Neunanschaffung Auto - muss das JC zum Fahrtenbuch auffordern?
Neunanschaffung Auto - muss das JC zum Fahrtenbuch auffordern?
Wenn sich ein eLB ein Auto neu anschafft, muss das JC dann zum Fahrtenbuch auffordern? D.h. kann man solange diese Aufforderung nicht vorliegt, die betrieblichen Fahrten mit 0,10 € abrechnen, einfach indem diese mit Start, Ziel und km benannt werden?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35562
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Neunanschaffung Auto - muss das JC zum Fahrtenbuch auffordern?
Wenn ich ein Auto betrieblich nutze - egal ob "neu" angeschaft oder ich sage: ab jetzt wird vorhandenes Auto betrieblich genutzt - einfach Fahrtenbuch anfangen.
Allein schon für's Fi-Amt.
Allein schon für's Fi-Amt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Neunanschaffung Auto - muss das JC zum Fahrtenbuch auffordern?
Richtig, und wer sich mit 10 Cent/km zufrieden gibt, lässt erhebliche Zweifel an seinen kaufmännischen Fähigkeiten aufkommen - zumindest bei mir. Man kann's natürlich auch positiv sehn: Es gibt anscheinend noch Menschen die supergerne aus sozialer Verantwortung natürlich dem JC Geld in den Rachen stopfen, was dem nicht zusteht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.