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Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 20:17
von Koelsch
Doch ja, soll noch einer sagen, die JC arbeiteten nicht zügig.
2017_07_11_abschl.Bewilligung Gewerbezeit_Ano.pdf

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 20:35
von Olivia
:ohnmacht:

Könnte eventuell Verjährung eingetreten sein? Und den § 41 a SGB II gab es vor so vielen Jahren auch noch nicht.

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 20:37
von Tester
Bissle spät ....

Für die alten Sachen greift dann nicht "nach ein Jahr ist die vorläufige abschliessend zu sehen"?

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 20:43
von Koelsch
Leider nein, Gucksu § 80 Abs. 2 SGB II

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 21:26
von tigerlaw
Hmmm, ich denke, Du hast sogar recht: Lt. § 80 gibt es keine "Rückschlagfrist", § 41a III SGB II ist wohl durchaus auch für Zeiträume vor 2012 anwendbar.

Umd wenn die/der eLB kaufmännisch/händlerisch tätig war, kann er sich auch noch nicht mal damit rausreden, dass die Unterlagen bereits geschreddert seien, die 10-Jahresfrist ist leider noch nicht abgelaufen!

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 21:38
von Koelsch
Zunächst mal sollte man vielleicht "zart" auf das kleine Mißverhältnis von "14 Tagen" Frist seitens JC und 8 Jahren Bearbeitungszeit beim JC hinweisen und auch 8 Jahre Frist beantragen.

Zudem stellt sich mir die Frage, ob dieser § 80 SGB II mit dem Rückwirkungsverbot in Einklang zu bringen ist. Bisherige Regelung - wenn keine aEKS erfolgt Schätzung, die bekanntlich realistisch zu sein hat, jetzige Regelung - wenn keine aEKS dann kein Anspruch. Da kommen mir doch Zweifel.

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 21:40
von Olivia
Müsste auf die in Frage kommenden Zeiträume die alter oder neue Rechtslage anzuwenden sein?

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 21:49
von Koelsch
Nach Meinung des JC wohl die neue Rechtslage

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 15:51
von Koelsch
Sodele, mal ein freundlicher Antwortbrief zwecks Bemeckerung. (Zumindest ein erheblicher Teil der Unterlagen liegt dem JC vor, und zwar nachweislich. Ich war bei der erwähnten Besprechung dabei)
Anforderung aEKS - Erwiderung.doc

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 16:24
von marsupilami
Herzallerliebste Frau SB‘chenin (man beachte die geschlechtsspezifische perfekte Anrede),

Ihr Schreiben vom 11.7.2017 ist mir am 14. zugegangen und hat mich doch sehr erstaunt.
Bitte begründen Sie mir doch, warum Sie meinen, als Nachweis meiner tatsächlichen Einnahmen nicht auf die seit sehr langer Zeit nachweislich in Ihrer Obhut befindlichen Unterlagen zurückgreifen zu können. Diese Unterlagen gingen Ihnen nachweislich zu und wurden damals exemplarisch gemeinsam mit Ihren seinerzeit zuständigen Kollegen ausgiebig geprüft und als völlig ausreichend angesehen.
Zudem emfinde ich es sehr unverschämt, dass Sie nach nunmehr 8-jähriger Prüfung der Ihnen nachweislich vorliegenden Unterlagen meinen, mir eine Frist von nicht einmal 14 Tagen setzen zu können – hier beantrage ich eine Frist, die sich eindeutig an Ihrer Bearbeitungszeit orientiert, vorausgesetz Sie können überhaupt nachvollziehbar und rechtssicher begründen, warum die erneute Vorlage der Unterlagen notwendig sein soll.
Oder so ähnlich.

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 16:27
von Günter
Ich denke, wenn du im letzten Absatz Zeile 2, Wort 2 noch ein "t" spendierst dürfte das völlig ausreichend sein. Man sollte doch den Intellekt des SyBelinchens nicht durch unötig aufgepumpte Widersprüche überfordern.

Wenn sie noch zucken sollte, dann kann man ja spezifisch nachschaufeln.

z.B. Zeugen für die Bearbeitung benennen, den ehem. SB und einen gewissen Herrn Koelsch .......


....... und so kann man das Verfahren auch noch um Jahre strecken. Immer in der Gewissheit, nach ein oder zwei Jahren sitzt jemand anderes auf dem Platz.

Das allerdings würde ich ihr nur mündlich in vertrauter Zweisamkeit vertickern.


Ps.: ich würde es weiterhin verwirrend und nicht unverschämt finden ....... immer die Kontenance wahren. :gunni: :6: :gunni:

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 16:49
von Koelsch
Verbesserte Version:
Ihr Schreiben vom 11.7.2017 ist mir am 14. zugegangen und hat mich doch sehr erstaunt.

Bitte begründen Sie mir, warum Sie meinen. als Nachweis meiner tatsächlichen Einnahmen nicht auf die seit sehr langer Zeit nachweislich in Ihrer Obhut befindlichen Unterlagen zurückgreifen zu müssen. Diese teilweise ja doch sehr vertraulichen Unterlagen gingen Ihnen nachweislich zu und wurden exemplarisch gemeinsam mit Ihren seinerzeit zuständigen Kollegen ausgiebig geprüft und als völlig ausreichend angesehen.

Zudem finde ich es ausgesprochen verwirrend, dass Sie nach nunmehr 8-jähriger Prüfung der Ihnen vorliegenden Unterlagen meinen, mir eine Frist von nicht einmal 14 Tagen setzen zu können – hier beantrage ich eine Frist, die sich eindeutig an Ihrer Bearbeitungszeit orientiert, vorausgesetzt Sie können überhaupt nachvollziehbar und rechtssicher begründen, warum die erneute Vorlage der Unterlagen notwendig ist.

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 17:03
von marsupilami
Das mit dem "vertraulich" ist gut!
Weg damit!

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 18:07
von Pegasus
Ich fass es nicht 8 Jahre schlummert das JC und fordert nun bereits vorliegende Unterlagen. Sind die allesamt verloren gegangen? Vielleicht auch eine Akteneinsicht einfordern.

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 18:32
von Günter
nachweislich steht 2 x im ersten Absatz, aber doppelt hält besser und es handelt sich nicht um einen Deutsch-Aufsatz sondern um die Antwort auf sinnlose Forderungen.

Also kann das so stehen bleiben.

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 18:46
von Koelsch
Wenn schon, dann auch mit Blick auffe Optik, also einmal raus

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 19:02
von marsupilami

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 19:08
von Koelsch
"Belege" für die Abgabe hammer ja nich

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 19:12
von marsupilami
Dann nimm "beweisbar", wenn Du da als Zeuge mit bei warst!

Re: Aufforderung aEKS abzugeben

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 19:28
von Koelsch
Jep, das ist gut.

Rückforderungsbescheid

Verfasst: So 30. Jul 2017, 17:39
von Koelsch
Eines unserer Mitglieder wurde gestern (wann denn auch sonst) durch 7 (in Worten: Sieben) gelbe Briefumschläge des JC erfreut, alle in etwa gleichen Inhalts.

Vielleich ergänzend - auf die nette Aufforderung doch mal die aEKS'sen ab 2009 vorzulegen wurde ebenso nett geantwortet, das geliebte JC möge doch einmal in die nachweislich vorliegenden Unterlagen schauen, dort fänden sich die aEKS'sen, die teilweise seinerzeit sogar mit Herrn X und Frau Y des JC im Detail durchgesprochen wurden.

Weiter wurde darum nachgesucht, die gesetzte Frist von 14 Tagen (ab Briefdatum!!) doch an die offenbar im JC üblichen Bearbeitungszeiten von 8 Jahren anzunähern. :unschuld:

Re: Rückforderungsbescheid

Verfasst: So 30. Jul 2017, 17:57
von marsupilami
Nett.

Hat das Foren-Mitglied den Nerv, das mal zu veröffentlichen?
Weil das lohnt sich!

Re: Rückforderungsbescheid

Verfasst: So 30. Jul 2017, 19:47
von Koelsch
Was, das nette Briefchen an's JC?

Re: Rückforderungsbescheid

Verfasst: So 30. Jul 2017, 20:19
von Pegasus
Ist das nicht schon bereits in einem anderen Thread? Und ist es nicht so, das alle Unterlagen gegen Beleg dem JC zugegangen sind?
Ich sehe das wie Maru, wenn möglich den Schriftverkehr (geschwärzt logo, online bringen.

Re: Rückforderungsbescheid

Verfasst: So 30. Jul 2017, 20:22
von Koelsch
Ich hab noch nicht gezählt, wie viele Seiten das insgesamt sind - aber viele. Da sich das alles wiederholt, bringt es nix, das alles zu veröffentlichen

Aber Du hast Recht, das hatte ich schon in einem anderen Fred, ich pack das mal zusammen.