Klage gegen Erstattungsbescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Klage gegen Erstattungsbescheid

#1

Beitrag von Koelsch »

Mein geliebtes JC möchte ja von mir aus 2014 noch so knapp € 1.500 zurück haben, ein Wunsch, dem zu entsprechen ich relativ wenig Lust verspüre.

Deshalb hab ich zunächst schriftlich mittem Kopp geschüttelt und dann Anfang dieses Jahres Klage eingereicht.

Jetzt kam die Klageerwiderung des geliebten JC - mir fällt darauf im Moment nix ein außer fassungslosem Staunen.

Habt Ihr Vorschläge?
Klage Widersperspruchsbescheid 2016_12_05_ano_komplettt.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#2

Beitrag von Günter »

Da merkt man, dass denen die Argumente fehlen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#3

Beitrag von marsupilami »

Reagieren wie das die JC's üblicherweise tun?

Die schreiben ja so ungefähr:
"Der Kläger hat keine neuen Argumente/Erkenntnisse zum Sachverhalt vorgetragen. Daher ist der Antrag/Klage abzuweisen."
Oder so ähnlich.

So, und nun in genau diesem Tenor antworten und um antragsgemäße Entscheidung bitten.

Weiter groß zu argumentieren wird das JC nicht einsichtiger machen und vor allem nur das Verfahren weiter verzögern.
Ich vermute aber, dass der Thread-Ersteller eine Entscheidung des Gerichts vor seinem allerletzten großen Umzug haben möchte.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#4

Beitrag von Koelsch »

Gegen Verzögerung ist absolut nix einzuwenden, denn ein wenig muss ich zurückzahlen, das ist mir klar. Genauen Betrag hab ich jetzt nich im Kopp, irgendwas zwischen 150 und 200 Euronen war das.
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Peterpanik
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#5

Beitrag von Peterpanik »

Ja so wenig wie möglich Antworten würde ich sagen und mal Überlegen ob man nicht die Staatsanwaltschaft einschalten kann in der Sache.Lesen :

Staatsanwaltschaft Kassel
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel
Bad Arolsen den 14.08.2017

Betrifft : Strafantrag wegen Unterstellung von Betrug und falschen Behauptungen , für den Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 31.03.2016 ,
Frau ............ hat den Bescheid - 30.01.2017 erstellt

Sehr geehrte Damen und Herrn

Ich stelle diesen Strafantrag gegen die Sachbearbeiterin Frau ........ der Firma Jobcenter .
Anschrift , Firma Jobcenter Frau ........ , Louis - Peter - Straße 50 , 34497 Korbach

Und Hilfsweise gegen den Geschäftsführer Herrn ..... ....... von der Firma Jobcenter .
Anschrift , Firma Jobcenter Herr ......... , Louis - Peter - Straße 50 , 34497 Korbach

Bitte sie zu ermitteln und zu prüfen , ob aufgrund des nachfolgend dargelegten Sachverhalts
diese strafbaren Handlungen vom der Firma Jobcenter so einfach auch gerechtfertigt sind .

Die Firma Jobcenter unterstellt mir in dem Schreiben vom 30.01.2017 , Anlage 1 / blatt- 3 , das die Firma
ja in den Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 31.03.2016 gewinne gemacht hat und will deshalb von
meiner Firma ja Geld in Höhe von 3500,50 € wieder haben was Ich nicht nachvollziehen kann .
Die Forderungen beruhen auf frei erfunden Gewinnen meiner Firma , die Ich nicht kenne .

Lege die Steuerbescheide ( Anlage 2 ) vor , habe 2015 = 1500,- € und 2016 = 950,- € Gewinn erwirtschafte .

Kann es sein das Frau ......... bzw. die Firma Jobcenter versucht mich einfach so zu erpressen ?

Ich beantrage ,

1. das die Staatsanwaltschaft zur Sache den Zeugen Herrn ..... ....... der Firma Jobcenter vernimmt .
Anschrift : Firma Jobcenter , Angestellter Herr ............ , Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3 , 34454 Bad Arolsen

2. das die Staatsanwaltschaft zur Sache die Zeugin Frau ..... ....... der Firma Jobcenter vernimmt .
Anschrift , Firma Jobcenter , Frau ....... , Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3 , 34454 Bad Arolsen

Begründung

zu 1

Denn Herrn ....... .......... von der Firma Jobcenter sind die Realen - Zahlen meiner Firma bekannt seit
dem 31.12.16 und im persönlichen Gespräch am 10.03.2017 habe Ich ihm es persönlich noch mal gesagt .

zu 2

Der Frau .......... der Firma Jobcenter sind die Realen-zahlen von meiner Firma ja alle auch bekannt .
Sie weiß das Ich die Steuerbescheide seit Jahren immer ordnungsgemäß abgeben habe beim Jobcenter .


Ich fühle mich als Person bzw. Firma durch diese unberechtigte Forderung in meiner Ehesentenz bedroht .

Ich bitte Sie , das Verhalten der Personen von der Firma Jobcenter nun Strafrechtlich zu bewerten .

Setzen Sie mich unaufgefordert über Ergebnisse des Strafantrages in Kenntnis .

Und bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen auch sofort mit , danke .


Mit freundlichen Grüßen

Firma
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#6

Beitrag von Koelsch »

Auch da ich ja mal in sehr grauer Vorzeit Rechtswissenschaften studiert habe, sehe ich nun mal absolut keinen Sinn in solchen Sinnlosaktionen. Die führen nach meiner Überzeugung allenfalls dazu, dass man nicht mehr ernst genommen wird, als "Spinner" in eine Ecke geschoben wird, in die ich nicht möchte.
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#7

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch ich als Firma muss mir keine Unterstellungen gefallen lassen vom Jobcenter,
aber jeder muss für sich selbst Entscheiden was er sich gefallen lässt in seiner Sache.

Denn Ich kann das gleiche Geld nicht zwei mal ausgeben, andere anscheinend schon, oder .......
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#8

Beitrag von Koelsch »

Sorry, aber da ist schon der erste Fehler - Du bist Du und niemals eine Firma
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#9

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch ob Ich oder Firma weder Ich noch Firma können das gleiche Geld zwei mal ausgeben, oder .......
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#10

Beitrag von Koelsch »

Das musst Du dann auch mal dem Finanzamt klar machen. Auch die erkennen Betriebsausgaben, die getätigt wurden, einfach nicht an. Zugegeben seltener als das JC.
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#11

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch mein Finanzamt hat bis Heute meine Firmenausgaben anerkannt, nur das Jobcenter nicht siehe den Strafantrag.
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#12

Beitrag von Koelsch »

Dann hast Du vielleicht Glück gehabt, oder bist "so klein", dass FA da nicht genauer guckt.

Ich habe in 6 Jahre vier externe Steuerprüfungen durch's FA gehabt - glaub mir, das ist nicht unbedingt die reine Freude.

Aber wenn das FA dann bei Dir mal ankommt, sofort ab zur Staatsanwaltschaft. Das tut dann bitter Not.
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marsupilami
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#13

Beitrag von marsupilami »

Ich versteh's nicht: was genau hat der Inhalt von Posting #5 mit dem Eingangsposting des Thread-Erstellers zu tun?

bzw. welchen "Gewinn" soll der Thread-Ersteller aus dem Posting #5 ziehen?
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#14

Beitrag von Koelsch »

Dann sind wir schon zwei, die da vom Kopp her nicht mitkommen.
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tigerlaw
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#15

Beitrag von tigerlaw »

Wenn ich "Firma Jobcenter" lese, denke ich immer irgendwie an Reichsbürger, und es rollen sich mir die Zehennägel auf.

Aber nun zu Kölsch´s Klage:

1. Ist die Krankenzusatzversicherung betrieblich veranlasst?

2. Ähnliches gilt für Hausrat- und (Privat-) Haftpflichtversicherung.

3. Hinsichtlich Visum-Kosten zuerst kenntlich machen und sodann wie der Baron mit Cut-and-paste aus dem Schriftsatz vom Mitte/Ende Februar kopieren!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#16

Beitrag von Koelsch »

Nein 1 & 2 sind privat.
Aber meine Argumentation ist: Ich hab am 1.8. ALG II beantragt, Ihr Dödels seit dann im Oktober endlich mal zu Potte gekommen. Da aber konnte ich nicht einmal mehr zum Jahresende kündigen. Einzige Möglichkeit also, diese Kosten zu senken: Vertragsbrüchig werden, und das weist mir bitte mal nach, dass ich dazu verpflichtet bin.

Generell denke ich da mal die Frage nach der Definition des Begriffs "notwendig" auszuwalzen.
Denn es ist nunmal so: Auslandskrankenversicherung und Visakosten waren irgendwo im niedrigeren 3-stelligen Bereich.
Durch die Kündigung des SCHNEIDER Vertrages hat mein Vertragspartner (ich hab die Unterlagen gesehen) Mehraufwendungen in Höhe von etwa
€ 750.000 stemmen müssen, teilweise Vertragsstrafen wg. Verzug, teilweise aber auch, weil er all seinen Kunden, die er nicht beliefern konnte, erklärte: Kauft irgendwelche, qualitativ hochwertigen, schnell lieferbaren Trafos - ich übernehme den Euch entstehenden Mehrpreis. (Auch hier die interessante Frage: Notwendig ja/nein. Rechtlich sicher in vielen Fällen nicht, aber danach war es in Russland rund: Auf den kannst Du Dich 100% verlassen)
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#17

Beitrag von Peterpanik »

Das vollende hat mir marsupilami » Mo 14. Aug 2017, 13:55 privat geschrieben, ich mache das Öffentlich hier weil ich niemanden zu was auffordere und mir nichts unterstellen lasse hier. Bitte nun darum das jeder selbst beurteilt was er Schreibt. Seine Aussage :

Ich möchte gerne selbst entscheiden dürfen, ob ich etwas lese oder nicht und eben nicht von Dir so ultimativ aufgefordert werden, etwas zu tun, was mir zutiefst widerstrebt.

Denn Deine Schreibe ist - höflich ausgedrückt - sehr gewöhnungsbedürftig.

Rechtschreibfehler, fehlerhaft Satzzeichen-Anwendung, Satzbau, die Formulierung reichlich verquer.

Abgesehen davon verstehe ich nicht, was Dein Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit diesem Thread bzw. mit dem Eingangs-Posting des Thread-Erstellers zu tun hat.

Du bist ja schon mehrfach auf solche Dinge hingewiesen worden.
Ich werde jetzt ganz einfach Dich Foren-Troll auf meine Ignorieren-Liste setzen, dann brauche ich diesen Schrott nicht mehr zu lesen.

Noch viel Spass und einen schönen Tag.
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#18

Beitrag von Koelsch »

Jo, hat Marsu doch recht klar ausgedrückt.
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#19

Beitrag von Peterpanik »

tigerlaw » Mo 14. Aug 2017, 14:10
Wenn ich "Firma Jobcenter" lese, denke ich immer irgendwie an Reichsbürger, und es rollen sich mir die Zehennägel auf.

Ich bin kein Reichsbürger und möchte auch nicht mit Rechtsextremisten verglichen werden, danke.
Und das Jobcenter bei uns ist eine eingetragene GmbH also eine Firma, mag wo anders anders sein.

Ich kämpfe seit 2005 gegen das Jobcenter hier durchgehen für mich und als Beistand für andere, all das ist auch kleinchaos bekannt.
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#20

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch der Marsu darf ja seine Meinung haben was ich akzeptiere, aber er darf nicht sagen das andere das tun sollen was ich sage, ich fordere niemand auf das gleiche zu machen wie ich, das darf ich gar-nicht.
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#21

Beitrag von Koelsch »

Das ist toll, das Du da als Beistand tätig und aktiv bist.

Aber ich denke, wir sollten hier den Fred nicht weiter zerschreddern, hier geht's ja durchaus um ernste Fragen für Selbstständige - nämlich: Was heißt notwendig?
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#22

Beitrag von Peterpanik »

Notwendig ist eine Firmenausgabe immer wenn der Firmeninhaber das so sieht und so entscheidet zu dem Zeitpunkt an dem er Entscheiden muss.

Und später kann ein Sachbearbeiter das nicht anzweifeln da er die Hintergründe einer Entscheidung deiner Firma gar-nicht nachvollziehen kann.

Das Fazit da raus ist das ein Sachbearbeiter nicht dir einfach was Unterstellen darf im Nachhinein was er einfach selbst frei Erfunden hat.
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kleinchaos
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#23

Beitrag von kleinchaos »

Mit der Einschränkung, dass man bei den Ausgaben schon auf die Einnahmen achten muss und sich so verhalten soll wie ein vergleichbarer Selbständiger ohne Leistungsbezug.
So will es sehr oft das Gericht, so stehts in so mancher Urteilbegründung ebenso wie in Klagebegründungen.

PN veröffentlichen find ich aber gar nicht schön. Warum meinst du wohl war die Privat? Eben um den Thread nicht zu zerschreddern.
Beistand mach ich auch, und die Abteilung für Selbständige hier hat gelernt mich zu hassen und zu mögen. Kommt immer auf den Einzelfall und den SB an. Jedoch rate ich nur in den seltensten Fällen zu einer Strafanzeige. Und auch dann werden die oft fallengelassen bzw eingestellt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#24

Beitrag von Peterpanik »

kleinchaos auch ein SG kann im Nachhinein nicht Beurteilen ob eine Firmenausgabe richtig oder falsch war zum Zeitpunkt der Ausgabe, aber in einen hast du Recht die Ausgaben müssen immer zur Firma passen.

PN tue ich normal auch nicht veröffentlichen, aber die musste ich wegen dem 1 Satz so allen zu gängig machen, weil ich nie jemanden auffordere etwas zu machen was ich mache, aber er unterstellt mir das Gegenteil.Du kennst mich lange und weist das ich nur anderen Helfe bei Problemen mit Jobcentern.
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#25

Beitrag von Koelsch »

Sodele, hier mal erste Gedanken zur Stellungnahme
Antwort Klageerwirderung 15_08_2017.docx
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