ADAC-Mitgliedsbeitrag als Ausgabe in aBescheid nicht anerkannt

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Stefanxyz
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ADAC-Mitgliedsbeitrag als Ausgabe in aBescheid nicht anerkannt

#1

Beitrag von Stefanxyz »

Habe jetzt eine Stunde in den Weiten des WWW nach "SGB II: Anerkennung ADAC-Mitgliedschaft als Ausgaben" gesucht.
Vieles über Bedinderte, Flüchtlinge, ... gefunden, aber nichts darüber, auf welcher Rechtsgrundlage das JC im abschließenden Bescheid die Ausgabe "ADAC-Mitgliedschaft" nicht anerkennt.

Weiß jemand Genaueres?

Ob es sich lohnt, im Widerspruch auch dagegen zu widersprechen?
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marsupilami
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Re: ADAC-Mitgliedsbeitrag als Ausgabe in aBescheid nicht anerkannt

#2

Beitrag von marsupilami »

Nein, nichts Genaues weiß ich auch nicht.

Wie hoch ist der Jahresbeitrag?
Den musst Du im Moment selber berappen - wieviele Brötchen bzw. Wurst darauf kannst Du Dir leisten, wenn das JC als Ausgabe anerkennt?

Also lohnt es sich.


Du mußt das nur ordentlich begründen, warum diese Ausgabe für Dich und Dein Geschäft gut und richtig ist.

Womit begründet der ADAC die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft?
Such Dir da was passendes und sinnvolles aus und setzte das als Begründung in den Widerspruch.

Latürnich nicht die Rückführung im ADAC-eigenen Flieger aus dem Ausland im Krankheitsfall.
Es geht um's Auto: also, die kommen und machen Dich bzw. die Karre wieder flott wennste liegen bleibst und Du kannst dann trotzdem Kundentermine wahrnehmen. Zwar mit Verspätung, aber immerhin.
(Verkehrs-)Rechtsschutz - Unfälle können teuer werden, nicht nur in der Werkstatt.

Sowas in der Art.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: ADAC-Mitgliedsbeitrag als Ausgabe in aBescheid nicht anerkannt

#3

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: ADAC-Mitgliedsbeitrag als Ausgabe in aBescheid nicht anerkannt

#4

Beitrag von Olivia »

Das Prüfungsrecht des Jobcenters beschränkt sich nur auf eine Missbrauchsabwehr bei den Betriebsausgaben, d.h. dass offensichtlich überzogene Ausgaben nicht anerkannt werden dürfen. Das Jobcenter erhält aber kein Prüfungsrecht eines Ersatz- oder Co-Geschäftsführers. Das bedeutet, dass die Entscheidung über die notwendigen Betriebsausgaben allein beim eLB liegen.

Sofern es für die jeweilige Betriebsausgabe eine plausible Begründung gibt - zum Beispiel so wie von Marsu vorgeschlagen formuliert - dann kann das Jobcenter den Betriebsausgabenabzug nicht versagen.

Bei der Anerkennung eines ADAC-Beitrages wäre im Leistungsbezug wohl zumindest ein zumindest teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug die Voraussetzung. Falls sehr viele Privatfahrten anfallen, könnte das Jobcenter eventuell versuchen, einen Privatanteil des ADAC-Beitrages in Anzug zu bringen. Grundsätzlich muss der ADAC-Beitrag jedoch übernommen werden.
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tigerlaw
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Re: ADAC-Mitgliedsbeitrag als Ausgabe in aBescheid nicht anerkannt

#5

Beitrag von tigerlaw »

Dein Wort in Gottes Gehörgang!

Ich habe einen Richter am SG Düsseldorf kennengelernt, der auf dem Sandpunkt steht:

Im Steuerrecht will der Staat etwas vom Bürger, also muss das Finanzamt auch genau begründen, warum es die Forderung haben will.
Im SGB-II will der Antragsteller etwas vom Staat, also muss der eLB belegen (bei Selbständigkeit), warum das eine angemessene und notwendige Ausgabe ist.

Die bisherigen SAchen konnten alle mit einem Vergleich platt gemacht werden, so dass ich noch nicht in die Situation gekommen bin, diese Rechtsanicht vom LSG überprüfen zu lassen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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