Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Peterpanik
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Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#1

Beitrag von Peterpanik »

Aber die Firma hat nachweislich nur 950,- € erwirtschafte in 2016. Wieder Sprüche laufen und Strafanzeige auch seit 4.5.2017 wegen Unterstellung von Betrug durch den Sachbearbeiter. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Berechnung des Sachbearbeiters angezweifelt, siehe Dateianhang.
StaW..pdf
Der Geschäftsführer des Jobcenter wurde von mir aufgefordert den Bescheid zu ändern, hier das Schreiben :

Jobcenter per Fax

z. H. Herrn ....... .........

Louis - Peter - Straße 50

34497 Korbach

Datum 03. August 2017

Sehr geehrter Herr Geschäftsführer .......... ,

Habe Heute vollendendes Schreiben der Staatsanwaltschaft (siehe Anlage) erhalten .

Ich vordere Sie auf zu klären warum das Schreiben vom 24.04.2017 nicht zurückgenommen wurde .
Denn diese Forderungen basieren nur auf der Fantasie von Herrn ...... , siehe Steuerbescheid .
Ich gehe da von aus das Sie da für sorgen das der Bescheid sofort zurück genommen wird .

Wenn Sie nichts tun werde Ich auch wieder Rechtsmittel gegen Sie einlegen müssen .

Erwarte ihre Antwort bis zum 18.08.2017 .

Ich bitte nun um Klärung .

Vielen Dank .

Mit freundlichen Grüßen

..........

2 Anlagen
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#2

Beitrag von Tester »

Peterpanik hat geschrieben: So 6. Aug 2017, 21:01 Nun hat die Staatsanwaltschaft die Berechnung des Sachbearbeiters angezweifelt, siehe Dateianhang.
Du hast das Schreiben der StA nicht verstanden.

Mit dem Schreiben an den GF machst Du Dich eher zum Löffel.
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Koelsch
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#3

Beitrag von Koelsch »

Die Staatsanwaltschaft zweifelt da gar nichts an sondern sagt nur: Wenn der Bescheid richtig ist, gibt's nix zu ermitteln. Also klär das erst mal hübsch vorm SG, vorher machen wir keinen Handschlag.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#4

Beitrag von Peterpanik »

Ja Tester du auch nicht da du den Hintergrund nicht kennst, es ist viel am laufen und einiges jetzt auch klar bei Firmenausgaben.

Aber ich werde es zu gegebener Zeit veröffentlichen hier.
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#5

Beitrag von Peterpanik »

Kölsch doch es ist anzweifeln, zum Hintergrund es läuft in der Sache ein weiter Strafantrag in Kassel und der StzW. liegt mein Steuerbescheid vor.
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#6

Beitrag von Tester »

Peterpanik hat geschrieben: So 6. Aug 2017, 21:37 Ja Tester du auch nicht da du den Hintergrund nicht kennst, es ist viel am laufen und einiges jetzt auch klar bei Firmenausgaben.

Aber ich werde es zu gegebener Zeit veröffentlichen hier.
Du ergießt Dich in wilden Juristereien, ohne scheinbar groß Ahnung zu haben, was Du da überhaupt veranstaltest. Hat schon einen Grund, warum Rechtsanwälte Jura studiert haben ....

Siehe Post von Koelsch, er sagt es schon richtig!

Für mich hat das schon was von Don Chiote und den Kampf gegen Windmühlen ....
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#7

Beitrag von Peterpanik »

Tester du kennst mich nicht und lasse die Vorurteile bitte.
Hast du schon mal das BVerfG erreicht ohne Anwalt ? ich schon kann Köelsch bestätigen, danke fürs lesen.
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#8

Beitrag von Tester »

Nur mal so als Beispiel,
Wenn Sie nichts tun werde Ich auch wieder Rechtsmittel gegen Sie einlegen müssen .
wenn Du mit "Rechtsmittel" gegen den GF z.B. eine Strafanzeige meinst, bewegst Du Dich auf sehr dünnem Eis, den der Satz kann Dir als Nötigung ausgelegt werden, Straftatbestand.

Mein Rat daher, das Schreiben nicht rausschicken.
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#9

Beitrag von Peterpanik »

Tester du hast keine Ahnung und das ganz fiel.

Das Wort : Rechtsmittel sind Widersprüche, oder Eingaben bei anderen Behörden, aber keine Nötigung was du Erfindest, befasse dich mal mit Recht, danke.
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#10

Beitrag von Koelsch »

Nötigung sicher nicht, aber u.U. falsche Verdächtigung § 164 StGB
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#11

Beitrag von Peterpanik »

Köelsch auch das ist nicht ganz richtig, in meinen Schreiben oben wird niemand Verdächtigt da geht es nur darum eine Sachlage aufzuklären und da zu ist auch ein Chef eines Jobcenters verpflichtet wenn ihn neue Tatsachen (Steuerbescheid) bekannt werden, oder .................
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#12

Beitrag von Tester »

Peterpanik hat geschrieben: So 6. Aug 2017, 22:05 Tester du hast keine Ahnung und das ganz fiel.

Das Wort : Rechtsmittel sind Widersprüche, oder Eingaben bei anderen Behörden, aber keine Nötigung was du Erfindest, befasse dich mal mit Recht, danke.
Rechtsmittel kann man aber nicht gegen eine Person einlegen. Schau Dir mal Deinen Satz genau an. 😉

Koelsch: jep ist Nötigung! Wenn er schreibt "machen sie dies oder jenes sonst mache ich dies und das" kann als Nötigung ausgelegt werden. Wäre ich der GF würde ich ihn damit ein wenig erden. Falsche Verdächtigung liegt aber vermutlich bei der Anzeige gegen den SB vor, da hast du Recht. Und ebenso würde ich als SB Wind von der Anzeige bekommen, gebs ne Anzeige, da ich vermute die Anzeige wird er genauso eloquent formuliert haben wie den Rest seiner Texte.
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#13

Beitrag von Peterpanik »

Ach Tester ich reiche seit Jahren schon Strafanträge ein gegen das Jobcenter und die haben bis Heute nichts da gegen gemacht, sie wissen sehr genau das sie Kunden belügen und betrügen. Und auch gegen Richter des SG wo ich schon gewonnen habe, ich weiß was ich tue, aber was ich mache würde ich niemanden zum nachmachen empfehlen.
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Koelsch
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#14

Beitrag von Koelsch »

...und wie viele dieser Strafverfahren wurden eröffnet?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#15

Beitrag von Peterpanik »

wenig, aber du weist schon das Startanwälte alles tun um keine Verfahren zu eröffnen gegen Jobcenter, oder .................
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#16

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: So 6. Aug 2017, 22:56 ...und wie viele dieser Strafverfahren wurden eröffnet?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Don_Quijote

😂
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#17

Beitrag von Peterpanik »

Also das bist du Tester .................................................
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#18

Beitrag von marsupilami »

Gelöscht.
Zuletzt geändert von marsupilami am Mo 7. Aug 2017, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#19

Beitrag von Peterpanik »

Ja marsupilami ich denke die die es lesen müssen selbst Entscheiden wie sie es sehen und welche Schlüsse sie da raus ziehen, oder .......

Aber da in Foren jeder eine eigne Meinung hat ist es eben so wie es ist, leider.

Ich denke wir sollten zusammen Kämpfen gegen Jobcenter, denn die Jobcenter versuchen in Verbindung mit SG fast immer alles um Kunden klein zu halten ( Nur Kunden die Angst haben vor Jobcenter mögen sie. ) und genau das sollten wir uns nicht mehr gefallen lassen, da hilft manchmal nur der Weg zur Staatsanwaltschaft denn verstehen alle, denn nur da durch war und ist es mir möglich so zu Agieren wie ich Agiere, wenn es jeder täte wären wir alle schon einen Schritt weiter gegen die Jobcenter, oder ........................................
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Günter
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#20

Beitrag von Günter »

Bitte mehr Toleranz, oder wie de Kölsch sagen
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Dann lasst Peter doch machen mehr als einen Rat kann man ihm nicht geben, ob er den nnimmt ist seine Sache.

Als negatives Rechtschreibgenie möchte ich nicht, dass wir in den selben Jargon verfallen, wie er in einem angeblichen Sozialhilfeforum herrscht, wo jeder Rechtschreibfehler von hämischen Kommentaren der Adminöse verfolgt wird.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Jobcenter vordert für den Zeitraum 1.4. - 30.9.2016 von mir 1999.- €..

#21

Beitrag von Günter »

In einem muss ich Peter Recht geben. ich vertrete schon lange die Meinung, wenn wir viel mehr Strafanzeigen gegen die JC Mitarbeiter gestellt hätten, wären die sehr vorsichtig mit ihren Handlungen geworden und würden sich viel öfter an den Gesetzen oientieren.

Durch diese ewige Kuscherei fühlen die sich inzwischen wie Götter und da der Olymp in der Schuldenkrise untergegengen ist, bestraft niemand die Hybris der SBs.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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