Krankenkasse nach ALG2 Bezug

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Just01
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Krankenkasse nach ALG2 Bezug

#1

Beitrag von Just01 »

Folgendes: ich bin ab dem 01.09 aus dem ALG 2 Bezug raus. Bin Mitte September zu meiner GKV und freiwilliges Mitglied beantragt - war kein Problem. Nur hat die Arge mich bis heute nicht bei der GKV abgemeldet ...heißt, die gesetzliche KV läuft immer noch offiziell über die Arge. Weiß jemand, wieso das so lange dauert bei der Arge? Muss ich die Beiträge, die die Arge noch bezahlt hat obwohl kein Antrag mehr auf ALG2 gestellt wurde, erstatten?
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Koelsch
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Re: Krankenkasse nach ALG2 Bezug

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich denke nein, das können (und sollen) GKV und JC gefälligst untereinander ausmachen. Die gesetzlichen Vorschirfiten dazu finden die in den §§ 102 ff SGB X (nur für den Fall, dass Du die mal darauf hinweisen musst) :unschuld: :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Just01
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Re: Krankenkasse nach ALG2 Bezug

#3

Beitrag von Just01 »

Danke!
Irgendwie habe ich das Gefühl, da weiß die eine Hand nicht, was die Andere macht. Keinen Bezug mehr von Leistungen und trotzdem nicht bei der Krankenkasse abgemeldet.
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Koelsch
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Re: Krankenkasse nach ALG2 Bezug

#4

Beitrag von Koelsch »

Die sind eben alle völlig überlastet - morgens pünktlich zur Arbeit, Schwätzken mit dem Kollegen halten, bis es zur Frühstückspause geht. Dann dem ersten Teil des berühmten Spruches frönen: Nach dem Essen sollst Du ruhn, oder tausend Schritte tun.

Kaum haste das hinter Dir steht das Mittagessen auf dem Plan, danach erneut der Spruch und kaum haste Dich versehen ist schon Feierabend - also Streß pur. :jojo: :jojo:
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Olivia
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Re: Krankenkasse nach ALG2 Bezug

#5

Beitrag von Olivia »

Just01 hat geschrieben: So 15. Okt 2017, 15:04 Danke!
Irgendwie habe ich das Gefühl, da weiß die eine Hand nicht, was die Andere macht. Keinen Bezug mehr von Leistungen und trotzdem nicht bei der Krankenkasse abgemeldet.
Ich könnte mir vorstellen, dass unter Umständen eine nachträgliche Ummeldung erfolgt und dann eine fette Nachforderung von der Krankenkasse kommt.

Unabhängig davon: hast Du die Härtefallregelung bei der Krankenkasse beantragt, d.h. die Reduzierung der Beiträge auf 2/3? Dann fällt die Nachforderung nicht ganz so übel aus.
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marsupilami
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Re: Krankenkasse nach ALG2 Bezug

#6

Beitrag von marsupilami »

Wieso Nachforderung der KK?

Wenn ich es recht verstanden habe, hat er/sie doch alles richtig gemacht.

Sich ordnungsgemäß bei der KK gemeldet und freiwillige Mitgliedschaft beantragt.
Laut Eingangsposting kein Problem.

Warum also sollte die KK was nachfordern?


Das JC wiederum ist in der Pflicht, wenn ein Kunde sich abmeldet oder aus dem Leistungsbezug fällt, die KK entsprechend zu verständigen.
Wenn das JC das nicht auf die Reihe bekommt, ist das nicht das Problem des "Kunden".
Signatur?
Muss das sein?
Just01
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Re: Krankenkasse nach ALG2 Bezug

#7

Beitrag von Just01 »

Ich habe noch nen Widerspruch gegen den vorletzten Bewilligungszeitraum laufen ...damit kann das aber eigentlich nix zu tun haben.
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