Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#101

Beitrag von Koelsch »

Das JC bekommen wir schon halbwegs in den Griff, eLB kann nicht viel mehr als "rumsitzen" und telenieren. Das sollte medizinisch glaubhaft zu machen sein.

Die Idee an sich hat was, vor allem, das Knoff-Hoff muss ja nicht näher und im Detail beschrieben sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#102

Beitrag von Günter »

Das meine ich, niemand muss dem JC Geschäftsgeheimnisse offenlegen.

§35 SGB I
(4) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich.
Da die Kenntnis des "Know-How" für die Leistungsgewährung nicht relevant ist ......
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#103

Beitrag von Koelsch »

Nächstes Problem, UG stellt eLB nun sv-pflichtig ein.

eLB übt seinen sv-pflichtige Job ausschließlich per Telefon in Heimarbeit aus. Muss UG nun die eLB bei irgendeiner Berufsgenossenschaft anmelden, und wenn ja, bei welcher?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#104

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#105

Beitrag von Koelsch »

Dann sind wir schon zwei, die nicht schimmern
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#106

Beitrag von marsupilami »

Kukk mal hier:
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unt ... senschaft/

das ist wohl branchen-bezogen.

Einfach mal anrufen?
Bei welcher Berufsgenossenschaft muss man sich anmelden?
Die Anmeldung hat bei der Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche zu erfolgen. Melden Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit entspricht. Wichtig ist: Für Sie als Existenzgründer und für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Sie in verschiedenen Bereichen geschäftstätig sind. Ist Ihnen unklar, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, erkundigen Sie sich einfach direkt bei einer Berufsgenossenschaft.

Informieren Sie sich telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800.60 50 40 4) über die für Ihre Existenzgründung zuständige Berufsgenossenschaft.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#107

Beitrag von Koelsch »

Ist ein Versuch wert, wobei ich aber die Objektivität der Auskunft bezweifel - da regiert sicher der Gedanke: Hauptsache es kommt Kohle bei uns rein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#108

Beitrag von tigerlaw »

Wieder mal das alte Wort, das Du. lieber Kölsch, auch schon in Bonn gehört haben solltest: "Ein Blick ins Gesetz ..." Genauer: § 2 I Nr. 1 SGB VII.

D.h. wenn "beschäftigt", dann versichert. Das ist also unabhängig von Minijob oder sv-Pflicht! Es kommt auf die Kriterien der §§ 7, 7a SGB IV an (Eingliederung, Direktionsrecht, Unternehmerrisiko usw.).

Vermutlich dürfte die Verwaltungs-BG zuständig sein. Schreibtischtätigkeiten sind aber recht wenig gefahrenträchtig, so dass die Prämie auch niedrig ist (stell Dir im Gegensatz dazu etwa den Bau an, wie schnell ist da ein Daumen in der Kreissäge hängen geblieben ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peter I.
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Sa 26. Aug 2017, 18:25

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#109

Beitrag von Peter I. »

Koelsch hat geschrieben: Mo 5. Feb 2018, 11:50 Nächstes Problem, UG stellt eLB nun sv-pflichtig ein.

eLB übt seinen sv-pflichtigen Job ausschließlich per Telefon in Heimarbeit aus. Muss UG nun die eLB bei irgendeiner Berufsgenossenschaft anmelden, und wenn ja, bei welcher?
Wenn man wegen so einem Pipifax eine Kapitalgesellschaft gründen wollte, sollten die Lohnabrechnungen und die in dem Zusammenhang vorgeschriebenen Meldungen an Sozialversicherungsträger wohl mit großem Abstand das geringste Problem sein. Das könnte man noch für verhältnismäßig kleine Münze einem selbständigen Buchhalter (siehe "b.b.h.", bspw.) aufs Auge drücken.
Da lacht sich schon die IHK mit dem satzungsgemäßen Mindestbeitrag einen Ast, der regelmäßig dreistellig ausfiel, da werden Gewinne ab dem ersten Euro steuerpflichtig - und das nicht nur in der KSt, sondern auch bei der GewSt. Und nicht zuletzt werden Bilanzen und Veröffentlichungen im Bundesanzeiger fällig, die wenn man sie nur lange genug geflissentlich "übersieht", schon mal Zwangsgelder in vierstelliger Höhe im Schlepptau haben können. Da wir in diesem Fred schon thematisch beim worst case sind, stellt sich die Frage, ob sich ein Mensch, der "nur sitzen und telenieren" kann, wirklich solche Baustellen aufreißen sollte.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#110

Beitrag von Koelsch »

Frage: Was sollte eLB statt dessen machen?

Bin da für jede Anregung dankbar. Klar freut sich IHK etc.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#111

Beitrag von marsupilami »

@ Peter dem Großen: Du hast den kompletten Thread gelesen?
Und bewußt gemacht, worum es überhaupt geht?
Signatur?
Muss das sein?
Peter I.
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Sa 26. Aug 2017, 18:25

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#112

Beitrag von Peter I. »

Ich habe den Fred quergelesen und muß zu meiner Schande gestehen, auf die Schnelle nicht realisiert zu haben, wieviel Fälle besprochen wurden. Vielleicht sollte man für jeden einen gesonderten Faden aufmachen, das würde das Verständnis ungemein fördern.

Desweiteren habe ich in meiner beruflichen Praxis sowohl mit Kapitalgesellschaften, als auch mit dem Thema "Gewerbeuntersagung" zu tun gehabt. Mit dem Zu-Wasser-Lassen von Rettungsbooten ist auch mancher StB überfordert. Dabei muß man ganz besondere Sorgfalt walten lassen, weil es meistens kein zweites Mal geht. Und deshalb muß der Kahn dann auch in jedem Falle seetauglich sein. Jemand, der (gesundheitlich, finanziell oder sonstwie) benachteiligt ist, wird an einer Kapitalgesellschaft kaum Freude haben. Beispielsweise sind die Klagen gegen die Bußgelder (das waren damals 2.500 Euro aufwärts) wegen unterlassener Veröffentlichungen anfangs vom einzigen dafür zuständigen Gericht massenweise abgeschmettert worden.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#113

Beitrag von Koelsch »

Deswegen versuch ich das ja im Vorfeld abzuklopfen - und es ist nur 1 Fall, der hier behandelt wird, allerdings in der Entwicklung der gesamten Problematik, denn sonst würde ja der Zusammenhang zum jetzigen Problem fehlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peter I.
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Sa 26. Aug 2017, 18:25

Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#114

Beitrag von Peter I. »

Also, wenn das noch der Ausgangsfall ist, auf den ich am 2. Sept. 2017 das erste Mal etwas geantwortet habe, kann ich Dir auf gar keinen Fall empfehlen, da eine UG ins Spiel zu bringen.

Ob der Spielregeln, die einem an sich unnötigen Rechtsformwechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH folgten, waren schon viele Leute nicht sonderlich glücklich. Und die hatten ihren Laden vorher voll im Griff, sich beim Fiskus nie etwas zuschulden kommen lassen und auch genug Kohle auf den Privatkonten, um eine längere Durststrecke ohne Blessuren zu überstehen. Aber wenn die Bäckersfrau einkaufen geht, greift sie eben in die Ladenkasse, sofern da was drin ist. Da gab es vorher nie Diskussionen um "Forderungen gegen Gesellschafter", die Entwicklung von Kapitalkonten und die Frage, ob ein Arbeitsvertrag dem Fremdvergleich noch standhält, wenn in Saure-Gurken-Zeiten kein Gehalt gezahlt wird.
Bei einer Ein-Mann-Gesellschaft, in der schon niemand anders als der "angestellte" GF da ist, der die Puppen tanzen lassen könnte, wird man ohnehin kaum zu der Einschätzung kommen, daß es sich ohne Zweifel um eine weisungsgebundene Tätigkeit handele. Strohmänner fallen meistens um, sobald man ihnen simple Fragen zu "ihrem" Laden stellt.

Wenn das hier noch der Ausgangsfall ist, weiß ich nicht, wie man das alles einem Menschen vertickern kann, der sich schon bisher nicht um die Regeln geschert hat. Kommt eine Kapitalgesellschaft ins Spiel, wittert jeder bei jeder Gelegenheit Reichtum, an dem er meint bei Strafe seiner Existenz teilhaben zu müssen. Und weil mit solchen Gründungen oft genug heftig Schindluder zum Schaden von Angestellten, Lieferanten und Kunden getrieben wurde, kann man dem Gesetzgeber noch nicht mal vorwerfen, mit Kanonen auf Mücken geschossen zu haben.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“