Neue Fachliche Hinweise zum § 16 c SGB II

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Olivia
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Neue Fachliche Hinweise zum § 16 c SGB II

#1

Beitrag von Olivia »

Das Zentrale der Bundesagentur für Arbeit hat vorgestern neue Fachliche Hinweise zum § 16 c SGB II herausgegeben. Die neue Fassung kann hier heruntergeladen werden: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... 422893.pdf

Es wurde ein neuer Begriff eingeführt, nämlich die DuZ-Gewährung (DuZ = Darlehen und Zuschüsse) bei fehlenden Eigenmitteln an eLBs auch im Rahmen von Bestandsselbständigkeit. Auch neu ist der Begriff von LES-Leistungen. Dies sind Leistungen zur Eingliederung in Selbständigkeit. Das Ziel der Jobcenter bei Selbständigen ist die Eingliederung in die Selbständigkeit. Dies geschieht jobcenterseitig mit Hilfe der LES-Mittel durch DuZ-Leistung.
Mit Hilfe der Förderung sollen längerfristig höhere Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit ermöglicht werden. Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand kann ein Zuschuss gewährt werden. Notwendig sind solche Sachgüter, die für die Realisierung einer Geschäftsidee oder für die wirtschaftliche Fortführung der Selbständigkeit benötigt werden. Zuschüsse sollten bevorzugt bei kleineren Anschaffungen gewährt werden. Sie sind auf einen Maximalbetrag von 5.000 Euro pro Selbständigkeit begrenzt. Sie können einmalig oder in monatlichen Raten bewilligt werden. Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung können Zuschüsse bis zu einer Höhe von 500 Euro ohne Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erbracht werden.
Hat irgendjemand Erfahrungen, wie es mit einem nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss des Jobcenters zur bestehenden Selbständigkeit aussieht? Auch Bestandsselbständigkeiten können mit bis zu 5.000 € Zuschuss gefördert werden können, ggf. auch mehrmals, sofern die Obergrenze von 5.000 € noch nicht ausgeschöpft wurde. Wer mehrere Gewerbe angemeldet hat, kann die 5.000 € jeweils pro Gewerbe beanspruchen.
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Günter
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Re: Neue Fachliche Hinweise zum § 16 c SGB II

#2

Beitrag von Günter »

Kann man denn Erfahrungen haben, wenn die FH erst zwei Tage alt sind? :1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Neue Fachliche Hinweise zum § 16 c SGB II

#3

Beitrag von Koelsch »

Es wird sich nicht so viel ändern, jedes JC ist weiterhin seine eigene Suppeküche.

Ich hab beim JC Aachen einige "kluge" und unbürokkratische Entscheidungen pro Zuschuss oder pro Darlehen erlebt, ich kenne aber auch JC's, bei denen § 16c SGB II eindeutig terra incognita ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Neue Fachliche Hinweise zum § 16 c SGB II

#4

Beitrag von Olivia »

Das Verfahren sollte aber einheitlich sein und die eLBs in jedem JC die gleichen Chancen auf Darlehen und Zuschüsse erhalten.
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Koelsch
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Re: Neue Fachliche Hinweise zum § 16 c SGB II

#5

Beitrag von Koelsch »

Das dürfte ein Wunschtraum bleiben, das Wörtchen "kann" spricht da deutlich gegen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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