Masslose Forderung von Unterlagen
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Masslose Forderung von Unterlagen
Mach lieber eine Fachaufsichtsbeschwerde. Die wird nämlich mindestens vom Teamleiter bearbeitet.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Masslose Forderung von Unterlagen
Die Drei "Fs" der Dienstaufsichtsbeschwerde
Formlos
Fristlos
Folgenlos
da fehlt eins
Frustrierend für den Einreicher, weil die Antwort immer lautet: "Wir konnten kein Fehlverhalten feststellen"
Formlos
Fristlos
Folgenlos
da fehlt eins
Frustrierend für den Einreicher, weil die Antwort immer lautet: "Wir konnten kein Fehlverhalten feststellen"
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
-
- Benutzer
- Beiträge: 1319
- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: Masslose Forderung von Unterlagen
Mal eine Frage in die Runde:
Da das JC immer noch nicht auf meinen Antrag zur Fristverlängerung geantwortet hat, werde ich wohl noch einmal nachfragen müssen. Hierbei möchte ich den Passus einfügen, dass ich, wenn das JC auch auf dieses Schreiben nicht reagiert, damit die Fristverlängerung als genehmigt ansehe und die Unterlagen dann fristgemäß bis zum 10.03.2018 abgeben werde.
Könnte ich damit durchkommen? Denn: Wenn das JC auf der ursprünglichen Frist bestehen wollte, könnte es mir das ja mitteilen.
Da das JC immer noch nicht auf meinen Antrag zur Fristverlängerung geantwortet hat, werde ich wohl noch einmal nachfragen müssen. Hierbei möchte ich den Passus einfügen, dass ich, wenn das JC auch auf dieses Schreiben nicht reagiert, damit die Fristverlängerung als genehmigt ansehe und die Unterlagen dann fristgemäß bis zum 10.03.2018 abgeben werde.
Könnte ich damit durchkommen? Denn: Wenn das JC auf der ursprünglichen Frist bestehen wollte, könnte es mir das ja mitteilen.
Re: Masslose Forderung von Unterlagen
Genau so würde ich das machen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Masslose Forderung von Unterlagen
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
-
- Benutzer
- Beiträge: 1319
- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: Masslose Forderung von Unterlagen
Nun habe ich in der Sache eine Antwort vom JC erhalten (siehe Anhang).
Schon komisch, jetzt ist es ein Tippfehler gewesen, dass sie Unterlagen von 5 Zeiträumen verlangten. Nun auf einmal nur die von einem Zeitraum. Was ist mit den restlichen? Da der letzte BWZ, für den ich einen abschließenden Bescheid habe, im Jahre 2012 liegt, wäre es durchaus nachvollziehbar, dass man vom JC zumindest an die abschließenden Bescheide ab November 2014 herangeht. Nun wohl doch nicht.
Naja, wenn zu den übrigen Zeiträumen nichts mehr kommt, dann hat man die wohl ad acta gelegt. Obwohl bei einigen durchaus noch Rückzahlungen meinerseits zu leisten wären. Aber da ist denen wohl der Arbeitsaufwand zu hoch. Oder es kommt noch mal was nach.
Dass man vom JC die "Anlage EKS" benötigt, wie es im Text steht, halte ich meinerseits für einen Tipp- oder Denkfehler, denn diese hat das JC bereits im Juni erhalten. Es fehlen nur noch die entsprechenden Nachweise.
Schon komisch, jetzt ist es ein Tippfehler gewesen, dass sie Unterlagen von 5 Zeiträumen verlangten. Nun auf einmal nur die von einem Zeitraum. Was ist mit den restlichen? Da der letzte BWZ, für den ich einen abschließenden Bescheid habe, im Jahre 2012 liegt, wäre es durchaus nachvollziehbar, dass man vom JC zumindest an die abschließenden Bescheide ab November 2014 herangeht. Nun wohl doch nicht.
Naja, wenn zu den übrigen Zeiträumen nichts mehr kommt, dann hat man die wohl ad acta gelegt. Obwohl bei einigen durchaus noch Rückzahlungen meinerseits zu leisten wären. Aber da ist denen wohl der Arbeitsaufwand zu hoch. Oder es kommt noch mal was nach.
Dass man vom JC die "Anlage EKS" benötigt, wie es im Text steht, halte ich meinerseits für einen Tipp- oder Denkfehler, denn diese hat das JC bereits im Juni erhalten. Es fehlen nur noch die entsprechenden Nachweise.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Masslose Forderung von Unterlagen
Dann reich mal die Unterlagen ein, denn ohne Unterlagen kein Nachweis = kein ALG II Anspruch - § 41a Abs. 3 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 1319
- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: Masslose Forderung von Unterlagen
Klar werde ich die Unterlagen einreichen, aber eben nur die für den angeforderten Bewilligungszeitraum ab Nov. 2016.
Re: Masslose Forderung von Unterlagen
Richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.