Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum
Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum
Richtig, da besteht kein Grund zur Drängelei.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.