Aufforderung aEKS abzugeben
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Doch ja, soll noch einer sagen, die JC arbeiteten nicht zügig.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Könnte eventuell Verjährung eingetreten sein? Und den § 41 a SGB II gab es vor so vielen Jahren auch noch nicht.
Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Bissle spät ....
Für die alten Sachen greift dann nicht "nach ein Jahr ist die vorläufige abschliessend zu sehen"?
Für die alten Sachen greift dann nicht "nach ein Jahr ist die vorläufige abschliessend zu sehen"?
Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Leider nein, Gucksu § 80 Abs. 2 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Hmmm, ich denke, Du hast sogar recht: Lt. § 80 gibt es keine "Rückschlagfrist", § 41a III SGB II ist wohl durchaus auch für Zeiträume vor 2012 anwendbar.
Umd wenn die/der eLB kaufmännisch/händlerisch tätig war, kann er sich auch noch nicht mal damit rausreden, dass die Unterlagen bereits geschreddert seien, die 10-Jahresfrist ist leider noch nicht abgelaufen!
Umd wenn die/der eLB kaufmännisch/händlerisch tätig war, kann er sich auch noch nicht mal damit rausreden, dass die Unterlagen bereits geschreddert seien, die 10-Jahresfrist ist leider noch nicht abgelaufen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Zunächst mal sollte man vielleicht "zart" auf das kleine Mißverhältnis von "14 Tagen" Frist seitens JC und 8 Jahren Bearbeitungszeit beim JC hinweisen und auch 8 Jahre Frist beantragen.
Zudem stellt sich mir die Frage, ob dieser § 80 SGB II mit dem Rückwirkungsverbot in Einklang zu bringen ist. Bisherige Regelung - wenn keine aEKS erfolgt Schätzung, die bekanntlich realistisch zu sein hat, jetzige Regelung - wenn keine aEKS dann kein Anspruch. Da kommen mir doch Zweifel.
Zudem stellt sich mir die Frage, ob dieser § 80 SGB II mit dem Rückwirkungsverbot in Einklang zu bringen ist. Bisherige Regelung - wenn keine aEKS erfolgt Schätzung, die bekanntlich realistisch zu sein hat, jetzige Regelung - wenn keine aEKS dann kein Anspruch. Da kommen mir doch Zweifel.
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Müsste auf die in Frage kommenden Zeiträume die alter oder neue Rechtslage anzuwenden sein?
Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Nach Meinung des JC wohl die neue Rechtslage
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Sodele, mal ein freundlicher Antwortbrief zwecks Bemeckerung. (Zumindest ein erheblicher Teil der Unterlagen liegt dem JC vor, und zwar nachweislich. Ich war bei der erwähnten Besprechung dabei)
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- marsupilami
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Oder so ähnlich.Herzallerliebste Frau SB‘chenin (man beachte die geschlechtsspezifische perfekte Anrede),
Ihr Schreiben vom 11.7.2017 ist mir am 14. zugegangen und hat mich doch sehr erstaunt.
Bitte begründen Sie mir doch, warum Sie meinen, als Nachweis meiner tatsächlichen Einnahmen nicht auf die seit sehr langer Zeit nachweislich in Ihrer Obhut befindlichen Unterlagen zurückgreifen zu können. Diese Unterlagen gingen Ihnen nachweislich zu und wurden damals exemplarisch gemeinsam mit Ihren seinerzeit zuständigen Kollegen ausgiebig geprüft und als völlig ausreichend angesehen.
Zudem emfinde ich es sehr unverschämt, dass Sie nach nunmehr 8-jähriger Prüfung der Ihnen nachweislich vorliegenden Unterlagen meinen, mir eine Frist von nicht einmal 14 Tagen setzen zu können – hier beantrage ich eine Frist, die sich eindeutig an Ihrer Bearbeitungszeit orientiert, vorausgesetz Sie können überhaupt nachvollziehbar und rechtssicher begründen, warum die erneute Vorlage der Unterlagen notwendig sein soll.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Ich denke, wenn du im letzten Absatz Zeile 2, Wort 2 noch ein "t" spendierst dürfte das völlig ausreichend sein. Man sollte doch den Intellekt des SyBelinchens nicht durch unötig aufgepumpte Widersprüche überfordern.
Wenn sie noch zucken sollte, dann kann man ja spezifisch nachschaufeln.
z.B. Zeugen für die Bearbeitung benennen, den ehem. SB und einen gewissen Herrn Koelsch .......
....... und so kann man das Verfahren auch noch um Jahre strecken. Immer in der Gewissheit, nach ein oder zwei Jahren sitzt jemand anderes auf dem Platz.
Das allerdings würde ich ihr nur mündlich in vertrauter Zweisamkeit vertickern.
Ps.: ich würde es weiterhin verwirrend und nicht unverschämt finden ....... immer die Kontenance wahren.
Wenn sie noch zucken sollte, dann kann man ja spezifisch nachschaufeln.
z.B. Zeugen für die Bearbeitung benennen, den ehem. SB und einen gewissen Herrn Koelsch .......
....... und so kann man das Verfahren auch noch um Jahre strecken. Immer in der Gewissheit, nach ein oder zwei Jahren sitzt jemand anderes auf dem Platz.
Das allerdings würde ich ihr nur mündlich in vertrauter Zweisamkeit vertickern.
Ps.: ich würde es weiterhin verwirrend und nicht unverschämt finden ....... immer die Kontenance wahren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Verbesserte Version:
Ihr Schreiben vom 11.7.2017 ist mir am 14. zugegangen und hat mich doch sehr erstaunt.
Bitte begründen Sie mir, warum Sie meinen. als Nachweis meiner tatsächlichen Einnahmen nicht auf die seit sehr langer Zeit nachweislich in Ihrer Obhut befindlichen Unterlagen zurückgreifen zu müssen. Diese teilweise ja doch sehr vertraulichen Unterlagen gingen Ihnen nachweislich zu und wurden exemplarisch gemeinsam mit Ihren seinerzeit zuständigen Kollegen ausgiebig geprüft und als völlig ausreichend angesehen.
Zudem finde ich es ausgesprochen verwirrend, dass Sie nach nunmehr 8-jähriger Prüfung der Ihnen vorliegenden Unterlagen meinen, mir eine Frist von nicht einmal 14 Tagen setzen zu können – hier beantrage ich eine Frist, die sich eindeutig an Ihrer Bearbeitungszeit orientiert, vorausgesetzt Sie können überhaupt nachvollziehbar und rechtssicher begründen, warum die erneute Vorlage der Unterlagen notwendig ist.
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- marsupilami
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Das mit dem "vertraulich" ist gut!
Weg damit!
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Muss das sein?
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Ich fass es nicht 8 Jahre schlummert das JC und fordert nun bereits vorliegende Unterlagen. Sind die allesamt verloren gegangen? Vielleicht auch eine Akteneinsicht einfordern.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
nachweislich steht 2 x im ersten Absatz, aber doppelt hält besser und es handelt sich nicht um einen Deutsch-Aufsatz sondern um die Antwort auf sinnlose Forderungen.
Also kann das so stehen bleiben.
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Wenn schon, dann auch mit Blick auffe Optik, also einmal raus
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- marsupilami
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
"Belege" für die Abgabe hammer ja nich
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- marsupilami
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Dann nimm "beweisbar", wenn Du da als Zeuge mit bei warst!
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben
Jep, das ist gut.
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Rückforderungsbescheid
Eines unserer Mitglieder wurde gestern (wann denn auch sonst) durch 7 (in Worten: Sieben) gelbe Briefumschläge des JC erfreut, alle in etwa gleichen Inhalts.
Vielleich ergänzend - auf die nette Aufforderung doch mal die aEKS'sen ab 2009 vorzulegen wurde ebenso nett geantwortet, das geliebte JC möge doch einmal in die nachweislich vorliegenden Unterlagen schauen, dort fänden sich die aEKS'sen, die teilweise seinerzeit sogar mit Herrn X und Frau Y des JC im Detail durchgesprochen wurden.
Weiter wurde darum nachgesucht, die gesetzte Frist von 14 Tagen (ab Briefdatum!!) doch an die offenbar im JC üblichen Bearbeitungszeiten von 8 Jahren anzunähern.
Vielleich ergänzend - auf die nette Aufforderung doch mal die aEKS'sen ab 2009 vorzulegen wurde ebenso nett geantwortet, das geliebte JC möge doch einmal in die nachweislich vorliegenden Unterlagen schauen, dort fänden sich die aEKS'sen, die teilweise seinerzeit sogar mit Herrn X und Frau Y des JC im Detail durchgesprochen wurden.
Weiter wurde darum nachgesucht, die gesetzte Frist von 14 Tagen (ab Briefdatum!!) doch an die offenbar im JC üblichen Bearbeitungszeiten von 8 Jahren anzunähern.
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- marsupilami
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Re: Rückforderungsbescheid
Nett.
Hat das Foren-Mitglied den Nerv, das mal zu veröffentlichen?
Weil das lohnt sich!
Hat das Foren-Mitglied den Nerv, das mal zu veröffentlichen?
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Re: Rückforderungsbescheid
Was, das nette Briefchen an's JC?
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Re: Rückforderungsbescheid
Ist das nicht schon bereits in einem anderen Thread? Und ist es nicht so, das alle Unterlagen gegen Beleg dem JC zugegangen sind?
Ich sehe das wie Maru, wenn möglich den Schriftverkehr (geschwärzt logo, online bringen.
Ich sehe das wie Maru, wenn möglich den Schriftverkehr (geschwärzt logo, online bringen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Rückforderungsbescheid
Ich hab noch nicht gezählt, wie viele Seiten das insgesamt sind - aber viele. Da sich das alles wiederholt, bringt es nix, das alles zu veröffentlichen
Aber Du hast Recht, das hatte ich schon in einem anderen Fred, ich pack das mal zusammen.
Aber Du hast Recht, das hatte ich schon in einem anderen Fred, ich pack das mal zusammen.
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