Seite 2 von 3

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Di 10. Okt 2017, 11:48
von Peterpanik
Günter mit Augenmaß da hast du Recht, aber erkläre und sage das mal einen Sachbearbeiter beim Jobcenter.
Weißtee was so einer Denkt " Du kannst mich mal und ich mache was ich will " und Entscheidet ohne klare Vorgaben nach Gutdünken.

Ach noch was Ich tätige nur reale Ausgaben für meine Firma, deine Fantasien treffen auf mich nicht zu.

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Di 10. Okt 2017, 15:14
von tigerlaw
Nein, Peter, es geht nicht darum, dass du die Ausgaben für deine Firma niocht tatsächlich getan hättest, und sie auch - nach deiner Ansicht - angemessen und notwendig sind.

Dein Ziel ist also durchaus nachvollziehbar. Nur dein Weg dorthin ist es hier für keinen.

Und wenn es um die Frage geht, ob eine Ausgabe angemessen ist oder nicht, bringt es logisch-rechtlich nun einmal überhaupt nichts, sich darüber auszulassen, ob die Höhe des Regelleistungssatzes zutreffend ist oder nicht. Deshalb sollte man sich an dieser STelle im Widerspruchs- und Klageverfahren auch nciht dazu äußern, sondern nur zur Frage, was angemessen ist.

Ein Beispiel (von einem Foristen hier): Er hatte für sein Autoradio GEZ gezahlt, da er das Auto beruflich/gewerblich nutzte. JC meinte partout, dass GEZ doch befreit wäre. Ich konnte im Gerichtsverfahren mehrfach darauf hinweisen, dass dies zwei Paar Stiefel seien, die Dummdösels vom JC wollten das einfach nicht begreifen. Das sind also Fragen, die in solchem Zusammenhang zu stellen sind. Es hätte nichts gebracht, wenn ich mich über die Höhe des Regelsatzes ausgelassen gehabt hätte!

Und dann noch etwas: Wenn das BVerfG keine Begründung geschrieben hat, dann ist es gerade nicht für die JC bindend, sondern es beideutet nur, dass sich die Hohen Herren mit solch einem Schmarr´n nicht befassen wollen!

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 08:33
von Peterpanik
tigerlaw das was du schreibst ist richtig,
aber eins verstehe ich nicht, ich schulde den Jobcenter über 9000,-€ und bin in ihrer Meinung nach ein Sozialbetrüger.
Warum stellt das Jobcenter keine Strafanzeige wegen Sozialbetrug bei der Staatsanwaltschaft in Kassel gegen mich ?

Kannst du mir diese Frage bitte beantworten,
oder bin ich doch kein Betrüger ?

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 08:44
von marsupilami
Was genau hat das mit dem Threadtitel, mit der Eingangsfrage des Threaderstellers zu tun?

:schredder:

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 08:45
von Koelsch
Woraus schließest Du, dass JC Dich für einen Sozialbetrüger hält?

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 09:44
von Peterpanik
Koelsch weil es das Inkasso ja schon eingeschaltet hat zu eintreiben der Forderungen,
oder wie soll man es dann sehen .......

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 09:45
von Koelsch
:arge: Inkasso wird bei jeder Forderung eingeschaltet, das hat nun mit Betrugsvorwurf absolut gar nichts zu tun.

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 10:19
von Günter
Der Unterschied zwischen strafbaren Handlungen z.B. Betrug und Rückzahlungsverpflichtungen vulgo Schulden sollte jedem im geschäftsfähigen Alter bekannt sein.

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 10:22
von Koelsch
So isses, vor allem, wenn man doch selbstständig tätig ist und sogar (fast) alle BVerfG Entscheidungen (fast) auswendig kennt.

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 10:31
von Peterpanik
Günter das weiß ich auch, aber ich habe keine nachgewiesen Schulden beim Jobcenter,
ausgenommen die Unterstellungen vom Sachbearbeiter die er sich Alleine ausgedacht hat,
obwohl ich die Richtlinien schon seit Jahren haben will und sie mir niemand gibt vom Jobcenter.

Hat hier schon jemand die genauen Richtlinien zur Firmenausgaben gesehen ?, bitte dann hier veröffentlichen, danke.
Ich denke wir werden alle von Sachbearbeitern/in vom Jobcenter veräppelt, denn niemand kann das gleiche Geld zwei mal ausgeben, oder .......

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 11:21
von Koelsch

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 11:32
von Peterpanik
Koelsch alles schön und gut aber allgemein gehalten und nicht anwendbar auf viele Firmen (auch auf meine nicht)
und da steht nirgends wo wie eine Firma ausgegebenes Geld noch mal ausgeben kann, also alles bla bla, oder .......

Weist viele glauben das einfach, ich aber nicht mehr.

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 11:43
von Koelsch
Tut mir leid, aber bla, bla, bla lese ich hier nur vor Dir. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind deshalb unbestimmt, weil niemand, auch Du nicht, jede Eventualität vorhersehend regeln kann.

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 11:53
von Peterpanik
Und genau deswegen Koelsch sind alles nur Unterstellungen (was Firmenausgaben betrifft) von Sachbearbeitern die sie nicht Beweisen können, oder .......

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 11:59
von Günter
Ich kann doch nicht zur Bank gehen, einen Autokredit aufnehmen, das Auto kaufen und dann sagen Geld ist weg, ich kann es nicht zweimal ausgeben, also könnt ihr euren Kredit abschreiben.

Fakt ist, du bekommst ALG II und hast Einnahmen als Selbstständiger. Du hast auch Kosten, die du in der EKS geltend machst. Das JC sagt, deine Kosten sind nicht zwingend durch den Gewerbebetrieb verursacht, bzw nicht erforderlich/angemessen, also werden die nicht anerkannt somit ist das Einkommen höher => Rückzahlung. Dein Argument ist hab die Knete schon ausgegeben also kann ich die nicht zahlen. Find mal ein Gericht, das sagt: "Man ist der clever, Geld kann man nicht zweimal ausgeben." Jedes Gericht wird sagen, wenn du dir Papier und einen Fahrschein statt ner Butterbemme mit ordentlich Wurst drauf kaufst, selber schuld. Dann hungerste eben. Es sei denn, du argumentierst sauber und nachvollziehbar, die Kosten waren aus dem und dem Grund erforderlich.

Das versuchen dir einige Leute hier seit geraumer Zeit zu erklären.

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 12:17
von Peterpanik
Günter es geht nicht um Kredite, sondern um getätigte Firmenausgaben um sonst nichts und dann kommt der Sachbearbeiter und sagt das Erkenne ich nicht an und sagt aber dem Kunden nicht warum er die Firmenausgabe nicht anerkennt und der Kunde soll etwas zurückzahlen was er nicht versteht.

Und richtig ist auch das wenn du mit der Firma nur 1,-€ Gewinn machst im Jahr das die Firma sich trägt, aber das kann ein Sachbearbeiter nicht beurteilen, ein Sachbearbeiter kann nur einen Kunden was Unterstellen mehr nicht, oder .......

Denke wir beenden das jetzt.

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 12:28
von Koelsch
Peterpanik hat geschrieben: Mi 11. Okt 2017, 12:17 Denke wir beenden das jetzt.
Ausgesprochen gerne

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 12:30
von marsupilami
Gott sei Dank! :beten:

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 14:07
von Tester
Koelsch hat geschrieben: Mi 11. Okt 2017, 12:28
Peterpanik hat geschrieben: Mi 11. Okt 2017, 12:17 Denke wir beenden das jetzt.
Ausgesprochen gerne
Der Glaube fehlt mir, dass er es (nun wieder und wieder und wieder in anderen Threads) unterlässt! :5:

Auch hier: um welche Kosten ging es den überhaupt? Von wegen angemessen und notwendig?!?

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 14:34
von tigerlaw
Tester hat geschrieben: Mi 11. Okt 2017, 14:07 (...)
Auch hier: um welche Kosten ging es den überhaupt? Von wegen angemessen und notwendig?!?
Nun, bei selbständigen Aufstockern führt jeder nicht anerkannte 50-Euro-Schein zu monatlich 6,67 € weniger Leistung bzw. 40 € höherer RÜckforderung!

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 17:20
von jcgeschaedigter
Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen:

Ich habe ein Schreiben (im Anhang) ans Jobcenter für eine Fristverlängerung verfasst und hätte gern kurzfristig Meinungen dazu.

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 17:25
von Koelsch
Kann nach meiner Meinung so raus

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 17:40
von marsupilami
Bitte korrigieren:
"Außerdem weise ich darauf hin, dass ich über keine Betriebs- und Gewerberäume verfüge und ...."

Ansonsten ist gut.

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Mi 11. Okt 2017, 17:57
von Olivia
tigerlaw hat geschrieben: Mi 11. Okt 2017, 14:34Nun, bei selbständigen Aufstockern führt jeder nicht anerkannte 50-Euro-Schein zu monatlich 6,67 € weniger Leistung bzw. 40 € höherer RÜckforderung!
Eben. Das ist nicht gerade wenig!

Re: Masslose Forderung von Unterlagen

Verfasst: Di 31. Okt 2017, 23:29
von jcgeschaedigter
So, kurzes update:

Ich habe bei der Hotline des JC nachgefragt, wie denn der Bearbeitungsstand wegen der Fristverlängerung sei. Das Schreiben ist schon mal eingegangen, immerhin. Aber es hat sich noch nichts getan. Nun werde ich wohl, so es die Zeit erlaubt, morgen noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde loswerden. Schließlich ist es relativ wichtig, mal eine Antwort zu erhalten, aber normalerweise erhält man von diesem JC niemals eine.