Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#26

Beitrag von Olivia »

Eben nicht auslaufen lassen! Wie die vorangegangenen Beiträge verdeutlicht haben, ändert sich am Antragsverfahren und an den Nachweispflichten für den Zuschuss zur KV überhaupt nichts. Also Antrag mit Anlage SV stellen und weiter wie bisher mit den Nachweisen.
Just01
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#27

Beitrag von Just01 »

Alles klar aber wenn ich gar nix mehr beantragen würde, dann könnte ich das so auslaufen lassen?
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Günter
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#28

Beitrag von Günter »

Trotzdem abschließende EKS einreichen sonst schätzen die dein Einkommen für den abgelaufenen BWZ und fordern alles zurück.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Just01
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#29

Beitrag von Just01 »

Günter hat geschrieben: Sa 5. Aug 2017, 09:12 Trotzdem abschließende EKS einreichen sonst schätzen die dein Einkommen für den abgelaufenen BWZ und fordern alles zurück.
Was würde denn passieren, wenn bei der abschließenden EKS herauskommt, dass ich keinen Anspruch in dem Bewilligungszeitraum mehr hatte. Muss dann auch die Krankenkasse zurückgezahlt werden? ALG2 habe ich nicht viel bekommen, dass wäre nicht so das Problem.
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#30

Beitrag von Koelsch »

So isses, der § 41a SGB II sagt ganz klar: Keine aEKS = kein Anspruch rückwirkend
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#31

Beitrag von Just01 »

Eine Frage habe ich noch: wenn ich merken sollte, dass das mit dem Wohngeld nicht ausreicht, die Gewinne einbrechen etc dann kann ich doch immer einen neuen ALG 2 Antrag stellen, oder?
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#32

Beitrag von Koelsch »

Richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#33

Beitrag von kleinchaos »

Vorsicht! Die schätzen nicht mehr! Für nicht vorgelegte Nachweise wird halt nicht berechnet und dann liegt für die keine Bedürftigkeit vor.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#34

Beitrag von Tester »

Günter hat geschrieben: Sa 5. Aug 2017, 09:12 Trotzdem abschließende EKS einreichen sonst schätzen die dein Einkommen für den abgelaufenen BWZ und fordern alles zurück.
Aber erst auf Anforderung der aEKS durch das Jobcenter.
Olivia
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#35

Beitrag von Olivia »

Just01 hat geschrieben: Sa 5. Aug 2017, 09:49 Eine Frage habe ich noch: wenn ich merken sollte, dass das mit dem Wohngeld nicht ausreicht, die Gewinne einbrechen etc dann kann ich doch immer einen neuen ALG 2 Antrag stellen, oder?
Dann läuft aber das Neuantrags-Programm von vorne ab. Die Sachbearbeitung könnte auf die Idee kommen, alle Unterlagen erneut anzufordern und in ein Coaching zuzuweisen, damit die dann aktuelle Sachlage erhoben wird.
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marsupilami
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#36

Beitrag von marsupilami »

Olivia, bitte nicht zu schwarz malen!
Gut, die werden nach 3 Monaten bzw. länger als 3 Monate einen Neu-Antrag verlangen.
Aber dann kann man darauf verweisen bzw. muss das ja auch im Antrag angeben, dass man/vrau von - bis schon mal ALG II bezogen hat.
Zu allem Überfluß auch noch vom aktuellen und dass somit Unterlagen wie Mietvertrag für Wohnung bzw. Büro/Lager/Betriebsstätte vorhanden sind.

Kontoauszüge ist klar, da wollen sie eh immer aktuelle + die letzten 3 Monate.
Was sie noch haben wollen/sollen ist eine neue vEKS und natürlich alle anderen Formulare von wegen Vermögen etc.
Wenn Kfz, kann man ruhig darauf verweisen, dass Kopie vom Schein bereits am [Datum] eingereicht wurde.
etc.
etc.
Signatur?
Muss das sein?
Just01
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#37

Beitrag von Just01 »

Weiß einer von Euch, wie es mit dem anrechenbaren Einkommen (Gewinn) beim Wohngeld aussieht? Dem Grunde nach wird ja aus den letzten Monaten auch nur eine Prognose für die Zukunft hergeleitet. Wie sieht das nun konkret aus, wenn ich dann mehr Gewinn machen würde als mir Wohngeld zustehen würde? Eine abschließende EKS gibt es ja beim Wohngeld nicht. Wann und wie wird denn da dann "Bilanz" gezogen? Nach dem Bewilligungszeitraum bei dem Neuantrag? Also immer rückwirkend? Wird der Jahresgewinn dann angesetzt?
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#38

Beitrag von Koelsch »

Schau mal § 27 Abs. 2 WoGG

Der erhöhte Gewinn wird dann rückwirkend ab Eintritt des erhöhten Gewinns auf's Wohngeld angerechnet.

Beispiel:

Bewilligung Wohngeld vom 1.1. bis 31.12. unter Anrechnung eines durchschnittlichen Gewinns von € 500/Monat

Dein Gewinn pendelt auch so um +/- 15% der € 500, bis im November der Riesenauftrag Dir für November und zebember je € 3.000 in die Kasse spült.

Dann ist Wohngeld für November/Dezember zurück zu zahlen - so zumindest interpretier ich den § 27 WoGG
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#39

Beitrag von Just01 »

Das heißt, es wird nicht der gesamte Bewilligungszeitraum gesehen sonder die einzelnen Monate separat? Dann müsste ich ja jeden Monat eine Angabe machen. Eigentlich ist nur der Gewinn in der gesamten Periode aussagekräftig bei mir.
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#40

Beitrag von Koelsch »

Du hast Recht, bei Selbstständigen gehts über den gesamten Zeitraum

Guckstu Randnummer 27.01 und 27.41 WoGVwV
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#41

Beitrag von Just01 »

Koelsch hat geschrieben: So 6. Aug 2017, 10:38 Du hast Recht, bei Selbstständigen gehts über den gesamten Zeitraum

Guckstu Randnummer 27.01 und 27.41 WoGVwV
Danke für den Hinweis. Dann kann ja nix mehr "schiefgehen" :)
Olivia
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#42

Beitrag von Olivia »

Und wie findet die Gewinnermittlung beim Wohngeld statt? Auch mit Prognose und aEKS sowie allen Einzelbelegen in Kopie?
Just01
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#43

Beitrag von Just01 »

Olivia hat geschrieben: So 6. Aug 2017, 10:39 Und wie findet die Gewinnermittlung beim Wohngeld statt? Auch mit Prognose und aEKS sowie allen Einzelbelegen in Kopie?
Ich glaube, Du musst den Einkommensteuerbescheid einreichen.
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#44

Beitrag von Koelsch »

So isses, steht auch in der WoGVwV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Just01
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#45

Beitrag von Just01 »

Ich finde die Gewinnermittlung beim Wohngeld für Selbständige viel logischer als dieser ganze EKS Kram etc. Da geht es immer bei der Auslegung auch um die Einheit der Rechtsordnung und dann läuft bei der EKS alles Anders.
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Koelsch
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#46

Beitrag von Koelsch »

Leider wahr, bis einschl. 2007 war's einfacher, da galt Steuerrecht und gut war's.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#47

Beitrag von Olivia »

Aha, dann hat man also durch Abgabe der Steuerunterlagen einen Einfluss auf das Wohngeld. Bei steigendem Gewinn möglichst lange warten, bei sinkendem Gewinn rasch handeln und beim Finanzamt die Bearbeitung erbitten.
Just01
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#48

Beitrag von Just01 »

Bei sinkendem Gewinn kann es Dir passieren, dass Du ganz aus dem Wohngeldbezug fällst.
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marsupilami
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#49

Beitrag von marsupilami »

Vorsicht!
Die Wohngeldstelle überprüft regelmäßig für Zeiträume, für die Wohngeld bewilligt wurde, im Wege des automatisierten Datenabgleichs, ob

zum Haushalt rechnende Personen folgende Leistungen beantragt haben oder erhalten, die zum Ausschluss von Wohngeld führen: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Zuschüsse nach § 27 Abs. 3 Sozialgesetzbuch II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder bestand
und in welcher Höhe Leistungen der Renten- und/oder Unfallversicherung gezahlt worden sind
und in welcher Höhe vom Steuerabzug freigestellte Kapitalerträge erzielt wurden.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige und/oder unzutreffende Angaben im Rahmen der Antragstellung bzw. das Versäumen einer Mitteilung über maßgebliche Änderungen während des Wohngeldbezuges nicht nur die Aufhebung/Änderung des Leistungsanspruchs sondern ggf. auch Bußgelder oder Strafverfahren zur Folge haben können.
http://www.braunschweig.de/vv/produkte/ ... d_2009.php
Signatur?
Muss das sein?
Just01
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Re: Wohngeldantrag im Bewilligungszeitraum

#50

Beitrag von Just01 »

Was soll ich denn machen, wenn ich kein ALG 2 mehr bekomme aber bekommen habe ...klar gebe ich das an aber es ist doch eigentlich dann irrelevant weil zurückliegend und nicht mehr aktuell.
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