Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
- kleinchaos
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Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
Folgendes Problem:
Ein Schauspieler lebt ja nur von seinen Engagements. Nun musste ich heute lernen, wie kompliziert das ist und wie schwierig es wird, wenn Leistungsbezug vorliegt.
Schauspieler stellt Antrag auf ALG2. Er gibt an freiberuflich zu arbeiten. Tut er ja auch. Er spricht mal ein Hörbuch, geht zu Premieren um dort eben auch Leute zu treffen, die über Besetzungen entscheiden usw.
Nun kommt das Glück und klopft in Form eines Engagements an einem Theater an seine Tür. Vertrag für 3 Monate, sozialversicherungspflichtig. 3 Monate dauern die Proben. Danach wird nur für die Tage gezahlt, an denen er Vorstellung hat, ebenfalls sozialversicherungspflichtig. Das ist wohl so Usus an allen Theatern.
Nun erhebt sich die Frage: was ist mit seiner Freiberuflichkeit? Der kann er auch während der Probenzeit nachgehen, eingeschränkt. Aber danach wieder so richtig, es ist ja nicht jeden Tag Vorstellung für ihn.
Nun ist das Theater in einer weiter entfernten Stadt. Er muss also dort übernachten. In der EKS wären das Betriebskosten. Als Arbeitnehmer wären es Aufwendungen.
Was ist mit den Kosten für Premierenbesuche? Eigentlich sind dies (Be)Werbungskosten. Er hat aber keine Einladungen und bekommt auch nix abgestempelt. Diese Kosten entstehen überwiegend während der Freiberuflichkeit, die darauf eventuell folgenden Einnahmen aus Engagements sind jedoch im Angestelltenverhältnis.
Und nun ist guter Rat teuer
Ein Schauspieler lebt ja nur von seinen Engagements. Nun musste ich heute lernen, wie kompliziert das ist und wie schwierig es wird, wenn Leistungsbezug vorliegt.
Schauspieler stellt Antrag auf ALG2. Er gibt an freiberuflich zu arbeiten. Tut er ja auch. Er spricht mal ein Hörbuch, geht zu Premieren um dort eben auch Leute zu treffen, die über Besetzungen entscheiden usw.
Nun kommt das Glück und klopft in Form eines Engagements an einem Theater an seine Tür. Vertrag für 3 Monate, sozialversicherungspflichtig. 3 Monate dauern die Proben. Danach wird nur für die Tage gezahlt, an denen er Vorstellung hat, ebenfalls sozialversicherungspflichtig. Das ist wohl so Usus an allen Theatern.
Nun erhebt sich die Frage: was ist mit seiner Freiberuflichkeit? Der kann er auch während der Probenzeit nachgehen, eingeschränkt. Aber danach wieder so richtig, es ist ja nicht jeden Tag Vorstellung für ihn.
Nun ist das Theater in einer weiter entfernten Stadt. Er muss also dort übernachten. In der EKS wären das Betriebskosten. Als Arbeitnehmer wären es Aufwendungen.
Was ist mit den Kosten für Premierenbesuche? Eigentlich sind dies (Be)Werbungskosten. Er hat aber keine Einladungen und bekommt auch nix abgestempelt. Diese Kosten entstehen überwiegend während der Freiberuflichkeit, die darauf eventuell folgenden Einnahmen aus Engagements sind jedoch im Angestelltenverhältnis.
Und nun ist guter Rat teuer
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
So aus dem Handgelenk würde ich erst mal denken:
Das Engagement ist ein im Rahmen der Freiberuflichkeit "angeworbener" Auftrag. Diese Werbungskosten wären also Betriebsausgabe, auch die Premierenbesuche. Irgendwelche Nachweise, dass er dort war, muss er aber schon haben.
So weit so fein, so lange neben dem Engagement die Freiberuflichkeit zumindest immer noch 'ne schwarze Null schreibt.
Unterkunft im Rahmen des Engagements, sehe ich leider erst mal auch als Kosten nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II, fällt also in den Grundfreibetrag.
Ich werd morgen aber noch mal genauer "denken", vielleicht fällt mir noch mehr ein. Die Situation ist ja recht ähnlich zu meinem Räumungsklagefall, da gibt's aber (leider) bisher kein längeres Engagement.
Das Engagement ist ein im Rahmen der Freiberuflichkeit "angeworbener" Auftrag. Diese Werbungskosten wären also Betriebsausgabe, auch die Premierenbesuche. Irgendwelche Nachweise, dass er dort war, muss er aber schon haben.
So weit so fein, so lange neben dem Engagement die Freiberuflichkeit zumindest immer noch 'ne schwarze Null schreibt.
Unterkunft im Rahmen des Engagements, sehe ich leider erst mal auch als Kosten nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II, fällt also in den Grundfreibetrag.
Ich werd morgen aber noch mal genauer "denken", vielleicht fällt mir noch mehr ein. Die Situation ist ja recht ähnlich zu meinem Räumungsklagefall, da gibt's aber (leider) bisher kein längeres Engagement.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
Die Proben werden sozialversicherungspflichtig vergütet. Die Unterkunft ist also irgendwie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzbar? Was ist mit den 6 bzw 12€ bei beruflicher Abwesenheit?
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Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
Doppelte Haushaltsführung sehe ich nicht bei zeitlich kurzen Engagements von 3 Monaten. Da lohnt die Gründung eines "Haushalts" nicht (dazu gehören ja im Zweifel auch Umzugskosten, neue Gardinen, Möbel etc. Sagt zumindest das FG Düsseldorf Urteil vom 14.03.2017 (13 K 1216/16 E), daher sind die Unterkunftskosten voll als Werbungskosten und der Mehraufwand eben auch, wie bei einer normalen berufliche OA ansetzbar.
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- kleinchaos
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Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
Aha, ok
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Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
Ich hab mal versucht, meine Sicht der Dinge ganz grob zu verexceln
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Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
Das Jobcenter ist Künstlern gegenüber meist besonders misstrauisch, denn diese gehen keiner "richtigen" Arbeit nach, sondern lassen sich ja ihr Vergnügen auf Staatskosten bezahlen. Da braucht es bestimmt viel Überzeugungskraft, dass der Theaterbesuch zu den notwendigen Kosten gehört, auch wenn dabei kein Engagement herauskommt!
- kleinchaos
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Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
Er ist jetzt für sich, nach einer durchrechneten Nacht, zu dem Schluss gekommen jetzt noch kein ALG2 zu beantragen. Nochzumal er seine Wohnung für die Zeit der Abwesenheit untervermieten kann.
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Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
OK, wobei in dem Job ja sehr viele Aufstocker zu finden sind (sacht nur niemand)
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Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
Er sollte besser das ALG II beantragen, denn dann läuft ab Antragstellung der BWZ und bei sinkenden Einnahmen entsteht somit eine "Nachschusspflicht". Mit einem Antrag wäre man die gröbsten Sorgen los.
- kleinchaos
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Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
Nunja, er bekommt in den 3 Monaten 2.400 brutto monatlich. Da ist keine Bedürftigkeit gegeben. Das Risiko mit der Untervermietung, die eventuelle nur Teilanerkennung des Zimmers am Arbeitsort usw, Ortsabwesenheit und all die Spielchen, da kommt schon einiges an dagegen zusammen
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Re: Schauspieler - jetzt wirds kompliziert
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