EKS und Vorgründungskosten
EKS und Vorgründungskosten
Guten Tag zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage helfen:
Vom Jobcenter wurde ich aufgefordert eine abschließende EKS einzureichen. Eine vorläufige EKS wurde nicht erstellt.
Am 01.12.16 habe ich mich als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet. In meiner ersten Umsatzsteuervoranmeldung konnte ich gegenüber dem Finanzamt alle Vorgründungskosten geltend machen. Notebook, Fotokoffer etc.. Also alles was ich 2016 für die bevorstehende Selbstständigkeit benötigte.
Es stellt sich jetzt die Frage ob ich diese Ausgaben in meiner EKS ebenfalls berücksichtigen kann oder ob lediglich Belege ab dem 01.12. generell berücksichtigt werden können.
Freue mich über jede Antwort.
Thomas
ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage helfen:
Vom Jobcenter wurde ich aufgefordert eine abschließende EKS einzureichen. Eine vorläufige EKS wurde nicht erstellt.
Am 01.12.16 habe ich mich als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet. In meiner ersten Umsatzsteuervoranmeldung konnte ich gegenüber dem Finanzamt alle Vorgründungskosten geltend machen. Notebook, Fotokoffer etc.. Also alles was ich 2016 für die bevorstehende Selbstständigkeit benötigte.
Es stellt sich jetzt die Frage ob ich diese Ausgaben in meiner EKS ebenfalls berücksichtigen kann oder ob lediglich Belege ab dem 01.12. generell berücksichtigt werden können.
Freue mich über jede Antwort.
Thomas
Re: EKS und Vorgründungskosten
Es gilt das Zuflußprinzip, d.h. es können nur Geldzu- und Abflüsse im BWZ geltend gemacht werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: EKS und Vorgründungskosten
Danke Günter,
mein Bewilligungszeitraum begann am 26.07.. Dann gilt dieser Zeitraum? Auch wenn ich meine Freiberuflichkeit erst am 01.12. angemeldet habe?
mein Bewilligungszeitraum begann am 26.07.. Dann gilt dieser Zeitraum? Auch wenn ich meine Freiberuflichkeit erst am 01.12. angemeldet habe?
Re: EKS und Vorgründungskosten
Warum an so einem "krummen" Datum? Normalerweise wirkt die Antragstellunga uf den Monatsersten zurück!
Ansonsten: Die Ausgaben einfach im entsprechenden Monat der Bezahlung in die Tabelle aEKS einsetzen! Wobei ich hier noch das Problem sehe, dass der BWZ eigentlich schon spätestens Ende Januar 2017 geendet hat. Hatte das JC Dich nicht schon vorher zur Einreichung der Unterlagen aufgefordert?
Ansonsten: Die Ausgaben einfach im entsprechenden Monat der Bezahlung in die Tabelle aEKS einsetzen! Wobei ich hier noch das Problem sehe, dass der BWZ eigentlich schon spätestens Ende Januar 2017 geendet hat. Hatte das JC Dich nicht schon vorher zur Einreichung der Unterlagen aufgefordert?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: EKS und Vorgründungskosten
Das JC hat mich bis heute noch nicht schriftlich zur Abgabe aufgefordert obwohl ich die Aufnahme der Tätigkeit gleich mitgeteilt habe. Im Weiterbewilligungsantrag steht ja, dass man bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit das Formular EKS einreichen soll. Das war für mich die Aufforderung dazu - mehr hab ich nie bekommen.
Als Ende des Bewilligungszeitraumes steht bei mir 31.07.17
Als Ende des Bewilligungszeitraumes steht bei mir 31.07.17
Re: EKS und Vorgründungskosten
Dann nimm die Sachen in die aEKS für den abgelaufenen Zeitraum. Das sollte man beim JC durchsetzen können
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EKS und Vorgründungskosten
Was ist eine "aEKS"?
Der Ablauf des Zeitraums liegt ja noch in der Zukunft. Am 31.07. endet er.
Der Ablauf des Zeitraums liegt ja noch in der Zukunft. Am 31.07. endet er.
Re: EKS und Vorgründungskosten
aEKS = abschließende EKS
vEKS = vorläufige EKS
vEKS = vorläufige EKS
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS und Vorgründungskosten
Ich teile da Günters Meinung: die Kosten VOR der Gründung (und damit vor der ersten vEKS bzw. vor der Meldung der Selbständigkeit) können nicht berücksichtigt werden.
- kleinchaos
- Moderator
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- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
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Re: EKS und Vorgründungskosten
Fürs Finanzamt auf jeden Fall ja.
Fürs JC? Hm, wie wäre es denn, wenn man die Gründung einfach vorzieht?
Fürs JC? Hm, wie wäre es denn, wenn man die Gründung einfach vorzieht?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EKS und Vorgründungskosten
Wann "gründet" ein Freiberufler. Ich bezweifel, dass das Datum der Meldung an's FA tatsächlich Gründungsdatum ist. Im Übrigen spricht ja auch § 3 Abs. 1 Satz 3 ALG II-V ausdrücklich von "Ausübung", das aber ist m.E. eine auf Gewinn zielende "Beschäftigung, also auch bereits die Vorbereitung der "Geschäftseröffnung".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS und Vorgründungskosten
Gründungsdatum ist doch völlig piepe, die Frage ist einzig und alleine fallen Geschäftskosten im BWZ an. wenn ja und das JC zickt, dann hat der Privatmann g.dengel das Geld ausgelegt (Darlehen) und der Geschäftsmann g.dengel zahlt das Darlehen im BWZ zurück.
Wo ist da das Problem?
Wo ist da das Problem?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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