Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Hallo, ich habe in den letzten Tagen nun meinen neuen Bewilligungsbescheid bekommen. Hier wurden die vorläufigen Kosten für eine Ausbildung nicht anerkannt. Begründung: "Betriebliche Fortbildungen sind vermeidbare Ausgaben und es gibt keine Notwendigkeit die Fortbildungskosten begründen. "
Gibt es dazu bereits Urteile? Sonst wurden meine Fortbildungskosten auch akzeptiert.
Diana
Gibt es dazu bereits Urteile? Sonst wurden meine Fortbildungskosten auch akzeptiert.
Diana
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Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Sind die Fortbildungen vorgeschrieben? Also bei Anwälten, bei Lehrern, Therapeuten etc sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Wenn ja, dann müssen sie auch anerkannt werden. Jedoch sträuben sich viele JC da sehr
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Widerspruch einlegen, bei Ablehnung Klage beim Sozialgericht einlegen.
Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, sind Fortbildungen nötig. Ansonsten schlafen die Fertigkeiten doch langsam ein.
Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Frage wurden diese Kosten bereits in er vorausschauenden EKS angemeldet?Rosie hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2017, 07:30 Hallo, ich habe in den letzten Tagen nun meinen neuen Bewilligungsbescheid bekommen. Hier wurden die vorläufigen Kosten für eine Ausbildung nicht anerkannt. Begründung: "Betriebliche Fortbildungen sind vermeidbare Ausgaben und es gibt keine Notwendigkeit die Fortbildungskosten begründen. "
Gibt es dazu bereits Urteile? Sonst wurden meine Fortbildungskosten auch akzeptiert.
Diana
Wenn ja und das JC hatte keine Einwände, dann können die nicht nachträglich gestrichen werden.
Widerspruch mit der Begründung: Die Kosten wurden in der vorläufigen EKS aufgeführt und wurden vom JC nicht beanstandet. Damit ist die nachträgliche Streichung gesetzwidrig. Gegen eine Aufrechnung angeblich überzahlten ALG II wird aufschiebende Wirkung beantragt, bis das Sozialgericht, welches ich im Falle eines ablehnenden Widerspruchbescheides anrufen werde, ein Urteil gefällt hat.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Günter, !
Rosie schrieb doch:
Frage an Rosie: Wie hoch sind die Fortbildungskosten? Mehr als ca. 900 €? Oder aber ist zumindest der Gesamtbetrag der Streichungen größer als ca. 900 €? Dann vielleicht sogar einen Eilantrag an das SG stellen!
Zur Erläuterung, warum nicht auch bei weniger: Die Einnahmen und Ausgaben werden ja bekanntlich über 6 Monate gemittelt. Der monatliche Ertrag sinkt also um mindestens 150 €. Andererseits gibt es ja 20 % Erwerbstätigkeitsfreibetrag, die gegengerechnet werden müssen, es verbleiben dann also ca. 120 € weniger "Cash en de Täsch". Dies ist aber eine Größenordnung, die für eine Eilbedürftigkeit genügen dürfte. Bei geringeren "Ausfällen" scheuen sich viele Gerichte, eine Eilbedürftigkeit zu erkennen.
Rosie schrieb doch:
Aber ansonsten stimme ich Schimmy und Dir zu: Widerspruch einlegen!Rosie hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2017, 07:30 Hallo, ich habe in den letzten Tagen nun meinen neuen Bewilligungsbescheid bekommen. Hier wurden die vorläufigen Kosten für eine Ausbildung nicht anerkannt. Begründung: "Betriebliche Fortbildungen sind vermeidbare Ausgaben und es gibt keine Notwendigkeit die Fortbildungskosten begründen. "
Gibt es dazu bereits Urteile? Sonst wurden meine Fortbildungskosten auch akzeptiert.
Diana
Frage an Rosie: Wie hoch sind die Fortbildungskosten? Mehr als ca. 900 €? Oder aber ist zumindest der Gesamtbetrag der Streichungen größer als ca. 900 €? Dann vielleicht sogar einen Eilantrag an das SG stellen!
Zur Erläuterung, warum nicht auch bei weniger: Die Einnahmen und Ausgaben werden ja bekanntlich über 6 Monate gemittelt. Der monatliche Ertrag sinkt also um mindestens 150 €. Andererseits gibt es ja 20 % Erwerbstätigkeitsfreibetrag, die gegengerechnet werden müssen, es verbleiben dann also ca. 120 € weniger "Cash en de Täsch". Dies ist aber eine Größenordnung, die für eine Eilbedürftigkeit genügen dürfte. Bei geringeren "Ausfällen" scheuen sich viele Gerichte, eine Eilbedürftigkeit zu erkennen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Ups, gepennt.
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Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Also, ich habe diese Ausbildung im letzten Bewilligungszeitraum schon begonnen, das sind die Ausbildungskosten 600+Unterkunft und Fahrtkosten. Diese hatte ich jedoch nicht in der EKS angegeben, da sich das ganz kurzfristig ergeben hatte. Es sind insgesamt 4 Seminareinheiten. Im jetztigen Bewilligszeitraum wären es nochmal zwei Seminare + Unterkunft und Fahrtkosten.
Die Eilbedürfigkeit brauche ich nicht. Da ich die Gelder für das Seminar habe.
Mir geht es hier erstmal um gute Argumente die ich im Widerspruch vorbringen kann, umso mehr um so besser, am besten mit Textbausteinen aus Urteilen. Ich bekomme keinen Beratungsschein mehr, dazu habe ich zu hohe Umsätze. Deswegen muss ich das gut abwägen, bevor ich zum Sozialgericht gehe. Mag auf den Kosten dann nicht sitzen bleiben. Da würde ich dann eher Plan B wählen.
Also, die Ausbildung wäre ein Weiterangebot meiner jetzigen Dienstleistungen und würden mir helfen, den Umsatz zu schaffen, den ich brauche um H4 endgültig und dauerhaft zu verlassen.
Diana
Die Eilbedürfigkeit brauche ich nicht. Da ich die Gelder für das Seminar habe.
Mir geht es hier erstmal um gute Argumente die ich im Widerspruch vorbringen kann, umso mehr um so besser, am besten mit Textbausteinen aus Urteilen. Ich bekomme keinen Beratungsschein mehr, dazu habe ich zu hohe Umsätze. Deswegen muss ich das gut abwägen, bevor ich zum Sozialgericht gehe. Mag auf den Kosten dann nicht sitzen bleiben. Da würde ich dann eher Plan B wählen.
Also, die Ausbildung wäre ein Weiterangebot meiner jetzigen Dienstleistungen und würden mir helfen, den Umsatz zu schaffen, den ich brauche um H4 endgültig und dauerhaft zu verlassen.
Diana
Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Beratungsschein ist vom Vermögen und Einkommen abhängig, nicht jedoch vom Umsatz.
Am SG herrscht keine Anwaltspflicht, und das Verfahren ist kostenfrei. Mit etwas Geschick kann man das Verfahren auch selbst führen.Deswegen muss ich das gut abwägen, bevor ich zum Sozialgericht gehe. Mag auf den Kosten dann nicht sitzen bleiben. Da würde ich dann eher Plan B wählen.
Damit ist das beste Argument schon genannt!Also, die Ausbildung wäre ein Weiterangebot meiner jetzigen Dienstleistungen und würden mir helfen, den Umsatz zu schaffen, den ich brauche um H4 endgültig und dauerhaft zu verlassen.
Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Das entscheidende Argument hast Du ja schon gebracht - mit der entsprechenden Ausbildung komme ich vermutlich weg vom JC.
Urteile zu der Problematik gibt es meines Wissens nicht. Wir hatten hier vor längerer Zeit den Fall, dass Fortbildung sogar gesetzlich (!) vorgeschrieben war. Interessierte JC nicht, erst das SG hat dem JC dann den berühmten Vogel gezeigt. Aber eben auch kein Urteil, sondern Anerkenntnis durch's SG.
Urteile zu der Problematik gibt es meines Wissens nicht. Wir hatten hier vor längerer Zeit den Fall, dass Fortbildung sogar gesetzlich (!) vorgeschrieben war. Interessierte JC nicht, erst das SG hat dem JC dann den berühmten Vogel gezeigt. Aber eben auch kein Urteil, sondern Anerkenntnis durch's SG.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Ok, dann ist mein Einkommen schon zu hoch. Ok, gut zu wissen das keine Kosten anfallen. Jedoch musss man doch eine Klageschrift schreiben. Ich hatte da vor nicht allzulanger Zeit mal Pech mit einer Klageschrift. Ich habe diese alleine geschrieben und habe dadurch mein Recht nicht ganz durchsetzen können und mußte dann anteilig Gerichtskosten zahlen. Die waren zwar gering, aber ich bin deswegen vorsichtig. Naja, hat ja noch Zeit erstmal Widerspruch.
Und wenn noch jemand Gerichtsurteile diesbezüglich kennt, ich bin Euch sehr dankbar.
Und wenn noch jemand Gerichtsurteile diesbezüglich kennt, ich bin Euch sehr dankbar.
Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Kann man das Anerkenntnis irgendwo lesen? Es gibt schon Urteile diesbezüglich, allerdings stehen die auch auf wackeligen Beinen. Ich versuche es trotzdem und wenn die Klage beim SG nichts kostet, dann kann ich ja nur gewinnen.
Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Nein, ich hab das Anerkenntnis meines Wissens nicht. Ich guck aber morgen noch mal im Büro. Ist schon recht lange her
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Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Was ich noch hier gefunden habe ist der Eilantrag, den wir seinerzeit gestellt haben.
Möglichweise findest Du da ja auch die ein oder andere Hilfestellung:
Möglichweise findest Du da ja auch die ein oder andere Hilfestellung:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
Das kann Dir am Sozialgericht nicht passieren. Egal, wie das Verfahren ausgeht, es ist für den Betroffenen kostenfrei. Es sei denn, man beauftragt einen Gutachter, aber das wird hier nicht der Fall sein.Rosie hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2017, 18:17Ich hatte da vor nicht allzulanger Zeit mal Pech mit einer Klageschrift. Ich habe diese alleine geschrieben und habe dadurch mein Recht nicht ganz durchsetzen können und mußte dann anteilig Gerichtskosten zahlen. Die waren zwar gering, aber ich bin deswegen vorsichtig.
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Re: Betriebliche Fortbildungskosten wurden nicht anerkannt
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