Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#1

Beitrag von Koelsch »

Gewerbetreibender (noch kein ALG II Antrag :gaga: ) hat seit Jahren keine ESt.-Erklärung abgegeben. Steuer wurde immer geschätzt, bezahlt hat er die auch nicht.

Jetzt droht FA (natürlich) mit Gewerbeuntersagung.

Gleichzeitig fordert FA die Offenlegung aller Vertragspartner mit noch offenen Rechnungen, damit FA direkt bei denen pfänden lassen kann.
Frage - ist er zur Offenlegung dieser Daten verpflichtet?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#2

Beitrag von Günter »

Es scheint zumindest so

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung

Spätestens, wenn das FA die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) verlangt müssen alle Forderungen auf den Tisch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#3

Beitrag von Olivia »

Darüber werden die Geschäftspartner aber sehr erstaunt sein. Das ist gleichzeitig die Offenlegung des Steuer-Bankrotts und der Vollzug der Gewerbeuntersagung, denn liefern wird danach niemand mehr.
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#4

Beitrag von Koelsch »

Dann braucht's auch keine Gewerbeuntersagung mehr, wenn FA bei den Kunden/Auftraggebern anklopft und das gierige Händchen aufhält, dann ist das Gewerbe ohnehin ruck-zuck mausetot.

Olivia war schneller :verlegen:
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tigerlaw
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#5

Beitrag von tigerlaw »

Auf den ersten Blick: Ein klein Bisschen "selber schuld" dürfte hier aber schon gegeben sein ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#6

Beitrag von Koelsch »

So isses wohl.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#7

Beitrag von Olivia »

Das SGB II beinhaltet aber kein Verschuldensprinzip, von sozialwidrigem Verhalten mal abgesehen.
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tigerlaw
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#8

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Fr 1. Sep 2017, 12:07 Das SGB II beinhaltet aber kein Verschuldensprinzip, von sozialwidrigem Verhalten mal abgesehen.
Liebe Oli: :brilleputzen1: :brilleputzen1: :brilleputzen1:


Schau mal Post # 1!


Auch im gesamten Zusammenhang müsste aufgehen, was ich andeuten wollte:

Wer keine Steuern zahlt, indiziert, dass er unzuverlässig ist.

Ich sehe aber auch keine "Entschuldigungsgründe", denn jahrelang auch Schätzungsbescheide nicht zu bedienen, ohne mit dem FA auch nur Kontakt aufzunehmen: Da dürfte Hopfen und Malz verloren sein. Ich befürchte, dass ich, wenn mich jener Gewerbetreibende beauftragen würde, gegen die Gewerbeuntersagung keinen Stich machen könnte.



Ob dieses beharrliche Nicht-Zahlen später einmal als "Verschulden" im Sinne des § 34 SGB II gewertet werden könnte, braucht man jetzt noch nicht zu erwägen!
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#9

Beitrag von Olivia »

Dann sieht es ausgesprochen trübe aus für den eLB aus.
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tigerlaw
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#10

Beitrag von tigerlaw »

:jojo: :jojo: :jojo:
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#11

Beitrag von Koelsch »

Es läuft wohl bereits ein Steuerstrafverfahren, hörte ich jetzt = auch der Ausweg über Insolvenz ist damit "gegessen". Die Steuerforderung ist damit einen deliktische Forderung geworden und geht nicht mehr in die Insolvenzmasse.
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#12

Beitrag von Günter »

Da wir ein Hilfeforum sind, sollten wir uns um sachliche Hilfe bemühen. Moralische Be- und Verurteilungen können wir anderen Sozialhilfeforen überlassen.

Ich sag mal so, auf den ersten Blick selber schuld, aber kennen wir die Umstände, die zu dem Handeln führten? Kopf in den Sand und durchgewurstelt. Der eine leert den Briefkasten nicht mehr, der andere versucht mit den verbliebenen Umsätzen wenigstens zu überleben ohne die Konsequenzen zu sehen.

Ich fürchte aber hier kommt jede Hilfe zu spät, jeder Richter wird mögliche Klagen wegen erwähnter wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ablehnen.

Und das Steuerstrafverfahren wird auch übel.

Ich denke er sollte den reuigen Sünder geben und argumentieren "Ich habe versucht ohne staatliche Hilfe zu überleben, ohne die Konsequenzen zu sehen und hab mich immer tiefer in den Sumpf geritten ohne einen Ausweg zu sehen."
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#13

Beitrag von Koelsch »

Schwierig. Hab noch keinen Zugang zu ihm. Bisherige "zarte" Vorschläge über eine Bekannte von ihm "Komm doch mal zum Stammtisch, oder geh mal zum Gesprächskreis der anonymen Insolvenzlern" fruchteten nicht. Noch meint er alles weitgehend im Griff zu haben.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#14

Beitrag von tigerlaw »

... Und alles geht nur noch immer schneller die immer steilere Bahn hinab .... :heul: :heul:
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#15

Beitrag von Koelsch »

Das steht zu befürchten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#16

Beitrag von Olivia »

Evtl. hilft der Nachweis einer ärztlich-psychlogischen Behandlung. Wenn also ein Arzt ein Attest ausstellt in dem drinsteht, dass sich mit der Behandlung eines Verbesserung der Abläufe einstellt. Vielleicht liesse sich damit die Gewerbeuntersagung verhindern?
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#17

Beitrag von Günter »

Niemals.

Dann käme das Argument mit der verkorksten Psyche sollte er erst mal genesen, bevor er selbstständig tätig wird. Denn als Selbstständiger muss er ständig Entscheidungen treffen, die einen gesunden Menschenverstand und Urteilsvermögen voraussetzen. Der Deliquent hat in der Vergangenheit bewiesen, dass er dazu nicht in der Lage war und hat sowohl gegen die Gesetze als auch gegen kaufmännische Grundregeln verstoßen.

Das Attest geht eher nach hinten los.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#18

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich auch so. Gerade erfahren - KV-Schulden bestehen auch, nur noch Notversorgung gewährleistet. Ist aber kein Argument (bisher), dass mit ALG II Bezug dann die KV wieder "voll dabei" wäre.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#19

Beitrag von Peter I. »

Koelsch hat geschrieben: Fr 1. Sep 2017, 08:50 Dann braucht's auch keine Gewerbeuntersagung mehr, wenn FA bei den Kunden/Auftraggebern anklopft und das gierige Händchen aufhält, dann ist das Gewerbe ohnehin ruck-zuck mausetot.

Olivia war schneller :verlegen:
In der Regel ist das so. Aber bis es zu einer Gewerbeuntersagung kommt, sollten längst Veranlagungsjahre geschätzt, die Schätzungen nicht (alle) gezahlt und die Konten gepfändet sein. Dann laufen alle Ein- und Verkäufe nur noch mit Barzahlung (bzw. PayPal u. dgl.). Das heißt, da kann das Finanzamt schon niemanden mehr überraschen. Zudem ist es nicht sehr häufig, daß man in so einer Situation dem Auskunftsverlangen freiwillig nachkommt. Da wird wohl abgewartet, bis die Steuerfahndung einschlägt und alle Papiere und die Computer zum Zwecke der amtlichen Auswertung mitnimmt.
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tigerlaw
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#20

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Fr 1. Sep 2017, 23:03 Das sehe ich auch so. Gerade erfahren - KV-Schulden bestehen auch, nur noch Notversorgung gewährleistet. Ist aber kein Argument (bisher), dass mit ALG II Bezug dann die KV wieder "voll dabei" wäre.
Das ist zutreffend. Erst wenn unser "Hallodri" (ich erlaube mir mal hier diese Wertung ...) mit der AOK zu einer Ratenzahlung für die Rückstände gelangt (evtl. auch nur 30 € je Monat), wird er wieder vollen Versicherungsschutz erlangen!
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#21

Beitrag von Günter »

Gewerbetreibender (noch kein ALG II Antrag :gaga: ) hat seit Jahren keine ESt.-Erklärung abgegeben. Steuer wurde immer geschätzt, bezahlt hat er die auch nicht.
Wirklich Gewerbetreibender oder doch Freiberufler?

Dann gilt die Gewerbeordnung nicht, denn wo kein Gewerbe gemeldet ist, da kann auch keins untersagt werden.

Leere Drohung?
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#22

Beitrag von tigerlaw »

Da hat Günter eine wichtige Frage aufgeworfen.

Andererseits: Auch wenn er Freiberufler wäre: Die Steuerstrafsache dürfte zu seinen Lasten ausgehen. Und zumindest wenn er in einem verkammerten Beruf tätig sein sollte, dürfte er spätestens dann die Segel streichen müssen.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#23

Beitrag von Peter I. »

Dem Koelsch traue ich zu, die Unterschiede zwischen § 15 und § 18 zu kennen und das einordnen zu können.
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#24

Beitrag von Günter »

Wenn der Koelsch alle Unterlagen kennen würde, dann traue ich es ihm auch zu, aber ......
Koelsch hat geschrieben: Fr 1. Sep 2017, 20:45 Schwierig. Hab noch keinen Zugang zu ihm. Bisherige "zarte" Vorschläge über eine Bekannte von ihm "Komm doch mal zum Stammtisch, oder geh mal zum Gesprächskreis der anonymen Insolvenzlern" fruchteten nicht. Noch meint er alles weitgehend im Griff zu haben.
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#25

Beitrag von Olivia »

§ 15 und 18 von was?
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