Aufforderung aEKS abzugeben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#51

Beitrag von Koelsch »

Muss ich mal gucken, ob ich noch "graue Vorzeit" EKS habe. Es hat sich am Formular tatsächlich Einiges geändert, ist aber so weit ich mich erinnere, im Wesentlichen "Kosmetik"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#52

Beitrag von Koelsch »

Hab noch ein Formular aus 9/2008 - wie vermutet, Kosmetik, die grünen Erläüterungen sind später ins Formular hinzugekommen.
Darauf brauchen wir also wohl nicht rumzureiten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#53

Beitrag von Olivia »

Die Systematik könnte damals eine andere gewesen sein. Steuerrecht statt Zuflussprinzip?
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#54

Beitrag von Koelsch »

Nein, ab 01 2008 gilt SGB
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#55

Beitrag von marsupilami »

Als erstes muss dieses "möchte" raus.
Denn „möchte“ impliziert, dass man/vrau vorhat, etwas zu tun, also Zukunft, es aber noch nicht getan hat. Denn möglicherweise gibt es ja Hinderungsgründe, dieses „möchte“ auch tatsächlich zu tun.

Hier also mein Vorschlag:
Sehr geehrter Rechtsbehelfer,
für Ihr Schreiben vom …. bin ich Ihnen – bar jeglicher Ironie - zu großem Dank verpflichtet.
Bestätigt es doch eindrücklich den in meinem Schreiben vom 17.07.2017 ( das Ihrem Hause selbstverständlich nachweislich vorliegt) gerügten außerordentlich nachlässigen, man könnte fast von schlampigen sprechen, Umgang selbst mit sensiblen, vertraulichen Unterlagen Ihrer Kundschaft.
Dass Ihre Fachabteilung erklärt, es lägen keine Unterlagen vor ist nachvollziehbar. Würde die Fachabteilung anderes erklären, müsste sie ja zugeben, dass dort alles andere als pflichtgemäß gearbeitet wird, ein Faktum, dass sich sehr anschaulich auch aus der Bearbeitungszeit von 8 Jahren schlussfolgern lässt.

Zu Ihren Schwierigkeiten mit dem Begriff „nachweislich“ vielleicht zwei - natürlich nicht abschließende - Beispiele, was als Nachweis anzusehen ist:
• Handzeichen mit Datum Ihres entgegennehmenden Mitarbeiters im Rahmen eines Gesprächs
• Eingangsstempel Ihres Hauses auf einer Kopie der eingereichten Unterlagen

In dem Ihnen vorliegenden Schreiben vom 17.07.2017 regte ich weiter an, die von Ihnen vorgegebenen Bearbeitungsfristen doch an die in Ihrem Hause üblichen - deutlich längeren - Bearbeitungszeiten.
Sie wissen doch offenbar, wie lange man braucht, um so etwas auch nur zu sichten.
Mit allerfreundlichsten Grüßen
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#56

Beitrag von Koelsch »

Eingebaut, merci
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marsupilami
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#57

Beitrag von marsupilami »

Sch....!
Da ist ein "ess" zuviel.
...gearbeitet wird, ein Faktum, dass sich sehr anschaulich auch aus der Bearbeitungszeit ...
Signatur?
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#58

Beitrag von Koelsch »

Entfernt und zur späteren Verwendung in's Sparsäckle gepackt.
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Günter
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#59

Beitrag von Günter »

die von Ihnen vorgegebenen Bearbeitungsfristen doch an die in Ihrem Hause üblichen - deutlich längeren - Bearbeitungszeiten anzupassen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#60

Beitrag von Koelsch »

Jep, hatte ich schon drin
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Wubru
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#61

Beitrag von Wubru »

Als Vorschlag für "nachweislich" willste da nicht noch dein persönliches Beistands-Erscheinen mit aufführen??
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#62

Beitrag von Koelsch »

Nöö - der soll was für zum Grübeln haben, der Herr Rechtsbehelfer
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Günter
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#63

Beitrag von Günter »

Das Ganze ist doch eh Beschäftigungstherapie für motivierte Rebehelfsbelehrungsbearbeiter. Denn für den Fall, dass die wirklich noch eine Rückforderung zusammendröseln, werden die genüßlich auf die Tatsache verwiesen, dass zwischen dem Einkommen der geneigten eHB und der Pfändungsfreigrenze eine gewaltige Lücke klafft.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#64

Beitrag von Koelsch »

Na ja, zumindest könnten sie dann mit Aufrechnung kommen.
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Günter
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#65

Beitrag von Günter »

Möglichst lange hinauszögern heißt die Devise, denn falls das BVerfG beim Thema Sanktionen zu dem Schluss kommen sollte "Das Existenzminimum kann nicht gekürzt werden" dann können die sich die Aufrechnung zusammen rollen und in den ........
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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