Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Peter I.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#26

Beitrag von Peter I. »

EStG. Die steuerrechtlichen Begriffe "Gewerbetreibender" und "Freiberufler" sind nirgendwo anders definiert. Und alle, die das etwas angeht (Gewerbeamt, IHK) knüpfen daran an. Es ist tatsächlich so, daß das Finanzamt nicht selbst eine Gewerbeuntersagung aussprechen kann und das Gewerbeamt um Amtshilfe bitten muß. Und für einen Freiberufler (die Aufzählung in § 18 EStG ist abschließend) ist das Gewerbeamt nicht zuständig. Wie tigerlaw aber schrieb, wird das Finanzamt zumindest bei den Leuten, die Pflichtmitglied einer Kammer sind (Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Architekten, ...), die bei Unzuverlässigkeit oder Vermögensverfall eines Mitgliedes hellhörig wird, genauso zum Ziel kommen.
Zuletzt geändert von Peter I. am Sa 2. Sep 2017, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#27

Beitrag von Koelsch »

So isses, ich hab noch nix gesehen, nur über Dritte gehört
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peter I.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#28

Beitrag von Peter I. »

Man wird nicht jedes Schlagloch flicken können, leider.
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#29

Beitrag von Koelsch »

Moin, moin,

eLB erhielt (mal wieder) 2 Vermittlungsvorschläge. Wie kann man rechtssicher antworten:

Mir fällt auf:
zum 450 € Job - 15/Stunden * 4,33 Wochen = 65h/Monat. 450 / 65 = € 6,92/h = kein Mindestlohn
zum anderen Job - keine kaufmännische Ausbildung, Englisch tendiert gegen Null, ebenso Powerpoint
stelle 1_ano.pdf
stelle 2_ano.pdf

Wie kann man sich "rechtssicher" bewerben?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#30

Beitrag von marsupilami »

Nun, dass man/vrau sich gerne auf den Vermittlungsvorschlag des Jobcenters bei ihrem Unternehmen bewirbt.
Schon diese Formulierung wird das Herz des human resource managers höher schlagen lassen.

Dass man/vrau von den geforderten Kenntnissen bedauerlicherweise wenig bis keine Ahnung hat, weil man/vrau bisher im Bereich [Ganz was anderes] und vor allem selbstständig tätig war.
Dass man/vrau aber hochmotiviert die eigene Selbstständigkeit abwickeln wird und parallel dazu sich - mit Unterstützung der Firma - die notwendigen Kenntnisse aneignen wird.
Um sich dann, wenn in ein paar Monaten die eigene Firma abgewickelt ist, mit vollem Elan und den neu erworbenen Kenntnissen auf die gestellten Aufgaben stürzen wird.

Oder so ähnlich.

Was den Mindestlohn anbelangt: wenn es keine Zeitbude ist müsste der Laden doch den selbigen von Anfang an zahlen?
Unabhängig davon, ob Vollzeit oder Minijob.
Das rechtssicher abklären und dann rotzfrech fragen, ab wann der Mindestlohn in diesem Gewerbe/Branche bzw. speziell in diesem Betrieb gezahlt wird.
Oder etwas verklausuliert und "uninformiert" nachfragen, ob denn Pauschalgehalt und Stundenzahl mit Mindestlohn in der Branche korellieren?

Oder direkt beim JC nachfragen, aufgrund welcher abstruser Gedankengänge man in solche prekäre Arbeitsverhältnisse vermittelt, denn rechtens sei das ja wohl nicht.
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#31

Beitrag von Koelsch »

Also in etwa so:
Gerne bewerbe ich mich bei Ihnen auf die mir vom JC angebotene Stelle als Empfangskraft.
Ich bin mir sicher auch mit meiner eher technisch ausgerichteten Ausbildung Ihren Anforderungen nach nur kurzer, gründlicher Einarbeitung gerecht werden zu können. Da ich mich mit Microsoft WORD und auch etwas mit Excel auskenne, dürfte es kein Problem sein, auch Powerpoint bedienen zu können. Ich denke auch, dass ich mich ausreichend auf Englisch werde ausdrücken können.

Derzeit bin ich noch selbstständig tätig, würde diese Tätigkeit aber nach Ihrer Stellenzusage sofort aufgeben oder auf ein mit der neuen Stelle vereinbares Maß zurückfahren.

Über die Frage des Gehalts werden wir uns bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch austauschen können.
und
Gerne bewerbe ich mich bei Ihnen auf die mir vom JC angebotene Stelle als Vertriebsmitarbeitern im Callcenter.
Ich bin mir sicher Ihren Anforderungen nach nur kurzer, gründlicher Einarbeitung gerecht werden zu können, auch wenn ich bisher im Telefonverkauf keine Erfahrungen habe sammeln können.

Derzeit bin ich noch selbstständig tätig, würde diese Tätigkeit aber nach Ihrer Stellenzusage sofort aufgeben oder auf ein mit der neuen Stelle vereinbares Maß zurückfahren.

Über die Frage des Gehalts werden wir uns bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch austauschen können, mir erscheint das Angebot von € 450/Monat und ca. 65 Stunden im Monat angesichts eines Mindestlohns von derzeit € 8,84 unstimmig.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#32

Beitrag von marsupilami »

Im jeweils 2. Satz die gründliche Einarbeitung dediziert auf das Unternehmen abstellen.
Das soll heißen, die gründliche Einarbeitung geht auf Kosten des Unternehmens.

Also schreiben:
"Ich bin mir sicher auch mit meiner eher technisch ausgerichteten Ausbildung Ihren Anforderungen nach nur kurzer, aber sicherlich gründlicher Einarbeitung durch die Kolleginnen und Kollegen, gerecht werden zu können."

Oder:
"Ich bin mir sicher auch mit meiner eher technisch ausgerichteten Ausbildung Ihren Anforderungen nach nur kurzer, aber sicherlich gründlicher Einarbeitung durch Ihr Haus, gerecht werden zu können."

Klingt verschroben und unausgegoren, soll es auch.

Bei der 2. Bewerbung die Gehaltsfrage:
Nach einigem Nachdenken meinerseits: kann man so offensichtlich direkt machen, das gibt aber vermutlich auch direkt Ärger mit dem JC.
Dann muss man tatsächlich auch den Nerv haben und den Ball an's JC zurückspielen und fragen: wieso laßt ihr sowas zu?
Statt mich zu sanktionieren solltet ihr den AG mal auf Mindestlohn hinweisen bzw. fragen, warum er den nicht zahlt, wenn das entsprechende Gesetz das so vorsieht?

Etwas weniger auffällig vielleicht:
Im Rahmen eines Bewerbungsgespräches werden Sie mir sicherlich unter anderem auch Ihren Standpunkt zum Thema Mindestlohn erläutern können.


Im Lebenslauf dann alles, was auf jeweilige Kenntnisse hinweist, kleinreden, evtl. gar weglassen.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#33

Beitrag von Koelsch »

Merci eingebaut/geändert und an eLB geschickt, schließlich wollen wir uns doch "fristgerecht" bewerben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#34

Beitrag von marsupilami »

Man könnte latürnich auch ein wenig googeln mit
Bewerbungsanschreiben der anderen art

oder
freches bewerbungsanschreiben

und dann die Schreiben aus
https://www.unternehmer.de/management-p ... einstellen

oder
https://www.bernd-slaghuis.de/karriere- ... bewerbung/

den eigenen Bedürfnissen/Umständen anpassen.
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#35

Beitrag von Günter »

nach nur kurzer, aber sicherlich gründlicher
nach einer angemessenen und sicherlich gründlichen ......

Verstoß gegen Mindestlohn ist ein Gesetzesverstoß und sollte geklärt werden. Gehaltsvorstellungen werden ja auch in der Bewerbung geklärt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#36

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Fr 8. Sep 2017, 10:05 Also in etwa so:
Gerne bewerbe ich mich bei Ihnen auf die mir vom JC angebotene Stelle als Empfangskraft.
Ich bin mir sicher auch mit meiner eher technisch ausgerichteten Ausbildung Ihren Anforderungen nach nur kurzer, gründlicher Einarbeitung gerecht werden zu können. Da ich mich mit Microsoft WORD und auch etwas mit Excel auskenne, dürfte es kein Problem sein, auch Powerpoint bedienen zu können. Ich denke auch, dass ich mich ausreichend auf Englisch werde ausdrücken können.

Derzeit bin ich noch selbstständig tätig, würde diese Tätigkeit aber nach Ihrer Stellenzusage sofort unter Massgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeben oder auf ein mit der neuen Stelle vereinbares Maß zurückfahren. Dazu ist eine Abstimmung mit dem Jobcenter nötig, was den Zeitplan und die Vorgaben aus der Eingliederungsvereinbarung angeht.

Über die Frage des Gehalts werden wir uns bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch austauschen können.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#37

Beitrag von Koelsch »

Kann man machen, aber braucht's meines Erachtens nicht. Der Text ist so schon abschreckend aufbauend genug
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#38

Beitrag von Tester »

Ich glaube das mit dem Mindestlohn interpretiert ihr falsch.

Ich würde auch eine Stellenanzeige mit ähnlichen Angaben erstellen. 450 € meint Minijob, 15 Std die Woche meint die max Wochenstundenzahl. Wenn ich nun 10 € biete, kann man sich ausrechnen, wie weit man kommt. Dann gehen halt nicht alle Wochen mit 15 Std.

Und wenn der dann doch mit nem Vertrag unter Mindestlohn kommt, zerknüllt man den und schickts zum JC mit der Bitte sich das ganz langsam .....
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#39

Beitrag von Koelsch »

Das ist möglich, dass wir falsch interpretieren, aber muss ein "dummer" Bewerber interpretieren oder darf der einfach Grundrechenarten anwenden?
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#40

Beitrag von Günter »

Ich sehe da keinen Spielraum für Interpretationen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#41

Beitrag von schimmy »

Wie wäre es mit dem Text für die Bewerbung bezüglich der Super VV...


Sehr geehrte Damen und Herren,

Vom Jobcenter habe ich einen Vermittlungsvorschlag für die ausgeschriebene Stelle... Referenznummer erhalten.

Sehr gerne bewerbe ich mich deshalb um diese Stelle bei ihnen.

Ich freue mich auf die Gelegenheit, in einem persönlichen Gespräch mit ihnen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu sprechen.

In der Anlage übersende ich ihnen meinen Lebenslauf.

Zeugnisse werde ich beim Vorstellungsgespräch vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#42

Beitrag von Günter »

:never:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#43

Beitrag von Koelsch »

Ein bisschen persönlicher muss das schon sein, es muss ja erkannt werden, dass man die Stelle "verinnerlicht" hat
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#44

Beitrag von Olivia »

Der Mindestlohn gilt nicht für Langzeitarbeitslose. Der eLB ist jedoch in Vollzeit selbständig und somit nicht arbeitslos geschweige denn langzeitabeitslos. Was ist mit dem angebotenen Lohn von 6,92 € pro Stunde?
Langzeitarbeitslose, die seit mindestens einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet sind, haben erst sechs Moante, nachdem sie eine neue Arbeit aufgenommen haben, das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn.

http://www.dgb.de/themen/++co++c4bed4b2 ... 540023ef1a
Daraus folgt, dass der Status "Arbeitslosigkeit" im Jobcenter vermerkt sein muss.
Zuletzt geändert von Olivia am Fr 8. Sep 2017, 20:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#45

Beitrag von schimmy »

Schade, aber gut das es etwas persönlicher sein muss kann ich auch schon verstehen.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#46

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Fr 8. Sep 2017, 20:54 Der Mindestlohn gilt nicht für Langzeitarbeitslose. Der eLB ist jedoch in Vollzeit selbständig und somit nicht arbeitslos geschweige denn langzeitabeitslos. Was ist mit dem angebotenen Lohn von 6,92 € pro Stunde?
Langzeitarbeitslose, die seit mindestens einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet sind, haben erst sechs Moante, nachdem sie eine neue Arbeit aufgenommen haben, das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn.

http://www.dgb.de/themen/++co++c4bed4b2 ... 540023ef1a
Daraus folgt, dass der Status "Arbeitslosigkeit" im Jobcenter vermerkt sein muss.
eLB ist gerade in den 2. BWZ gestartet, also nicht Langzeitarbeitslos
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#47

Beitrag von Olivia »

Dann hätte das Angebot mit dem Mindestlohn für 6,92 € gar nicht erfolgen dürfen.
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#48

Beitrag von Koelsch »

Und deshalb wollen wir ja mit dem AG freundlich drüber reden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#49

Beitrag von schimmy »

Schikane seitens des Mobbcenters mit den VV.

eLB ist in Vollzeit Selbstständig und soll sich bewerben, wie sieht es denn aus mit der Kostenübernahme der Zwangsbewerbungen seitens des Mobbcenters?
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#50

Beitrag von Olivia »

Verstehe ich auch nicht. Wurde denn eine gültige EGV verhandelt, die Bewerbungsbemühungen und eine Kostenregelung vorsieht?
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