neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Stefanxyz
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neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#1

Beitrag von Stefanxyz »

Ich habe jetzt drei Fälle nacheinander, wo das JC auf meine (zT drei Jahre alten) kompletten Abrechnungen (aEKS + Kopien der Rechnungen, Kto-Auszüge, Belege) behauptet: [b[Nachweise lagen nicht vor[/b].

Also meine dicken Briefe mit den Unterlagen sind dann offensichtlich ;-) jedesmal im JC-Briefkasten (ich werfe immer -natürlich mit Zeugen- in deren Briefkasten) auseinandergebrochen.

Ist das eine neue Masche vom `Haus des Grauens`?

Sollte ich nur Widerspruch gegen den scheinbaren Verlust einlegen oder mich mal bei der JC-Leitung gegen wohl bewußten Betrug (?) beschweren? Was ratet Ihr mir?
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tigerlaw
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#2

Beitrag von tigerlaw »

"Widerspruch gegen den Verlust" ist natürlich nicht möglich, sehr wohl jedoch gegen den Bescheid, der auf unzureichender Tatsachenbasis beruht (wenn die tatsächlich eingereichten Unterlagen nicht zur Akte gelangt sind, kann JC natürlich keine richtige Entscheidung treffen).

M.E. also Widerspruch gegen den/die Bescheid(e) einlegen und auf die tatsächlich eingereichten Unterlagen verweisen. Sollten diese nicht aufzufinden sein, möge man unter den Schreibtischen bzw. hinter den Aktenschränken nachschauen (oder aber in anderern Akten, wo sie falsch abgeheftet worden sein könnten ...)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#3

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter sagte auf Nachfrage bisher immer, dass Nachweise nur aufAnforderung eingereicht werden sollen, damit die Behörde nicht überfordert ist. Auf den Formulare steht aber, dass die Ausgaben nachgewiesen werden müssen, weswegen man das im Gegensatz zur Aussage des JC gleich bei der Einreichung der aEKS tun sollte. Wenn nun gesagt wird, dass Nachweise nicht vorlagen, obwohl diese eingereicht wurden, dann hilft eigentlich nur eins. Jedes Blatt bei der Abgabe gegenzeichnen und abstempeln lassen.
Stefanxyz
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#4

Beitrag von Stefanxyz »

Das sind bei mir manchmal 40-50 Blätter. :-(

Danke Euch beiden!
schimmy
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#5

Beitrag von schimmy »

Sämtliche Unterlagen immer gegen Empfangsbestätigung beim Jobcenter einreichen.

Briefkasten gut und schön, für mich selbst keine Option.
Upstocker
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#6

Beitrag von Upstocker »

Der Datenschutzbeauftragte freut sich auch immer über verloren gegangene Dokumente und fehlende Dokumente Sicherheit. Die Staatsanwaltschaft ist schon von Amts wegen bei Verlust von Sozialdaten zu informieren. Ich gebe denen immer mit Verweis darauf 7 Tage zum Suchen Zeit. Bisher wurden die Sachen dann doch noch innerhalb der Frist gefunden.

Ein Briefkastenzeuge muss natürlich auch das Schreiben gelesen und das Eintüten in den Briefumschlag verfolgt haben.
Zuletzt geändert von Upstocker am Mo 24. Jul 2017, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.
der ratlose
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#7

Beitrag von der ratlose »

ich habe mal jemanden zum JC begleitet.

Wir sitzen dann da im Büro des SB, und während des Gespräches, bekommt er eine Krankenmeldung reingereicht.(gelber Schein)
Der SB ließt diese, tippt die Daten in seinen Rechner und zerreist dann anschließend die Krankmeldung.

Ich frage ihn völlig entgeistert was er da macht, der schaut mich nur an und sagt das machen die so mit all solchen Unterlagen, er könne das ja nicht als Einzelaufträge ins Archiv geben.
Es wäre ja auch kein Problem, er hätte das ja ins System eingegeben.

Ich erkläre ihm das dies ein Original ist ein Dokument, das in die Leistungsakte gehört.
Das diese Akte die grundlage für sozialrechtliche Verfahren beim SG ist.
Ohne Worte.
Stefanxyz
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#8

Beitrag von Stefanxyz »

Upstocker hat geschrieben: Mo 24. Jul 2017, 13:53 Der Datenschutzbeauftragte freut sich auch immer über verloren gegangene Dokumente und fehlende Dokumente Sicherheit. Die Staatsanwaltschaft ist schon von Amts wegen bei Verlust von Sozialdaten zu informieren. Ich gebe denen immer mit Verweis darauf 7 Tage zum Suchen Zeit. Bisher wurden die Sachen dann doch noch innerhalb der Frist gefunden.
"mit Verweis darauf" heißt, Du schreibst dem SB, daß er dies dem Staatsanwalt melden muß bzw. fragst ihn, ob ers gemacht hat?
Oder schreibst Du dies auch dem Datenschutzbeauftragten? Oder gleich beiden?
Ein Briefkastenzeuge muss natürlich auch das Schreiben gelesen und das Eintüten in den Briefumschlag verfolgt haben.
Ein wichtiger Hinweis für alle, die auch lieber einwerfen als 40-60 Leute in der JC-Center-Schlange abzuwarten!!

Ist bei mir mein Sohn, der darf das lesen. ;-)
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Koelsch
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#9

Beitrag von Koelsch »

Es gilt hier meines Erachtens allenfalls ein Antragsdelikt zu ahnden, daher ist es nicht zwingend erforderlich, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wenn Du anderer Meinung bist, würde micht die Rechtsgrundlage interessieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#10

Beitrag von Olivia »

Wenn Nachweise zu den Einnahmen und Ausgaben nicht unaufgefordert bei Abgabe der aEKS mitgeliefert werden - muss das JC eigentlich nachhaken und die Unterlagen anfordern, oder darf es gleich einen Versagungsbescheid erstellen?
Stefanxyz
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#11

Beitrag von Stefanxyz »

Olivia hat geschrieben: Di 25. Jul 2017, 11:26 Wenn Nachweise zu den Einnahmen und Ausgaben nicht unaufgefordert bei Abgabe der aEKS mitgeliefert werden - muss das JC eigentlich nachhaken und die Unterlagen anfordern, oder darf es gleich einen Versagungsbescheid erstellen?
Das würde mich jetzt auch sehr interessieren!
Hätte ich evtl. doch noch die Chance, Belege nachzureichen?
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Koelsch
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#12

Beitrag von Koelsch »

§ 41a Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB II sagen recht klar: Wenn zur Abgabe aufgefordert wurde und nicht abgegeben wurde, dann wird auf Null gesetzt. Möglichkeit zur "Nachreichung" sehe ich da nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#13

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Di 25. Jul 2017, 11:50 § 41a Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB II sagen recht klar: Wenn zur Abgabe aufgefordert wurde und nicht abgegeben wurde, dann wird auf Null gesetzt. Möglichkeit zur "Nachreichung" sehe ich da nicht.
:ohnmacht:
Just01
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#14

Beitrag von Just01 »

Wie sieht es denn aus, wenn man Nachweise einreichen sollte, diese Nachweise ca. 100 Quittungen sind, man die größten Summen nachweist und dann ins Schreiben darum bittet, Bescheid zu geben, wenn die 80 anderen Quittungen auch noch benötigt werden, diese dann sofort nachreichen würde und das JC dann einfach diese Kosten komplett streicht.
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Koelsch
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#15

Beitrag von Koelsch »

Das kann ich Dir nicht sagen, dazu gibt es noch keine Erfahrungen. Der § 41a SGB II aber sagt: Wenn nur zum Teil "nachgewiesen" dann erfolgt Bewilligung nur unter Bereücksichtigung dieses Teils.

Kann also sehr in die Hose gehen diese Taktik.
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Tester
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#16

Beitrag von Tester »

Gibt es eigentlich eine Formvorgabe?

Ich habe alle Belege gescannt, könnte mit Freude deren E-Mail Acount zuscheissen mit PDFs ...😂😂
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Koelsch
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#17

Beitrag von Koelsch »

Formvorgabe gibt's meines Wissens nicht
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Peterpanik
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#18

Beitrag von Peterpanik »

So sehe ich das was Vorlagen betrifft und mehr mache ich nicht.

An das
Jobcenter
z. H. Herr .......... .........
Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3
34454 Bad Arolsen
Datum 08.08.2017


Betrifft : abschließende Entscheidung nach § 41 a Absatz 5 Satz 2 Nr. 1 SGB I
für den gesamten Zeitraum vom 08.08.17 bis zum 09.09.2017

Sehr geehrter Herr .....................

Ich möchte Sie bitten sofort eine abschließende Entscheidung für den gesamten Bewilligungszeitraum vom
08.08.17 bis 09.09.2017 zu machen und mir den abschließenden Bescheid zuschicken , als Anlage die EKS .

Erwarte das sie Herr ............. sich bei der Entscheidung an die geltenden Vorgaben und Gesetze halten , Sie
müssen wahrscheinlich den Art. 1 und den Art. 3 Absatz 1 in Verbindung mit Art. 20 GG auch umsetzten , oder …
Ausschnitt : Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Verweise Sie noch mal auf ihre Aussage vom 10.03.2017 wo Sie sagten Geld kann man nicht doppelt ausgeben .

Weise Sie ausdrücklich auf das BGH-Urteil mit dem Az. BGH VI ZR 491/15 hin und auf den Beschluss
vom BVerfG mit Az. 2 BvR 2157/15 vom 04. Juli 2017 das es genau so sieht und vollendendes ausführte :
Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages zur Schadensbehebung
reiche dann grundsätzlich nicht aus , um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen .
Und erinnere nochmal an die Vorgaben der BA speziell an die Plausibilitätsprüfung die Sie durchführen müssen .

Ich bitte Sie nun mir Termine mitzuteilen , so das wir auch § 60 SGB I ordnungsgemäß umsetzen , Zitat :
§ 60 Angabe von Tatsachen

(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers
Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.


Erwarte nun das das Jobcenter mir umgehend 3 Termine mitteilt zur Vorlage meiner Firmenunterlagen .

Ich werde dann auch sofort dem Jobcenter mitteilen welchen Termin ich nehme .

Bitte teilen Sie mir nun diese Termine mit , danke .

Mit freundlichen Grüßen


Anlage

EKS
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Koelsch
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#19

Beitrag von Koelsch »

....und was hat JC geantwortet?

Ich könnte mir, rein theoretisch natürlich, vorstellen, dass die etwas verwundert sind, wie man für einen zukünftigen Zeitraum bereits heute eine abschließende Entscheidung beantragen kann. Zumindest der von Dir ja angeführte § 41a Abs. 5 SGB II lässt die meines Erachtens nicht zu.
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Peterpanik
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#20

Beitrag von Peterpanik »

Köelsch die Datums sind nicht real, und das wird so von mir eingereicht am ende des 6 Monats - Zeitraums und es funktioniert.

Und da nach hat der Sachbearbeiter ja die 1999,- € erfunden die er wieder haben will, sie dazu meinen anderen Beitrag.
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Koelsch
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#21

Beitrag von Koelsch »

Klar, kann man so machen. Ich persönlich ziehe es vor, am Ende des BWZ erst mal für mich zu rechnen.

Hab ich zu viel bekommen vom JC, halte ich die Klappe, nur falls ich denke, JC hat mir noch was zu zahlen, dann beantrage ich eine abschließende Entscheidung. Dazu brauche ich aber kinen Verweis auf GG, BVerfG etc. etc. - ich kann das auch mit 'nem 2-Zeiler. Aber wie gesagt, dass muss jeder selbst für sich entscheiden.
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#22

Beitrag von Tester »

Meine Herren,

was soll das den mit dem GG andauernd? Ich würde evtl noch mit einem Blauhelmeinsatz drohen und das Du, wenn die eks nicht SOFORT entschieden wird, Du ne UN Vollversammlung einberufst ....
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#23

Beitrag von Koelsch »

Wie sagte es mein damaliger Prof. Dr. Dres. h.c. Josef Isensee schon so schön:

"Wenn Ihnen absolut gar nichts einfallen sollte, dann ziehen Sie Art. 3 GG - gegen den verstößt fast alles." - und daran dürfte sich seit den 70er Jahren nix geändert haben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#24

Beitrag von Peterpanik »

Werde ich mal erklären im September hier für alle.
Peter I.
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#25

Beitrag von Peter I. »

Stefanxyz hat geschrieben: So 23. Jul 2017, 22:21 Ist das eine neue Masche vom `Haus des Grauens`?
Nö. Diese Masche hat es in den vergangenen Jahren schon hin und wieder in die Zeitungen geschafft. Es ist ja allgemein bekannte und akzeptierte Rechtslage, daß die Versender den Zugang eines Schreibens beweisen müssen. Deswegen verlieren auch Behörden hin und wieder Prozesse.
Stefanxyz hat geschrieben: So 23. Jul 2017, 22:21 Was ratet Ihr mir?
Gute Frage. Ein Einschreiben beweist nur, daß irgendetwas an das Amt geschickt wurde, das kann auch eine alte Zeitung gewesen sein. Wenn etwas für Dich wirklich eminent wichtig ist und das Amt schon dafür bekannt ist, nichts annehmen zu wollen, bleibt Dir letztlich nur der Gerichtsvollzieher. Der ist mitunter nicht so viel teurer als die Post, aber dafür unangreifbar. Kam es zum Prozeß und das Amt mußte die Kosten letztlich zahlen, dann führte das in der Vergangenheit auch schon dazu, daß Marotten wie das Verweigern von Eingangsbestätigungen aufgegeben wurden. Denn die Gerichtsvollzieher, die ein JC in ihrem Zustellungsbezirk haben, kommen dort häufiger vorbei. Schließlich wird es Dir ein innerer Vorbeimarsch sein, wenn es Dein Amt dann aus purer Gewohnheit schafft implizit zu behaupten, der GV habe drei von den dreißig Blättern, deren Kopien er Dir mit seiner Zustellungsurkunde versiegelt hat, vor der Zustellung weggeworfen ...
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