mal benutzt.
Ich bin nun nervös: Wollen die etwa meine Selbständigkeit in Frage stellen?
Könnt Ihr mich beruhigen, weil es eine übliche Floskle ist?
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Pegasus
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Re: Post vom JC: Unterlagen von Ihnen zur Selbständigkeit benötigt

#2

Beitrag von Pegasus »

Hi hast Du Belege zu der abschließenden EKS in Kopie beigelegt? Ich denke es ist eine üblicher Textbaustein. Andere werden Dir detailertere Antworten geben können.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
JkeineAhnung
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Re: Post vom JC: Unterlagen von Ihnen zur Selbständigkeit benötigt

#3

Beitrag von JkeineAhnung »

Es fehlten noch Belege meinserseits, die ich an dem Tag, an dem das JC das Schreiben verfaßte, in deren Postkasten warf.
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marsupilami
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Re: Post vom JC: Unterlagen von Ihnen zur Selbständigkeit benötigt

#4

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Was hast Du denn mit der aEKS an Unterlagen eingereicht?

Denn so wie sich das liest, hast Du denen nichts an Unterlagen beigelegt.

Bzw. ganz andere Frage: hast Du einen Nachweis für die Abgabe der aEKS und beigelegte Unterlagen?

Ob "Selbstständigkeit" fett gedruckt ist oder nicht - davon würde ich mich nicht beunruhigen lassen.

Die Selbstständigkeit in Frage stellen können sie.
Die Antwort darauf lautet: Nein!


Nachtrag:
Hast Du Zeugen für den Einwurf?
Trotzdem erstmal darauf verweisen, dass am [Datum] folgende Unterlagen in den Postkasten des JC eingeworfen wurden:
1.) Bezeichnung
2.) Bezeichnung
3.) Bezeichnung
...
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Post vom JC: Unterlagen von Ihnen zur Selbständigkeit benötigt

#5

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Marsu, anscheinend haben sich Brief und Einwurf der Unterlagen überschnitten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
JkeineAhnung
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Re: Post vom JC: Unterlagen von Ihnen zur Selbständigkeit benötigt

#6

Beitrag von JkeineAhnung »

marsupilami hat geschrieben: So 25. Jun 2017, 13:46 :willkommen: im Forum.

Was hast Du denn mit der aEKS an Unterlagen eingereicht?

Denn so wie sich das liest, hast Du denen nichts an Unterlagen beigelegt.

Bzw. ganz andere Frage: hast Du einen Nachweis für die Abgabe der aEKS und beigelegte Unterlagen?

Ob "Selbstständigkeit" fett gedruckt ist oder nicht - davon würde ich mich nicht beunruhigen lassen.

Die Selbstständigkeit in Frage stellen können sie.
Die Antwort darauf lautet: Nein!
DANKE!!

Ja, stimmt, bei meiner ersten Antwort hatte ich denen nur die aEKS geschickt - um die Frist einzuhalten.
Und an dem Tag, wo die schrieben, den ganzen Stapel Kopien (Konto, rechng, ...)

Also hat sich das nur überschnitten und ich bin umsonst nervös geworden.
Nun binn ich erstmal beruhigt und kann den Sonntag noch genießen! Ich danke Euch!!!

PS: Ja, Zeugen für den Einwurf hatte ich. da passe ich auf. ;-)
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