Berechnung des ALG mit Nutzung der Privatwohnung für die Selbstständigkeit

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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t4dz7r
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Berechnung des ALG mit Nutzung der Privatwohnung für die Selbstständigkeit

#1

Beitrag von t4dz7r »

Hallo,

ich bin gerade dabei erstmalig die EKS auszufüllen, da ich nun eine selbstständige Tätigkeit beginne.

Prinzipiell werde ich die Wohnung nun auch für diese Tätigkeit nutzen. In der EKS soll ich das auch, inkl. der genutzten Fläche, angeben.

Nun zu meinen Fragen:
Kann es mir passieren, dass mir das ALG, um den geschäftlich genutzten Anteil der Wohnung, gekürzt wird, da ich diesen nicht mehr privat nutze? Wenn ja, dann wäre das ein Problem, da ich mir dann meine eigene Wohnung nicht mehr leisten könnte, da ich zu Beginn der Selbstständigkeit mit wenig bis keinen Einkünften rechne.

Was ist, wenn ich die Tätigkeit auf die Wohnung verteile? Es also keinen Raum gibt, den ich ausschließlich privat oder gewerblich nutze?

Danke für die Hilfe.
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Koelsch
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Re: Berechnung des ALG mit Nutzung der Privatwohnung für die Selbstständigkeit

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Du hast Recht, wenn Du dem JC angibst, Du nutzest die Wohnung für den Betrieb, dann werden die Unterkunftskosten anteilig gekürzt. Viele (aber nicht alle) JC's gucken aber, ob es sich bei dieser Nutzung um ein Arbeitszimmer im steuerrechtlichen Sinne handelt - also abgeschlossenes Arbeitszimmer = Kürzung, Laptop auf dem Küchentisch = keine Kürzung :zwinker:

Und da Dein Laptop ja auf dem Küchentisch steht, würde ich in der EKS oder sonstwo nicht erwähnen, dass Du die Wohnung auch fürs Gewerbe nutzest :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Berechnung des ALG mit Nutzung der Privatwohnung für die Selbstständigkeit

#3

Beitrag von Olivia »

Wenn die beantragte Arbeitsecke anerkannt wird, werden die KdU um diesen Anteil gekürzt, d.h. der Mietanteil für diese Quadratmeter müsste monatlich erwirtschaftet werden und darf dann in die EKS als Raumkosten mit reingeschrieben werden. Wenn das Geschäft schlecht läuft, dann müssen diese Kosten aber aus eigener Tasche gezahlt werden.
t4dz7r
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Re: Berechnung des ALG mit Nutzung der Privatwohnung für die Selbstständigkeit

#4

Beitrag von t4dz7r »

Danke für die schnelle Antwort.

Wenn ich das richtig verstehe, wird das Arbeitszimmer also nur als solches anerkannt, wenn ich es ausschließlich gewerblich nutze.

Würde es bei dem Beispiel mit dem Laptop auf dem Küchentisch bedeuten, dass ich angeben muss, dass ich die Wohung gewerblich nutze, aber 0 Räume und 0 Quadratmeter davon gewerblich nutze?

Wenn ich die Wohnung zumindest teilweise gewerblich nutze und ich gebe das nicht an, was sicher auffällig wäre, da ich kein Büro angemietet habe, wäre das nicht aufgrund einer Falschangabe strafbar?
Olivia
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Re: Berechnung des ALG mit Nutzung der Privatwohnung für die Selbstständigkeit

#5

Beitrag von Olivia »

t4dz7r hat geschrieben: Do 14. Sep 2017, 12:58Wenn ich das richtig verstehe, wird das Arbeitszimmer also nur als solches anerkannt, wenn ich es ausschließlich gewerblich nutze.
Da muss man genau unterscheiden zwischen Steuerrecht und Sozialrecht. Beim Steuerrecht ist der Satz richtig, wobei eine bis 10%ige Privatnutzung unschädlich sein soll. Im Sozialrecht kann auch eine Arbeitsecke anerkannt werden, da steuerrechtliche Regelungen im Sozialrecht keine Wirkung haben. Zur steuerrechtlichen Behandlung eines Arbeitszimmers und insbesondere den strengen Kriterien für ein solches siehe hier: http://www.arbeitszimmer.de/
Würde es bei dem Beispiel mit dem Laptop auf dem Küchentisch bedeuten, dass ich angeben muss, dass ich die Wohung gewerblich nutze, aber 0 Räume und 0 Quadratmeter davon gewerblich nutze?
Ja. Ein Laptop ist ein mobiles Gerät und kann auch ausserhalb der Wohnung zu Arbeitszwecken genutzt werden, siehe zum Beispiel https://www.gruenderszene.de/allgemein/ ... ner-zuviel

Und auch http://www.netzpiloten.de/coworking-obe ... offenheit/

Verzehrsbelege sind übrigens Betriebskosten, diese können in die EKS integriert werden. Das kann auch unter "Raumkosten" eingetragen werden, denn ein Mindestverzehr ist wohl überwiegend der Raumaufenthaltsgestattung und nicht der Ernährung zuzuordnen.
Wenn ich die Wohnung zumindest teilweise gewerblich nutze und ich gebe das nicht an, was sicher auffällig wäre, da ich kein Büro angemietet habe, wäre das nicht aufgrund einer Falschangabe strafbar?
Eine gemischte Nutzung kann bezüglich der Zimmerzahl ja auch abgerundet werden. Und es ist nicht gesagt, dass Du in der Wohung arbeitest. Denkbar wären neben Cafés im Sommer auch öffentliche Parks usw.

Die Angabe einer fest nach Quadratmeter bemessenen Arbeitsecke kann im Sozialrecht dann Sinn machen, wenn die Wohnung beispielsweise zu gross ist. Denn dann werden die gewerblich genutzten Quadratemeter nicht in die Angemessenheitsgrenze der Wohnung einbezogen, sondern können gesondert betrieblich geltend gemacht werden.
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Koelsch
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Re: Berechnung des ALG mit Nutzung der Privatwohnung für die Selbstständigkeit

#6

Beitrag von Koelsch »

Um es einfach und klar zu machen:

So lange JC nicht klipp und klar sagt, wann eine gewerbliche Nutzung vorliegt, kann jeder Laier davon ausgehen - gewerbliche Nutzung nur dann, wenn Arbeitszimmer wie im Steuerrecht vorhanden.

Also dem JC hier nix von einer gewerblichen Nutzung erzählen.
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t4dz7r
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Re: Berechnung des ALG mit Nutzung der Privatwohnung für die Selbstständigkeit

#7

Beitrag von t4dz7r »

Ich habe das heute, neben anderen Themen, nochmal telefonisch beim JC erfragt und dort hat man mir geraten die gewerbliche Nutzung der Wohnung im EKS Formular nicht anzugeben.

Ein extra Arbeitszimmer werde ich mir also erst dann einrichten, wenn ich soviel verdiene, dass ich kein ALG mehr beziehe.
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Koelsch
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Re: Berechnung des ALG mit Nutzung der Privatwohnung für die Selbstständigkeit

#8

Beitrag von Koelsch »

Verständiges JC, hoffentlich bleibt's so
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