Es wurde ein neuer Begriff eingeführt, nämlich die DuZ-Gewährung (DuZ = Darlehen und Zuschüsse) bei fehlenden Eigenmitteln an eLBs auch im Rahmen von Bestandsselbständigkeit. Auch neu ist der Begriff von LES-Leistungen. Dies sind Leistungen zur Eingliederung in Selbständigkeit. Das Ziel der Jobcenter bei Selbständigen ist die Eingliederung in die Selbständigkeit. Dies geschieht jobcenterseitig mit Hilfe der LES-Mittel durch DuZ-Leistung.
Hat irgendjemand Erfahrungen, wie es mit einem nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss des Jobcenters zur bestehenden Selbständigkeit aussieht? Auch Bestandsselbständigkeiten können mit bis zu 5.000 € Zuschuss gefördert werden können, ggf. auch mehrmals, sofern die Obergrenze von 5.000 € noch nicht ausgeschöpft wurde. Wer mehrere Gewerbe angemeldet hat, kann die 5.000 € jeweils pro Gewerbe beanspruchen.Mit Hilfe der Förderung sollen längerfristig höhere Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit ermöglicht werden. Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand kann ein Zuschuss gewährt werden. Notwendig sind solche Sachgüter, die für die Realisierung einer Geschäftsidee oder für die wirtschaftliche Fortführung der Selbständigkeit benötigt werden. Zuschüsse sollten bevorzugt bei kleineren Anschaffungen gewährt werden. Sie sind auf einen Maximalbetrag von 5.000 Euro pro Selbständigkeit begrenzt. Sie können einmalig oder in monatlichen Raten bewilligt werden. Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung können Zuschüsse bis zu einer Höhe von 500 Euro ohne Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erbracht werden.